Lackfehler beim neuen X1
Hallo Leute. Leider ist meine Freude ein wenig getrübt. Momentan 360km auf der Uhr. 2 Tage nach Übergabe Lackfehler festgestellt und bereits teilweise mündlich vor Ort reklamiert. Knapp 2 Wochen her. Noch keine Antwort. Farbe schwarz uni, Fehler: Dachholm linke Tür hinten leichter Nebel und ganz kleine feine ringförmige Kratzer. Weiter Kante Tür hinten unten rechts, dort, wo der Kunststoffschutz sitzt, wurde an einer Stelle mit einem Lackstift gearbeitet. Auf anderer Seite bereits leichte Kratzspuren im Lack, als ob der Grat der Kunststoffabdeckung am Lack kratzt... Das sieht nicht sehr professionell aus. Werde morgen mal Fotos machen. Wenn jemand ähnliche Erfahrung hat, bitte um Meldung. Wie geht Ihr bei einer Nachbesserungsaufforderung vor? Form bzw. Frist? Gute Nacht und vielen Dank für die Hilfe...
44 Antworten
Spaß ja, sogar sehr. Ich sag ja, schönes Auto, mit wenigen Ausnahmen. Tja, natürlich liegt das meiste Problem beim Händler. Ich könnte Euch eine wochenlange Kommunikationsliste hier reinstellen, die teilweise an Arroganz nicht mehr zu überbieten ist. Ich freu mich schon auf den nächsten Termin... Übrigens, wieso ist Service inkl. für mein Auto nicht verfügbar laut Login? Gibt es das nur für Geschäftskunden? Viele Grüße
Ja, mich interessiert es auch, hoffe das alles gut wird, im Zweifelsfall mal die Kundenbetreuung mit ins Boot holen
Gruß
Zitat:
@Bochumer1 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:14:09 Uhr:
........................Übrigens, wieso ist Service inkl. für mein Auto nicht verfügbar laut Login? Gibt es das nur für Geschäftskunden? Viele Grüße
hallo,
von welchem Login ist jetzt die Rede? "Mein BMW"😕. Da versuche ich schon seit 5 Wochen einen vernünftigen Zugang zu erhalten, bisher erfolglos (auch unter Einbindung des Kundenservices)
gruss
mucsaabo
Zitat:
@Bochumer1 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:29:50 Uhr:
Kundenbetreuung werde ich mir mal merken...
hallo,
ja, da ist auch gleich jemand am Telefon (allerdings ist das eine Hotline, die dein Problem weitergibt) und ich habe bisher auch immer eine Antwort erhalten, hat nur bisher noch nicht zum Ziel geführt😠
gruss
mucsaabo
Kann man hier Auszüge aus den Briefen posten? Oder verstößt das gegen die Regeln? Hab ja das AH nicht genannt...
Zitat:
@Bochumer1 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:48:26 Uhr:
Kann man hier Auszüge aus den Briefen posten? Oder verstößt das gegen die Regeln? Hab ja das AH nicht genannt...
hallo,
das weis ich nicht, aber hier bringt es dir ja erstmal nicht wirklich was. Den Schriftverkehr kannst du dann ja an die Kundenbetreuung senden, da gibt es kein Problem und da kann es helfen.
gruss
mucsaabo
Du hast Recht... Jetzt erst mal die zweite Nachbesserung, dann schauen wir weiter. Und erst mal 2 Wochen Malle:-)
Hatte mal das selbe Problem bei einem neuen F30, der einen Steinschlag im Dach hatte. Habe meinen Verkäufer angerufen, einen Termin vereinbart und das Dach wurde umgehend komplett neu lackiert.
Kommt wohl wirklich auf den Verkäufer/den Händler bzw. die Niederlassung an.
Zitat:
@5400 schrieb am 10. Mai 2019 um 09:17:53 Uhr:
Das ist deshalb Kulanz, weil BMW keine Garantie gibt
Das ist ganz normale Sachmängelhaftung und hat nichts mit Kulanz zu tun.
Das ist deswegen Kulanz, weil der Händler meistens ja nicht weiss, ob der Schaden wirklich bei Auslieferung schon dran war.
Jeder Schaden, der da nicht protokolliert ist, kann ja auch dem Kunden passiert oder von einem Dritten verursacht sein.
Autohändler und Waschanlagenbetreiber könnten ganze Bibliotheken mit Schadens-Geschichten füllen, die angeblich vorher noch nicht dran waren.
Nicht falsch verstehen, ich will niemanden etwas grundsätzlich unterstellen, aber ich verstehe auch die Händlerseite....
Zitat:
@Bavariacruiser schrieb am 31. Mai 2019 um 11:27:00 Uhr:
Das ist deswegen Kulanz, weil der Händler meistens ja nicht weiss, ob der Schaden wirklich bei Auslieferung schon dran war.
