Leasing ohne Lieferdatum

Moin!

Ich bräuchte mal Rat...
Ich habe im November 2021 einen Leasingvertrag bei einer Vermittlungsplattform abgeschlossen (Enyaq) mit einem unverbindlichen Lieferdatum 01.2023.
Auf die Frage wann ich mit dem Fahrzeug rechnen kann kam nur das sie/der Händler es nicht wissen.
Grundsätzlich habe kein Problem mit einer Verzögerung, aber irgendwie muss ich planen können wg. Ersatzmobilität.

Kann ich etwas machen?

Danke!

17 Antworten

Nein da der Termin nicht verbindlich ist. Abgesehen davon kennt hier keiner deinen Vertrag. Lass dich fachmännische Beraten. Mitglied im ADAC?

Die Autokäufer und Leasingnehmer sind immer die Dummen. Eigentlich müssten die Rechte der Kunden gestärkt werden. Die Kunden müssen aktuell schon sehr starke Nerven haben:
1. Lange Lieferzeiten, die sich auch locker nochmal 4-5 Monate verlängern können, wegen fehlender Bauteile
2. Fahrzeuge, die entgegen der verträglich vereinbarten Sonderaustattungen, einfach Mal so ohne entsprechende Sonderausstattung ausgeliefert werden. Theoretisch ist das Vertragsbruch.
3. Mehrfache Preiserhöhungen um teilweise mehrere Tausend Euro im Zeitraum der langen Lieferzeiten

Ja, ADAC Mitglied.

Preiserhöhungen wurden mir bisher zumindest nicht mitgeteilt. Bei wenigen Euro würde ich mitgehen, ansonsten dankend ablehnen.

Eine Verzögerung wäre kein Problem, aber eine ca. Angabe wäre nett um zu schauen ob sich ein Auto-Abo für sechs Monate lohnt.

Klar. Die Frage ist, ob Dein Enyaq überhaupt schon zur Produktion eingeplant ist. Falls ja, kann der Händler den Status einsehen, falls nein, steht das Lieferdatum leider in den Sternen, das die Disposition von Skoda Dein bestelltes Fahrzeug erst kurzfristig für die Produktion einplant. Typischerweise liegt die Lieferzeit beim Enyaq aber mindestens bei 12, eher bei 15-18 Monaten.
Bei der Bestellung meines BMW hatte der Händler.eine Liste mit allen Fahrzeugmodellen und den freien Kapazitäten pro Quartal. Beim i4 war beispielsweise alle Quartale 2023 schon auf rot, sprich keine freien Produktionskapazitäten mehr, d.h. Lieferzeit minimum 12 Monate. Daher hab ich einen Diesel bestellt.

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Dann frag d3n ADAC mal um Rat. Hast du überhaupt mal bei deinen Vertragspartner kontaktiert?

Freund hat auch Envyag bestellt (gehabt). Leasing auf Firma, GF. War geplant für Auslieferung Okt/Nov. 2021. Nach mehrmaligen Verschiebungen wurde ihm versprochen Lieferung Audi E-Fahrzeug. Dann musste er Leasinglaufzeit bestehendes Fahrzeug verlängern (Porsche-Gruppe, im selben Haus, war ok). Schliesslich hat er vor 3 Monaten umgesattelt und wieder (wie @cycroft) einen Diesel genommen.

Lieferzeiten von bis zu 80 Wochen, das sind rund 1,5 Jahre (!) sind irre, insbesondere wenn es sich um Firmenfahrzeuge, Leasinglaufzeiten des zu ersetzenden Fahrzeuges handelt etc.

Sprich mit dem Händler, wenn du im gleichen Konzern auf ein anderes Fahrzeug umsteigen würdest, müsste einvernehmliche Lösung durchgehen.

Grundsätzlich bist du bei Leasing bzw. in house Finanzierung (Kredit etc.) dem Leasinggeber etc. ausgeliefert. Der wird dir den Preis erst sagen (können) bei Auslieferung. Und die Zinsen werden bei Auslieferung festgestellt.
Da können dann schon mehrere tausend zusammenkommen, mehr als bei Vertragsunterzeichnung (Nov. 2021, also vor 15 Monaten?).

Unbedingt mit ADAC sprechen. dein vis à vis (Vermittlungsplattform) wird vielleicht alles versuchen wollen, Pönale etc. einzukassieren. Mir erscheint die Möglichkeit gegeben zu einer günstigen Auflösung des Vertrages wegen "überlanger, unbestimmter" Erfüllung des Vertrages in der Zukunft.

Alles Gute

Zitat:

@cycroft schrieb am 27. Januar 2023 um 22:45:17 Uhr:


Die Autokäufer und Leasingnehmer sind immer die Dummen. Eigentlich müssten die Rechte der Kunden gestärkt werden.

Und dann rechne mal aus, was stärkere Kundenrechte kosten. Und dann kannst Du mal auswählen wer die bezahlt. Durch starke Kundenrechte gibt es keine günstigeren Gebrauchtwagen mehr vom seriösen Händler. Und man wundert sich, warum ob der Baupreise und der Mieterrechte sowie Mietpreisgrenzen keine 400000 Wohnungen gebaut werden …

Rechte sind nicht immer gut. Sie verteuern oder verhindern auch Angebot. Und wer ist davon betroffen? Der Kunde der auf ein günstigstes Angebot angewiesen ist.

Es ist egal, ob Leasing, Finanzierung oder Barkauf, die Lieferzeiten sind immer die gleichen. Ebenso dürften sich in allen Verträgen entsprechende Formulierungen wiederfinden, dass bei eine Lieferdauer über 4 Monate bei Preisänderungen diese an den Kunden weitergegeben werden können. Der Kunde muss üblicherweise Preissteigerungen bis 5% akzeptieren, darüber hat er ein Sonderkündigungsrecht, steht dann aber ohne Auto da.

