Launch Control - Viele Gerüchte, aber was stimmt? Und wer nutzt es regelmäßig? Erfahrungen?
Ich selber habe Lunch Control selber schon öfter bei einem Audi S5 und S7 benutzt (Testwagen) und fand es ziemlich geil. Jetzt will ich mir selber einen S3 mit "ServiceKomfort" bestellen und weiß nicht so recht ob ich es oft benutzen würde.
Es wird viel drüber erzählt: Extremer Kupplungs/Getriebe Verschleiß, Anzahl der Launch Controls wird mitgezählt - gar vom Steuergerät limitiert, Garantie/Gewährleistung wird bei übermäßigem Gebrauch eingeschränkt, etc.
Was stimmt den nu? Stimmt es das die Anzahl limitiert ist? Bei BMW angeblich bei 50 Mal? Hat jemand Erfahrungen gemacht, dass Launch Control nach zu häufigem Gebrauch nicht mehr möglich war, bzw. Teile Kaputt gingen, bzw. die Garantie nicht mehr gegriffen hat?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@caraddiction schrieb am 13. Februar 2019 um 13:25:51 Uhr:
Der Zähler geht nur hoch wenn du von der Bremse gehst.Bis jetzt habe ich kaum RS Modelle gesehen, bei denen der Zähler bei 0 ist.
Teilweise hat der Besitzer des Fahrzeuges nie einen Start gemacht, aber man weiß ja nie was im Service passiert ist. ;-)
An dem Tag, wenn ich den vom Service holen sollte, und der Zähler hat sich verändert, wird sich die Erde auftun, und Fuchs & Hase haben noch einen kurzen Moment sich zu vertragen...
139 Antworten
Garantie hat doch mit Verschleiss nichts zu tun. Wenn die Kupplung oder Motor am Arsch ist, dann haftest doch du? Oder verstehe ich da was falsch.
Ist im ServiceKomfort Paket mit abgedeckt, die Kupplung.
Freut sich der nächste Besitzer von deinem Wagen 😛
Im Prinzip hast du recht, das Auto soll Spaß machen also sollte man es auch nutzen und sich keine Gedanken drum machen.
Ich machs trotzdem nicht, macht ja auch ohne LC Spaß 😁
Alleine die Tatsache, dass es dafür überhaupt einen Zähler gibt, würde mich schon stutzig machen, dass Audi bei entsprechendem Zählwert die Garantie auf die Kupplung oder auch andere von der LC in Mitleidenschaft gezogene Teile verweigert.
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Ist ja alles richtig, aber letztendlich kann ich nach §439 BGB Absatz blabla... sogar zuzunächst ein komplett neues Auto verlangen, sollte die LC widererwartend nicht funktionieren und irgendwas in die Luft gegangen sein. Man nutzt nur ein serienmäßiges Feature und sollte dieses nicht funktionieren, stellt der Wagen einen Mangel dar. Da gibt's schon Urteile des BGHs zu ähnlichen Fällen.
Wird natürlich im Falle eine Falles eine komplexere Sache, aber ich habe das abgeklärt.
Zitat:
@JCW82 schrieb am 14. Februar 2019 um 18:45:56 Uhr:
Ist ja alles richtig, aber letztendlich kann ich nach §439 BGB Absatz blabla... sogar zuzunächst ein komplett neues Auto verlangen, sollte die LC widererwartend nicht funktionieren und irgendwas in die Luft gegangen sein. Man nutzt nur ein serienmäßiges Feature und sollte dieses nicht funktionieren, stellt der Wagen einen Mangel dar. Da gibt's schon Urteile des BGHs zu ähnlichen Fällen.
Wird natürlich im Falle eine Falles eine komplexere Sache, aber ich habe das abgeklärt.
Ist so nicht richtig, denn die Kupplung ist ein Verschleißteil, genau wie Bremsen, Reifen oder Scheibenwischer auch. Ich weiß nicht was du da abgeklärt hast.
Ich weise an dieser Stelle mal gerne darauf hin, dass die Benutzung der LC nicht im Sinne der Stvzo ist, denn ein derartiges Anfahren stellt eine Ordungswidrigkeit dar. Kannst dem Richter dann ja gerne erzählen, dass du das 250 mal ohne Probleme gemacht hast, dann bekommst du noch ein schöne "Lampe" obendrein.
§30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat
Lärmbelästigung durch vorsätzlich unnötiges Gasgeben und Beschleunigen
Und eine LC ohne Lärm geht halt nicht.
Viel Spaß bei Gericht 😁😁😁
Keiner wird fragen, wo er ~200 mal die LC genutzt hat 🙂.
Das wäre dann schon wieder ein anderes Thema und würde in diesem Fall vor Gericht nicht zur Diskussion kommen wie hier bei MT.
Auf der anderen Seite ist es ein Straßenfahrzeug.
-> Wie oft nutzt man wohl in der Garantiezeit die LC um einen Schaden in den ersten 150.000km / 5 Jahren zu bekommen.
