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Leasingrückgabe - BMW fordert 2500 €

BMW
Themenstarteram 23. Dezember 2015 um 11:40

Hallo,

mein leasingvertrag läuft am 26.12. aus. heute wollte ich das Fahrzeug zurück geben und bin fast umgefallen. Bis auf zum Teil stark zerkratzte Felgen dachte ich das mein Auto im besten Zustand ist, doch es kam anders.

* Felgen BMW Styling 397 - 3 x mit Bordsteinschäden 1 x Kratzer auf Fläche

- BMW NL sagt, diese Felgen kann man nicht reparieren, diese müssen neu gekauft werden 430 € Stück!

* Kratzer in Stoßstange vorn links: dieser ist mir noch nie aufgefallen, scheinbar hat mich da jemand am

Parkplatz gestreift - 300,- €

* Kratzer hinten Stoßstangenmitte, kaum erkennbar angeblich tief und schwer zu reparieren - 300,- €

* Tüv und Wechsel Bremsflüssigkeit fällig

ich lease im Anschluss keinen neuen!!

Alles in allem 2500 € ??

Es steht doch überall von Grundsatzurteilen das nur der Minderwert zu bezahlen ist??

Was kann ich hier tun? Ich habe das Fahrzeug wieder mitgenommen und habe 14 Tage Zeit bekommen.

Beste Antwort im Thema

Ich habe das zum Thema gefunden:

 

Zu diesem Thema gibt es einige Bezugsfälle ("Grundsatzurteile" gibt es nur i.S. der höchstrichterlichen Rechtsprechung, bspw. BHG, BVG, BFH o.ä). Einschränkend muss allerdings gesagt werden, dass "Bezugsfälle" keine Präzedenzfälle i.S. des angloamerikanischen Rechtssystems sind - es sind nur Hinweise, wie bestimmte Gerichte über bestimmte Rechtsfälle geurteilt haben.

Als Erstes ist ganz grundsätzlich festzuhalten, dass der Leasinggeber zunächst einmal grds. nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen kann.

Der springende Punkt ist die Abgrenzung von im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs entstehender Abnutzung und einem durch "übervertraglichen" Gebrauch entstandenen Schaden, der dann einen Anspruch auf Schadenersatz begründet.

Zum Schadenersatz hat das LG Frankfurt a. M. (nachzulesen in DAR 98, S. 278) festgestellt, dass der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer nur den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der festgestellten Mängel entstehenden Reparaturkosten verlangen kann. Dabei trägt der Leasinggeber (d.h. der Händler oder die Leasingbank) die Beweislast für die übermäßige Abnutzung. Er hat detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind.

Als Schadenersatz begründende Mängel hat das LG München (nachzulesen in DAR 98, S. 19) Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht gesehen, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts hat es ebenfalls als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.

Das LG Gießen (nachzulesen in NJW RR 95, S. 687) hat eine verbogene Stoßstange vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum sowie leichte Einbeulungen an den Türen links und rechts noch als typische Abnutzung durchgehen lassen und hat sinngemäß festgestellt, dass mit der Benutzung eines Pkw stets bestimmte Lackschäden einhergehen. Deshalb sind leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages als vertragsgemäße Abnutzung aufzufassen und stellen daher keinen Schaden dar.

Auch nach Auffassung des AG Osnabrück (nachzulesen in DAR 99, S. 556) stellen typische Gebrauchsspuren, wie bspw. oberflächliche Lack-und Blechschäden, die schon auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung und damit keinen Schadenersatz begründenden Mangel dar.

Die häufig in den AGB festgehaltenen "neutralen" Gutachten (die in aller Regel von TÜV oder DEKRA gemacht werden, mit denen der Händler bestens bekannt ist ...) sind in keinster Weise bindend, sie werden vor Gericht bestenfalls als Parteibehauptung gewertet, wenn sie nicht gänzlich verworfen werden.