Der einzige Hebel dürfte der vereinbarte Liefertermin sein. Feste Liefertermine gibt es schon lange nicht mehr, unverbindliche Liefertermine lassen sich mit Fristsetzung nach 6 Wochen nach Termin kippen. Daher werden seit einiger Zeit auch Verträge ganz ohne Liefertermin "nach Kundenwunsch" geschlossen, was man aber dringend vermeiden sollte.

Im vorliegenden Fall sollte man daher die Formulierung im Vertrag prüfen und ggf. den Händler mit Verweis auf den unverbindlichen Liefertermin in Verzug setzen. Eine schnellere Lieferung bekommt man dadurch aber auch nicht und ggf. Schadenersatzansprüche für Ersatzmobilität wohl eher auch nicht. Am ehesten wird der Händler dann sofort die Auflösung anbieten, weil er das Fahrzeug sofort besser neu verkaufen kann.

Zitat:

@cycroft schrieb am 27. Januar 2023 um 22:56:42 Uhr:



Bei der Bestellung meines BMW hatte der Händler.eine Liste mit allen Fahrzeugmodellen und den freien Kapazitäten pro Quartal. Beim i4 war beispielsweise alle Quartale 2023 schon auf rot, sprich keine freien Produktionskapazitäten mehr, d.h. Lieferzeit minimum 12 Monate. Daher hab ich einen Diesel bestellt.

Natürlich gibt es 2023 keine freien Kapazitäten beim I4...
Es gibt schon Händler mit Liefertermin 1/2025 für den I4
Der 35i hat kürzere Lieferzeiten

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 28. Januar 2023 um 09:30:01 Uhr:



Zitat:

@cycroft schrieb am 27. Januar 2023 um 22:45:17 Uhr:


Die Autokäufer und Leasingnehmer sind immer die Dummen. Eigentlich müssten die Rechte der Kunden gestärkt werden.

Und dann rechne mal aus, was stärkere Kundenrechte kosten. Und dann kannst Du mal auswählen wer die bezahlt. Durch starke Kundenrechte gibt es keine günstigeren Gebrauchtwagen mehr vom seriösen Händler. Und man wundert sich, warum ob der Baupreise und der Mieterrechte sowie Mietpreisgrenzen keine 400000 Wohnungen gebaut werden …

Rechte sind nicht immer gut. Sie verteuern oder verhindern auch Angebot. Und wer ist davon betroffen? Der Kunde der auf ein günstigstes Angebot angewiesen ist.

Es geht hier nicht um irgendwelche Bonusrechte oder so. Es geht darum, dass die Verträge ein massives Ungleichgewicht bezüglich der Rechte und Pflichten haben.

Überspitzt gesagt kann der Hersteller liefern wann er will, was er will (Ausstattungsänderungen) und zu welchem Preis er will (Preiserhöhungen während der Lieferzeit). Und er hat dadurch keine Konsequenzen, nein er profitiert dadurch sogar.

Aber wehe der Kunde hält die Annahme und Abgabefristen des Fahrzeugs nicht penibel ein. Dann gibts sofort ne dicke Rechnung.

Der Hersteller verlagert hier sein unternehmerisches Risiko auf den Kunden. Und das Risiko des Kunden hat dieser voll zu tragen. Wenn das Auto nach 1,5-2 Jahren gar nicht mehr zur Lebenssituation passt, dann hat der Käufer ein riesen Problem, nur weil der Hersteller falsch geplant hat.

Aber ich würde sowieso nie ein Auto bestellen, welches länger als 6 Monate bis zur Lieferung braucht. Nur bei Firmenwagen hat man natürlich eher selten die Wahl.

Es gilt immer noch Vertragsfreiheit: Keiner wird gezwungen, solche Verträge mit entsprechenden Klauseln zu unterschreiben. Jeder ist ein mündiger Kunde, der frei entscheiden kann. Wer also einen Vertrag mit 18 Monaten unterschreibt, weiß, worauf er sich einlässt. Auch die Klauseln zur Preisanpassung stehen im Vertrag. Und ein unverbindlicher Termin ist unverbindlich. Wer das nicht will, besteht entweder auf einem festen Termin, den er nicht bekommen wird, oder unterschreibt nicht.

Oder bekommt einen verbindlichen Termin - in weiter Ferne und/oder nicht zum BestPrice. Ganz einfach. Und @bermuda.06 - woher weißt Du um die Lieferfähigkeit?

Un noch Mal die rechtliche Seite zu beleuchten:

Sollte das Auto nicht innerhalb des unverbindlichen Liefertermins kommen, muss der Kunde den Händler in Verzug setzen.
Dazu ist eine Mahnung mit Ablehnungsandrohung erforderlich.
(Erklärung, dass nach Ablauf der Frist nicht mehr am Vertrag festgehalten wird)

Eine angemessene Frist ist hier die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist.
Wenn diese dann auch verstrichen ist, kann der Kunde vom Vertrag zurückzutreten.

Das alles natürlich schriftlich per Einschreiben...

In dem konkreten Fall muss der TE also jetzt diese Mahnung schicken.
Wenn das Fahrzeug bis Juni/Juli nicht geliefert wird, kann der TE vom Vertrag zurückzutreten.

(Ob man das will, und ein anderer glücklicher Kunde springt dann im August drauf, muss man wissen)

Problem dürfte eine Alternative sein, da fast alle Elektroautos derzeit sehr lange Lieferzeiten haben. Es sei denn der TE würde statt des Enyaq einen Tesla Model Y nehmen. Der würde voraussichtlich sogar vor Juni kommen.

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