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Leasingrückgabe - BMW fordert 2500 €

BMW
Themenstarteram 23. Dezember 2015 um 11:40

Hallo,

mein leasingvertrag läuft am 26.12. aus. heute wollte ich das Fahrzeug zurück geben und bin fast umgefallen. Bis auf zum Teil stark zerkratzte Felgen dachte ich das mein Auto im besten Zustand ist, doch es kam anders.

* Felgen BMW Styling 397 - 3 x mit Bordsteinschäden 1 x Kratzer auf Fläche

- BMW NL sagt, diese Felgen kann man nicht reparieren, diese müssen neu gekauft werden 430 € Stück!

* Kratzer in Stoßstange vorn links: dieser ist mir noch nie aufgefallen, scheinbar hat mich da jemand am

Parkplatz gestreift - 300,- €

* Kratzer hinten Stoßstangenmitte, kaum erkennbar angeblich tief und schwer zu reparieren - 300,- €

* Tüv und Wechsel Bremsflüssigkeit fällig

ich lease im Anschluss keinen neuen!!

Alles in allem 2500 € ??

Es steht doch überall von Grundsatzurteilen das nur der Minderwert zu bezahlen ist??

Was kann ich hier tun? Ich habe das Fahrzeug wieder mitgenommen und habe 14 Tage Zeit bekommen.

Beste Antwort im Thema

Ich habe das zum Thema gefunden:

 

Zu diesem Thema gibt es einige Bezugsfälle ("Grundsatzurteile" gibt es nur i.S. der höchstrichterlichen Rechtsprechung, bspw. BHG, BVG, BFH o.ä). Einschränkend muss allerdings gesagt werden, dass "Bezugsfälle" keine Präzedenzfälle i.S. des angloamerikanischen Rechtssystems sind - es sind nur Hinweise, wie bestimmte Gerichte über bestimmte Rechtsfälle geurteilt haben.

Als Erstes ist ganz grundsätzlich festzuhalten, dass der Leasinggeber zunächst einmal grds. nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen kann.

Der springende Punkt ist die Abgrenzung von im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs entstehender Abnutzung und einem durch "übervertraglichen" Gebrauch entstandenen Schaden, der dann einen Anspruch auf Schadenersatz begründet.

Zum Schadenersatz hat das LG Frankfurt a. M. (nachzulesen in DAR 98, S. 278) festgestellt, dass der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer nur den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der festgestellten Mängel entstehenden Reparaturkosten verlangen kann. Dabei trägt der Leasinggeber (d.h. der Händler oder die Leasingbank) die Beweislast für die übermäßige Abnutzung. Er hat detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind.

Als Schadenersatz begründende Mängel hat das LG München (nachzulesen in DAR 98, S. 19) Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht gesehen, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts hat es ebenfalls als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.

Das LG Gießen (nachzulesen in NJW RR 95, S. 687) hat eine verbogene Stoßstange vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum sowie leichte Einbeulungen an den Türen links und rechts noch als typische Abnutzung durchgehen lassen und hat sinngemäß festgestellt, dass mit der Benutzung eines Pkw stets bestimmte Lackschäden einhergehen. Deshalb sind leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages als vertragsgemäße Abnutzung aufzufassen und stellen daher keinen Schaden dar.

Auch nach Auffassung des AG Osnabrück (nachzulesen in DAR 99, S. 556) stellen typische Gebrauchsspuren, wie bspw. oberflächliche Lack-und Blechschäden, die schon auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung und damit keinen Schadenersatz begründenden Mangel dar.

Die häufig in den AGB festgehaltenen "neutralen" Gutachten (die in aller Regel von TÜV oder DEKRA gemacht werden, mit denen der Händler bestens bekannt ist ...) sind in keinster Weise bindend, sie werden vor Gericht bestenfalls als Parteibehauptung gewertet, wenn sie nicht gänzlich verworfen werden.

Im Falle eines Falles können die genannten Urteile einen Einstieg in eine qualifizierte Diskussion mit der LEasingbank bilden. Oftmals reicht es schon, wenn die mitbekommen, dass man sich nichts gefallen lässt. Und: bevor Ihr Euch auf einen Vergleich einlaßt, fragt vorher einen Rechtsanwalt!

