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Leasing: km-Leistung viel zu früh erreicht => vorzeitige Rückgabe und neuer Vertrag sinnvoll?

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 5. Mai 2014 um 14:51

Moin!

ich habe meinen Polo über 4 Jahre finanziert/geleast, die vereinbarte gesamt-km-Leistung wurde mit 40.000km kalkuliert.

Nun habe ich den Kleinen noch nicht mal 3 Jahre, und die 40.000 sind schon auf der Uhr.

Rückgabe ist im Juni 2015, hochgerechnet werde ich dann bei etwa 55.000km liegen.

Bei einer Mehr-km-Pauschale von 6,07ct/km lande ich dann bei einer Nachzahlung von ca. 750€ (die 2.500 km Toleranzwert habe ich dabei schon abgezogen).

Damit ich nicht am Ende die ganze Summe auf einmal bezahlen muss, müsste ich monatlich ca. 55€ zur Seite legen.

Daher habe ich überlegt, ob es vielleicht Sinn macht, die Karre jetzt schon zurück zu geben, und einen neuen Polo zu leasen.

Macht das Sinn? Wie stellt sich VW bei vorzeitiger Rücknahme an? Wenn ich wieder einen VW lease, werden die vielleicht etwas kulanter sein, denke ich mir.

Hat jemand hierzu schon Erfahrungen gemacht?

Danke und viele Grüße,

Björn

Beste Antwort im Thema
am 9. Mai 2014 um 8:07

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von bjoern_krueger

...ich habe meinen Polo über 4 Jahre finanziert/geleast, die vereinbarte gesamt-km-Leistung wurde mit 40.000km kalkuliert.

Kleiner Tipp am Rande: Beim nächsten Fahrzeug solltest du eine realistischere Gesamt-Laufleistung für den Vertrag kalkulieren lassen.

... wobei es immer noch besser ist, Mehrkilometer nachzuzahlen, als eine zu hohe Kilometerleistung abzuschließen, für die man dann nur ein Taschengeld vergütet bekommt.

Gruß

Der Chaosmanager

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am 9. Mai 2014 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von Traction54

Ich vermute jetzt aber mal, ganz so einfach ist es denn doch nicht; einfach Mehrkilometer zu 6.07 cent zahlen und erledigt.

Deine Vermutung ist nicht richtig. Gerade beim Kilometerleasing sind die kalkulierbaren Kosten ein Vorteil - man weiß vorher genau, wie viel für die Mehrkilometer zu bezahlen ist. Weitere Kosten kommen nicht hinzu, wenn man das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand zurückgibt.

Bei meinen Leasingrückgaben war dies stets ganz einfach. Rückgabeprotokoll erstellt, Kilometerstand erfasst, einige Tage später kam die Schlussabrechnung mit der kilometergenauen Abrechnung.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von DerDukeX

Oftmals wird doch "bewusst" eine zu niedrige km-Leistung angenommen und dann genau so bewusst "nachgezahlt". Muss man dann auch im Einzelfall schauen, was sich eher lohnt, wobei schon gesagt wurde, dass es finanziell sicher besser ist, etwas niedriger anzusehen und dann halt 10.000 oder von mir aus auch 30.000km nachzuzahlen als zu hoch zu kalkulieren und fast nichts mehr zurück zu bekommen.

Die Frage ist, ob das mehrfach funktioniert. Laut Aussage meines Verkäufers gab es bei ihm schon Firmen, die auch so kalkuliert haben. Beim Folgevertrag hat sich die VW Leasing laut Aussage nicht mehr darauf eingelassen und eine höhere Kilometerleistung bei Abschluss gefordert.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Aussage meines Verkäufers gab es bei ihm schon Firmen, die auch so kalkuliert haben. Beim Folgevertrag hat sich die VW Leasing laut Aussage nicht mehr darauf eingelassen und eine höhere Kilometerleistung bei Abschluss gefordert.

War diese Forderung denn auch durchsetzbar?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

War diese Forderung denn auch durchsetzbar?

