Leasing CLC

Mercedes C-Klasse W204

Huhu,...

hätte da mal ne Frage bezüglich des Mitarbeiterleasings für DC Mitarbeiter.
Die Situation sieht folgendermaßen aus: Mein Vater arbeitet bei DC und könnte sich ein Fahrzeug als Mitarbeiter leasen, was wir bisher jedoch noch nicht getan haben. Besteht hierbei auch die Möglichkeit, dass ich das Auto fahre? Oder wird dabei festgehalten, dass nur mein Vater das Auto fahren darf? Ich lebe zur Zeit noch bei meinen Eltern und würde, falls es nämlich möglich wäre, mein Auto dann verkaufen... das sollte noch einige Jahre die Leasingraten decken.

Bin mir zwar noch etwas unschlüssig, jedoch gefällt mir der neue CLC super 😉 Wann soll der eigentlich genau verkauft werden? Bzw. wann wird er ausgeliefert?
Zudem: Es gibt ja eine Mindestausstattung, die vorhanden sein muss (Klima und so...) hab ich auch alles drin, aber kann man sich das Auto sonst auch individuell zusammenstellen, oder gibt es da irgendwelche Einschränkungen? (Also z.B. das Command APS drin usw.?)
Die Leasingraten sollten ja (hab mal bissl rumgesucht) so zwischen 1,2 - 1,5% betragen, ist das noch aktuell?
Würde dann so auf ca. 440 - rund 500 Euro monatlich kommen bei einem Listenpreis von rund 37000 Euro.

Naja, vielleicht kann mir ja jemand irgendwelche Infos geben 🙂 Hat alles noch ein paar Monate Zeit, bevor das umgesetzt wird 🙂

Vielen Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

- wenn du noch bei deinen eltern wohnst/lebst dann darfst auch du den wagen nutzen!

- im prinzip kann man den wagen abgesehen von der mindestausstattung individuell gestalten. einschränkungen gibt es u.a. bei den lacken. kein uni-lack und kein metallic rot, blau.... wenn du comand möchtest, dann musst du auch den wechsler mitbestellen.

- die aktuelle leasingrate beträgt 1,05% vom listenpreis. kfz-steuer muss man selber zahlen. bei einem wagen für 37000 EUR beträgt die monatl.rate 388,50 EUR bei einer laufleistung von 12000km. die mindestlaufleistung beträgt 8000km-> die rate wäre dann 338,50 EUR. Jede 1000km drüber bedeuten 12,50EUR mehr im monat.

hoffe dir ein bisschen geholfen zu haben

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Zitat:

Original geschrieben von JeeKay


Vor allem ist es doch sooo einfach das alles zu umgehen: Zweitwohnsitz

Der wird sowohl von Daimler als auch von der HDI (dort werden die Mietautos versichert) akzeptiert.

Ist das sicher?

"Wenn die Versicherung bei einem Unfall nachweist das der Unfallverursacher dauerhaft unberechtigt das Fahrzeug benutzt hat, wird sie zu 99% die Zahlungen verweigern!"
--> WARUM UNBERECHTIGT??????????????

und der satz ist doch eindeutig geschrieben, nach dem entweder/oder prinzip: entweder häusliche gemeinschaft ODER familienangehörig! wer lebt schon mit seiner schwester zusammen?! da könnte man das mit der familie auch weglassen, denn wenn man zusammenlebt, ist es ja egal, ob verwandt oder nicht! und somit würde er den benz nicht UNBERECHTIGT fahren und es bei einem unfall demzufolge auch keine probleme geben!

das Spiel wäre mir zu gefährlich. Im zweifelsfall Zahlt die versicherung nicht und dann?
Wilkommen in der Schuldenfalle oder mit glück im Knast

bevor man das auto nun mietet, informiert man sich natürlich nochmal vor ort - nur sage ich halt die ganze zeit, dass es so geht!

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Kann denn niemand mal bei Mercedes anrufen um das zu klären? Auch mit dem evtl. Zweitwohnsitz?
Ich kann das ja leider erst in ca. 1,5 Wochen in Erfahrung bringen. Würde es aber gerne schon vorher wissen da ich mich sonst auch schon anderweitig umsehen würde.
Wäre super wenn jemand hier ganz genau bescheid weiß. 🙂
Vielleicht sollte man aber irgendwo mal einen neuen Thread aufmachen. Hier ins C-Klasse Forum "verirren" sich ja auch nicht alle Mercedes Angehörigen.

"Grundsätzliche Voraussetzungen für die Überlassung ist, dass das Fahrzeug auf den Bezugsberechtigten zugelassen ist und sich der Wohnsitz der Familienangehörigen bzw. Lebenspartner in Deutschland befindet."