Ich unterstelle, dass Dein Fahrzeug in einem Zustand ist, wie es die AGB vorsehen und keine Schäden aufweist. In diesem Falle kannst Du das Risiko, von Deinem Händler "ausgezogen" zu werden, verringern, wenn Du ein paar Tips beherzigst:

1. AGB lesen, insb. Ziff XVI: Da ist der Zustand und das Procedere bei der Rückgabe festgelegt.

2. Nimm einen Zeugen mit - hierfür ist ein Freund besser geeignet als die Ehefrau (Würdigung des Zeugenbeweises vor Gericht!)

3. Auf ein Abnahmeprotokoll unmittelbar bei Rückgabe bestehen (Termin vereinbaren für Rückgabe) und das Protokoll mit km-Stand, Datum und Uhrzeit der Rückgabe versehen.

4. Wenn Du mit den Inhalten - angebliche Schäden - nicht einverstanden bist, das Abnahmeprotokoll auf keinen Fall unterschreiben!!. Deine Unterschrift stellt ein Anerkenntnis der festgestellten Schäden dar und wird zur Berechnung des angeblichen Minderwerts gegen Dich verwendet. Das gilt auch, wenn die "Schäden" normale und damit vertragsgemäße Abnutzungsspuren sind. Lass Dich in diesem Falle auch nicht mit einem Gutachten, das die AGB für den Fall der Nicht-Einigung vorsehen, unter Druck setzen. Auf den Kosten für die Gutachten bleibt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung oder eines Vergleichs in aller Regel der Händler sitzen, egal was in den AGB steht.

5. Angebliche "bald fällige" Ölwechsel, Rost an Bremsscheiben, abgefahrene Reifen (Ausnahme: weniger als 1,6 mm Profil) u.ä. sind keine Mängel, sondern vertragsgemäßer Verschleiss und begründen keinen Schadenersatz!

6. Lass Dir eine Kopie des Rückgabeprotokolls geben - wenn Du nicht unterschreibst, bitte um eine Kopie, um "eine Nacht darüber zu schlafen". Die Kopie ist wichtig, weil alle "Schäden", die nach diesem Protokoll noch festgestellt werden, zu Lasten des Händlers gehen.

7. Einige Tage nach der Protokollerstellung wird Dir der Händler dann eine Abrechnung schicken, in der der angebliche Minderwert berechnet wird. Hierzu dürfen keine Reparaturkosten (Thema: Neuzustand ist bei Rückgabe nicht geschuldet) herangezogen werden, sondern lediglich der merkantile Minderwert (d.h. die Minderung des aktuellen Fahrzeugwerts). Der Unterschied kann einige hundert Euro ausmachen!

 

Fazit: Mit dem was diese Werkstatt vom TE abziehen will, käme sie vor Gericht niemals durch!

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Themenstarteram 24. Dezember 2015 um 12:21

Nun mal zu den vielen Vörwürfen!:

Ich habe das Auto immer pfleglich behandelt! Nur Handwäsche mit Viskoseschwann, der Lack sieht aus wie neu! Den Schaden hinten haben ich zig Leuten gezeigt, keiner hat Ihn gefunden, selbst nach direkten Hinweisen nicht. Außerdem Technisch und innen wie neu!!! Das die Felgen kaputt sind habe ich gleich so gesagt, ich hätte aber nicht gedacht das der Händler mir diese 21,00 € pro Stück über Listenpreis neu verkaufen möchte. Eine erste kurze Anfrage bei meinem Anwalt brachte genau das Ergebnis worauf der Händler spekuliert::

** Auf keinen Fall mehr als tausend Euro bezahlen. Der Anwalt: Schaden eins 300€ Schaden zwei 300€ - pro

** Schaden max 100€, eine Aufrechnung ist gerichtlich durch den Händler oder BMW Leasing nicht durchsetzbar und

** wurde auch nie zu Gunsten zu Gunsten des Händlers entschieden. TÜV nicht bezahlen, Bremsflüssigkeit wäre

** Streitfall. Die Anwaltskosten welche ich in dem Fall zu bezahlen hätte würden jedoch am Ende ein

** Nullsummenspiel ergeben

!!! Und genau darauf spekuliert der Händler. Meines Erachtens ist dies vorsätzlicher Betrug welcher fast schon

!!! Erpressung ist!

