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Kuriose Garantiebedingungen

Themenstarteram 23. April 2010 um 7:38

Hallo zusammen,

ich bist seit 4 Wochen stolzer Besitzers des Sportage CRDi, 2 WD. Ich habe vor einigen Tagen festgestellt, dass an den Führungsschienen des Fahrersitzes zum Fahrgastraum nach hinten die Plastikabdeckung wie beim Beifahrersitz fehlen, d. h. der blanke Stahl der Führungsschiene liegt frei und es besteht ein hohes Risiko für Verletzungen an den Füßen für hinten Mireisende (man stelle sich Damen mit Sandalen vor). Ich war gestern beim freundlichen und musste mir folgendes anhören:

Ja, stimmt. Die fehlen. Aber nun kommst. Er wies mich daraufhin, dass bei Ersatzteilen, die weniger als 20 EUR kosten, KIA kein Ersatz auf Garantie gibt. Mein Hinweis, dass diese von Anfang an fehlten, wurde mit einem Schulterzucken quittiert. Sie werden bestellt und wir schauen mal was sie kosten. Ich will ja jetzt nicht wegen Kosten von unter 20 EUR ein Fass aufmachen, allerdings bleibt festzuhalten, dass ich für ein komplettes Fahrzeug gezahlt haben und nicht für ein unvollständiges. Ganz abgesehen vom hohen Verletzungsrisiko.

Nun meine Frage: Ist das wirklich so, dass für Kleinteile unter 20 EUR keine Garantie greift?

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichem Gruß

Jurma

Beste Antwort im Thema

Zitat:

von Jurma

wenn er Interesse an einem Neukunden für 7 Jahre (Garantie) hätte. So wie es ausschaut, hat er keines.

Hallo Jurma,

so wie ich das jetzt lese, bist Du kein Neukunde, sondern jemand der in den nächsten Jahren den kuzen Weg zu kostenlosen Garantieleistungen bevorzugt!

Von der Inspektion 1 oder 2x im Jahr bei Dir, kann der nicht mal die Stromrechnung bezahlen?!

Es ist schon ziemlich unfair von Dir, jetzt von Deinem "örtlichen" ein 20.- Euro-Teil zu fordern, was Du in Nürnberg bezahlt hast.

...und (kostenlos für Dich!!) probegesessen in dem neuen Auto hast Du vermutlich auch in Deiner Nähe, und nicht in Nürnberg?!

Wenn Dein "örtlicher" zu macht, wirst Du immer mehr Entfernungs-Km in die nächste Werkstatt fahren, ist "billig" dann immer noch "preiswert"?

Bis dänne, Günter!

Natürlich gibt es Ausnahmen und schlechte Händler. Aber als Vielfahrer jetzt mit meinem 3. KIA, habe ich bei Garantiefällen auch in entfernten Werkstätten gute Erfahrungen gemacht.

Ob die am Nummernschildverstärker gesehen haben, dass ich das Auto nicht aus dem Internet habe?

24 weitere Antworten
24 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Neuwagenkauf handelt.

 

Die fehlende Plastikabdeckung stellt einen Mangel dar. Dafür greift auch die gesetzliche Gewährleistung Deines Händlers ein. Dieser hat das fehlende Teil selbstverständlich kostenlos nachzuliefern. Auf Garantienaprüche gegen Kia kommt es insoweit gar nicht an. Was Dein Händler hier versucht, das  grenzt an Betrug.

Themenstarteram 23. April 2010 um 14:19

Hallo,

vielleicht noch zur Klarstellung. Ich habe das Auto als Neufahrzeug (Bj. 2010 lt. Ident-Nr.) über Carsagentur24 (Internet) bei einem Autohändler in Nürnberg erworben, der auch die Auslieferung gemacht hat (kein EU oder Reimport, sondern ganz normale Neuwagenbestellung). Da dieser Händler aber mehr als 300 km von meinem Wohnort liegt, bin ich zwecks Wartung und Garantie zu meinem örtlichen gegangen. Dieser meint, nur der in Nürnberg wäre verpflichtert mir dieses Teil auch dann kostenlos zu beschaffen, wenn der Preis unter 20 EUR liegt. Alles mehr als kurios. Selbst wenn er recht hätte, würde er es mir kostenlos beschaffen, wenn er Interesse an einem Neukunden für 7 Jahre (Garantie) hätte. So wie es ausschaut, hat er keines.

Mit freundlichem Gruß

Jurma

Da sieht die Sache dann doch schon wieder etwas anders aus. In der Tat hast Du Gewährleistungsansprüche nur gegenüber Deinem Vertragspartner und dies ist der Händler in Nürnberg. Ob die Herstellergarantie für Bagatellmängel ausgeschlossen ist, musst Du den Garantiebestimmugen entnehmen. Der Hersteller kann die Garantiebedingungen regeln, wie er will.

