Leasingrückgabe

Audi A1

Hallo,

Habe meinen Audi A1 nach 3 Jahren beim Händler zurückgegeben und natürlich, zusammen mit dem Händler ein Rückgabeprotokoll erstellt. Bis auf einen Kratzer in der Felge wurde kein Schaden festgestellt.
Desweiteren steht die Inspektion nach 60.000 km an, dessen Kosten ich auch tragen soll. Die beiden Punkte wurden im Protokoll vermerkt und beidseitig unterschrieben. Ich stelle mir nun die Frage wer die Kosten trägt, wenn bei der Inspektion ein weiterer Schaden auftritt, beispielsweise defekte Bremse. Werde diese Kosten ebenfalls auf mich umgelegt oder bin ich durch das unterschriebene Protokoll raus aus der Nummer?

Mit freundlichen Grüßen
Flo

Beste Antwort im Thema

Das glaube ich nicht. Evtl. Instandsetzung sind Teil der Inspektion.

peso

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Als ob man einen hochwertigen Privatwagen mit Dellen gut verkaufen könnte. Da sieht man eher noch älter aus, da man beim Leasing nur den Wertverlust zahlen muss und nicht die Schadensbehebung. Weiterhin können Händler bei der Rücknahme die eigenen Werkstattkosten ansetzen, während man bei der Instandsetzung an seinem eigenen Fahrzeug die vollen Kosten hat.

Heute beim Händler gewesen, zwecks letzter Unterschrift damit dieser den Wagen offiziell bei der Bank auslösen kann. Die Wertminderung von 680 € bereits beglichen, anscheinend gab es keine Probleme bei der Inspektion. Ich habe ehrlich gesagt damit gerechnet, wenigstens die Bremsbeläge noch bezahlen zu müssen da diese ziemlich abgenutzt waren. Naja, anscheinend ist die Nummer nun entgültig durch.

Bremsbeläge sind in der Regel verschleiß. Du musst keinen Neuwagen abgeben, sondern einen mit (üblicherweise) 30-90tkm. Da sind Beläge durchaus schonmal abgerubbelt.

Was ich mich die Tage ebenfalls gefragt habe, ist zu welchem Zeitpunkt der Vertrag beendet ist und man sich keinen weiteren Gedanken darum machen muss? Handhabt das jede Firma bzw jedes Autohaus anders oder gibt es da allgemeine Richtlinien? Ansonsten könnte ja nach einem Schaden die Firma nach Wochen ankommen und das einem in Rechnung stellen.

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Der Vertrag ist dann beendet, wenn die Bedingungen erfüllt sind, die im Vertrag geregelt sind. Meist ist das nach Termin xy und Rückgabe. Damit hast du ein Übergabeprotokoll/Gutachten und ggf. eine Endabrechnung. Für alle darüber hinausgehende Forderung müsste der Fordende Nachweise erbringen. Anzusetzen wäre dafür eine übliche Verjährungsfrist von 3 Jahren + rest des Jahres in dem wir leben.

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