Zitat:

Original geschrieben von marman1986


"Grundsätzliche Voraussetzungen für die Überlassung ist, dass das Fahrzeug auf den Bezugsberechtigten zugelassen ist und sich der Wohnsitz der Familienangehörigen bzw. Lebenspartner in Deutschland befindet."

Wo hast du das jetzt schon wieder ausgegraben? 😉

Edit: hier sagt es jemand wieder ganz anders:

http://www.motor-talk.de/.../...ige-frage-zum-mietmodell-t1803954.html

hab eben doch mal meinen vertrag rausgeholt und auch gesehn, dass die selbstbeteiligung 1000€ beträgt, nicht wie vorhin geschrieben 750€ (nur am rande).

Zitat:

Original geschrieben von marman1986


hab eben doch mal meinen vertrag rausgeholt und auch gesehn, dass die selbstbeteiligung 1000€ beträgt, nicht wie vorhin geschrieben 750€ (nur am rande).

Wie kommt es aber das jemand vorhin etwas ganz anderes zitiert hat(VII unter 6. oder so ähnlich).

Hast du auch einen Mietwagen oder einen gekauften?

Kannst du vielleicht noch einmal etwas genauer bei den Konditionen für Familienangehörige schauen? Wärst mir eine RIESEN Hilfe!

das, was der andere vorhin geschrieben hat, steht genau drüber. habs nicht nochmal hingeschrieben - du kennst es ja schon.
ich miete zurzeit einen smart für meine freundin und ab oktober dann zusätzlich noch einen clc für mich. sonst steht nichts brauchbares bei den voraussetzungen drin, nur noch der fall, dass wenn ich jetzt ins ausland müsste um zu arbeiten (anderes daimler-werk), dass das fahrzeug in diesem ausnahmefall auch auf einen familienangehörigen zugelassen werden darf, dessen wohnsitz in deutschland ist.

Also steht da jetzt wortwörtlich folgendes:
"Die Überlassung zu nicht gewerblichen Zwecken an in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner oder Familienangehörigen ist zulässig.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Überlassung ist, dass das Fahrzeug auf den Bezugsberechtigten zugelassen ist und sich der Wohnsitz der Familienangehörigen bzw. Lebenspartner in Deutschland befindet."
?

Ich frage mich wofür dann der 2. Absatz ist. Denn wenn der Bezugsberechtigte in Deutschland leben muss ist es doch klar das der Partner das auch tut denn er muss ja in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Irgendwie alles etwas undurchsichtig.

Edit: Kennst du die Mietkonditionen für einen SLK oder ML? Welche Rate vom Bruttopreis wird da herangezogen. Die E-Klasse liegt ja bei 0,95. Wird aber auch stark gefördert meine ich.

SLK und ML liegen beide bei 0,95%.

Ich bin mir ziemlich sicher, das man das Auto für Familienangehörige leasen darf, auch wenn diese nicht im Haushalt der Bezugsperson leben.

es steht nicht genau drüber, aber unter dem selben punkt - nicht alles auf die goldwaage nehmen😉
und den zweiten absatz hast du ja fast richtig verstanden: der familienangehörige muss eben nicht in häuslicher gemeinschaft leben, sonst wär der satz ja, wie du es schon vorwegnimmst, sinnlos!
genauso könnte man ja dann auch beim ersten satz ab "oder" alles weglassen, weils ja scheiß egal wäre, ob ein lebenspartner oder ein familienangehöriger mit bei mir wohnt - oder?!

Zitat:

Original geschrieben von marc_88


SLK und ML liegen beide bei 0,95%.

Ich bin mir ziemlich sicher, das man das Auto für Familienangehörige leasen darf, auch wenn diese nicht im Haushalt der Bezugsperson leben.

Danke!

Welche Kosten kommen eigentlich noch auf einen zu? Versicherung ist ja inklusive. Steuern müsste ich selbst zahlen.
Überführungskosten? Kaution usw.?

Zitat:

Original geschrieben von marman1986


es steht nicht genau drüber, aber unter dem selben punkt - nicht alles auf die goldwaage nehmen😉
und den zweiten absatz hast du ja fast richtig verstanden: der familienangehörige muss eben nicht in häuslicher gemeinschaft leben, sonst wär der satz ja, wie du es schon vorwegnimmst, sinnlos!
genauso könnte man ja dann auch beim ersten satz ab "oder" alles weglassen, weils ja scheiß egal wäre, ob ein lebenspartner oder ein familienangehöriger mit bei mir wohnt - oder?!

Ja, hast schon recht. Am besten man ruft bei Mercedes mal an und fragt nach dem konkreten Fall. Dann weiß man wohl erst wirklich bescheid. Obwohl die Hotlines ja leider auch nicht immer alles wissen und gerne mal Falschaussagen geben...

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