ForumStarlet, Yaris, Aygo
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Toyota
  5. Starlet, Yaris, Aygo
  6. Lasierte Rückleuchten = Schuld?

Lasierte Rückleuchten = Schuld?

Themenstarteram 26. April 2008 um 14:16

Hallo.

 

mein freund hat sich (schon länger her) rückleuchten aus dem internet geholt (Schwarz, lasiert) 

in der beschreibung stand das sie Tüv geprüft sind und entschprechend gekennzeichnet sind, mit einem (SE oder ES ???) zeichen. Er ist auch schon von Polizei angehalten worden deswegen und sie haben uns skeptisch weiterfahren lassen.

 

Ein Bekannter hat mich gewarnt und gesagt:"wenn ihm hinten einer rein fährt und er sagt, das er die Bremsleuchten nicht gesehen habe, mein Freund an dem unfall schuld ist." hatte da schon jemand erfahrungen deswegen oder weiß bescheid? würde mich sehr interessieren!

 

danke!

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema
am 27. April 2008 um 10:01

Die Strafen für das Assituning (mehr ist das nämlich nicht!) sollten nochmal drastisch erhöht werden.

Früher vor dem Lexuslampenboom gabs z.B. original gefärbte Leuchten für verschiedene Modelle (hatte an meinem weißen 80er auch son Dings montiert), aber mit ABE und drum und dran - und spezielle Leuchtmittel dazu, die mittels subtraktiver Farbsynthese wieder die geforderten Leuchteigenschaften herbeiführten.

So bißl angemaltes Plastik ist - Assituning.

15 weitere Antworten
15 Antworten

Hallo,

wenn die Rückleuchten nicht bauartgenehmigt sind und nachträglich durch Lack abgedunkelt wurden,

kann es durchaus Schwierigkeiten bei einem Unfall geben.

Wenn der "Auffahrende" ein solches Argument (Bremslicht nicht deutlich gesehen, z.B.) anbringt, dann

ist zumindest bei der Schadensabwicklung eine Mithaftung drin.

Da ist ein mögliches Bußgeld noch das geringste.

Und die Ausrede: "die wurden mir als legal verkauft", kann er sich sowieso abschminken.

Das interessiert dann keinen mehr.

Also: weg mit dem Schrott. Bei der nächsten Hauptuntersuchung kann er sie sowieso abbauen.

Gruß

angel

Themenstarteram 27. April 2008 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von cc-angel

Hallo,

 

wenn die Rückleuchten nicht bauartgenehmigt sind und nachträglich durch Lack abgedunkelt wurden,

kann es durchaus Schwierigkeiten bei einem Unfall geben.

Wie mir es erklärt wurde sind das originale nur lasiert :confused:. das mit dem Busgeld und mithaftung habe ich mir auch schon gedacht. aber troz tüf zeichen? Polizei hat es ja auch schon gesehen!

Hallo,

cc-angel hat schon gut beschrieben. Ist illegal und gibt mit Sicherheit Probleme bei einem Unfall.

Du darfst an den Leuchten eines Autos nichts verändern. Zwar sind sie orginal und mit E-Zeichen, das erlöscht aber wenn du etwas dran änderst, in dem Fall schwarz lasieren.

Eine Versicherung prüft natürlich bei einem Schadenszahlung die Umstände. Wenn sie dann feststellt, dass die Rückleuchten verändert wurden, wird dein Freund nicht mehr viel Geld sehen.

Mich wundert es auch, dass euch die Polizei weitergefahren lassen hat. Bei uns hätte es da einen Mängelbescheid gegeben.

Gibt s es für das Auto keine legalen Nachrüstscheinwerfer?

mfg

am 27. April 2008 um 10:01

Die Strafen für das Assituning (mehr ist das nämlich nicht!) sollten nochmal drastisch erhöht werden.