Ich habe jetzt 4 Neuwertige Felgen (BMW 397) für 1000 € gekauft, die 2 Schäden lasse ich für 500€ beheben. Der Lackierbetrieb macht ein Gutachten mit Dokumentation bezüglich der 2 Schäden. Die alten Felgen versuche ich zu verkaufen.

Im Anschluss werde ich, ohne Anwalt, bei BMW in allen Instanzen mal ein wenig Luft aufwirbeln! Zum Thema Händler habe ich auch eine Idee!

Und zum Schluss kann ich noch eines versichern: derjenige, der meinen Rückläufer übernimmt, kann beruhigt sein und fährt ein top gepflegtes Auto, was seinem Wert entsprechend gut behandelt und gefahren wurde! Soviel ist mal sicher! ;)

am 24. Dezember 2015 um 13:12

ich bin mir relativ sicher bei einer "normalen" inzahlungnahme hätte der händler die schäden am stoßfänger wenn sie wirklich kaum zu sehen sind nicht beanstandet, aber damit muss man halt rechnen wenn man fremdens eigentum das nur geliehen ist wieder zurück gibt ;-)

es hat schon seine gründe warum viele das leasing scheuen wie der teufel das weihwasser...

ich würde sofern es rein steuerrechtlich keinen trifftigen grund gibt NIEMALS leasing in betracht ziehen, dann lieber noch eine finanzierung...

Bei Leasingrücknahme habe ich immer die Erfahrung gemacht, dass man bei unreparierbaren Schäden immer den Zeitwert und nie den Neupreis bezahlen muss. Immerhin ist eine 3 Jahre alte Felge keinen Neupreis wert. Da gibt´s auch nichts zu diskutieren.

... und hier ist auch die alte Felge auszuhändigen.

Das ist meine Erfahrung

Zitat:

@kenobi schrieb am 24. Dezember 2015 um 13:21:01 Uhr:

 

Im Anschluss werde ich, ohne Anwalt, bei BMW in allen Instanzen mal ein wenig Luft aufwirbeln! Zum Thema Händler habe ich auch eine Idee!

Was würde denn dein Anwalt für ein Schreiben an das Autohaus verlangen? Ich würde, da du wohl keine Rechtschutz hast, zumindest das machen.

Evtl. knickt die Werkstatt dann bereits ein da sie sehen, upps, der wehrt sich und wollen selbst keine Gerichtsverhandlung riskieren.

selbst bei einem Nullsummenspiel, würde ich lieber dem Anwalt was zahlen, als mich vom :) erpressen zu lassen.

alternativ freuen sich die Verbraucherschützer, wenn sie hier tätig werden dürfen

Die versuchen es immer wieder dem Kunden mehr aufs Auge zu drücken, als eigentlich gerechtfertigt. Und ganz viele lassen es mit sich machen. Diesen hinterhältigen Teiletauschern gehört so oft wie möglich in die Frxxxe, mit Anwalt und was noch so geht. Solange die nichtmal in der Lage sind, das Loch im Motor zu finden, wo man das Öl einflüllt (ich übertreibe nicht;)), haben die keinen Cent mehr als nötig verdient.

Mein Bruder war auch schon kurz davor, bei einer Rückgabe jemand an die Gurgel zu springen, nur weil man Abmachungen bewusst vergessen wollte und natürlich, wer sollte der dumme sein?!

Zitat:

@ChKolumbus schrieb am 24. Dezember 2015 um 11:30:04 Uhr:

Wenn ich auf den Hof gehe, um ein Auto für 30.000 oder 40.000 gebraucht zu kaufen, dann ist es mir ganz sicher nicht egal, ob

- die Haube mit Steinschlägen übersät ist

- Kratzer an der Seite

- Dellen von anderen Parkern

- verschrabelte Felgen, als wäre eine Horde Drahtbürsten drüber

- Reifen / Beläge kurz vor der Grenze

- Interieur zerkratzt

u.ä. vorhanden ist. Das hat entweder Auswirkungen auf die Preisfindung oder ich gehe auch wieder.

Wenn ich einem Auto schon von weitem ansehe, das der vorige Besitzer überhaupt nicht aufgepaßt hat, dann will ich mir gar nicht vorstellen, wie er gefahren ist.

So ein Auto kaufe ich gar nicht und der Händler ist der Dumme.

Richtig.

So ist es!