Ich bin jetzt kein Jurist, aber warum sollte die Leasinggesellschaft nicht sagen dürfen, dass sie auf Grund der Erfahrungen nur einen Vertrag mit höherer Kilometerleistung abschließt? Der Kunde muss den Vertrag ja nicht abschließen.

am 10. Mai 2014 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Zitat:

Original geschrieben von DerDukeX

Oftmals wird doch "bewusst" eine zu niedrige km-Leistung angenommen und dann genau so bewusst "nachgezahlt". Muss man dann auch im Einzelfall schauen, was sich eher lohnt, wobei schon gesagt wurde, dass es finanziell sicher besser ist, etwas niedriger anzusehen und dann halt 10.000 oder von mir aus auch 30.000km nachzuzahlen als zu hoch zu kalkulieren und fast nichts mehr zurück zu bekommen.

Die Frage ist, ob das mehrfach funktioniert. Laut Aussage meines Verkäufers gab es bei ihm schon Firmen, die auch so kalkuliert haben. Beim Folgevertrag hat sich die VW Leasing laut Aussage nicht mehr darauf eingelassen und eine höhere Kilometerleistung bei Abschluss gefordert.

Bei BMW würde das wahrscheinlich nicht passieren, da sich BMW Leasing beim Nachzahlen besser stellt. Die Mehrkosten für zusätzliche 10 tkm p. a. liegen bei ca. 0,1% des Anschaffungspreises, die Mehrkosten je km betragen unabhängig von der vereinbarten Leasingraten stets 0,0015 % je km.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Ich bin jetzt kein Jurist, aber warum sollte die Leasinggesellschaft nicht sagen dürfen, dass sie auf Grund der Erfahrungen nur einen Vertrag mit höherer Kilometerleistung abschließt? Der Kunde muss den Vertrag ja nicht abschließen.

Genau das was ja meine Frage. Konnte der Kunde trotz dieser Forderung (welche die Leasinggesellschaft natürlich vorbringen darf) gehalten werden oder ist er zu einem Wettbewerber abgewandert?

Fordern kann man natürlich viel, es stellt sich aber immer die Frage, ob sich solche Forderungen am Markt auch durchsetzen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Genau das was ja meine Frage. Konnte der Kunde trotz dieser Forderung (welche die Leasinggesellschaft natürlich vorbringen darf) gehalten werden oder ist er zu einem Wettbewerber abgewandert?

Dazu habe ich nicht weiter nachgefragt.

am 23. Mai 2014 um 19:31

Aus den bisherigen Ausführungen gehe ich davon aus, dass es sich um einen Kilometer-Leasingvertrag ("ohne Gebrauchtwagenabrechnung" im Vertragstext) handelt. Nicht um eine Vario-Credit/Auto-Credit-Finanzierung der Volkswagen-Bank.

Bei diesem Zahlenspiel ist es wohl sehr sicher günstiger, bei dem Fahrzeug zu bleiben.

Richtig, ist, dass hier nur der Händler der Ansprechpartner ist. Die Volkswagen-Leasing wird keine Aussagen treffen, sondern immer (außer Sonderfälle) auf den ausliefernden Händler verweisen (Bank ist etwas Anderes).

Eine Idee würde ich noch erfragen,

wie sich die Leasingrate ändern würde,

wenn man die Gesamtfahrleistung des Vertrages anpasst.

Da machen in der Regel alle mit, die müssen (gibt auch Ausnahmen).

Ich vermute jedoch stark, eine höhere Belastung, als nur das Geld zur Seite zu legen.

Angemerkt sei noch, dass vielleicht der Händler einem Fahrzeugwechsel zustimmen würde.

Dann würde genau die benannte Abrechnung Buchwert/Zeitwert (Händlereinkauf) berechnet,

die der Händler vielleicht durch Prämien kompensieren könnte.

Machst Du das am Laufzeitende, würde Dir diese Präme jedoch für Dein Neugeschäft zugute kommen, anstelle vom Alten aufgefressen zu werden.

Was ist denn nun passiert?

Der Vertrag sollte ja abgelaufen sein?

Kamen die Dir nun irgendwie entgegen oder gab es eine fette Nachzahlung???

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