Leasing CLC

Mercedes C-Klasse W204

Huhu,...

hätte da mal ne Frage bezüglich des Mitarbeiterleasings für DC Mitarbeiter.
Die Situation sieht folgendermaßen aus: Mein Vater arbeitet bei DC und könnte sich ein Fahrzeug als Mitarbeiter leasen, was wir bisher jedoch noch nicht getan haben. Besteht hierbei auch die Möglichkeit, dass ich das Auto fahre? Oder wird dabei festgehalten, dass nur mein Vater das Auto fahren darf? Ich lebe zur Zeit noch bei meinen Eltern und würde, falls es nämlich möglich wäre, mein Auto dann verkaufen... das sollte noch einige Jahre die Leasingraten decken.

Bin mir zwar noch etwas unschlüssig, jedoch gefällt mir der neue CLC super 😉 Wann soll der eigentlich genau verkauft werden? Bzw. wann wird er ausgeliefert?
Zudem: Es gibt ja eine Mindestausstattung, die vorhanden sein muss (Klima und so...) hab ich auch alles drin, aber kann man sich das Auto sonst auch individuell zusammenstellen, oder gibt es da irgendwelche Einschränkungen? (Also z.B. das Command APS drin usw.?)
Die Leasingraten sollten ja (hab mal bissl rumgesucht) so zwischen 1,2 - 1,5% betragen, ist das noch aktuell?
Würde dann so auf ca. 440 - rund 500 Euro monatlich kommen bei einem Listenpreis von rund 37000 Euro.

Naja, vielleicht kann mir ja jemand irgendwelche Infos geben 🙂 Hat alles noch ein paar Monate Zeit, bevor das umgesetzt wird 🙂

Vielen Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

- wenn du noch bei deinen eltern wohnst/lebst dann darfst auch du den wagen nutzen!

- im prinzip kann man den wagen abgesehen von der mindestausstattung individuell gestalten. einschränkungen gibt es u.a. bei den lacken. kein uni-lack und kein metallic rot, blau.... wenn du comand möchtest, dann musst du auch den wechsler mitbestellen.

- die aktuelle leasingrate beträgt 1,05% vom listenpreis. kfz-steuer muss man selber zahlen. bei einem wagen für 37000 EUR beträgt die monatl.rate 388,50 EUR bei einer laufleistung von 12000km. die mindestlaufleistung beträgt 8000km-> die rate wäre dann 338,50 EUR. Jede 1000km drüber bedeuten 12,50EUR mehr im monat.

hoffe dir ein bisschen geholfen zu haben

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sag deiner schwester sie soll sich mal erkundigen wie das ist mit den bedingungen (vielleicht ja gleich morgen) und sag mal bescheid, ob verwandtschaft reicht. sie muss ja lediglich mal anrufen.

Zitat:

Original geschrieben von Exmatrikulator



ähm wegen den lacken da muss ich dir wiedersprechen man kann uni lacke bestellen ich hab einen c 200 cdi (t-modell) in calcit weiss bestellt !! die haben nur kurz im pc geschaut wieviele das weiss bestellt haben ich weiß jezz net was die granze isch aber da waren nur 5 also konnte ich weiss bestellen !! liefertermin isch nov/dez 08

Geht das mit den Farben echt? Dann würde ich da gern mal anrufen und fragen ob ich Tansanitblau met. bekommen kann. Ich frage mich warum gerade so eine Farbe,die ich denke mal sich auch nicht so schlecht wiederverkaufen lässt, nicht im Mietmodell bestellbar ist.

dieses begrenzte kontingent gilt soweit ich weiß nur für UNILACKE!

Also wenn ich richtig informiert bin geht das nur bei dem weiß, kannst aber gern trotzdem mal nachfragen.  

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Zitat:

Original geschrieben von marman1986


sag deiner schwester sie soll sich mal erkundigen wie das ist mit den bedingungen (vielleicht ja gleich morgen) und sag mal bescheid, ob verwandtschaft reicht. sie muss ja lediglich mal anrufen.

Hätte ich ja schon gemacht aber sie ist noch für etwas über eine Woche im Urlaub.

Kann vielleicht mal jemand von euch nachfragen wie das aussieht? Vielleicht in Verbindung mit der Farbfarbe die einigen hier ja auf dem Herzen liegt.

Oder gibt es eine Nummer bei der ich sonst auch selbst mal anfragen kann? Denke aber man muss sich da irgendwie "ausweisen", oder?

Also ich komme erst nächsten Freitag (2.Mai) wieder in die Verkaufsstelle.
Ich frag mal nach falls dir das nicht zu spät is. 😉

Hallo
Hab gerade meine Folgebestellung vor mir liegen und da steht
unter VII Punkt 6 ganz klar:
Die Überlassung zu nicht gewerblichen Zwecken an in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner oder Familienangehörigen ist zulässig.

