LCD Standlich - was droht wenn einen die Polizei anhält!!! :-)
hallo zusammen,
habe LCD Standlichter - was droht wenn einen die Polizei anhält!!!
Geld oder Punkte?
Lg.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Virtulo
...Was aber wenn mit nicht zugelassenen Scheinwerfern ein Unglück geschieht...
Ja, das werden und wollen einige erst Verstehen wenns mal so weit gekommen ist. Ähnlich ist die Sachlage bei Klarglasscheinwerfern und Universal Xenon Kit.
Aber wie oft und in welchen Foren noch soll man gegen den illegalen Dreck was schreiben ?
Einen Bekannten kostet ein nicht verschuldeter Unfall somit ~ 25 T€. Hätte er sich an die zulässige Beleuchtung gehalten und hätte er die 25 T€ in einen W211 investiert hätte er Klarglasxenon und Standlicht LED gehabt, und das Legal. Aber so ist das Geld und der Wagen futsch !
Aber man sieht an der Bewertung einiger Beiträge das es hier viele gibt die sowas nie verstehen werden, da muß ich wirklich am Verstand einiger zweifeln. Und jetzt auf, Bewertet den Beitrag auch noch Negativ !
Der Verstand einiger und das Niveau bei MT kann ja nur noch weiter sinken, also nur weiter so.
In anderen Foren wären solche Beiträge in denen es um illegalen Bullshit geht schon lange von den Moderatoren geschlossen worden. Hier scheint die Narrenfreiheit fast unbegrenzt.
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Maikyy
Ich verabscheue die Spaßbremsen im Straßenverkehr, die meinen ein verändertes Auto hat kein Recht auf der Straße zu fahren.
Das ist in den hier diskutierten Fällen keine Meinung -
es ist Fakt.Denn ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis hat nicht das geringste Recht, auf der (öffentlichen) Straße zu fahren.
Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, warum hier einige Mitglieder Rechtsverstöße mit allen möglichen (absurden) Argumenten zu rechtfertigen versuchen.
Unterstellen wir, der Gesetzgeber hat tatsächlich relevante Gründe für sein Handeln. Dann gibt es keine Grundlage sich zu beschweren. Behauptet Ihr, er hat sie nicht, dann klagt doch dagegen, statt Euch darüber hinwegzusetzen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würdet Ihr in diesem Rahmen eines besseren belehrt werden.
Lächerlich sind m.E. diejenigen, die Vertöße gegen die StVO/StVZO mit Terroranschlägen etc. vergleichen. Dafür würde ich mich schämen.
P.S.: Manchmal bin ich aus voller Überzeugung eine "Spaßbremse"...
Ihr solltet alle mal wieder zur Ruhe kommen !!
Denn alle haben Recht !
Für die Befürworter:
LED Lichter sind unbedenklich, nicht umsonst sind sie
im 211er zu haben !
Kein Mensch fühlt sich dadurch geblendet oder sonst
noch irgendwas, weder bei Regen in der Nacht noch
bei Dämmerung.
Vorraussetzung ist natürlich, dass die Dinger, so wie beim
211er, sachgemäss eingebaut wurden.
Somit muss man auch das Argument der LED Gegner
verstehen. Während für mich, und ich bin überzeugt, dass
das auch für viele andere gilt, ein weisses Standlicht in
Verbindung mit Xenon einfach schön aussieht, gibt es eben
auch einige, die nur auffallen wollen. Dann kommen so
Sachen zustande, wie ich und andere hier in der Runde
schon beschrieben haben.
Und da muss ich den Gegnern Recht geben:
Das hat nichts im Strassenverkehr zu suchen !
Zur Gerichtsbarkeit kann ich nur soviel sagen:
Beim 203er VorMopf brechen ständig die vorderen
Federn an der gleichen Stelle, also Materialpfusch.