Zitat:
@JCW82 schrieb am 14. Februar 2019 um 17:26:20 Uhr:
Ich nutze die LC regelmäßig, da hier in der Nähe am Ende einer Bundesstraße, die ich regelmäßig befahre, eine Ampel steht und es danach direkt auf eine unbeschränkte Autobahn geht.
Das macht schon Spaß, auf dem Auto ist sowieso Garantie, ServiceKomfortpaket und für mich ist der RS3 auch kein Heiligtum. Keine Ahnung warum man die Technik dann nicht nutzen sollte. An die 200 Starts bin ich jedoch noch nicht ganz gekommen, wird aber im Laufe des Jahres noch passieren.
Berichte dann bitte mal Ende des Jahres 😁
Mach' ich.
Zitat:
@Quattronics schrieb am 14. Februar 2019 um 22:14:10 Uhr:
Zitat:
@JCW82 schrieb am 14. Februar 2019 um 18:45:56 Uhr:
Ist ja alles richtig, aber letztendlich kann ich nach §439 BGB Absatz blabla... sogar zuzunächst ein komplett neues Auto verlangen, sollte die LC widererwartend nicht funktionieren und irgendwas in die Luft gegangen sein. Man nutzt nur ein serienmäßiges Feature und sollte dieses nicht funktionieren, stellt der Wagen einen Mangel dar. Da gibt's schon Urteile des BGHs zu ähnlichen Fällen.
Wird natürlich im Falle eine Falles eine komplexere Sache, aber ich habe das abgeklärt.Ist so nicht richtig, denn die Kupplung ist ein Verschleißteil, genau wie Bremsen, Reifen oder Scheibenwischer auch. Ich weiß nicht was du da abgeklärt hast.
Hier, kannst du unten nachlesen was alles abgedeckt ist. 😉
Die Kupplung ist explizit aufgeführt, mit dem Zusatz "Verschleiß".
Wenn es ums Bezahlen geht, dann ist "sachgemäßer Gebrauch" ein dehnbarer Begriff.
Wie dem auch sei...WENN was passiert ist DERJENIGE dann VIEL schlauer wie heute und selbst wenn Audi dann die Arme verschränkt...es trifft ja kein (Hartz4)-Kind von Traurigkeit, denk ich mal 🙂
Zitat:
@JCW82 schrieb am 15. Februar 2019 um 08:55:51 Uhr:
Mach' ich.Hier, kannst du unten nachlesen was alles abgedeckt ist. 😉
Die Kupplung ist explizit aufgeführt, mit dem Zusatz "Verschleiß".
Wenn es mir die Kupplung oder Antriebsstrang mit 10.000km zerlegt weil ich LC zum 20igten mal genutzt habe, hat das mit Verschleiß nichts zu tun sondern ist ein Sachmangel und ich erwarte eine Garantiereparatur.
Das Auto wurde mir ohne Einschränkung der LC Nutzung verkauft und es ist aus Sachgemäßer Gebrauch wenn ich öfters die LC nutze. Ob ich da Problem bekomme mit der StvO ist ein anderes Thema. Es kann mir auch keienr einen Strick drehen wenn ein Radlager hops gehen würde weil ich ständig mit 280km/h über die Autobahn brettere und ich zig Tausend Euro für die Option bezahlt habe.... ist auch Garantiefall und Sachgemäßer Gebrauch
Fakt ist dass Audi sich da nicht hinter Verschleiß verstecken kann wenn die LC den Wagen zerlegt.
Wenn ich das Problem mit 5.000km habe und der LC Zähler bei 500 steht und ich offensichtlich nur Beschleunigungsrennen mit dem Hobel fahre.. können wir über Sachgemäßer Gebrauch reden.
Endlich mal jemand mit ähnlichen Ansichten 😁
Ich mache mir da auch wenig Sorgen, da es bereits mein zweiter RS3 ist. Mein VFL hat auch knapp 50.000km und ~2.5 Jahre überlebt - ohne Motor- oder Getriebeprobleme. Da haben sie allerdings die Bremse dreimal komplett ohne zu Mucken ersetzt.
Für solche Sachen habe ich schließlich auch das Wartungspaket abgeschlossen und zahle dafür. Letztendlich hätten sie bei der Bremse auch sagen können, dass ich nicht sachgemäß mit dem Auto gefahren sei oder was auch immer.
Ich glaube ich muss die Werkstätten etwas in Schutz nehmen. 🙁
Ich habe heute bei meinem RS3 den LC Zähler ausgelesen, und siehe da, er steht auf 2! 😰
Habe ihn mit Zähler auf 1 gekauft und seit dem ist ohne mich das Auto noch keiner gefahren. Der Zähler hat tatsächlich etwas gezählt, was keine LC war.
Ich habe nur vor ein paar Tagen, DS auf Dynamic gestellt und ESP auf Sport. Bin aber beim anfahren runter von der Bremse und habe dann Gas gegeben, alles mit dem rechten Fuß, also keine Möglichkeit, dass beide Pedale gleichzeitig getreten wurden.
Das ist das einzige wie ich mir diese Zählung erklären kann, was dann aber dennoch ein ziemlicher Beschiss ist.
In einem englischen Forum stand der Zähler auf ca. 342134761