 

Rechtlich durchsetzbare Ansprüche sind das ein und kundenfreundlicher Service das andere. Davon hält der örtliche Händler wohl nicht allzu viel.

 

Vier Erfolg

am 23. April 2010 um 21:06

Was die neuen KIA-7-Jahres-Garantiebedingungen angeht, so muß ich zur Zeit leider passen. Ich wollte sie heute aus anderem Anlaß bereits mehrfach einsehen (über die KIA.de-Seite), kam aber nichts. Ich werde aber insoweit mal am Thema dranbleiben.

Zur Händler-Pflicht auf "Nacherfüllung" (entfernt ähnlich dem früheren Mängelgewährleistungsrecht): Wenn feststeht, daß das Deiner Ansicht nach fehlende Teil wirklich zum serienmäßigen Ausstattungsumfang gehört, dann auf jeden Fall den Händler in Nürnberg darauf ansprechen (vielleicht klappt es ja schon per Tel. oder Mail?).

Wenn es keine problemlose Erledigung gibt, auch mal darüber nachdenken, ob das Teil zwischenzeitlich bei Aufräum- und Reinigungsaktionen Deinerseits verschütt gegangen sein kann.

Und: Hast Du eigentlich bei Abholung/Übernahme des Wagens irgendein Schriftstück unterschrieben, daß der Wagen sich bei Übernahme in einem ordnungsgemäßen (oder so ähnlich) Zustand befunden hat? Dann kannst Du Dir schon mal eine gute Begründung überlegen, warum der Mangel nicht schon früher bei der Abholung beanstandet wurde.

Fragen über Fragen. Und wenn alles nichts hilft, mal versuchen, über ein freundliches Telefonat mit KIA Deutschland (Frankfurt) zu einer kulanzweisen Regelung zu kommen.

am 23. April 2010 um 21:51

Zitat:

 

Und: Hast Du eigentlich bei Abholung/Übernahme des Wagens irgendein Schriftstück unterschrieben, daß der Wagen sich bei Übernahme in einem ordnungsgemäßen (oder so ähnlich) Zustand befunden hat? Dann kannst Du Dir schon mal eine gute Begründung überlegen, warum der Mangel nicht schon früher bei der Abholung beanstandet wurde.

Das zählt in diesem Falle nicht, denn das Feststellen solcher verborgenen Mängel sind einem privaten Käufer nicht zuzumuten.

am 23. April 2010 um 22:17

Hallo Fisi72,

dies ist meine einzige und letzte Äußerung zu dieser Thematik:

Etwas, an dem man sich die Füße verletzten soll, ist kein "verborgener Mangel", sondern sehr offensichtlich. Als Käufer eines Autos muß man nicht nur auf das Armaturenbrett schauen und die Anzahl der PS im Motorraum nachzählen, sondern sich auch mal in die Niederungen unter und hinter die Sitze begeben. Solche hier fraglichen Sitzschienenendabdeckungen oder wie immer auch die Teile heißen mögen, sind ja nun nicht irgendwo verschachtelt und verdeckelt dem Anblick entzogen. Wer will, kann es sehen. Und wer nicht nachsieht, hat Pech gehabt!

So, und jetzt grübeln und überlegen. Auch ein privater Käufer kann sich nicht total entspannt zurücklehnen und "blind" ein Auto kaufen.

Herzl. Grüße an alle Durch- ihr-neues-Auto-Krabbler: Carham

Themenstarteram 24. April 2010 um 7:59

Hallo zusammen,

zunächst einmal vielen Dank für die Antworten. Ich warte jetzt erst einmal ab, ob ich die Teile nicht doch zumindest auf Kulanz erhalte. Wenn nicht, werde ich ein freundliches Gespräch mit KIA Deutschland führen. Ist das auch ohne Erfolg, dann ist es halt so wie es ist. Wegen dem Bagatellbetrag werde ich wie gesagt kein Fass aufmachen.

@ Carham:

Ich glaube nicht das es Aufgabe des Käufers sein kann, bei der Fahrzeugübergabe auf dem Boden des Inneraumes herum zu krabbeln. Außerdem ist das nicht sofort erkennbar. Mir ist es erst bei der Innenreinigung aufgefallen und nur deshalb, weil ich gesehen habe, dass es so etwas beim Beifahrersitz gibt. Allerdings scheint es ja eine masche von Dir zu sein, alles auf den dummen Käufer abzuwälzen.

Mit freundlichem Gruß

Jurma

am 24. April 2010 um 8:21

Jurma, ich würde genau so vorgehen, da sich um Kleinteile im zweistelligen Bereich handelt.