Im Falle eines Falles können die genannten Urteile einen Einstieg in eine qualifizierte Diskussion mit der LEasingbank bilden. Oftmals reicht es schon, wenn die mitbekommen, dass man sich nichts gefallen lässt. Und: bevor Ihr Euch auf einen Vergleich einlaßt, fragt vorher einen Rechtsanwalt!

Ich unterstelle, dass Dein Fahrzeug in einem Zustand ist, wie es die AGB vorsehen und keine Schäden aufweist. In diesem Falle kannst Du das Risiko, von Deinem Händler "ausgezogen" zu werden, verringern, wenn Du ein paar Tips beherzigst:

1. AGB lesen, insb. Ziff XVI: Da ist der Zustand und das Procedere bei der Rückgabe festgelegt.

2. Nimm einen Zeugen mit - hierfür ist ein Freund besser geeignet als die Ehefrau (Würdigung des Zeugenbeweises vor Gericht!)

3. Auf ein Abnahmeprotokoll unmittelbar bei Rückgabe bestehen (Termin vereinbaren für Rückgabe) und das Protokoll mit km-Stand, Datum und Uhrzeit der Rückgabe versehen.

4. Wenn Du mit den Inhalten - angebliche Schäden - nicht einverstanden bist, das Abnahmeprotokoll auf keinen Fall unterschreiben!!. Deine Unterschrift stellt ein Anerkenntnis der festgestellten Schäden dar und wird zur Berechnung des angeblichen Minderwerts gegen Dich verwendet. Das gilt auch, wenn die "Schäden" normale und damit vertragsgemäße Abnutzungsspuren sind. Lass Dich in diesem Falle auch nicht mit einem Gutachten, das die AGB für den Fall der Nicht-Einigung vorsehen, unter Druck setzen. Auf den Kosten für die Gutachten bleibt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung oder eines Vergleichs in aller Regel der Händler sitzen, egal was in den AGB steht.

5. Angebliche "bald fällige" Ölwechsel, Rost an Bremsscheiben, abgefahrene Reifen (Ausnahme: weniger als 1,6 mm Profil) u.ä. sind keine Mängel, sondern vertragsgemäßer Verschleiss und begründen keinen Schadenersatz!

6. Lass Dir eine Kopie des Rückgabeprotokolls geben - wenn Du nicht unterschreibst, bitte um eine Kopie, um "eine Nacht darüber zu schlafen". Die Kopie ist wichtig, weil alle "Schäden", die nach diesem Protokoll noch festgestellt werden, zu Lasten des Händlers gehen.

7. Einige Tage nach der Protokollerstellung wird Dir der Händler dann eine Abrechnung schicken, in der der angebliche Minderwert berechnet wird. Hierzu dürfen keine Reparaturkosten (Thema: Neuzustand ist bei Rückgabe nicht geschuldet) herangezogen werden, sondern lediglich der merkantile Minderwert (d.h. die Minderung des aktuellen Fahrzeugwerts). Der Unterschied kann einige hundert Euro ausmachen!

 

Fazit: Mit dem was diese Werkstatt vom TE abziehen will, käme sie vor Gericht niemals durch!

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Zitat:

@Sven210779 schrieb am 25. Dezember 2015 um 11:45:05 Uhr:

auch wenn jetzt hier ein aufschrei durch motor talk gehen wird ist meine beabachtung das leasing was für leute ist die sich das auto welches sie fahren nicht leisten können ;-)

Was Du aber verstehen musst ist, dass "leisten können" nicht das selbe ist, wie "kaufen können". Wenn jemand einen geregelten Job hat und monatlich 500 EUR locker abdrücken kann, dann kann er sich einen BMW natürlich leisten, selbst wenn er den kompletten Betrag dafür nicht auf dem Konto hat. Er kann es sich lediglich nicht leisten Kapital in einem Fahrzeug zu binden, das ist aber was völlig anderes!

Würdest Du jemandem, der sich eine Wohnung für 500 EUR/Monat mietet unterstellen, dass er sie sich nicht leisten kann, wenn er sie nicht bar bezahlen kann?

