Leasing Sonderaustattung fehlt

Skoda Octavia 4 (NX)

Hallo zusammen,

ich habe heute meinen neuen ŠKODA Octavia RS Combi vom Leasinganbieter geliefert bekommen.

Einerseits wurde die Lieferung für den Verlauf der KW04 angekündigt, heute früh um 8:00 habe ich dann eine Mail bekommen dass mein Auto auf dem Weg sei und bald ankommt (In 3 Stunden und Ich war noch im Urlaub..)
Glücklicherweise konnte ein Vertrauter von mir das Auto annehmen das hat kein Problem dargestellt.

Nun habe ich mir das Auto angeschaut und ich bin wirklich zufrieden jedoch ist mir direkt etwas aufgefallen:

Die Sonderaustattung die auch im Leasingvertrag angegeben ist fehlt:

CANTON Soundsystem 740€
Stahlreserverad 18“ 160€

Es ist nur die Standard Soundanlage verbaut, da weder die erweiterten Einstellungsmöglichkeiten vorhanden sind, noch ein Subwoofer / Reserverad im Kofferraum zu finden sind.

Die Soundanlage ist mir schon wichtig, da ich auf etwas basslastigere Musik stehe und so der Bass etwas flach klingt ..

Was habe ich hier für Möglichkeiten?
Im Leasingvertrag sind beide Sonderaustattung unter werksseitiger Sonderausstattung aufgeführt.

26 Antworten

Zitat:

@Bisey schrieb am 19. Januar 2025 um 12:58:31 Uhr:


Steht bei Lagerwagen nicht die FIN im Vertrag? Hast du die mal verglichen?

Zum Irrtum, da die Händler meist mehrere Lagerwagen haben, die sich in Nuancen unterscheiden, steht meist im Vertrag etwas zu „fehlenden“ Ausstattungen etc. aber da unterscheidet sich auch von Marke/Händöer etc. Zur Absicherung

Die FIN ist leider nicht im Leasingvertrag aufgeführt.
Zum Thema Mängel steht folgendes im Vertrag:

Vertrag Ausschnitt

Mal Lesestoff: https://www.iww.de/.../...ngsmerkmal-diese-rechte-hat-ihr-kunde-f66006

Ähnliche Seiten gibt es zu Hauf.

Aber mein erster Weg wäre das Gespräch mit dem Händler.

Die Frage ist was steht in den AGBs. Und so ein Vorgang würde ich nicht einem Vertrauen überlassen. Normalerweise wird ein Liefertermin abgestimmt insbesondere, wenn die Sache früher kommt als vertraglich festgehalten.

In den AGBs könnte Ausnahmereglungen stehen, wenn bestimmte Optionen nicht lieferbar sind.

Es gibt eindeutige Urteile, dass der Endkunde der Auszeichnung eines Profis bei kaufentscheidender Ausstattung vertrauen können muss und dieser somit natürlich für die Ausstattungsliste auch "haftet". Nur weil man irgendwo reinschreibt, dass die Ausstattung eventuell abweicht wg. Irrtum ist das noch lange nicht rechtsgültig.

Es wäre auch völlig absurd wenn das so wäre und du als Endkunde dann Pech gehabt hättest und deinen Vertrag trotzdem erfüllen müsstest.

Wobei es auch da Abstufungen gibt. Sog. kaufrelevante Merkmale. Das Soundsystem wäre in meinen Augen ein solches, genau so wie Assistenten. Wenn irgendwo eine Ziernaht die falsche Farbe hat, dann müsste man die Kröte vermutlich schlucken. Aber wenn du genau dieses Fahrzeug wegen des Soundsystems genommen hast, dann solltest du rückabwickeln können oder eine entsprechende Nachbesserung bekommen können.

Also, mit dem Verkäufer sprechen und dann geht's von da aus weiter.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Italo001 schrieb am 19. Januar 2025 um 20:01:58 Uhr:


In den AGBs könnte Ausnahmereglungen stehen, wenn bestimmte Optionen nicht lieferbar sind.

Aber er hat doch keinen Neuwagen ab Werk bestellt sondern ihm wurde entweder das falsche Auto geliefert oder der Verkäufer hat sich bei der Ausstattung vertan.

@asphyx89 So schaut es aus. Es war ein Lagerwagen!

Das Auto ist über 3 Jahre geleast.
Der Händler hat mir nun recht schnell eine Kompensation von 400€ Brutto angeboten.

Findet ihr das Angebot fair oder ist hier mehr drin?
Muss ich außerdem etwas beachten, da die Soundanlage ja Teil des Leasingvertrages war, nicht dass ich bei der Rückgabe Probleme bekomme? Die Bestätigung der Kompensierung der fehlenden Ausstattung habe ich per Mail bekommen.

Wert 900, Zeitraum 36 Monate. Rechnerisch passt das. Wenn du damit leben kannst dann mach. Oder besteh auf das was du bestellt hast.

Würde ein Gegenangebot von 600€ abgeben.

Gelöscht, weil Denkfehler :-)

Leasing… er zahlt nicht den kompletten Teil der Sonderausstattung

Die Entschädigung steht doch dem Leasinggeber zu oder habe ich einen Denkfehler?

Deine Antwort
Ähnliche Themen