KIA Deutschland hatte mir in einigen Fragen sehr freundlich und kompetent weitergeholfen, so dass ich hier auf jeden Fall einen Kulanzantrag stellen würde.

Hallo,

hier mal die Garantiebedingungen für 7 Jahre:

http://www.kia.de/.../Kia_Garantiebedingungen.ashx

Gruß

Jagdhorni

Themenstarteram 25. April 2010 um 11:34

Hallo Jagdhorni,

hab ich mir auch schon angeschaut. Ich habe allerdings keinen Passus mit Kleinteilen unter 20 EUR gefunden. Also müsste die Garantie eigentlich greifen. Schaun mer mal.

Mit freundlichem Gruß

Jurma

am 26. April 2010 um 20:52

Hallo KIA-Gemeinde,

ich hatte mir im Dez. 2009 einen KIA Cee´d bei D. in der Rummelsburger-Str. gekauft.

Vor 2 Wochen ist mir erst aufgefallen, das die oberen Schrauben für die Lenkradsäulenverkleidung

fehlen. Fällt einem auch nicht gleich auf, weil dazu das Lenkrad um 90 Grad verdreht sein muß, um

es zu sehen. Also bin ich zum KIA-Händler auch D., aber in der Dahlwitzerstr. gegangen, der sofort

die Teile bestellte und mir 2 Tage später einbaute.

Liegt es am selben Händler, weil er gesehen hat das ich auch bei D. gekauft habe, oder daran

das es die Service-Philosophie von D. ist oder es gibt keine magische 20€ Grenze für Garantieansprüche?

Wer will hier noch dem Kd. die Kontrollpflicht aufbürden, an solchen stellen die Schrauben zu zählen?

Beim Neukauf muß man sich doch darauf verlassen können, das alles auch da ist, wo es hingehört.

Gruß an die Runde

Zitat:

von Jurma

wenn er Interesse an einem Neukunden für 7 Jahre (Garantie) hätte. So wie es ausschaut, hat er keines.

Hallo Jurma,

so wie ich das jetzt lese, bist Du kein Neukunde, sondern jemand der in den nächsten Jahren den kuzen Weg zu kostenlosen Garantieleistungen bevorzugt!

Von der Inspektion 1 oder 2x im Jahr bei Dir, kann der nicht mal die Stromrechnung bezahlen?!

Es ist schon ziemlich unfair von Dir, jetzt von Deinem "örtlichen" ein 20.- Euro-Teil zu fordern, was Du in Nürnberg bezahlt hast.

...und (kostenlos für Dich!!) probegesessen in dem neuen Auto hast Du vermutlich auch in Deiner Nähe, und nicht in Nürnberg?!

Wenn Dein "örtlicher" zu macht, wirst Du immer mehr Entfernungs-Km in die nächste Werkstatt fahren, ist "billig" dann immer noch "preiswert"?

Bis dänne, Günter!

Natürlich gibt es Ausnahmen und schlechte Händler. Aber als Vielfahrer jetzt mit meinem 3. KIA, habe ich bei Garantiefällen auch in entfernten Werkstätten gute Erfahrungen gemacht.

Ob die am Nummernschildverstärker gesehen haben, dass ich das Auto nicht aus dem Internet habe?

am 28. April 2010 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von Dropzone

ich hatte mir im Dez. 2009 einen KIA Cee´d bei D. in der Rummelsburger-Str. gekauft.

Das ist ja ärgerlich, dann hast du nicht die 7 Jahre Kia Garantie oder?

Die gilt ja nur für Zulassungen ab 2010.

Themenstarteram 28. April 2010 um 11:27

Hallo Günter,

selbstverständlich war ich vor dem Kauf in Nürnberg beim örtlichen und habe nachgefragt, ob er auch den gleichen Preis machen kann, was er verneinte und hat mir dann angeboten, dass er aber sehr gerne die Service- und Garantiearbeiten übernehmen werde. Was die 20 EUR angeht:

Die gehen nicht zu seinen Lasten, sondern sind von KIA zu tragen, alldiweil in den Garantiebedingungen nicht eine Silbe über Kleinteile unter 20 EUR zu finden ist.

Abschließend bin ich der Auffassung, dass ein Autohändler nicht nur sein Geschäft durch Autoverkauf, sondern auch zu einem nicht unwesentlichem Teil durch Service- und Garantiebedleistungen macht.

Wenn ihm das nicht genügt, gibt es genügend andere Händler, die vieleicht mehr Wert auf mich als Kunde legen. Am Rande sei noch erwähnt, dass ja nicht nur Garantieleistungen in den 7 Jahren anfallen.

Das war im übrigen mein letztes Statement in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichem Gruß

Jurma

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