Leasing-Widerruf innerh. Frist, nach Zulassung aber vor Auslieferung.
Hallo zusammen,
wir sind jetzt 7 Tage nach Abschluss unseres Leasingvertrages leider etwas unschlüssig bei der ganzen Sache.
Es handelt sich um ein Fahrzeug mit einer matten Lackierung. Dass dieser empfindlicher ist und eine spezielle Pflege benötigt, war uns bewusst. Probleme bei der Leasing-Rückgabe erwartet der Händler nicht, nachdem er das Fahrzeug gesehen hat, das wir in Zahlung geben möchten. Soweit so gut.
(Leider) erst im Nachhinein haben wir die Horrorgeschichten gehört und gelesen, die es bei Leasingrückgaben mit matten Lackierungen gibt, dass für kleinste Kratzer ganze Bauteile neu lackiert werden und man so schnell auf Kosten um die 5000-6000€ bei der Rückgabe kommt. Das sind zugegebener Maßen Geschichten von Mercedes-Rückgaben, ob das bei Seat/Cupra großartig anders läuft, weiß ich nicht. Der Händler hat keinerlei Erfahrungen, weil es bei Seat/Cupra Mattlacke noch nicht so lange gibt.
Wir sind jetzt also noch 7 Tage in der 14 tägigen Frist und überlegen, diese in Anspruch zu nehmen. Ich hatte meine Bedenken dem Händler heute mitgeteilt, der wieder versuchte, diese zu zerstreuen. In solche Bereiche einer Nachzahlung würden wir bei sachgemäßer Behandlung niemals kommen. Er hatte auch erwähnt, dass sich der Wagen bereits in der Zulassung befindet.
Wir sind uns nach wie vor unschlüssig und das bereitet uns insgesamt schon ordentlich Bauchschmerzen.
Die Frage an dieser Stelle ist, ob man, wenn man vom Widerrufsrecht Gebrauch machen würde, was aktuell nur eine Option ist, sich auf kosten einstellen muss, da sich der Wagen bereits in der Zulassung befindet.
Auszug aus der Widerrufsbelehrung:
"Der Leasingnehmer trägt die Kosten der Rücksendung des Leasinggegenstandes. Der Leasingnehmer hat dem Leasinggeber auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der Leasinggeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann. Der Leasingnehmer ist zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn er ausdrücklich zugestimmt hat (HAT ER), dass vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen wird. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass der Leasingnehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen muss. Der Leasingnehmer muss für einen etwaigen Wertverlust des Leasinggegenstandes nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Leasinggegenstandes nicht notwendigen Umgang mit diesem Zurückzuführen ist"
Die Frage ist jetzt, ob der Leasinggeber wegen der Zulassung einen Wertersatz verlangen darf.
28 Antworten
@propoph :
Warum hast du gestern nicht schon rausgeschickt? Sofort die Mail rausschicken und ZULASSUNG STOPPEN fordern! Vorsorglich möglichen Forderunge widersprechen. Erneuter Widerspruch und Zurückweisung der Forderung falls welche kommen.
Warum ist es eigentlich keine Option mehr das Fahrzeug doch zu nehmen?
In Zulassung ist es eigentlich nur wenn der Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle ist und nicht an sein Handy geht und man somit die Zulassung nicht mehr verhindern kann. Lass dich nicht verscha******!
Also Gas geben und deutlich und bestimmt ggü. Verkäufer auftreten!
Der Widerruf ist raus und das Autohaus informiert, die Mitarbeiterin setzt sich sofort mit dem Zulassungsdienstleister in Verbindung. Ich bin gespannt...
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Irgendwie liest sich die ganze Geschichte etwas komisch.
Es wäre doch sicherlich auch kein Problem den Verkäufer zu fragen, ob statt Leasing auch Finanzierung möglich wäre.
Ich denke nicht, dass das ein großes Problem geben würde - in der Regel läuft das doch ohnehin über die selbe (VW)Bank.
Dann würde es mit Zulassung, Fahrzeugabnahme etc. keine Probleme geben.
Bzgl. des matten Lackes - vielleicht wäre es sinnvoll hier eine Lackschutzfolie aufbringen zu lassen.
Ob das bei matten Lacken allerdings geht, weiß ich nicht genau.