Da das meistens erst nach 4-5 Jahren passiert, gibt es
keine Kulanz, obwohl es ein eindeutiger Materialfehler
ist. Sollte aber dadurch ein Unfall passieren, werden die
Gutachter den Materialfehler feststellen und auf einmal,
ohne grosses Murren übernimmt Daimler alle Kosten, weil
der Konzern weiss, dass das Auto eigentlich mit den
Pfuschfedern lebensgefährlich ist und keine Zulassung
haben dürfte.
Jeder andere Unfall aber, der nicht mit den Federn in
Verbindung zu bringen ist, interessiert nicht.
So wird es auch bei den LED Lichtern aussehen.
TÜV und Gutachter können sehr wohl unterscheiden,
was gefährlich ist und was nicht.
Mein RX7 hatte einen Endtopf ohne jegliche Kennzeichnung.
Normalerweise ein Unding, damit die HU zu bestehen.
Aber selbst beim TÜV direkt gab es damit keine nennens-
werte Probleme, denn durch den Endtopf gefährde ich
ganz bestimmt niemanden, genausowenig wie mit
einem ordnungsgemäss eingebauten LED Licht.
Micha
Zitat:
Original geschrieben von Micha1976
LED Lichter sind unbedenklich, nicht umsonst sind sie
im 211er zu haben !
und schon wirds falsch!
begriffe wie abstrahlwinkel, reflektorgeometrie usw. sind die bekannt?
Zitat:
Original geschrieben von Micha1976
Vorraussetzung ist natürlich, dass die Dinger, so wie beim
211er, sachgemäss eingebaut wurden.
das scheitert allerdings daran, das die 3€-led teile teilweise in den "toten winkel" des reflektors reinstrahlen und so das licht sich komplett verlieren kann, als wäre garkeines da....
Zitat:
Original geschrieben von Micha1976
Jeder andere Unfall aber, der nicht mit den Federn in
Verbindung zu bringen ist, interessiert nicht.
So wird es auch bei den LED Lichtern aussehen.
TÜV und Gutachter können sehr wohl unterscheiden,
was gefährlich ist und was nicht.
tüv und gutachter, sind allerdings nicht die sachbearbeiter der versicherung!
und der versicherung reicht das bloße vorhandensein vollkommen aus, um den kaskoschutz zu streichen und so die eigenen schäden nicht zu zahlen...
Zitat:
Original geschrieben von Micha1976
Normalerweise ein Unding, damit die HU zu bestehen.
Aber selbst beim TÜV direkt gab es damit keine nennens-
werte Probleme, denn durch den Endtopf gefährde ich
ganz bestimmt niemanden
auch wieder schwachsinn....das hat dann lediglich damit zu tun, das der prüfer gepfuscht hat....wäre es ein anderer prüfer gewesen hätte die sache anders ausgesehen..... 🙄
Es geht nicht darum das der Wagen besser auf der Strasse liegt.
Es geht nicht darum das der Wagen weniger Pannen hat.
Es geht nicht darum dass man bei Dunkelheit besser sieht.
Es geht nur darum dass das Licht nicht weiss genug ist. Ungefähr so wichtig wie bei Jamba einen Klingelton runterladen.
Ähnliche Themen
Zitat:
die 3€-led
Die vom 211er kostet wahrscheinlich keine 30 Cent !
Zitat:
in den "toten winkel" des reflektors reinstrahlen
LEDs strahlen meist breit gefächert mit einem Winkel von
140 Grad, so dass der Reflektor genug zu tun bekommt.
Zitat:
und so das licht sich komplett verlieren kann,
als wäre garkeines da....
1. Das ist Unsinn. Da die Standlicht-LEDs auch nach vorne
strahlen, wird schon allein durch das Streuglass immer das
Licht sichtbar sein.
2. Das Standlicht soll ein Begrenzungslicht sein und kein
Scheinwerfer.
3. Schau dir mal Bilder von Umbauten an und leg mal für kurze
Zeit jedes Querolantentum auf Eis, dann wirst du sehen, dass
alles halb so schlimm ist, dass niemand geblendet wird aber
noch genug Licht herauskommt.
