kurzfristige Versicherung
Hallo,
Ich habe mein Auto am 8. August 2012 abgemeldet. Nun will ich es verkaufen. Das Auto steht momentan bei mir in Baden-Württemberg. Der gesamte Verkauf (sowie die Vorbereitung, eventuelle Vorbereitung) sollen in Hamburg ablaufen, da ich da ein geeignetes Grundstück zur Verfügung habe. Auch sind die alten Schilder, die ich noch habe, Hamburger Kennzeichen.
Folgende Frage stellt sich also.
Wie stelle ich es am günstigsten an, dass:
# ich das Auto von BW nach HH bekomme
# dort eine gewisse Zeit angemeldet bin, für den Verkaufsvorgang
zusätzliche Informationen:
mein gemeldeter Wohnort ist Karlsruhe, meine Schilder sind noch Hamburg.
18 Antworten
Moin,
da bei der Zulassung die gemeldete Adresse im Perso maßgeblich ist, kann wohl nur eine Zulassung in Karlsruhe möglich sein.
Das gilt seit neustem auch für die KZK.
Es sei denn, Du verlagerst Deine Meldeadresse nach HH.
Könnte man das Auto vielleicht auf meinen Vater versichern? Der steht auch im Fahrzeugbrief und wohnt in Hamburg. Dachte nur dass das teurer würde wegen zusätzlichem Fahrer (also mir).
Die Frage ist ja, wie lang du es angemeldet haben möchtest.
Kurzzeitkennzeichen = 5 Tage. Da gibt es extra Kennzeichen, deine alten spielen also keine Rolle. Es erfolgt hier auch kein Eintrag im KFZ-Brief.
Du bekommst extra Papiere, in die du dann die Daten des Fahrzeuges einträgst, welches du für diese 5 Tage versichern möchtest.
Wenn du den Wagen länger anmelden möchtest als 5 Tage musst du ihn richtig zulassen.
Also mit Brief + restlichen Papieren zum Amt und anmelden.
Die Versicherung kann da natürlich auch auf deinen Vater laufen.
Die Zulassung würde ich auch auf deinen Vater machen. Damit du eben nicht nur für die Überführung jetzt noch einen weiteren Halter in den Brief eingetragen bekommst.
Das geht.
Nur mal prüfen, was tatsächlich günstiger ist
1. Anmeldung auf Vater mit Dir als Fahrer Regionalklasse HH
oder
2. Anmeldung auf Dich und Regionalklasse Karlsruhe
oder
3. KZK (5Tage) zur Überführung nach HH.
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mhm okay, schon mal danke für die Antworten.
Ich denke, dass KZK nicht reichen werden, weil ich das Auto erst aus dem Schwarzwald nach Karlsruhe holen muss, es dann nach Hamburg fahren (2 Tage später) und dann ja noch den Verkauf organisieren muss.
Wenn ich es also normal versichern würde (den Preisvergleich müsste ich dann noch machen) wie läuft das dann nach dem Verkauf ab? Kann ich die Versicherung sofort wieder kündigen?
Wenn das KFZ verkauft ist (entweder abgemeldet oder angemeldet verkaufen ?) und auf den neuen Besitzer umgeschrieben wird (Versicherung erhält elektronisch die Abmeldung), ruht zunächst der Versicherungsvertrag.
Wenn kein neues KFZ in absehbarer Zeit angemeldet wird, entweder Vertrag abrechnen lassen oder Guthaben dort lassen, dann ruht der Vertrag.
Wenn abgerechnet wird und der Vertrag nur kurze Zeit bestanden hat, wird nach Kurztarif abgerechnet, der i.d.R. dann teuerer ist.
Ich habe gerade noch mal neu überlegt.
Vielleicht könnte ich das doch einfach mit KZK machen. Müsste dann nur den Zeitplan straffen. Was kostet denn sowas. Bei der Karlsruhe KFZ-Stelle steht was von schlappen 13 Eur. ABER plus Versicherung und Schildern. Also muss ich doch wieder versichern? Und neue Schilder ausstellen lassen?
Außerdem: Falls sich der Verkauf mit Probefahrten hinzieht, was mach ich dann?
Bei den Überlegungen kann ich Dir auch nicht helfen, da mußt Du wohl selber aktiv werden bzw abchecken, was für Dich paßt.
Zitat:
Original geschrieben von Ueberfuehrung
...Bei der Karlsruhe KFZ-Stelle steht was von schlappen 13 Eur. ABER plus Versicherung und Schildern. Also muss ich doch wieder versichern? Und neue Schilder ausstellen lassen?Außerdem: Falls sich der Verkauf mit Probefahrten hinzieht, was mach ich dann?
Das sind die reinen Bearbeitungsgebühren.
Klar brauchst du für die 5 Tage auch eine Versicherung - bei irgendeiner Versicherung deiner Wahl eine EVB für KZK geben lassen.
Und ja du brauchst dann zwingend auch entsprechende Kurzzeitkennzeichen.
Entweder den potentiellen Käufer selbst Kennzeichen mitbringen lassen oder aber in den sauren Apfel beißen und erneut KZK selbst besorgen.
Scheiße ist das alles teuer. Da zahl ich ja einige Prozent (ziemlich viel 😁 das Auto ist nicht soo wertvoll) nur, um die Karre verkaufen zu können. Ich denke, ich lass das Auto über meinen Vater regulär anmelden und versichern (kostet für einen Monat auch nicht viel mehr, als ein bis zwei KZK), fahr dann damit nochmal schön an die Nordsee und verkauf es dann 🙂
Das ist zwar vielleicht nicht die billigste, aber die günstigste Lösung.
Letzte Frage (hoffentlich): Kann man Schilder, die 7 Monate abgemeldet waren, noch einmal benutzen, oder ist die Nummer neu vergeben?
gut möglich, dass die Nummern schon längst wieder vergeben sind, wenn sie nicht bei der abmeldung reserviert wurden.
Ansonsten kann man die alten KZ natürlich wieder nehmen - evtl aber davür dann die Gebühren für Wunschkennzeichen berappen.
Denk beim "normalen" Anmelden daran, dass auch die Steuer erst mal fürs ganze Jahr fällig wird.
Verkauf die karre doch da, wo sie steht und spar dir den Streß und die Kosten
Hallo,
viel umständlicher, als das was Du da beabsichtigst, geht es kaum.
Schreib doch mal was zu Wert des Fahrzeugs.
Vermutlich ist es günstiger und vor allem problemloser, an einen örtlichen Händler zu verkaufen, der den PKW mit roten Kennzeichen abholt.
Liebe Grüße
Herbert
Das denke ich mir auch gerade.
Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen.. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
gut möglich, dass die Nummern schon längst wieder vergeben sind, wenn sie nicht bei der abmeldung reserviert wurden.
Ansonsten kann man die alten KZ natürlich wieder nehmen - evtl aber davür dann die Gebühren für Wunschkennzeichen berappen.
Bei einer "vorübergehenden Stilllegung" - um die handelt es sich ja wohl, wird das alte Kennzeichen für ein Jahr nicht neu vergeben.
Die Wiederzulassung mit den alten Kennzeichen dürfte daher kein Problem sein...
Bei der endgültigen Stilllegung (durch Verschrottung) oder nach Ummeldung des Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk kann das Kennzeichen nach einem Monat (u.U. schon früher) neu vergeben werden.
So ist das in Berlin geregelt, dürfte in HH aber nicht anders sein.