Anders sieht es im Kaufmodell aus dort ist eine Weitergabe an Verwandte zulässig.
Bei Jahreswagen kann man im Moment recht gute Schnäppchen machen,je nach Modell.

Mietet dir deine deine Schwester trotzdem ein Auto,und du baust Mist damit,steht sie dafür gerade und nicht du,von den Arbeitsrechtlichen Folgen ganz zu schweigen.

Gruss Chris

also der erste teil klingt so wie ichs auch dachte - es geht also als verwandter, auch ohne die gleiche wohnadresse.

beim zweiten teil muss ich dir allerdings widersprechen: wenn er einen unfall bauen sollte hat das nichts mit ihrer arbeitsstelle zu tun. dafür ist das fahrzeug vollkasko versichert mit einer gewissen selbstbeteiligung (glaube 750€). es würde also nichts passieren - sie kann dir getrost einen benz leasen!

Zitat:

Original geschrieben von EvoChris


Hallo
Hab gerade meine Folgebestellung vor mir liegen und da steht
unter VII Punkt 6 ganz klar:
Die Überlassung zu nicht gewerblichen Zwecken an in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner oder Familienangehörigen ist zulässig.

Hmm, trotzdem etwas unglücklich ausgedrückt wie ich meine. Könnte mit viel Wohlwollen auch bedeuten das die Freigabe an Partner in häuslicher Gemeinschaft oder allgemeinan Familienangehörige(die wohnen können wo sie wollen) zulässig ist. Oder?

warum unglücklich????

"...an in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner ODER Familienangehörigen ist zulässig." also entweder man lebt mit einer freundin oder so zusammen (wie ich) oder man ist mit jemandem verwandt und muss mit diesem nicht zusammen wohnen...

brauchst keine zweifel mehr zu haben. deine schwester wird ja sowieso nochmal nachfragen, aber du weißt es ja jetzt eigentlich schon - freu dich auf deinen benz😎

Zitat:

Original geschrieben von marman1986


warum unglücklich????

"...an in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner ODER Familienangehörigen ist zulässig." also entweder man lebt mit einer freundin oder so zusammen (wie ich) oder man ist mit jemandem verwandt und muss mit diesem nicht zusammen wohnen...

brauchst keine zweifel mehr zu haben. deine schwester wird ja sowieso nochmal nachfragen, aber du weißt es ja jetzt eigentlich schon - freu dich auf deinen benz😎

Sollte eigentlich stimmen. Zumal Familienangehörige wohl in den seltensten Fällen mit einem in der gleichen Hausgemeinschaft leben.

geht doch =)

Trotzdem irgendwie nicht ganz eindeutig diese Aussage.
Könnte auch so etwas bedeuten wie z.B. "...in Freiheit lebende Hunde oder Katzen...".

Ich glaube so ist das auch gemeint. Ansonsten müsste da stehen: "..Partner oder AN Familienangehörige".

Also ich muß marman leider widersprechen...
Ich denke der Hauptsatz ist "In häuslicher Gemeinschaft" und danach dann entweder Partner oder Familienangehörige...
Nicht das ich etwas dagegen hätte wenns andersrum stimmt!!! 😉

Zitat:

Original geschrieben von marman1986



beim zweiten teil muss ich dir allerdings widersprechen: wenn er einen unfall bauen sollte hat das nichts mit ihrer arbeitsstelle zu tun. dafür ist das fahrzeug vollkasko versichert mit einer gewissen selbstbeteiligung (glaube 750€). es würde also nichts passieren - sie kann dir getrost einen benz leasen!

Wenn die Versicherung bei einem Unfall nachweist das der Unfallverursacher dauerhaft unberechtigt das Fahrzeug benutzt hat, wird sie zu 99% die Zahlungen verweigern!

Folgen: Der Schaden am eigenen Fahrzeug bleibt beim "Eigentümer" hängen. Zudem ist es Vertragsbruch. Und da das Fahrzeug bei Mercedes gekauft wurde und dieser den Vertrag mit der Versicherung macht, kann (!!!) es sehr wohl arbeitsrechtliche Schritte nach sich ziehen. Zudem erscheint es logisch, das der DAI-Mitarbeiter nicht in Stuttgart wohnen kann, und SEIN Auto (und das ist es nunmal) irgendwo in Hamburg dauerhaft fährt und dort Unfälle baut.

Ist alles solange kein Problem, wie keine Unfälle passieren.

Vor allem ist es doch sooo einfach das alles zu umgehen: Zweitwohnsitz

Der wird sowohl von Daimler als auch von der HDI (dort werden die Mietautos versichert) akzeptiert.

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