Kurzzeitkennzeichen und TÜV
Schönen Guten Morgen liebes Forum,
Kann ich bei der Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen holen, obwohl ich kein TÜV habe? (Werde Nachmittag auch noch selber anrufen)
Übers Internet verlangen die kein TÜV Bericht, aber wie sieht es aus, wenn ich von der Polizei kontrolliert werde? Mit was für einer Strafe muss ich rechnen? Weiterfahrt untersagt?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Was Gleiterfahrer sagt ist falsch.
Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst du auch ohne gültigen TÜV, allerdings ist dann die Nutzung eingeschränkt.
Im Grunde genommen sind nur Fahrten zulässig, welche sich im gleichen oder angrenzenden Zulassungsbezirk des ausgegebenen Kurzzeitkennzeichens befinden und im Zusammenhang mit der Durchführung der HU stehen.
Also im Klartext:
Du kannst zu einer nächstgelegenen Werkstatt fahren und zu einer Prüfstelle. Hast du eine gültige HU gelten die Einschränkungen nicht mehr.
36 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 11. August 2015 um 14:47:11 Uhr:
überhaupt nicht ernst nehmen, denn so läuft es ganz bestimmt nicht abZitat:
@berlin-paul schrieb am 10. August 2015 um 23:06:17 Uhr:
nicht ganz ernst nehmen, aber so in etwa dürfte das ablaufen.
sei doch bitte so nett und sage wie es abläuft.
Grüße
Zitat:
@querys schrieb am 11. August 2015 um 13:39:47 Uhr:
Bis auf dass die Prüforganisationen keine HU Berichte übermitteln.....
nach meiner Erfahrung machen sie das. In Berlin an eine Zentralstelle innerhalb der Berliner Polizeibehörde, wo auch die (beiden) Zulassungsstelle(n) eingordnet sind.
Grüße
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. August 2015 um 23:44:44 Uhr:
sei doch bitte so nett und sage wie es abläuft.
Zitat:
Die Prüforganisationen übermitteln die HU-Berichte an die Zulassungsstellen.
Die HU-Berichte bleiben im Computer der Prüforganisationen. HU kann man bundesweit machen. Es müsste also jede Prüforganisation an jedem Ort mit jeder Zulassungstelle bundesweit korrespondieren. Allein die Logistik, die Berichte zu übermitteln und zu verwalten wäre aberwitzig. Selbst wenn das alles elektronisch funktionieren würde - so ist das sicherlich nicht organisiert.
Zitat:
Auf entsprechende Anfrage sucht ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle den betreffenden Bericht heraus und übermittelt ihn an die Bußgeldstelle.
Bei den Zulassungsstellen wird das Datum der HU erfasst, wenn bei der Zulassung der Bericht vorgelegt wird. Wenn aber zwischenzeitlich neue HU absolviert wurden, erfährt die Zulassungsstelle davon nichts - das wird auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und auf dem Kennzeichen per Plakette vermerkt. Damit ist es überprüfbar. Außerdem ist man für den Bericht aufbewahrungspflichtig.
Zitat:
Bei der Bußgeldstelle wird der HU-Bericht gelesen und ggf. unter Zuhilfenahme eines technischen Hilfsmittels (Kalender) der Ablauf des Gültigkeitszeitraumes des letzten HU festgestellt.
Nö. Die Bußgeldstelle erfährt ja von dem feststellenden Polizisten oder Ordnungsamtmitarbeiter, dass keine gültige HU vorlag. Das reicht für einen ersten Beweis. Wenn doch eine HU existiert kann der betroffene Halter das ja jederzeit nachweisen.
Zitat:
Ist dieser bereits abgelaufen, wird der Zeitraum zwischen Ablauftag und Tag der Feststellung des Kfz im öffentlichen Verkehrsraum ermittelt. Dies kann auf verschiedenem Wege geschehen. Je nach prognostizierter Größe kommt der Einsatz von EDV-Hilfsmitteln bis hin zum Kopfrechnen in Betracht.
Pruust.
@Kai R.:
Ich teile zwar Deinen Humor 😁 aber so ganz bringt uns das ja nicht weiter. 😉
Ich denke, dass die Zentralen der überschaubaren Anzahl von Prüforganisationen erkennen können, wo die jeweiligen Kfz zugelassen sind und wohin dann der HU-Bericht zu übermitteln ist. Ohne dichtes Kontrollnetz würde die Untersuchungspflicht ja auch leer laufen.
