Laut Polizei zu laut.. ?!?
hallo leute 😉
nachdem ich jezt relativ lange nicht mehr in diesen forum unterwegs war muss ich wieder mal vorbeischaun :P
und hab auch schon wieder ne frage... oder ne antwort...
ich weiß, das thema hatten wir schon sehr oft aber jezt kommt klarheit in die sache (jedenfalls für die regelung in österreich)
also mich hat leztens die polizei aufgehalten weil die musik wieder mal zu laut war... es kam zum gespräch und ich fragte wo die definitive grenze zwischen leise, normal, laut und zu laut ist... naja wie erwartet keine antwort.
aber die strafe wollten sie mir trotzdem aufbrummen.. ich habe aber nicht vor ort gezahlt, somit habe ich eine anzeige bekommen.
um das ganze anzufächten bin in zur polizeidirektion und erkundigte mich wie laut man definitiv höhren darf. nachdem ich dann von einem inspektor zum nächsten und von diesen zu einem sachbearbeiter und dann zur landesregierung geschickt wurde kahm endlich klarheit heraus.
in österreich wird es je nach auto gemessen. d.h. die musik darf von außen die fahrzeuglautstärke die im zulassungsschein steht nicht übertönen...
also bei mir im Golf 2 stehen 86db fahrgeräusch, somit dürfte ich aufdrehen bis außen die musik lauter ist als das auto.. und das ist doch einiges... also ich schätze innen wirds dann an die 120db gehen...
hat wer von euch andere quellen... wo dies belegt sein könnte? vl. was schriftliches oder so?
djd
49 Antworten
Primär dient die Beschränkung der Musiklautstärke doch dazu, die Geräusche der Aussenwelt nicht zu überhören.
laut polizei nicht mal das... da man in neueren autos und limosienen sowieso kaum mehr was von außen hört... es sollte eher die ablenkung des fahrers einschänken wurde mir gesagt...
Hm ,
das ne gute Frage. Zählt das auch noch wenn man Sportauspuff dran hat ^^. Hm also bei mir hört man eh net viel von außen außer eben das doofe Nummernschild , den Heckscheibenwischer und die Heckklappe =(.
Gruß Alex
Wenn man TAUB ist, darf man auch ein Auto führen, also liegt es nicht daran, dass man von außen nix mehr hört 🙂
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ganz genau..
ABER:
§1, Abs. 2 StvO:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
UND
§23, Abs. 1:
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
wenn sich die Polizisten nun belästigt gefühlt haben, reicht das wohl schon aus....und auch wenn nicht, können sie dir anhängen, dass du, obwohl nicht taub, nichts gehört haben kannst...
zu Laut
Hallo,
die Musik im Auto darf nicht so laut sein das du die Sirenen
von Feuerwehr,Polizei und Krankenwagen nicht hören kannst.
Solltest du auf Grund der lauten Musik die Sirenen nicht gehört haben und dadurch den Einsatz oder noch schlimmer
einen Unfall mit den Einsatzwagen haben,dann sage deinem
Führerschein ade.
Mfg Micha
nun, und wie ist es nun in einem gepanzertem Maybach mit Werksanlage, die MODERAT (wirklich nicht laut) aufgedreht ist? Damit höre ich auch nichts mehr von draussen... (und ja, ich weiss von was ich rede, ich durfte einen Maybach 62 von Ulm mach Stuttgart fahren...)
kam in diese situation. und nur durch ständiges aufmerksames in-den-rückspiegel-schauen (was auch die pflicht als fahrzeugführer ist) konnte ich das blaulicht hinter mir sehen!...
@tbird. jeder Ferrari oder auch Porsche fallen durch jede Geräuschmessung beim TÜV wenns streng nach den Vroschriften gehen würde.
mein dass ihc in der Stadt andere belästige ist mir klar und ich finds auch assi übern marktplatz zu donnern mit offenem Fenster und lauter Musik
@micha:muss dir recht geben. Mich hat dioe Polizei schon 2. mal auf der Landstraße aufgehlten bei wirklich anderster lauter Musik (aber stört ja in der Pampa keinen) aber ich hätte im Notfall die Sirenen nicht hören können. IHR ARGUMENT (was ehrlich gesagt ja auch stimmt)
So meine Fragen ABER? Meinen die db (Lautstärke) oder db/w*m (also Schalldruck) und ein Mensch nimmt höhere Frequenzen eher und lauter war als tiefe also nach was beurteilen die "Lautstärke"???
Eigentlich nur nach ihrer derzeitigen Laune und Auftragslage. Einfach fürn Arsch das Ganze..
das deutsche recht ist sehr komisch ausgelegt...
ihr kennt doch (fast) alle auch den begriff der "geringen menge?" LOL!!!
stimmt.
genau so wie die einen 10€ und die anderen 25€ verlangt haben
ganz genau...aber was willst da machen? keine chance...
besser wäre ein grenzwert á "darf 90dB in 1m abstand neben dem fahrzeug bei geschlossenen fenstern nicht überschreiten" oder so... von mir aus auch offene fenster...wurscht...hauptsache eine SAUBERE regelung!
eine saubere regelung währ wirklich mal angebracht... kann man sich da irgendwo beschweren? 😉
ich mein auf ner landstraße stört das ja wohl wirklich niemanden... und auch wenn du di sirene einer rettung oder so nicht höhrst musst du sie zumindest sehenn... ich mein die rückspiegel sind immer im blickfeld und wenn da was blau aufleuchtet ist das erst sowieso mal genauer in den spiegel schaun.. oder?
DjD
Geht doch einfach nach Hause oder in die Disco, wenn Ihr Ohrenbetäubend laut Musik hören wollt. Der Straßenverkehr ist nun mal Regeln unterworfen, die nicht immer 100% exakt definiert sein können. Ein bisschen gesunder Menschenverstand hilft meistens schon weiter.
Übrigens wurde ich auch schon mal blöd angemacht, als ein tiefergelegter Golf mit offenem Fenster durch die Innenstadt prollte. Hab halt mit Finger auf den Fahrer gezeigt und laut gelacht 😉 Der fands wohl net lustig.
Zitat:
Hab halt mit Finger auf den Fahrer gezeigt und laut gelacht
ach, und du denkst das ist reifer????