Um den Thread nicht zum Cliffhanger werden zu lassen:
Zulassung konnte gestoppt werden. Alles gut. Jetzt überlegen wir in Ruhe, ob wir den Wagen einfach finanzieren.
@propoph :
Gegen Leasing ist ja Grundsätzlich nichts einzuwenden, wen das Angebot stimmt, und das kann oft der Fall sein.
Macht man halt sinnvollerweise ohne Anzahlung.
Günstige Finanzierung mit hoher Schlussrate lohnt meistens auch nur, wenn man das Auto nicht übernimmt, sondern zurück gibt.
Hier kann man auch immer mal rein schauen:
Zitat:
@Diesel-Bull schrieb am 12. August 2021 um 13:16:07 Uhr:
@propoph :Gegen Leasing ist ja Grundsätzlich nichts einzuwenden, wen das Angebot stimmt, und das kann oft der Fall sein.
Macht man halt sinnvollerweise ohne Anzahlung.
Wo hast du denn die Info mit der Anzahlung her. In aller Regel sinken natürlich durch eine Anzahlung die Gesamtkosten auf die Laufzeit gerechnet. Bei mir sind es letztlich ca. 800 Euro weniger Gesamtkosten zum Vertrag ohne Anzahlung. Allein die Erhöhung von 20000 Anzahlung auf 25000 Anzahlung ergab eine Ersparnis von sechs Euro/Monat also 36 x 6 = 216.
Warum dann sinnvollerweise ohne Anzahlung??
Bei BMW wird das mit der Anzahlung z.B. anders gehandhabt. Dort ist es ne Vorauszahlung auf die Leasingrate und wird beim Schadensfall z.B. anteilig zurück erstattet.
Somit kein Risiko, weniger zu verzinsendes Kapital und damit geringere Gesamtkosten und natürlich monatliche Kosten.
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 12. August 2021 um 16:32:42 Uhr:
Bei BMW wird das mit der Anzahlung z.B. anders gehandhabt. Dort ist es ne Vorauszahlung auf die Leasingrate und wird beim Schadensfall z.B. anteilig zurück erstattet.Somit kein Risiko, weniger zu verzinsendes Kapital und damit geringere Gesamtkosten und natürlich monatliche Kosten.
Genau so ist es. Deswegen ist so eine pauschale Aussage wie "Bloß keine Anzahlung" nicht angebracht.
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 12. August 2021 um 16:32:42 Uhr:
Bei BMW wird das mit der Anzahlung z.B. anders gehandhabt. Dort ist es ne Vorauszahlung auf die Leasingrate und wird beim Schadensfall z.B. anteilig zurück erstattet.Somit kein Risiko, weniger zu verzinsendes Kapital und damit geringere Gesamtkosten und natürlich monatliche Kosten.
Es gibt ein älteres Urteil, wonach der Leasinggeber die hohe Anzahlung voll bezahlten darf. Betonung auf "älteres" Urteil, ist nämlich bereits überholt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. August 2021 um 15:19:18 Uhr:
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 12. August 2021 um 16:32:42 Uhr:
Bei BMW wird das mit der Anzahlung z.B. anders gehandhabt. Dort ist es ne Vorauszahlung auf die Leasingrate und wird beim Schadensfall z.B. anteilig zurück erstattet.Somit kein Risiko, weniger zu verzinsendes Kapital und damit geringere Gesamtkosten und natürlich monatliche Kosten.
Es gibt ein älteres Urteil, wonach der Leasinggeber die hohe Anzahlung voll bezahlten darf. Betonung auf "älteres" Urteil, ist nämlich bereits überholt.
Zumindest bei BMW ist es so wie von Jan0579 beschrieben. Hier kann es nur von Vorteil sein anzuzahlen. Auch wenn es hier oft anders dargestellt wird.
Ich hab das Thema bei BMW leider erst durch, mein F31 ist verunfallt. Über 50% Schaden, somit Sonderkündigungsrecht bei der Leasing. Hab ich gemacht, weil der Rahmen nen Treffer hatte. 30K Schaden. Habe meine Anzahlung in Höhe von 10TEUR hälftig zurück bekommen, da ziemlich exakt die Hälfte des Leasings rum war.
Man hätte das Auto auch folieren lassen können um den mattlack zu schützen.
Kosten bei einem Kleinwagen ca 600€ (Berlin)