Leasing auf Vater, darf ich fahren?
Hallo Leute,
kurze Vorgeschichte:
Mein Dad hat ein neues Fahrzeug. Finanziert wird es durch Leasing über die BMW Bank. Es ist ein Geschäftswagen, sodass er auch Fahrtenbuch schreiben muss.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich das Auto auch ganz rechtlich fahren darf? Bisher heißt es, du bist nicht eingetragen, darfst es also nicht fahren, falls ein Unfall passiert.
Ich dachte, wenn ich in der Versicherung eingetragen bin reicht das aus, meine Eltern sagen dies ist nicht so. Das Problem ist auch, dass ich erst 20 Jahre alt bin.
Könnt Ihr mir sagen, was alles geändert werden muss, dass ich das Fahrzeug ebenso fahren kann?
Und vor allem habt ihr irgendwie nen Wert um wie viel das alles steigen könnte? Mein Angebot an Ihn wäre gewesen, dass ich den Betrag, wo das Auto mehr kostet übernehme.
Vielen Dank für eure Hilfe
Liebe Grüße
Sandra
Beste Antwort im Thema
Irgendwie werden hier ständig Birnen mit Äpfeln gemischt.
1) Es ist zu klären, ob laut Leasingvertrag eine Einschränkung besteht, wer das Fahrzeug fahren darf und wer nicht.
2) Ist zu klären, ob laut Versicherungspolice eingeschränkt ist, wer das Fahrzeug fahren darf.
3) Wird das Fahrzeug - egal von wem - für nichtbetriebliche Zwecke genutzt, ist
a) der Nutzungwert mit der 1% Regelung zu versteuern, oder
b) der tatsächliche Privatanteil per Fahrtenbuch nachzuweisen.
Dabei ist dem Staat egal, ob man sich an seinen Leasingvertrag (1) oder an seine Versicherungspolice(2) hält, dem Leasinggeber ist es egal was die Versicherung sagt und ob man seine Steuern entrichtet, und der Versicherung geht es am Ar*** vorbei, was der Leasinggeber sagt und ob man wegen Steuerhinterziehung betraft werden will.
29 Antworten
Muss ich auch mal meinen Senf zugeben.
Mein Vater (auch selbstständig) least auch alle drei Jahre einen Dienstwagen. Den nutzt er aber nur für Dienstliche Fahrten. Heißt wenn ich den fahre und damit nen Chrash bau, schaut die Versicherung nach warum ich gefahren bin. Kommt raus dass das Fzg. dann privat genutzt wurde (wovon bei mir ja auszugehen ist, da ich nicht in der Firma arbeite), muss mein Vater monatlich 1% des Nettofahrzeugpreises versteuern. Das kann über 36 Monate teuer werden. Denke dass es bei deinem Vater genauso ist.
Sorry, aber was schreibst du da eigentlich?
Redest du jetzt von er Versicherung oder der Einkommensteuer??
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Sorry, aber was schreibst du da eigentlich?Redest du jetzt von er Versicherung oder der Einkommensteuer??
Wenn man einen Geschäftswagen least, muss man 1% des Neupreises monatlich versteuern. So schwer zu verstehen?
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Moin,
Das ist aber weder dein Problem, noch dass deines Vaters. Wer weiß, ob dein Vater das Fahrtenbuch in der Vergangenheit einfach bisschen schludrig geführt hat ... und deshalb schon einmal viel Spass mit dem Finanzamt hatte und ihn das ggf. viel Geld gekostet hat? Da reicht manchmal echt minimale Schlampigkeit bei dem ein oder anderen Beamten aus ...
Oder das Problem ist die Revision des Vereins wo dein Dad arbeitet... es gibt Unternehmen, da sind die sehr unangenehm ...
Zitat:
Original geschrieben von SandraW.
denkt ihr wirklich jeder trägt das alles korrekt ein?
Na, dein Argumentationsweg ist seltsam. Die Versicherung interessiert es schließlich nicht, ob dein Vater das Auto korrekt versteuert, und diese Info darf sie auch nicht ans FA weiterleiten.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Wenn man einen Geschäftswagen least, muss man 1% des Neupreises monatlich versteuern. So schwer zu verstehen?Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Sorry, aber was schreibst du da eigentlich?Redest du jetzt von er Versicherung oder der Einkommensteuer??
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Wenn man einen Geschäftswagen least, muss man 1% des Neupreises monatlich versteuern. So schwer zu verstehen?Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Sorry, aber was schreibst du da eigentlich?Redest du jetzt von er Versicherung oder der Einkommensteuer??
Nein, damit kenne ich mich von Berufs wegen bestens aus.
Nur ist mir unklar, was das mit einem Unfall und der Versicherung zu tun haben soll.
Kleiner kostenloser Tip: Mir ist in 28 Jahren Berufspraxis noch kein "geschöntes" Fahrtenbuch untergekommen, welches einer genaueren Prüfung stnd gehalten hätte.
Hallo,
das Fahrzeug wird auch für Privatfahrten genutzt, nicht nur ausschließlich Geschäftlich.....
Aber ist egal, werd heut mit der Verischerung reden....
Zitat:
Original geschrieben von SandraW.
Hallo,das Fahrzeug wird auch für Privatfahrten genutzt, nicht nur ausschließlich Geschäftlich.....
Aber ist egal, werd heut mit der Verischerung reden....
Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist:
Wenn ihr ohnehin die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht so eng seht, worüber machst du dir Sorgen?