Zitat:

ich hab vor ein paar wochen mit einem befreundeten vw verkäufer gesprochen der in rente ging, der hat gesagt er ist froh endlich die ganzen scheiß hinter sich zu lassen. die leute werden nur noch betrogen und verarscht, gerade die "junge" generation an verkäufern wird noch geschult den kunden freundlich ins gesicht zu lächeln und ihnen das vorzurechnen was sie hören wollen. da geht es nicht ums autoverkaufen sondern um den vertrieb von finanzierungsprodukten...

Verarscht werden aber Kunden genauso bei Kauf und Inzahlungnahme. Das ist kein Merkmal von Leasing oder Finanzierung.

Das Problem ist, dass "sich lohnen" für dich ausschließlich eine monetäre Kategorie ist und Du auch nicht in der Lage bist außerhalb dieses Horizonts zu denken. Dabei sagt ja niemand, dass Du was anders machen musst, aber man sollte anderen, die für sich andere Lebensmoele haben nicht pauschal unterstellen blöder als man selbst zu sein. ;) Was für Dich richtig ist, muss nicht für den Rest der Menschheit richtig sein. :)

am 25. Dezember 2015 um 11:04

die 800 euro waren in den raum geworfen, allerdings denke ich bin ich da nicht weit davon weg was mich mein x3 beim leasing kosten würde... können auch nur 700 euro sein, das macht den kohl aber auch nicht fett.

es geht doch schon los das einer beim geschäftsleasing 19 % "rabatt" bekommt die otto normal verbraucht nicht hat...

ihr könnt mir sagen was ihr wollt es rechnet sich nicht ;-)

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 25. Dezember 2015 um 12:04:08 Uhr:

ihr könnt mir sagen was ihr wollt es rechnet sich nicht ;-)

genauso kannst Du sagen, dass in München immer besseres Wetter als in Hamburg ist. Das Problem an generellen Aussagen ist, dass sie generell nicht stimmen. ;)

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 25. Dezember 2015 um 12:04:08 Uhr:

die 800 euro waren in den raum geworfen, allerdings denke ich bin ich da nicht weit davon weg was mich mein x3 beim leasing kosten würde... können auch nur 700 euro sein, das macht den kohl aber auch nicht fett.

es geht doch schon los das einer beim geschäftsleasing 19 % "rabatt" bekommt die otto normal verbraucht nicht hat...

ihr könnt mir sagen was ihr wollt es rechnet sich nicht ;-)

Dann hättest du aber sehr schlechte Leasingkonditionen für den X3!

Bei mir war sogar ne 2 an erster Stelle bei der 2-stelligen Zahl des Rabatts. Ich heiße Otto N. :p

am 25. Dezember 2015 um 11:09

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 25. Dezember 2015 um 12:04:08 Uhr:

die 800 euro waren in den raum geworfen, allerdings denke ich bin ich da nicht weit davon weg was mich mein x3 beim leasing kosten würde... können auch nur 700 euro sein, das macht den kohl aber auch nicht fett.

es geht doch schon los das einer beim geschäftsleasing 19 % "rabatt" bekommt die otto normal verbraucht nicht hat...

ihr könnt mir sagen was ihr wollt es rechnet sich nicht ;-)

Beim X3 sieht es anders aus!

Da werden die Leute ja egal ob Kauf oder Leasing aufgrund des SUV-Hype ja "generell" schon grundsätzlich verarscht!

Aber jeder wie er mag!

am 25. Dezember 2015 um 11:14

Zitat:

@Berba11 schrieb am 25. Dezember 2015 um 12:09:27 Uhr:

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 25. Dezember 2015 um 12:04:08 Uhr:

die 800 euro waren in den raum geworfen, allerdings denke ich bin ich da nicht weit davon weg was mich mein x3 beim leasing kosten würde... können auch nur 700 euro sein, das macht den kohl aber auch nicht fett.

es geht doch schon los das einer beim geschäftsleasing 19 % "rabatt" bekommt die otto normal verbraucht nicht hat...

ihr könnt mir sagen was ihr wollt es rechnet sich nicht ;-)

Dann hättest du aber sehr schlechte Leasingkonditionen für den X3!

