Lasermessung und Abstand zum Vordermann
Hallo,
ich bin letztens auf einer Landstrasse unterwegs gewesen. Die Strasse auf 50 km/h limitiert, außerorts. Vor mir ein Golf, ich ca. 20 m dahinter. Wir fahren über eine Kuppe, ca. 100 m hinter der Kuppe steht eine Laserkontrolle. Der Golf wird rausgewunken und im letzten Moment springt der Sheriff auf die Strasse und holt mich auch raus.
Ich frage mich heute noch wie die so schnell hintereinander 2 Autos lasern können und dabei noch das Protokoll führen.
Geht das überhaupt oder haben die "Herren" mich übertölperlt und einfach gesagt: "Der war hinter dem Golf und damit genau so schnell?"
Hätte ich mich wehren können?
Beste Grüße
Tommes
Beste Antwort im Thema
Wenn Du konstant hinter dem geläserten Wagen gefahren bist, dann reicht dies aus um auch Dir einen überzubügeln.
MfG aus Bremen
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Wenn Du konstant hinter dem geläserten Wagen gefahren bist, dann reicht dies aus um auch Dir einen überzubügeln.
MfG aus Bremen
Wenn zwei das Gleiche tun ist es noch lange nicht Dasselbe ! 😉
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
das ist ganz einfach an einem Beispiel zu erklären.Der VW Golf wurde z. B. bei einer Entfernung von 634 m gemeseen.
Dies hat der Messbeamte an den Schreiber weitergegeben und danach Dich bei einer Entfernung von 267 m gemessen und diese Werte ebenfalls weiter gegeben.
Somit bleibt Zeit genug, dem Anhalteposten mitzuteilen, dass er beide Fahrzeuge herausziehen soll.
Viele Grüße,
Uhu110
Hallo,
hier mal ein Ausschnitt des ADAC:
Zitat:
Grundsätzlich sollen mit Lasermessgeräten nur freifahrende Fahrzeuge gemessen werden, um
Fahrzeugverwechselungen, die aufgrund fehlender Dokumentation nicht mehr nachprüfbar sind,
möglichst zu vermeiden. Dies gilt besonders für Messentfernungen über 300m, wenn das gemessene
Fahrzeug am Beginn eines Pulks gefahren ist (also nicht freifahrend), bei hohen Geschwindigkeiten
oder bei Messungen in Dunkelheit. In all diesen Fällen können nämlich Zuordnungsfehler nicht immer
zuverlässig ausgeschlossen werden, besonders wenn nicht genügend Messbeamte die
Messdurchführung begleiten.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn der TE 20 mtr. hinter dem Vordermann herfährt wie man sowas anvisieren kann ? Völlig unmöglich.
Zitat:
Original geschrieben von Ecureuil
Hallo,
hier mal ein Ausschnitt des ADAC:
Zitat:
Original geschrieben von Ecureuil
Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn der TE 20 mtr. hinter dem Vordermann herfährt wie man sowas anvisieren kann ? Völlig unmöglich.Zitat:
Grundsätzlich sollen mit Lasermessgeräten nur freifahrende Fahrzeuge gemessen werden, um
Fahrzeugverwechselungen, die aufgrund fehlender Dokumentation nicht mehr nachprüfbar sind,
möglichst zu vermeiden. Dies gilt besonders für Messentfernungen über 300m, wenn das gemessene
Fahrzeug am Beginn eines Pulks gefahren ist (also nicht freifahrend), bei hohen Geschwindigkeiten
oder bei Messungen in Dunkelheit. In all diesen Fällen können nämlich Zuordnungsfehler nicht immer
zuverlässig ausgeschlossen werden, besonders wenn nicht genügend Messbeamte die
Messdurchführung begleiten.
Wieso unmöglich?
Nur weil der ADAC einer Meinung ist, wie ne Radarpistole bedient wird ist das noch lange nicht so!
Jeder Hersteller und jedes Bundland hat für seine gebauten / eingesetzten Radarpistolen eigene Richtlinien.
Und wenn diese vorsehen, dass man auch Fahrzeuge in engem Aufeinanderfahren mesen kann dann ist das so.
Und zu deinem 20m Abstand:
Die 20m können durchaus ausreichend sein. Je nach Standort der Radarpistole kann das zweite Fahrzeug schon voll erkennbar und messbar sein.