Früher vor dem Lexuslampenboom gabs z.B. original gefärbte Leuchten für verschiedene Modelle (hatte an meinem weißen 80er auch son Dings montiert), aber mit ABE und drum und dran - und spezielle Leuchtmittel dazu, die mittels subtraktiver Farbsynthese wieder die geforderten Leuchteigenschaften herbeiführten.

So bißl angemaltes Plastik ist - Assituning.

Themenstarteram 27. April 2008 um 10:05

meinste Rückleuchten? Wir haben danach ja auch gesucht und das einzige was wir gefunden haben sind die! in der beschreibung "straßentauglich". wobei ich gebe schon zu, die sind richtig schwarz. Bremslicht, wenn die sonne scheint, sichtbar aber nur wenn man auch wirklich drauf guckt. ich sag ihm bescheid das er das ganze prüfen soll.

Themenstarteram 27. April 2008 um 10:10

PS: was polizei nur sagte ist: " Rückstrahler dran machen!". sieht echt besch*** aus

Hi,

spätestens beim nächsten Tüv kann er die Dinger auf jeden Fall vergessen.

Mit denen kommt er nicht durch.

Es gibt zwar die Möglichkeit, solche nachträglich veränderten Leuchten eintragen zu lassen, dann aber nur mit so einem lichttechnischen Gutachten. Keine Ahnung wie das genau heißt, ist aber auch jeden Fall machbar - und sehr teuer.

Ich hab gerade gesehen, dass dein Freund nen Passat fährt. Es würde mich sehr wundern, wenn es für den nichts aufm Markt gibt. VW Tuningteile gibt es sonst in Massen, eigentlich für jedes Modell.

Ich weiß jetzt nicht, welches Baujahr der Wagen hat.

Aber es gibt für den Passat dunklere Rückleuchten von Werk aus, irgendeine Ausstattungslinie hatte die verbaut.

Aber macht auf jeden Fall die Dinger ab. ;)

vg

EDIT:

ja das sind Reflektoren, was die Polizei meinte.

Dann hatten die aber keine Ahnung. Rückleuchten müssen zwar reflektieren, aber gleichzeitig auch Blinker und Bremslicht anzeigen. Und da hapert es bei lasierten Rückleuchten.

Themenstarteram 27. April 2008 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von driver.87

 

Aber macht auf jeden Fall die Dinger ab. ;)

 

vg

ich richte ihm das auf jeden fall aus. Baujar 98/99 3B

Hi Julka,

ich muss den anderen Recht geben, was die Polizei angeht.

Die Schutzleute dürften ziemlich ahnungslos gewesen sein. Aber da kennen sich

meistens eh nur Spezialisten noch aus (Verkehrsdienste der Polizei, Autobahnpolizei, usw.)

Bis Mitte der neunziger Jahre führten solche "selfmade" abgedunkelten Rückleuchten zum direkten

Erlöschen der Betriebserlaubnis, was ein Erlöschen des Versicherungsschutzes nach sich zog.

Hat sich aber dann im Laufe der Jahre geändert. Heute gibts für einen solchen Verstoß vielleicht maximal

25,- Euro Bußgeld ("sie führten ein Kfz, dass nicht vorschriftsmäßig war"). Aber die Folgen bei einem

Crash sind da weit aus schlimmer.

Jede Versicherung der Welt würde versuchen Leistungen einzuschränken oder gar gänzlich zu verwehren.

Gruß

angel

Themenstarteram 28. April 2008 um 17:52

Danke euch!

Ich habe es geschaft ihn zu überreden, war garnicht schwierig ihm haben die rückleuchten eh nicht mehr gefallen.

hättet ihr seiten wo man schöne rückleuchten findet?

 

Grüße

am 29. April 2008 um 7:34

Zitat:

Original geschrieben von Julka87

meinste Rückleuchten? Wir haben danach ja auch gesucht und das einzige was wir gefunden haben sind die! in der beschreibung "straßentauglich". wobei ich gebe schon zu, die sind richtig schwarz. Bremslicht, wenn die sonne scheint, sichtbar aber nur wenn man auch wirklich drauf guckt. ich sag ihm bescheid das er das ganze prüfen soll.

