Leasingrückgabe mit (fast) abgefahrenen Reifen ???

Audi A6 C7/4G

Hallo zusammen!

Nach dem Wechsel auf meine schicken "Sommerschuhe" stellte ich fest das diese nahe an der Verschleißgrenze sind. 😰

Das Auto geht im Herbst zurück. Dann wäre die Profiltiefe aber garantiert unter den von Audi geforderten 2 mm.

In den Leasingrücknahmebedingungen bei Audi/VW steht etwas von "anteiliger Berechnung".
Wie ist dies zu interpretieren? Welche Summen werden hier dann erfahrungsgemäß in Rechnung gestellt (60TKM Laufleistung in 3 Jahren)?

Zur Info: Aufgrund Wohnortwechsel werde ich im dem Autohaus wo ich zurückgebe keinen weiteren Audi leasen, somit ist sicherlich mit wenig Kulanz zu rechnen!?

Mir stellt sich die Frage ob ich gleich 4 neue Reifen - bei 20" nicht ganz billig! 😠 - oder ob mir Audi weniger in Rechnung stellt und ich das Auto dann mit "verschlissenen" Reifen abgeben sollte. Theoretisch würde ich sicherlich noch bis in den Herbst hinkommen.

Wie sind hier eure Erfahrungen und Meinungen?
Vielen Dank vorab.

Gruß
TTT-2012

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@fehe86 schrieb am 16. April 2015 um 06:51:59 Uhr:


Sorry aber ich muss das jetzt mal loswerden. Hier stellen sich Personen einen A6 hin und drücken im Monat min. 550€ Leasingrate und dann wird ernsthaft darüber nachgedacht Chinareifen zu kaufen um den Preis im Auge zu behalten? Leute wer sich nen A6 least sollte doch in der Lage sein so 800 Euro für einen Satz Reifen zu bezahlen. Ich würde verstehen wenn die Reifen 2000 Euro kosten würden aber doch nicht wegen 800 Euro was in der Regel deutlich weniger als ein Prozent vom BLP des Audi A6 ist. Der Trend geht anscheinend immer mehr dazu nen Auto zu leasen was man sich eigentlich nicht leisten kann....na dann prost Mahlzeit

Du hast die Vorpostings aber schon gelesen, dass in diesem Thread die Leasingrückgabe und dafür zu erfüllende Bedingungen behandelt wurde, oder? Du bist hier ziemlich weit am Thema vorbeigeschrammt, keiner der Vorposter wollte mit "Chinareifen" weiter als bis zur Leasingrückgabe fahren. Kannst also die rote Lampe wieder ausknipsen und wieder runterkommen.

(*kopfschüttel*)

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Also wie ist es nun bei Leasingrückgabe ( Audi( Düsseldorfer Raum) mit der Profilstärke von Sommerreifen und Schäden anden 20 Zoll Felgen?

Schau doch mal in den Vertrag, da sollte es doch drin stehen. Ansonsten eben fragen bei der Leasing Firma.

Zitat:

@Murphy112 schrieb am 21. Oktober 2017 um 14:24:35 Uhr:


Also wie ist es nun bei Leasingrückgabe ( Audi( Düsseldorfer Raum) mit der Profilstärke von Sommerreifen und Schäden anden 20 Zoll Felgen?

Kann man auch selbst finden bzw. sollte bei den Leasingunterlagen liegen, zum Selbststudium im Anhang.

Haben kurz vor der Rückgabe von Nachbars A6 die abgefahrenen Reifen (Glatze innen - Spur falsch eingestellt) gegen gebrauchte Reifen mit 2,5-3mm Profil getauscht. Gab keine Probleme bei der Rückgabe. Der Wagen stand dann nach kurzer Zeit mit neuen Reifen auf der Gebrauchtwagenfläche.

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Da steht auf Seite 10 in dem PDF : [siehe Bild - Text kopieren ging nicht, weil so ein Trottel bei Audi bei der PDF-Erzeugung das Kopieren von Inhalten verboten hat...]

Das heißt, ich darf bei Rückgabe nur die Reifenmarken (=Fabrikat (?)) drauf haben, die freigegeben hat?

Also nicht einfach den billigsten NoName Reifen (solange der die technisch notwendigen Spezifikationen einhält) vor Rückgabe montieren lassen (wenn man die letzten Reifen gerade erst kurz vor Rückgabe abgefahren hat)?

Eigentlich müsste ein Leasinggeber bei hohen km-Leasing-Verträgen hier gar keine Forderungen erheben dürfen (solange man die gesetzl. notwendige Tiefe nicht unterschreitet) ... denn man bezahlt mit den Leasingraten ja die Abnutzung des gesamten Fahrzeug als Differenz vom Werkszustand zu einem Zustand nach normalem Gebrauch nach z.B: 90.000 km .... und bei normalem Gebrauch sind nach 90.000 km die ab Werk "bezahlten" Reifen nun mal abgefahren....