Bei mir war sogar ne 2 an erster Stelle bei der 2-stelligen Zahl des Rabatts. Ich heiße Otto N. :p

ich hab mir die leasingkonditionen nicht rechnen lassen, geb ich zu...

aber man kann ja z.b. bei "null-leasing" ab und an mal einen blick reinwerfen. daran kann man sich recht gut orientieren und denke mal der händler vor ort ist nicht günstiger...

und ich gebe euch recht, der suv wahn treibt seltsame blüten... aber genau darum hab ich mir einen neuen gekauft. dadurch das keine großen mengen ex mieter wie z.b. beim 3er als jahreswagen in den markt gedrückt werden sind die x3 einfach zu teuer...

Hier wird von den meisten behauptet, dass man beim Privatleasing keine steuerlichen Vorteile hätte!

Ich habe meine letzten 5 Fahrzeuge alle privat für 3 Jahre geleast.

Ich habe jeweils eine Vollkostenrechnung durchgeführt (dafür gibt es im Internet Formblätter) und die Kosten für alle Fahrten, die ich für den Arbeitgeber (Dienstreisen) durchgeführt habe (abzüglich Erstattung durch den Arbeitgeber), steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht. Da der Arbeitgeber lediglich 0,30 €/Km erstattet und meine Fahrzeuge eher um 1€/Km lagen kamen so jedes Jahr um die 8000€ zusammen, die ich als Werbungskosten ansetzen konnte (und vom Finanzamt anstandslos akzeptiert wurden).

Falls jetzt noch jemand einen Schwerbehinderten-Ausweis mit >70% oder mit Merkzeichen "G" hat, kann er auch die Fahrten zur und von der Arbeit mit diesen Vollkosten absetzen.

Und die anderen "Sachen" wie z.B. Rabatt oder Sonderaktionen gibt es beim Leasing genauso wie beim Kauf. Mein letzter F10 520d wurde von BMW nach 3 Jahren mit einem Restwert von 59% vom Listenpreis angesetzt und zusätzlich erhielt ich 18% Rabatt.

Bei einem Listenpreis von z.B. 70.000€ würde er somit nur noch 57.400€ kosten und der Restwert wäre 41.300€. Das heisst, ein Fahrzeug für 70.000€ würde in 3 Jahren (mit 60.000 Km) lediglich 16.100 € kosten.

Ich denke kaum, dass man beim Kauf und Verkauf nach 3 Jahren günstiger fahren würde. Solche Fahrzeuge werden häufig schon für um die 30.000€ gehandelt. Der Wertverlust wäre demnach deutlich höher als meine Gesamtkosten.

Wenn man einen 1-2 Jahre alten kauft, sind die Bedingungen natürlich ganz anders. Man muss aber nehmen was auf dem Markt ist und bekommt seine Wunschausstattung ziemlich selten.

am 25. Dezember 2015 um 11:20

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 25. Dezember 2015 um 12:14:03 Uhr:

 

aber man kann ja z.b. bei "null-leasing" ab und an mal einen blick reinwerfen. daran kann man sich recht gut orientieren und denke mal der händler vor ort ist nicht günstiger...

Wenn man keine Ahnung hat...

Null-Leasing-Angebote wären so, als wenn ich dir unterstellen würde, daß Du bei Neuwagenkauf den BLP zahlen würdest.

Aber lassen wir das. Es macht keinen Sinn...

Ich stehe Leasing auch eher skeptisch gegenüber, kommt vielleicht auch daher, daß viele Angebote, die man so sieht von einer Jahresfahrleistung von max. 20tkm ausgehen, eher sogar von 10-15.

Ich fahre aber 40tkm. Außerdem meine ich, flexibler zu sein, ich muss mich nicht nach drei Jahren um einen Nachfolger kümmern, sondern kann in Ruhe suchen. Bin selbständig und der Wagen läuft über die Firma.

Aber, ich gebe zu, das Ganze ist mein subjektiver Eindruck, fühle mich einfach besser, wenn die Karre mir gehört.