Ich persönlich muss sagen weg damit - geht ja nicht nur um Euer Geld im Schadensfall, sondern auch um evtl. Verletzungen bei einem Auffahrunfall - wollt Ihr sowas wirklich riskieren nur wegen ein wenig "Schickimicki" ? Denkt auch mal an die anderen Verkehrsteilnehmer...

Aber ich lese schon, alles geregelt. Freut mich.

am 1. Mai 2008 um 22:16

Zitat:

Original geschrieben von cc-angel

Bis Mitte der neunziger Jahre führten solche "selfmade" abgedunkelten Rückleuchten zum direkten

Erlöschen der Betriebserlaubnis, was ein Erlöschen des Versicherungsschutzes nach sich zog.

Hat sich aber dann im Laufe der Jahre geändert. Heute gibts für einen solchen Verstoß vielleicht maximal

25,- Euro Bußgeld ("sie führten ein Kfz, dass nicht vorschriftsmäßig war"). Aber die Folgen bei einem

Crash sind da weit aus schlimmer.

auch heute führt ein solcher umbau noch zum erlöschen der be.....

die "änderung" gabs übrigends nicht in den neunzigern, sonder die wurde erst mit der einführung der fzv und der damit verbundenen änderung zwischen dem zusammenhang der be und der zulassung rechtsgültig, und das ist erst 2-3jahre her.....

das einzigste was sich daraus geändert hat, ist das aus dem damaligen a-verstoß nun ein b-verstoß wurde.....die 3punkte sowie die 50€ strafe (zzgl. 26€ bearbeitungsgebühr) sind aber weiterhin gleich geblieben.....von dme umsatnd, dass die die kiste auch abschleppen können (was dann bis zu 1000€ umkosten führen kann) mal ganz abgesehen....

versicherungsrechtlicht ist die kasko (die die die eigenen schäden am fahrzeug bezahlt) mit einem solchen umbau komplett aus der zahlpflicht raus! die kasko, die die schäden des gegeners zahlt, kann hier (wie oben bereits geschrieben mit dem "ich hab die bremslichter nicht gesehen) bis zu 5000€ regress fordern.....

Moin,

Also ... Nein ... bei einem Unfall erhaltet Ihr nicht automatisch sofort "Schuld" ... wenn Ihr solche nicht zulässigen Rückleuchten am Fahrzeug habt. Dazu müssen diese Leuchten ursächlich mit dem Unfall in Zusammenhang gebracht werden. Das dürfte im wesentlichen bei einem Auffahrunfall der Fall sein. Ansonsten sind die unerheblich.

Probleme wird es in jedem Fall mit der Kasko in einem solchen Fall geben, die ist gut aus dem Schneider. Weiterhin kann euch ganz leicht ein Strick bzgl. Mithaftung gedreht werden, Ihr müßtet also einen Teil des Unfallschadens zahlen. Ein wesentlich größeres Problem erwächst aber auf dem zivilrechtlichen Bereich, wurden die Teile durch den Fahrzeughalter selbst montiert, dann kann er für Folgekosten des Geschädigten herangezogen werden, die normalerweise auch die Haftpflicht abdecken täte. Wenn an dieser Stelle der Geschädigte nun z.B. eine Behinderung zurückhält, kann es passieren dass dein Freund auf Teilen der Rente des Geschädigten oder auf Umbaukosten für Wohnung, Fahrzeug etc.pp. sitzen bleibt. Das ist der unkalkulierbare Teil dieser Sache.

Also ... wirklich rausnehmen ... und durch irgendwelche zulässigen Teile ersetzen. Da gibt es viele Optionen und Alternativen.

MFG Kester

Themenstarteram 4. Mai 2008 um 14:31

Danke!

Also heute ist er wieder zuhause und nimmt sie raus, bis wir wieder welche finden die zugelassen sind, bis dahin originale:)

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Toyota
  5. Starlet, Yaris, Aygo
  6. Lasierte Rückleuchten = Schuld?