Ladungssicherung von Mulden auf Anhänger
Seit einiger Zeit kreisen Gerüchte, das das Sichern von Absetzbehältern auf Anhängern nicht mehr zulässig sei mittels Ketten im Y oder V-Verfahren.
Letzter Stand der Dinge war allerdings ganz anders, aber darum geht es in erster Linie nicht.
Ich würde gerne erfahren, wie das in der Praxis von den Kontrollorganen gehandhabt wird?
Sollte es nicht mehr zulässig sein, würde mich Interessieren, warum?
Ich/wir verfahren bei der Sicherung von Mulden -ca. 15t., mittels Kette und Ratschenspanner (Spannschloss) im V-Verfahren.
Die Spannschlösser sind ausgelegt für 6,3t. zulässige Zurrkraft, die Ketten dementsprechend.
Der Anhänger von einem namhaften Hersteller, ist für diese Art der Verspannung vor ca. einem Jahr so ausgeliefert worden.
Bilder versuche ich noch dazu einzustellen, wenn der Computer mir das gestattet.😠
Nullgewinde
Beste Antwort im Thema
Moin.
Hier ein Kommentar vom Commissario Lampen in der Berufskraftfahrer-Zeitung.
gruß f
37 Antworten
Hallo, ich fahre seid ca. 4 Monaten nun Absetzmulde mit Anhänger im Nah und Fernverkehr. Vorher hab ich einen Abroller gehabt. Bei uns wird entweder mit Spanngurt oder wie bei mir mit Kette die Mulde auf dem Anhänger gesichert im Y Verfahren. Da benötige ich nur jeweils 2 Ketten mit Spanner pro Mulde. Bei den anderen die Spanngurte verwenden, die benötigen 4 Stück pro Mulde.
Ich mach mal Fotos und stell die rein.
Bisher hat noch keiner was gesagt (BAG oder Polizei). Zumal mein Anhänger ja gerade mal 2 Jahre alt ist. Der ist so vom Hersteller konzipiert und kann auch einen Abrollcontainer transportieren, dafür ist die Pneumatische Hackenverriegelung (4x).
Was mich nur interessiert, das mit dem Sichern der Mulde auf der Zugmaschine, warum?? die kann garnicht weg? höchstens ein paar Zentimeter rumrutschen, aber dabei gefährdet sie niemanden. Vor kurzem soll ein Bericht bei "Achtung Kontrolle" drauf gewesen sein wo die einen Mulden-mann von der Autobahn gezogen haben weil seine Mulde nicht "ordnungsgemäß" befässtigt war au fer Zugmaschine. Er sollte Spanngurte verwenden und die Mulde so fixieren an der Zugmaschine. Es gibt ja jetzt neue Aufbauten wo die Mulde quasi festgedrückt wird, aber das ist doch alles nur Geldschneiderei. Mir ist kein Fall bekannt wo eine Mulde von der ZM gefallen ist!
Leider muss ich dir sagen, dass es sich anders verhält.
Nur weil dir kein Fall bekannt ist, ist noch nie etwas passiert, gerade bei der LaSi hat es schon fast alles gegeben.
Deswegen wird sie ja in den letzten Jahren so massiv kontrolliert.
http://www.ladungssicherung.de/content/download/BKF03_2004/12-13_BKF_03.pdf
lg
Habe jetzt die Bilder da wie ich die Mulden auf dem Anhänger sichern tue. Auf dem einen Bild habe ich 2 Mulden (7ccm) ineinander und es zeigt wie ich das sichere.
Ich lese grad das diese Y Variante wie ich sie anwende eigendlich unzureichend ist, sehe ich das richtig? Seitlich habe ich ja so ne Teile die ein seitliches Verrutschen verhindern. Nach vorn habe ich 2 Keile die dies verhindern sollten. Nach hinten gibt es eigendlich keine Möglichkeit außer eine Verwendung von Zurrmitteln.
Ich merke das das Thema sehr komplex sein kann.
Hallo, ich hab mal so im netz gesurft weil ich was suchte(macht macht sinn), ich war auf der Seite von Hüffermann und auf der Seite von Gergen-Jung(Aufbautenhersteller). Da sehe ich doch, das es erlaubt bzw. genehmigt ist wenn man die Mulde in richtung der Keile zieht(mit ketten o.ä.) ohne ein X Y oder sonstiges verfahren anzuwenden. Eigendlich war ich der meinung das dies nicht erlaubt sei. Na wenn mich demnächst die BAG Leute mal anhalten, dann verweise ich auf die Webseite!
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Zitat:
Original geschrieben von ERF-TGA
Hallo, ich hab mal so im netz gesurft weil ich was suchte(macht macht sinn), ich war auf der Seite von Hüffermann und auf der Seite von Gergen-Jung(Aufbautenhersteller). Da sehe ich doch, das es erlaubt bzw. genehmigt ist wenn man die Mulde in richtung der Keile zieht(mit ketten o.ä.) ohne ein X Y oder sonstiges verfahren anzuwenden. Eigendlich war ich der meinung das dies nicht erlaubt sei. Na wenn mich demnächst die BAG Leute mal anhalten, dann verweise ich auf die Webseite!
So wie dort beschrieben ist es zulässig - das sehe ich auch so.
ABER: der Formschluß muss wirklich hergestellt sein, nicht einfach nur in die Nähe stellen - Kontakt vom Anschlagkeil zur Mulde muss gegeben sein.
Danke für die Beiträge, also der Formschluss ist nach vorn gegeben, die Mulde(n) liegen direkt an den Keilen an.
Seitlich sind ja diese Huckelchen da.
Einer meiner Dispetscher ist zufrieden mit meiner jetzigen Technik, wobei eine Schlosser unserer Tochterfirma der Meinung ist das dies absolut falsch sei. So würde die Mulde bei einer Vollbremsung nach vorne überkippen! Dies sei die Meinung von Ihm und eines Tüv menschen. Wobei selbst ein staatlich anerkannter Ausbildungsprüfer der Meinung ist das meine Variante sicher und erlaubt sei, eigendlich die einzige erlaubte. Er meinte auch das diese Y Variante(senkrecht nach unten) NUR bei leeren Mulden erlaubt sei und die X Variante hat auch seine Tücken, so darf die länge der Befestigungsketten samts ratschen keine längenunterschiede links und rechts aufweisen, auch die winkel sollten gleich sein!
Ein sehr komplexes Thema wie man sieht.
Was die Sicherung der Mulde auf der ZM angeht, das ist bisher keine Pflicht, nur eine Empfehlung.
In Sachen Ladungssicherung gibt es nur EINEN 100%gen und das ist meiner Meinung nach Gergen-Jung.
Der folgende link deckt alle eure Fragen auf!!
http://www.jung-fahrzeugbau.de/.../absetzkipperaufbau.html
http://www.jung-fahrzeugbau.de/.../anhaenger.html
hier mal eine Alternative - habe ich letztes Jahr auf Messe gesehen:
http://www.ladungssicherung-absetzkipper.de/