Und deshalb verstehe ich nicht, wie manche Zeitgenossen mit den "geliehenen" Autos umgehen. Gerade hier im Forum kann man das sehr gut verfolgen, wenn Fragen nach irgendwelchen unzulässigen Umbauten und "Leistungssteigerungen" gestellt werden, obwohl ihnen die Autos überhaupt nicht gehören.

am 25. Dezember 2015 um 7:39

Sehr schön, dass sich gerade alle Leasinggegner hier versammeln.

Merke, wer sein Auto an jeder Ecke anfahren möchte und jede Felge ankratzen will, für den ist Leasing nichts. Da hilft nur eine Kauf, da sich anscheinend beim Privatverkauf Beschädigungen nicht negativ auswirken. Das wird nur beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler kritisch gesehen. ;)

Übrigens wurden bei mir Steinschläge und Kratzer an der Motorhaube und Kratzer an den Stoßfänger als normaler Verschleiß deklariert. Bisher bin ich mit meinem dritten Leasing jedesmal deutlich günstiger, als mit einem Kauf gefahren.

Und gemäß Clarksob sind Leih- und Mietwagen die schnellsten Wagen auf der Welt. Natürlich nur, wenn Sie warngefahren wurden.

am 25. Dezember 2015 um 8:10

ichb in prinzipell kein leasinggegner und hab mich aus neugier "regelmäßig" ein neues auto zu fahren auch schon damit beschäftigt, allerdings konnte ich als privatkäufer noch bei KEINEN auto einen finanziellen vorteil bei leasing erkennen... bei meinem letzen 2 bmw hab ich zusammengerechnet weniger wertverlust gemacht als eine halbe monatliche leasingrate mich für eins der beiden autos gekostet hätte ;-)

zudem beabsichtige ich nicht meine autos zu "zu schrott zu fahren" nur weil ich sie kaufe und das darf, im gegenteil ich pflege meine auto penibelst. allerdings kann immer mal wieder eine situation eintreten wo man nix dafür kann.

dann bin ich gern herr der lage und entschiede und kein händler oder keine bank.

ich stelle jetzt mal die behauptung auf in 99,9 % der fälle lohnt sich leasung als privatmann nicht und ist IMMER teurer als ein kauf ! sonst würde leasing für die händler / hersteller auch kein sinn machen weil sie nur mehr aufwand damit haben.

schönrechnen kann man sich alles, aber man sollte die harten fakten nicht ignorieren ;-)

Zitat:

@kenobi schrieb am 24. Dezember 2015 um 13:21:01 Uhr:

** Streitfall. Die Anwaltskosten welche ich in dem Fall zu bezahlen hätte würden jedoch am Ende ein

** Nullsummenspiel ergeben

!!! Und genau darauf spekuliert der Händler. Meines Erachtens ist dies vorsätzlicher Betrug welcher fast schon

!!! Erpressung ist!

Das funktioniert für Deinen Händler nur dann, wenn es nur ums Geld geht. Mir geht es in solchen Fällen auch ums Prinzip, deswegen würde ich da auch unabhängig vom Geld nachhaken.

Zitat:

Ich habe jetzt 4 Neuwertige Felgen (BMW 397) für 1000 € gekauft, die 2 Schäden lasse ich für 500€ beheben. Der Lackierbetrieb macht ein Gutachten mit Dokumentation bezüglich der 2 Schäden. Die alten Felgen versuche ich zu verkaufen.

ich denke das ist jetzt das, was Deinem Händler zusteht. Wenn man genau sein wollte müsste man sagen, dass die Überschrift dieses Threads heißen müsste "Leasingrückgabe: mein BMW-Händler fordert 1000 EUR zuviel". Dann wären hier ev. die Fronten auch nicht so stark aufgebaut worden.

Zitat:

Im Anschluss werde ich, ohne Anwalt, bei BMW in allen Instanzen mal ein wenig Luft aufwirbeln! Zum Thema Händler habe ich auch eine Idee!

Das kannst Du Dir schenken. Die Idee, dass man BMW als Kunde mit Argumenten irgendwie zum Einlenken oder wenigstens Nachdenken bringen könnte, habe ich schon lange aufgegegeben.

Zitat:

ich stelle jetzt mal die behauptung auf in 99,9 % der fälle lohnt sich leasung als privatmann nicht und ist IMMER teurer als ein kauf !