Zitat:
tüv und gutachter, sind allerdings nicht die
sachbearbeiter der versicherung! Und der versicherung reicht
das bloße vorhandensein vollkommen aus, um den kaskoschutz
zu streichen und so die eigenen schäden nicht zu zahlen...
Ein Sachbearbeiter bearbeitet das Gutachten des Gutachters.
Wenn ein Unfall nichts mit der LED zu tun hat, wird keine
Versicherung sich vor irgendeiner Leistung drücken können.
Was meinst du, wie viele dann schon ihr Geld nicht bekommen
hätten, nur weil eine Standlichtbirne kaputt war, die Reifen
unter 1,6mm waren oder der Schweller 1,5 Jahre nach der
letzten HU letztendlich doch durchgerostet war. Das sind
auch alles Mängel, durch die die Betriebserlaubnis erlischt !
Schon mal daran gedacht?
Zitat:
Thema Endtof ohne Kennzeichnung:
auch wieder schwachsinn....das hat dann lediglich damit zu tun, das der prüfer gepfuscht hat....wäre es ein anderer prüfer gewesen hätte die sache anders ausgesehen.....
In meinen Augen hat der Prüfer Fingerspitzengefühl bewiesen.
Ausserdem waren die zu zweit und wie gesagt, es war direkt
beim TÜV.
Mich wundert eher, wie Leute mit überbreiten Reifen und
dermassen tiefergelegten Karren durch die HU kommen,
obwohl schon der Reifen am Blech streift.
Und selbst die brauchen keine Angst haben, dass der Versicherer
nicht zahlt.
So, jetzt geht mir die Lust am Schreiben aus.
Ich glaube, dass mittlerweile genug Argumente von den Leuten
hier vorliegen und so jeder selber überlegen kann, was er
nun macht, oder auch nicht !
Wer sich unschlüssig ist, sollte es lieber bleiben lassen.
Ich rufe hier ja nicht zum LED-Umbau auf.
Was aber auch nicht sein muss, ist, dass alle LED Umbauer
gleich zu Kriminellen erklärt werden.
Micha
Zitat:
Original geschrieben von Micha1976
Ein Sachbearbeiter bearbeitet das Gutachten des Gutachters.
Wenn ein Unfall nichts mit der LED zu tun hat, wird keine
Versicherung sich vor irgendeiner Leistung drücken können.
bei der hapftpflicht muss eine kausalität zwischen dem veränderten bauteil und dem unfall bestehen...bei der kasko allerdings, da diese keine pflichtversicherung ist, kann die versicherung jederzeit die zahlung verweigern auch wenn das bauteil garnichts mit dem unfall zu tun hatte.....das ist gültiges recht der versicherung und einige sind mittlerweile in einschlägigen foren dafür bekannt geworden, ihre gutachter gezielt auf solche veränderungen anzusetzen um die leitung im kaskobereich zu drücken...
Zitat:
Original geschrieben von Micha1976
Schon mal daran gedacht?
der unterschied zwischen vorsatz und fahrlässigkeit ist dir bekannt?
Zitat:
Original geschrieben von Micha1976
Ausserdem waren die zu zweit und wie gesagt, es war direkt
beim TÜV.
und?
ich kenne auch nen ing. beim tüv, der nach dem motto handelt,
"wenn dau mol wos engetrache honn willst, donn kimmst zu mir, i trog dir das dann schnell in", das die keine lust haben und fahrlässig bzw. auch vorsätzlich handeln (bei gefälligkeitseintragungen) ändert trotzdem nichts an der tatsache dass es schlichtweg einfach nur reines glück war...
Zitat:
Original geschrieben von Micha1976
Und selbst die brauchen keine Angst haben, dass der Versicherer
nicht zahlt.
diese leute fahren meist nur mit haftpflicht.....und haben keine kasko...und wenn ein unfall passiert und der gutachter entdeckt da ein reingefriemeltes fahrwerk etc. gibts peinliche fragen!
Hast gewonnen, ich lass es mit LEDs.
Micha