Ich verstehe die ganze Diskussion nicht so recht. In den Bedingungen steht doch eindeutig drin: Sommerreifen 2mm, Winter oder Ganzjahresreifen 4mm. Und die Noname Reifen darf dann der nächste fahren?

Zitat:

@6502 schrieb am 23. Oktober 2017 um 10:27:47 Uhr:


Da steht auf Seite 10 in dem PDF : [siehe Bild - Text kopieren ging nicht, weil so ein Trottel bei Audi bei der PDF-Erzeugung das Kopieren von Inhalten verboten hat...]

Das heißt, ich darf bei Rückgabe nur die Reifenmarken (=Fabrikat (?)) drauf haben, die freigegeben hat?

Also nicht einfach den billigsten NoName Reifen (solange der die technisch notwendigen Spezifikationen einhält) vor Rückgabe montieren lassen (wenn man die letzten Reifen gerade erst kurz vor Rückgabe abgefahren hat)?

Der Reifentyp und das Reifenfabrikat müssen achsweise übereinstimmen und vom Fahrzeughersteller für das Fahrzeug zugelassen sein.

Denke mal es geht um Abmessungen und Traglast. Reifenmarke ist nicht explizit vorgeschrieben.

Zitat:

@158PY schrieb am 23. Oktober 2017 um 11:10:33 Uhr:


Und die Noname Reifen darf dann der nächste fahren?

Der "Nächste" muss den Wagen nicht kaufen wenn ihn das stört.

Meine Meinung zu diesem Thema und ob es den nächsten stört behalte ich besser für mich.

Obwohl: 3 Jahre voll konkret krassen Leasing Wagen für 50-100.000€ fahren und am Ende über einen Satz Reifen jammern, passt irgendwie nicht so richtig zusammen..

Darum geht es doch nicht. Es geht um das Prinzip, damit man weiß welche Reifen man ordern muss - ohne nachher Probleme zu haben.
Kann ja sein das scheiß Pire**** drauf waren, und ich hätte aber gerne Michel**
Dann muss schon klar sein ob das geht. Man schmeißt ja das Geld nicht aus dem Fenster...

MfG

Zitat:

@158PY schrieb am 23. Oktober 2017 um 13:46:34 Uhr:


Obwohl: 3 Jahre voll konkret krassen Leasing Wagen für 50-100.000€ fahren und am Ende über einen Satz Reifen jammern, passt irgendwie nicht so richtig zusammen..

3 Jahre voll konkret krass fette Leasingraten kassieren ... und am Ende über einen größeren Kratzer jammern, passt irgendwie nicht so richtig zusammen... ;-)

a) wenn gemäß den Verträgen und Verienbarungen alle Reifenfabrikate erlaubt sind, warum soll ich mir das Geld für Audi nicht auch sparen - Audi spart ja auch von Modelljahreswechsel zu Modelljahreswechsel bei "Entfeinerungen", obwohl die Preise ständig erhöht werden...

b) war das "sollte der Leasinggeber eigentlich gar keine Mindestprofiltiefe verlangen dürfen" bezog sich natürlich nicht auf konkrete Verträge - sondern ist eine grundsätzliche Diskussion, was fair wäre....

Wenn ich als LN mit meinen Leasingraten die Abnutzung in 3 Jahren un 90.000 km zahlen soll, dann würde für den gesunden Menschenverstand da das komplette Auto dazu zählen. Ich muß ja auch nicht einen neuen Keilriemen aufziehen, weil der jetzt 90.000 km abgenutzt ist und bei km 93.000 beim Folgebesitzer reißen könnte ....

Zitat:

@158PY schrieb am 23. Oktober 2017 um 13:46:34 Uhr:


Meine Meinung zu diesem Thema und ob es den nächsten stört behalte ich besser für mich.

Obwohl: 3 Jahre voll konkret krassen Leasing Wagen für 50-100.000€ fahren und am Ende über einen Satz Reifen jammern, passt irgendwie nicht so richtig zusammen..

Meine Reifen haben nach den 3Jahren so ungefähr 1tkm drauf wenn ich sie zurück gebe, nen großartigen Bonus bekomme ich da, trotz 300€/Stück auch nicht.

4 mm sind doch für Sommerreifen ausreichend.

Wie ist es eigentlich bei Leasingünernahme?

Habe gestern meinen abgeholt der mit 8-Fach Bereifung beworben wurde( Gebrauchtwagenleasing). Heute stellte sich heraus das die Winterreifen nur noch 4mm Profiltiefe haben. Was laut Audi ja als "Abgefahren" gilt.....

Was ist das Problem. Der Verkauf eines Leasingrückläufers hat nichts mit dessen Rücknahme zu tun. Im Übrigen ist z.B. in Österreich ein WR mit 4 mm Profiltiefe als Winterreifen zugelassen. Und es wäre an dir gewesen, darüber mit dem Verkäufer zu sprechen, statt dich hier auszuweinen.

Mann was ist denn hier eingerissen, warum immer gleich gepöbelt wird. „Auszuweinen…“
So empfinde ich das nicht.

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