Hier in Berlin liegen die HU-Berichte im Referat VIID bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (......... und Verkehr) zentral vor. Auf Anfrage werden die dann amtswegig an die Sachbearbeiter übersendet. Da allerdings die einzige Konstante in der Berliner Verwaltung die Veränderung ist, mag sich die Zuordnung/Bezeichnung des Sachgebiets auch schon mal geändert haben.
Ich meine auch Anhaltspunkte dafür zu haben, dass man zwischenzeitlich per EDV arbeitet. Bei meiner jüngsten Kfz-Anmeldung hatte ich nur den Fahrzeugbrief (Teil II), der keine Angaben zur HU beinhaltet. Ein Zulassungsschein (Teil I) war - da abgemeldet - nicht vorhanden. Ort der Abmeldung war oben an der Küste. HU-Bericht(e) hatte ich keine, nur die Zusicherung im Kaufvertrag. Die Zulassung war mit neuem Kennzeichen und neuen Papieren in wenigen Minuten erledigt. Alle Daten lagen der Zulassungsstelle in der EDV vor. Ich denke nicht, dass das allein an meinem Charme gelegen hat 😉 obwohl .....
Grüße
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. August 2015 um 16:46:34 Uhr:
Ich denke, dass die Zentralen der überschaubaren Anzahl von Prüforganisationen erkennen können, wo die jeweiligen Kfz zugelassen sind
wie soll das gehen?
Wo doch noch nichtmals die Halteranschrift Pflichtbestandteil der Untersuchungsbrichts ist (siehe Nummer 3.1.5 der Anlage VIII StVZO)
Zitat:
und wohin dann der HU-Bericht zu übermitteln ist.
eine anlasslose Übermittlung erfolgt nicht.
Zitat:
Ohne dichtes Kontrollnetz würde die Untersuchungspflicht ja auch leer laufen.
Die Kontrollen erfolgen im Wesentlichen durch die Außendienstkräfte von Polizei und Ordnungsämtern...
Zitat:
Hier in Berlin liegen die HU-Berichte im Referat VIID bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (......... und Verkehr) zentral vor.
es würde mich ehrlich gesagt wundern, wenn dem so wäre
Zitat:
Ich meine auch Anhaltspunkte dafür zu haben, dass man zwischenzeitlich per EDV arbeitet.
Vermutlich hat inzwischen jede ÜO/TP eine wie auch immer geartete Online-Schnittstelle für den Abruf von Untersuchungsberichten. Ich gehe davon aus, dass zumindestens einige Zulassungsstellen auf diesem Wege auf die Berichte zugreifen können.
Ob das inzwischen auch über die vorhaltende Stelle erfolgen kann oder ob alle einzelnen Organisationen abgefragt werden müssen ist mir aber nicht bekannt.
Zitat:
Ein Zulassungsschein (Teil I) war - da abgemeldet - nicht vorhanden.
der Fahrzeugschein wird seit Oktober 2005 bei der Abmeldung nicht mehr eingezogen...
Die Übersichtlichtlichkeit leidet mit dieser Zerpflückerei und in meinen Augen bringen diese formellen Fragen der behördeninternen Koordination für den TE nicht wirklich etwas. Das wäre wohl was für einen neuen thread. Deine Ausführungen gehen da irgendwie in Richtung Vermutung.
Anlasslos ist die Übermittlung der HU-Berichte an die Zentralstelle nicht. Sie dient der Ausführungskontrolle der Untersuchungspflicht und der Überwachung der Tätigkeit der Prüfer, die dort auch gelistet sind. Ich habe die Referatsbezeichnung, die ich mal aus einem Vorgang gezogen habe, oben schon gepostet. Frag doch bitte selbst dort nach, wenn Du soetwas noch nicht in den Händen gehalten hast.
Die jüngste Fahrzeuganmeldung liegt bei mir ein gutes Jahr zurück und es war so wie gesschildert.
Grüße
P.S. könnte es sein, dass die Zeit reif ist für *closed* 😉
Da wird wohl jedes Bundesland sein Süppchen kochen, manche eben noch delikater, Berlin ist sowieso ein Sonderfall
Bei meiner Anmeldung (normal) wollten die am Dienstag erst die kleine Pappe haben, hat sich wohl noch nicht bis in den Kreis Aachen rumgesprochen (NRW)