Jeder Schaden, der da nicht protokolliert ist, kann ja auch dem Kunden passiert oder von einem Dritten verursacht sein.
Ja, das ist richtig. Aber die Beweispflicht hierfür liegt laut Sachmangelhaftung in den ersten sechs Monaten beim Händler. 🙂 D.h. er muss glaubhaft nachweisen, dass dieser Schaden nicht schon ab Auslieferung vorhanden war.
Das wird ihm bei einem Schaden am Dach oder im Türholmen halt schwerer fallen als wenn es sich um einen gewöhnlichen Steinschlag in der Motorhaube oder ein Kratzer in der Felge handelt - eben typische Schäden, die überhaupt beim Fahren/Benutzen entstehen können. Im Zweifelsfall müsste das ein Sachverständiger entscheiden.
Was Du mit Kulanz meinst - und das ist ja auch nicht ganz unwichtig - ist die Frage, ob der Händler Dich zwingt Deine Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen, oder ob er das ganze informell regelt.
Sachmangelhaftung kommt aber nur bezüglich eines Garantie, bzw, Gewährleistungsfalles zu tragen der auch durch jene abgedeckt ist - d.h. in erster Linie defekte technische Komponenten, bzw. Beschädigungen die eindeutig schon bei Auslieferung vorhanden waren (z.B. an der Innenseite zerkratzte Cockpitverglasung...)
Einen Kratzer, Steinschlag oder Ähnliches müßte der Käufer bei der Auslieferung monieren - das kann ja auch passieren wenn du beim Händler vom Hof fährst.
Deswegen wird - wie Bavariacruiser schon schrieb - jede diesbezügliche Mängelbeseitigung auf Kulanz repariert/instandgesetzt.
Sonst hättest du wahrscheinlich auch mit dem besten Anwalt keine Chance darauf.
Heute habe ich das Auto nach allen Regeln der Waschkunst gewaschen. Ihr glaubt nicht, wie viele neue Baustellen nach dem Nachbessern dazugekommen sind. So viel zum Thema Profis. Motorhaube poliert, Seite zerkratzt( vermutlich durch Anlehnen ohne Schutzmatte). Am Holm Kratzer, vermutlich durch Stromkabel. Und und und. Leute, ich gebe auf. Das nächste Auto wird ein Jahreswagen, da weiß ich, dass ich Kratzer habe ;-) Ich schreibe noch, wie der nächste Termin wird, dann ist gut. Sonst wird es die unendliche Geschichte Teil 22... Dank an alle Mitfühlenden...
Zitat:
@foku69 schrieb am 31. Mai 2019 um 13:03:03 Uhr:
Sachmangelhaftung kommt aber nur bezüglich eines Garantie, bzw, Gewährleistungsfalles zu tragen der auch durch jene abgedeckt ist - d.h. in erster Linie defekte technische Komponenten, bzw. Beschädigungen die eindeutig schon bei Auslieferung vorhanden waren (z.B. an der Innenseite zerkratzte Cockpitverglasung...)
Einen Kratzer, Steinschlag oder Ähnliches müßte der Käufer bei der Auslieferung monieren - das kann ja auch passieren wenn du beim Händler vom Hof fährst.
Deswegen wird - wie Bavariacruiser schon schrieb - jede diesbezügliche Mängelbeseitigung auf Kulanz repariert/instandgesetzt.
Könntest Du die gesetzliche Grundlage nennen, aus der dies hervorgeht? 🙂
Wenn Du einen Kratzer oder einen Steinschlag hast, wie sie üblicherweise im Fahrbetrieb entstehen, dann wird ein Sachverständiger zu dem Schluss kommen, dass der Schaden durch den Halter verursacht wurde. Wenn Du hingegen einen Lackfehler hast, wie er üblicherweise bei schlechter oder fehlerhafter Lackierung vorkommt, dann wird ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommen, dass dieser Fehler schon zum Kaufzeitpunkt vorlag. Es gibt keinerlei rechtliche Einschränkung, dass solche Fehler direkt bei der Übernahme geltend gemacht werden müssten.
Zum Übergabezeitpunkt ist lediglich die Beweislage klar, weswegen hier die Klärung der Ansprüche am einfachsten ist und man da alles überprüfen sollte. Das bedeutet aber nicht, dass Du später keinerlei Ansprüche mehr geltend machen könntest für Dinge, die bereits bei Auslieferung vorlagen, Du aber übersehen hast. Der Händler trägt sechs Monate die volle Beweislast und eine Ausnahme für Lack gibt es nicht.
Der Knackpunkt ist - wie bereits vorher ausgeführt - dass die meisten eben den Rechtsweg nicht bestreiten wollen und den Händler gewähren lassen. So scheint es ja auch der TE jetzt zu handhaben.