Und es gibt durchaus Gerichte die es tatsächlich Glauben, dass sich ein Mensch mehrere Dinge gleichzeitig merken und später aufschreiben kann. Also kann man durchaus zwei Fahrzeuge direkt hintereinander messen und der Protokollführer schreibt sie kurz drauf in sein Protokoll. Er muss sich da ja "nur" Messentfernung, Gewchwindigkeit und Kennzeichen merken.
(nur zur Veranschaulichung: in Thüringen nimmt einen das MEK z.B. nur wenn man folgenden Test besteht: Video wird abgespielt mit 20 Fahrzeugen , nach dem Video muss man mind. 15 aufschreiben mit Kennzeichen, Marke und Typbezeichnung; da dürften Ja wohl vier Zahlen und zwei Kennzeichen für die meisten hier kein Problem sein!)
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
(nur zur Veranschaulichung: in Thüringen nimmt einen das MEK z.B. nur wenn man folgenden Test besteht: Video wird abgespielt mit 20 Fahrzeugen , nach dem Video muss man mind. 15 aufschreiben mit Kennzeichen, Marke und Typbezeichnung; da dürften Ja wohl vier Zahlen und zwei Kennzeichen für die meisten hier kein Problem sein!)
Was für ein Test. Wenn das stimmt, gibt´s beim MEK in Thüringen nur Gedächtniskünstler, die bei Wetten dass auftreten könnten. 15 Kennzeichen von 20 merken. Wenn´s stimmt, was ich nicht glaube, Respekt.
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Ich vermute mal, daß man den TE wegen Unterschreitung des Sicherheitsabstands zum Vordermann 'rausgewunken hat...😉
Hallo,
sorry dass ich nicht gleich geantwortet habe. (Eigentlich hötte ich das Thema aboniert - aber keine Mail erhalten "STAUN"😉
Also wie ich geschrieben habe, bin ich hinter dem Golf her gefahren.
Wir sind über die Kuppe gekommen und etwa 100 - vielleicht auch 150 Meter - weiter unten stehen die Beamten mit Laser und winken direkt raus. Du hast keine Chance die vorher zu sehen - wegen der Kuppe.
Die Übertretung war nicht so doll - nach Abzug 61 km/h = 20 €. Darum geht es mir auch gar nicht.
Ich wundere mich nur, dass der Polizist so schnell hintereinander mehrere Autos lasern kann und gleichzeitig Protokoll führt. Wie soll ich mir das vorstellen? Er lasert alle Autos, die kommen, und notiert im nachhinein Kennzeichen und Geschwindigkeit?
Ich war in dem Moment auch nicht auf Zack und habe einfach gezahlt.
Aber je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich zu der Überzeugung, dass da was nicht gestimmt hat.
Gruß Thomas
@ SE-Bandit: es kann so abgelaufen sein:
Messbeamter gibt an: VW Golf mit Kreiskenner xx mit 62 km/h bei 150m. Bandit mit Kreiskenner xz mit 64 km/h bei 119m.
= beide Autos werden angehalten und mit vollständigen Daten im Protokoll erfasst.
Und ja es geht in sehr kurzer Zeit. Man kann je nach "Fingerfertigkeit" sehr schnell nacheinander messen.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Was für ein Test. Wenn das stimmt, gibt´s beim MEK in Thüringen nur Gedächtniskünstler, die bei Wetten dass auftreten könnten. 15 Kennzeichen von 20 merken. Wenn´s stimmt, was ich nicht glaube, Respekt.Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
(nur zur Veranschaulichung: in Thüringen nimmt einen das MEK z.B. nur wenn man folgenden Test besteht: Video wird abgespielt mit 20 Fahrzeugen , nach dem Video muss man mind. 15 aufschreiben mit Kennzeichen, Marke und Typbezeichnung; da dürften Ja wohl vier Zahlen und zwei Kennzeichen für die meisten hier kein Problem sein!)
Wieso?
Das MEK muss ggf. auch Erkenntnisse ohne Zettel und Stift erheben und kann erst später Nterlagen fertigen. Und genau für diese geforderten Fähigkeiten gibt es ja den Test. Man will ja nicht jeden haben, sondern nur geeignete Leute.
Es kommt ja auch nicht jeder sehr gute Schütze zu andere Spezialeinheiten oder?!?
Zitat:
Original geschrieben von SE-Bandit
Ich war in dem Moment auch nicht auf Zack und habe einfach gezahlt.
