Lasermessung und Abstand zum Vordermann
Hallo,
ich bin letztens auf einer Landstrasse unterwegs gewesen. Die Strasse auf 50 km/h limitiert, außerorts. Vor mir ein Golf, ich ca. 20 m dahinter. Wir fahren über eine Kuppe, ca. 100 m hinter der Kuppe steht eine Laserkontrolle. Der Golf wird rausgewunken und im letzten Moment springt der Sheriff auf die Strasse und holt mich auch raus.
Ich frage mich heute noch wie die so schnell hintereinander 2 Autos lasern können und dabei noch das Protokoll führen.
Geht das überhaupt oder haben die "Herren" mich übertölperlt und einfach gesagt: "Der war hinter dem Golf und damit genau so schnell?"
Hätte ich mich wehren können?
Beste Grüße
Tommes
Beste Antwort im Thema
Wenn Du konstant hinter dem geläserten Wagen gefahren bist, dann reicht dies aus um auch Dir einen überzubügeln.
MfG aus Bremen
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SE-Bandit
Da ist kein Unfallschwerpunkt oder sonstiges...
Von wem hast du diese Information?
Zitat:
Von wem hast du diese Information?
Was ist das für eine Frage? Sind wir hier vor Gericht oder sowas?
An der Stelle wo die gemessen haben ist gar nichts - keine Ausfahrt, keine Seitenstrasse, kein Kindergarten, keine Schule einfach nix.
Aber vielleicht will ja mal ein Flugzeug da notlanden...
Aber da war ein Limit auf 50. Du kannst ja mal bei der zuständigen Behörde nachfragen, warum. 😉
Zitat:
Original geschrieben von SE-Bandit
Was ist das für eine Frage? Sind wir hier vor Gericht oder sowas?
An der Stelle wo die gemessen haben ist gar nichts - keine Ausfahrt, keine Seitenstrasse, kein Kindergarten, keine Schule einfach nix.
Es ist doch keine Schande, zuzugeben, daß du über keine gesicherte Information hinsichtlich der Hintergründe für das Tempolimit verfügst. Mach dich doch einfach mal bei den entsprechenden Stellen sachkundig. Hier besteht eine Auskunftspflicht gegenüber den Bürgern. Fragen muß man du allerdings schon.
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Moin,
irgendwie geht das Ganze am Thema vorbei.
Ich will weder wissen, ob es da berechtigt war dort zu lasern oder warum da 50 ist.
Meine ursprüngliche Frage bezog sich darauf, ob ein Polizeibeamter auf einer Strecke von max 150 Metern zwei Autos lasern und gleichzeitig Protokoll führen kann.
Das wurde mit "Ja" beantwortet und damit ist die Frage für mich gegessen.
Danke und Gruß
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von SE-Bandit
...dass es an einer Stelle war wo man nur Geldmache vermutet. Da ist kein Unfallschwerpunkt oder sonstiges - da kann sich die Polizei schön verstecken und aus dem Hinterhalt lasern. Ganz großer Sport. 200 Meter weiter ist 70...
OK, nur meine unmaßgebliche Meinung...
Du hast damit angefangen, am Thema vorbeizureden.
Zitat:
Original geschrieben von SE-Bandit
Ich will weder wissen, ob es da berechtigt war dort zu lasern oder warum da 50 ist.
Implizit hast Du das mit Deinem Sermon sehr wohl getan. Oder genau genommen noch ein Schritt mehr - Du hast es ohne jegliche Hintergrundinformationen als unberechtigt dargestellt.
Spar Dir solche Albernheiten, dann bleibt das Thema auch in der Spur.
Amen
Lasergeschwindigkeitsmessungen erfolgen immer in einem für das jeweilige Messgerät festgelegten Entfernungstor (z.B. 10 m) in einer bestimmten Entfernungsbereich z.B. (60 - 40).
Dies ist notwendig, da das Lasergerät, das seitlich zur Strasse aufgestellt wird, die Geschwindigkeitskomponente des Fahrzeuges in Richtung Messgerät misst und nicht die Geschwindigkeit des Fahrzeuges in seine Fahrtrichtung. Diese Geschwindigkeitskomponente ist immer kleiner als die tatsächliche Geschwindigkeit (sogenannter Cosinus-Effekt).
Diese Abweichung ist um so größer, je größer der Winkel zwischen Fahrzeugachse und Messstrahl ist. Bei zwei Fahrzeugen, die mit gleicher Geschwindigkeit nebeneinander fahren, wird daher bei dem äusseren Fahrzeug eine geringere Geschwindigkeit gemessen.
Wegen dieser Winkelabhängigkeit der Messmethode ist für Messungen ein gewisser Messwinkel und damit auch ein gewisser Messabstand einzuhalten.
Die gemessene Geschwindigkeit wird rechnerich korrigiert, um aus der gemessenen Geschwindigkeit die tatsächliche Geschwindigkeit zu erhalten.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Lasergeschwindigkeitsmessungen erfolgen immer in einem für das jeweilige Messgerät festgelegten Entfernungstor (z.B. 10 m) in einer bestimmten Entfernungsbereich z.B. (60 - 40).
Dies ist notwendig, da das Lasergerät, das seitlich zur Strasse aufgestellt wird, die Geschwindigkeitskomponente des Fahrzeuges in Richtung Messgerät misst und nicht die Geschwindigkeit des Fahrzeuges in seine Fahrtrichtung. Diese Geschwindigkeitskomponente ist immer kleiner als die tatsächliche Geschwindigkeit (sogenannter Cosinus-Effekt).
Hört sich sehr gut an.
Aber das man auch den abfahrenden Verkehr, also in Fahrtrichtung des Pkw messen kann, ist dir bekannt?
Man sollte aber bedenken, dass Lasermessungen auch auf 1000 Meter gehen - beispielsweise beim Riegl .
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Aber das man auch den abfahrenden Verkehr, also in Fahrtrichtung des Pkw messen kann, ist dir bekannt?
Ja. Macht messtechnisch aber keinen Unterschied.
Geschwindigkeit wird aus der zeitlichen Änderung des Abstandes zwischen Fahrzeug und Lasermessgerät ermittelt. Da kann es dahinstehen, ob sich dieser Abstand vergrößert oder verkleinert.
O.