Nicht unbedingt. Kommt darauf an, wie stark der Spaß subventioniert ist. Einen VW Phaeton für 300€ ohne Anzahlung und 25.000km/Jahr oder ein 118d für 149€ ohne Anzahlung und 10.000km/Jahr bzw. 179€ bei 30.000km/Jahr. Billiger kann man neuwertige Autos nicht fahren;) und wenn man nicht mal eben 20.000...40.000...60.000€ bereitliegen hat eine Option der Finanzierung.

Nur bei der Rückgabe kann das dicke Ende kommen. Habe ich schon so und so erlebt. Vernünftige und Hinterhältige findet man überall, wenn es nur nicht so schwer wäre das vorher zu erkennen:(

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 25. Dezember 2015 um 09:10:08 Uhr:

 

ich stelle jetzt mal die behauptung auf in 99,9 % der fälle lohnt sich leasung als privatmann nicht und ist IMMER teurer als ein kauf ! sonst würde leasing für die händler / hersteller auch kein sinn machen weil sie nur mehr aufwand damit haben.

schönrechnen kann man sich alles, aber man sollte die harten fakten nicht ignorieren ;-)

Wenn du "es sich lohnen" nur rein finanziell betrachtest, dann hast du meistens recht.

Es gibt aber andere Gründe warum sich Leasen lohnen kann.

Alle 3 od. 4 Jahre neues Auto mit neuester Technik und neuester Abgasnorm, wenig bis keine Reparaturen (Garantie), das ganze OHNE Kapitalbindung und man muss sich nicht um den Wiederverkauf kümmern.

Nicht jeder kann oder will 40 bis 50 Tsd. bar hinblättern.

 

Es ist auch nicht alles toll, wenn man ein Fahrzeug bar kauft, der Wiederverkauf ist ein gewisser Aufwand, in Online-Börsen einstellen, dann folgen zig Anrufe, evtl. mehrere Besuche von potenziellen Käufern mit teils dämlichen sinnlosen Verkaufsgesprächen mit Volld....

Der Wagen muss genauso in einem top Zustand sein, für jeden Kratzer musst du dich runterhandeln lassen usw.

Will man das nicht, bleibt einem nur den Wagen beim Neukauf dem Händler dran zu tauschen, die zahlen aber nichtmal mehr den Schwacke EK-Preis, ob dann Leasing noch teurer ist?

Dazu kommen solche Risiken wie erst kürzlich von der Dame vorgeschlagen, für alle Diesel ab EU5 abwärts Fahrverbot für Innenstädte, na schönen Dank, wenn sowas kommt rutscht der Restwert gleichmal um einige Tausender nach unten.

am 25. Dezember 2015 um 9:32

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 25. Dezember 2015 um 09:10:08 Uhr:

 

ich stelle jetzt mal die behauptung auf in 99,9 % der fälle lohnt sich leasung als privatmann nicht und ist IMMER teurer als ein kauf ! sonst würde leasing für die händler / hersteller auch kein sinn machen weil sie nur mehr aufwand damit haben.

schönrechnen kann man sich alles, aber man sollte die harten fakten nicht ignorieren ;-)

Okay, hier harte Fakten:

E90 325i LCI BLP über 50.000 EUR.

Geleast als Vorführer, Ausgehandelt bei Barkauf 38.500,00 EUR.

Kosten für insgesamt zwei Jahre in Summe mit allen Kosten 9.240,00 EUR.

In der Gebrauchtwagenbörse tauchte er beim Händler dann für 25.890,00 EUR auf.

Das wird nicht der Preis gewesen sein, den der Händler am Ende bekommen hat. Als Privatmann hätte ich wohl nicht höhere Preise erzielen können, als der Händler.

Gespart 3.370,00 EUR

Mein im Dezember zurückgegebener F30 ist noch nicht aufbereitet worden und steht noch nicht in der Gebrauchtwagenböse. Aber wenn ich mir zurzeit die Gebrauchtwagenbörse anschaue, war das Privatleasing wieder deutlich günstiger. Das werde ich aber erst genau sagen können, wenn er in der Gebrauchtwagenbörse auftaucht.

Wenn man natürlich immer nur die Rechenbeispiele von SIXT oder auf der Konfigurationsseite von BMW nimmt, wäre Privatleasing zu teuer. ;)

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