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 25. Dezember 2015 um 11:45:05 Uhr:

 

auch wenn jetzt hier ein aufschrei durch motor talk gehen wird ist meine beabachtung das leasing was für leute ist die sich das auto welches sie fahren nicht leisten können ;-)

Nach so einem Kommentar gehe ich schwer davon aus, du besitzt ein Eigenheim mit Grundstück und konntest den Batzen Geld dafür bar hinblättern und musst nicht finanzieren.

Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass du nicht zur Miete wohnst! ;)

Zitat:

@gurnemanz

Aber, ich gebe zu, das Ganze ist mein subjektiver Eindruck, fühle mich einfach besser, wenn die Karre mir gehört.

das ist ja auch OK.

Mir ist es zB latte, wo der "Brief" liegt. ;)

Gruß Micha

am 25. Dezember 2015 um 12:39

Zitat:

@Vega-Driver schrieb am 25. Dezember 2015 um 13:25:34 Uhr:

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 25. Dezember 2015 um 11:45:05 Uhr:

 

auch wenn jetzt hier ein aufschrei durch motor talk gehen wird ist meine beabachtung das leasing was für leute ist die sich das auto welches sie fahren nicht leisten können ;-)

Nach so einem Kommentar gehe ich schwer davon aus, du besitzt ein Eigenheim mit Grundstück und konntest den Batzen Geld dafür bar hinblättern und musst nicht finanzieren.

Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass du nicht zur Miete wohnst! ;)

ein haus kann man wohl schlecht mit einem auto vergleichen...

am 25. Dezember 2015 um 12:53

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 25. Dezember 2015 um 12:04:08 Uhr:

ihr könnt mir sagen was ihr wollt es rechnet sich nicht ;-)

@Sven

Einige deiner Feststellungen sind absolut nachvollziehbar, weshalb ich selbst wieder über einen Kauf nachdenke. Dennoch disqualifizierst du dich mit solchen Aussagen selbst.

Wie bereits gesagt wurde, kann Neuwagenleasing günstiger sein als entsprechende Gebrauchtwagen zu fahren. Entscheidend sind schlichtweg die Konditionen, weshalb deine Aussage falsch ist.

am 25. Dezember 2015 um 13:33

ich betone nochmals ich kauf meine autos überregional und ausschließlich nach günstigen konditionen und in den vergangenen 15 jahrer bei zig autos ist das leasing NIE günstiger gewesen als der kauf.

eigentlich auch logisch, warum soll etwas NEUES günstiges sein als etwas GEBRAUCHTES... außerdem reden wir hier dich nicht von neu gegen gebraucht ?!?!

wenn mir einer sagt die hersteller pushen mit speziellen leasingaktionen so kann man zwangsläufig davon ausgehen dass diese sonderaktionen beim neukauf in form von rabatten auch angerechnet werden. dort trägt das kind vielleicht einen anderen namen...

es ist doch völlig unlogisch wenn mir ein hersteller ein produkt günstiger anbietet wenn ich es "nur" miete anstatt zu kaufen...

und dann heißt es man muss sich beim verkauf mit windigen gesellen rumschlagen, prima beim leasing schlag ich mich mit windigen autohändlern rum. nur mit dem unterschied beim eigenen verkauf kann ich mir aussuchen mit wem ich ein geschäft mache... beim leasing ist es beim abschluß vermutlich friede, freude, eierkuchen. bei der rücknahme ist der so freundliche freundliche gar nicht mehr so so freundlich :-)

am 25. Dezember 2015 um 13:42

Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob es für dich unlogisch erscheinen mag.

Des Weiteren unterstellst du, dass hier niemand rechnen kann. Der Vergleich mit Gebrauchtwagen ist für mich völlig legitim, insofern der Neuwagen günstiger ist.

Du kannst doch nicht deine Erfahrungen für allgemeingültig erklären.

Zumal ich auch nicht mit weiteren Gründen argumentiere um mein Leasing zu rechtfertigen, sondern nur auf den monetären Bereich abziele.

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