Wegen 20 € hätte es sich auch nicht wirklich gelohnt, ein Faß aufzumachen.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ SE-Bandit: es kann so abgelaufen sein:
Messbeamter gibt an: VW Golf mit Kreiskenner xx mit 62 km/h bei 150m. Bandit mit Kreiskenner xz mit 64 km/h bei 119m.= beide Autos werden angehalten und mit vollständigen Daten im Protokoll erfasst.
Und ja es geht in sehr kurzer Zeit. Man kann je nach "Fingerfertigkeit" sehr schnell nacheinander messen.
Geht imho noch schneller: Messender zum Schreibenden: Erster 62 bei 150. Dann den zweiten "schießen", Display stehen lassen und Kelle raus. So in etwa hat es mir mal ein Cop erklärt, der das öfters macht. (Und nein, mich hat er nicht erwischt.) Den Rest kann man auch noch nachtragen, wenn die Fahrzeuge stehen.
Tja, danke für die Erklärung! Könnte so gewesen sein.
Was mich wie so oft ärgert, ist die Tatsache, dass es an einer Stelle war wo man nur Geldmache vermutet. Da ist kein Unfallschwerpunkt oder sonstiges - da kann sich die Polizei schön verstecken und aus dem Hinterhalt lasern. Ganz großer Sport. 200 Meter weiter ist 70...
OK, nur meine unmaßgebliche Meinung...
Geldmache, wenn da zwei Cops mit Auto und Messausrüstung rumstehen? Nö, betriebswirtschaftlich haben die vermutlich sogar ein Minus eingefahren.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
NEIN, das geht natürlich nicht.Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Wenn Du konstant hinter dem geläserten Wagen gefahren bist, dann reicht dies aus um auch Dir einen überzubügeln.
MfG aus Bremen
Jedes Fahrzeug muss extra gemessen werden.
Ein guter Rechtsanwalt würde es am Messprotokoll sehen, wenn eine Messung für zwei Fahrzeuge im Protokoll steht.
Entscheident ist die Aussage der Poli
zisten, daß reicht dann.
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Entscheident ist die Aussage der Polizisten, daß reicht dann.
MfG aus Bremen
Aussage ?!
Wenn da nix schriftlich protokolliert wurde, dann können sich die Beamten 99 von 100 Kfz-Kennzeichen merken können.
Fakt ist, dass wenn ich eine Lasermessung anfechte, die zu 95 % fallen gelassen wird.
Machen leider nur die wenigsten.
Ich habe mich vor noch nicht allzulanger Zeit mit einem gehobenerem Verkehrspolizisten über Lasermessung unterhalten.
Er sagte mir, dass für eine gültige und gerichtlich verwertbare Messung das Fahrzeug für einen Zeitraum von min. 400 mtr anvisiert werden muss, die Fahrbahn schnurgerade verlaufen muss und keine Höhen oder Tiefen enthalten sind.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Aussage ?!Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Entscheident ist die Aussage der Polizisten, daß reicht dann.
MfG aus Bremen
Wenn da nix schriftlich protokolliert wurde, dann können sich die Beamten 99 von 100 Kfz-Kennzeichen merken können.Fakt ist, dass wenn ich eine Lasermessung anfechte, die zu 95 % fallen gelassen wird.
Machen leider nur die wenigsten.
Sagt wer?. Der Rechtsanwalt, der auf Mandantensuche ist?
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Ich habe mich vor noch nicht allzulanger Zeit mit einem gehobenerem Verkehrspolizisten über Lasermessung unterhalten.
Er sagte mir, dass für eine gültige und gerichtlich verwertbare Messung das Fahrzeug für einen Zeitraum von min. 400 mtr anvisiert werden muss, die Fahrbahn schnurgerade verlaufen muss und keine Höhen oder Tiefen enthalten sind.
Fakt ist, dass der "gehobene" Polizist keine Ahnung hatte. Und mehr nicht. Was ist das überhaupt, ein gehobener Polizist? Es gibt bestimmte Regularien, die bei einer Lasermessung beachtet werden müssen. Einige Vortests z.B. die dementsprechend protokolliert werden. Und, da hat der gehobene Recht, 90 Grad Knicke und Senken, in denen der Pkw dann verschwindet, sollten auch nicht im Bereich der Messstrecke liegen.
Ausserdem gibt es unterschiedliche Lasergeräte, die unterschiedliche Messentfernungen zulassen. Wie bitte schön, soll man über einen "Zeitraum"😕 von 400 Metern jemanden anvisieren. Meinst du damit, dass der Betroffene über einer Strecke von 400 Metern ständig im Visier des Gerätes sein soll, oder was.