Fahr einfach und wenn es gut geht, geht es gut. Wenn es nicht gut geht könnte es unangehm werden, aber beim Fahrtenbuch scheint euch das nicht zu stören, warum also bei der Versicherung?
Zitat:
Original geschrieben von Bloedbaer
Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist:Wenn ihr ohnehin die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht so eng seht, worüber machst du dir Sorgen?
Fahr einfach und wenn es gut geht, geht es gut. Wenn es nicht gut geht könnte es unangehm werden, aber beim Fahrtenbuch scheint euch das nicht zu stören, warum also bei der Versicherung?
Ich hab's so verstanden: Die Tocher "sieht die gesetzlichen Regelungen nicht so eng", weil es ja der Vater ist, der am Montag eine Dienstfahrt für's Fahrtenbuch erfinden soll, nachdem die Tochter am Wochenede eine Freundin am anderen Ende Deutschlands besucht hat.
Oliver
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Ich hab's so verstanden: Die Tocher "sieht die gesetzlichen Regelungen nicht so eng", weil es ja der Vater ist, der am Montag eine Dienstfahrt für's Fahrtenbuch erfinden soll, nachdem die Tochter am Wochenede eine Freundin am anderen Ende Deutschlands besucht hat.Zitat:
Original geschrieben von Bloedbaer
Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist:Wenn ihr ohnehin die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht so eng seht, worüber machst du dir Sorgen?
Fahr einfach und wenn es gut geht, geht es gut. Wenn es nicht gut geht könnte es unangehm werden, aber beim Fahrtenbuch scheint euch das nicht zu stören, warum also bei der Versicherung?
Oliver
Ja, so ähnlich klingt das auch für mich. Aber vielleicht spendiert Daddy ja einen gebrauchten Fiat Panda um seine Tochter mobil zu machen 😁 Der macht natürlich nicht ganz so viel Eindruck wie der BMW, aber "für die paar Kilometer am Wochenende" sollte er ausreichen.
BB
ich selbst hab ja ein Auto, nen süßen getunten seat leon. nur sonntag in der stadt so 2 bis 3 stadtrunden mit dem 1er coupé drehen mact halt schon spaß.... viel rum kuven werde ich natürlich nicht mit dem auto......
Irgendwie werden hier ständig Birnen mit Äpfeln gemischt.
1) Es ist zu klären, ob laut Leasingvertrag eine Einschränkung besteht, wer das Fahrzeug fahren darf und wer nicht.
2) Ist zu klären, ob laut Versicherungspolice eingeschränkt ist, wer das Fahrzeug fahren darf.
3) Wird das Fahrzeug - egal von wem - für nichtbetriebliche Zwecke genutzt, ist
a) der Nutzungwert mit der 1% Regelung zu versteuern, oder
b) der tatsächliche Privatanteil per Fahrtenbuch nachzuweisen.
Dabei ist dem Staat egal, ob man sich an seinen Leasingvertrag (1) oder an seine Versicherungspolice(2) hält, dem Leasinggeber ist es egal was die Versicherung sagt und ob man seine Steuern entrichtet, und der Versicherung geht es am Ar*** vorbei, was der Leasinggeber sagt und ob man wegen Steuerhinterziehung betraft werden will.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Irgendwie werden hier ständig Birnen mit Äpfeln gemischt.1) Es ist zu klären, ob laut Leasingvertrag eine Einschränkung besteht, wer das Fahrzeug fahren darf und wer nicht.
2) Ist zu klären, ob laut Versicherungspolice eingeschränkt ist, wer das Fahrzeug fahren darf.
3) Wird das Fahrzeug - egal von wem - für nichtbetriebliche Zwecke genutzt, ist
a) der Nutzungwert mit der 1% Regelung zu versteuern, oder
b) der tatsächliche Privatanteil per Fahrtenbuch nachzuweisen.Dabei ist dem Staat egal, ob man sich an seinen Leasingvertrag (1) oder an seine Versicherungspolice(2) hält, dem Leasinggeber ist es egal was die Versicherung sagt und ob man seine Steuern entrichtet, und der Versicherung geht es am Ar*** vorbei, was der Leasinggeber sagt und ob man wegen Steuerhinterziehung betraft werden will.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen
BM
Moin,
Und? Das dein Vater das Auto privat nutzen darf, wird vertraglich geregelt sein, und mit der Firma vertraglich geregelt sein. Ebenso wie dort geregelt sein wird, das er die privaten Fahrten versteuert.
So, wenn die Revision seines Arbeitgebers ... etwas dagegen hat ... hast du verloren. Wenn dein Vater ungerne höhere Steuern zahlen möchte, halte ich das auch für legitim, wir reden hier nicht von 3 Euro ...
DAS ist einfach zu akzeptieren ... oder würde es dir gefallen, wenn dein Vater dir deine Klamotten vorschreiben würde?
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von SandraW.
Hallo,das Fahrzeug wird auch für Privatfahrten genutzt, nicht nur ausschließlich Geschäftlich.....
Aber ist egal, werd heut mit der Verischerung reden....
Zitat:
Original geschrieben von SandraW.
ich selbst hab ja ein Auto, nen süßen getunten seat leon. nur sonntag in der stadt so 2 bis 3 stadtrunden mit dem 1er coupé drehen mact halt schon spaß.... viel rum kuven werde ich natürlich nicht mit dem auto......
... nicht zu fassen 🙄
Dafür das ganze Theater 😠