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Kundenfreundlichkeit nach Garantiefall von Audi

Themenstarteram 6. Mai 2010 um 19:09

Hallo zusammen,

würde mich über ein kurzes Feedback bezüglich folgendes Problems von Euch freuen.

A5 SB Quattro EZ 03/2010 knapp 2500 km gefahren und Ausfall nach Steuergerätdefekt.

Gerade noch zum ortsansässigen Händler geschafft (ohne Notdienst) übliches Prozedere (Fehlerspeicher mit ca. 25!!! Fehlereinträgen)Mail an AUDI und zurück mit Problemlösung das Interface zu tauschen. (Sitzt irgendwo hinter dem Handschuhfach).

Nächstes Problem Ersatzteil ist im Rückstand, Liefertermin unbestätigt. (scheint anscheinend kein Einzelfall zu sein).

Freundlicher Audi Servicepartner vor Ort stellte A5 SB als Ersatzwagen zur Verfügung, möchte dafür aber logischerweise eine Kostenerstattung, was ich auch verstehen kann.

Laut Ausssage dessen, erhält er keine! Entschädigung von AUDI für die Dauer der Reparatur.

Ich denke jedoch, ein Wagen von mehr als 100.000,-- DM(!), der nach 5 Wochen nicht mehr fährt, sollte für AUDI kein Problem darstellen , dem Händler den Ersatzwagen zu erstatten.

Wie sind Eure Erfahrungen, oder noch besser, wie verhält man sich gegeüber AUDI. Der Händler tut wirklich sein möglichstes.

 

Schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Hallo,

 

Dein Problem ist einfach, daß Du Dich noch bis zum Händler "geschleppt" hast, damit greift die Mobi-Garantie nicht. Wärst Du 500 Meter vom :) entfernt stehen geblieben und hättest Dich einschleppen lassen, wäre das mit dem Ersatzauto auf die Mobi gegangen und hätte Dich nix gekostet. Alles andere muß der Händler tragen, wenn er Dir ein Auto gibt, wie bei einer "normalen" Reparatur oder bei einer Inspektion.

 

Daraus lernen und nächstes Mal rechtzeitig stehen bleiben ... ;)

 

Grüße,

Frank

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Hallo,

 

Dein Problem ist einfach, daß Du Dich noch bis zum Händler "geschleppt" hast, damit greift die Mobi-Garantie nicht. Wärst Du 500 Meter vom :) entfernt stehen geblieben und hättest Dich einschleppen lassen, wäre das mit dem Ersatzauto auf die Mobi gegangen und hätte Dich nix gekostet. Alles andere muß der Händler tragen, wenn er Dir ein Auto gibt, wie bei einer "normalen" Reparatur oder bei einer Inspektion.

 

Daraus lernen und nächstes Mal rechtzeitig stehen bleiben ... ;)

 

Grüße,

Frank

am 6. Mai 2010 um 19:33

Nunja, wobei ich auch sagen muss, dass sofern Audi das Teil nicht einmal liefern kann, auch dafür gerade stehen muss. Bei einem 5 Wochen alten Auto kann es doch nicht sein, dass man dann schon wieder draufzahlt. Und es ist alles deine Zeit und dein Ärger.

Wie lange soll das Ganze denn dauern? Sehe ich das richtig, dass du, bis das Teil verfügbar ist, dein Fzg. nicht benutzen kannst?

Themenstarteram 6. Mai 2010 um 19:36

Hallo zurück,

wenn ich Glück hab, vielleicht am Montag, je nach Verfügbarkeit des Interfaces.

Das mit der Mobi garantie hab ich auch angeführt, würde aber keinen Unterschied machen, ob der Schaden zuhause oder in der Werkstatt gefunden wird, Aussage von AUDI!

Bis dann

Hallo,

 

wo der Fehler gefunden wird ist egal, es zählt ob Du unterwegs liegen geblieben bist oder beim Händler stehst. Ist zwar schwer verständlich aber halt Tatsache. Den Fall gabs hier oder im A4 Bereich schon mehrmals.

 

Auszüge aus der Mobigarantie:

 

Mobil ab Haustür Die Mobilitätsgarantie gilt in vielen Ländern Europas (siehe Länderliste), unterwegs und auch vor der eigenen Haustür.

Abschleppdienst: Kann die Panne nicht vor Ort behoben werden, wird Ihr Fahrzeug bis zum nächsten Audi Partner abgeschleppt.

Ersatzwagen: Ein Ersatzwagen (Mietwagen) wird für die Dauer der notwendigen Reparatur beim Audi Partner bis zu fünf Tage (plus direkt anschließende Wochenenden oder Feiertage), ohne km-Begrenzung zur Verfügung gestellt.

 

Wäre es kein Unterschied, hätte Dein Händler kein Problem mit der Kostenerstattung ...

 

Grüße,

Frank

 

Bekommt ihr auch für "nicht Mobi" Reperaturen ein kostenloses Fahrzeug zur Verfügung gestellt?

Sobald das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist greift die Mobi - meines Wissens..

Leichter Heckschaden - die Heckleuchte vernichten und schon ist man dabei...

Meines Wissens nach nur für Garantieleistungen.

Habe selbst beim SW Update der S-Tronic einen kostenlosen Leihwagen bekommen, der (angeblich) direkt von Audi gezahlt wurde und nicht vom Autohaus.

Grüße,

Frank

Themenstarteram 6. Mai 2010 um 19:58

Hallo Frank,

klingt einleuchtend und wie Du geschrieben hast, bin ich bestimmt auch kein Einzelfall.

Wie sieht es aber trotzdem mit dem als im Rückstand befindlichen ET Teil aus. Geht das und die damit verbunden zusätzlichen Ersatzwagenkosten zu Lasten des Kunden, immerhin ist das Auto gerade 5 Wochen alt.

Wäre ja auch bestimmt keine Werbung für Ingolstadt.

Bis dann

Hier gabs schon mal eine Diskussion um die Thematik Mobigarantie.

 

 

Also ich bekomm immer einen kostenlosen Leihwagen. Auch wenn ich nur zum Service fahre...

Egal was ist, Reperatur Selbstverschulden, Mobi, Reifenwechsel eigentlich immer...

Ist das bei euch nicht so?

Ist bei mir auch so und sollte m.E. bei einer selbst ernannten Premiummake auch immer so sein.

Auch wenn ich nur einen Ölwechsel mache, bekomme ich immer einen kostenlosen Ersatzwagen.

 

Ich bin allerdings nicht bei einem Audi-Zentrum, sondern bei einem kleineren Familienunternehmen, bei dem man immer noch mit Namen begrüßt wird, wenn man reinkommt.

 

Da verzichte beim Kauf auch gerne auf 1% Rabatt als beim ansässigen Audi-Zentrum angeboten.

 

Gruß Olli

 

P.S. Codierungen oder Wechsel von z.B. Spiegelkappen werden in dem Betrieb auch für ´nen 5-er in die Kaffeekasse erledigt. Beim AZ wird dann rucki zucki ´ne Arbeitsstunde oder zwei berechnet.

 

Ich bin jedoch in einem AZ. Kommt wohl auch auf den Verkäufer an...

Evtl. auch auf die Menge der Abnahme.

Sollte jedoch auch nur bei einem Fahrzeug nach .. Jahren sein. Gehört einfach zu einer Premiummarke...

am 6. Mai 2010 um 21:04

Ich bekomme nen Leihwagen in Garantiefällen.

 

Für Service oder sonst Reparaturen muss ich den Leihwagen selbst bezahlen.

 

Bei mir liegts aber auch daran, dass ich meinen Audi nicht bei denen gekauft hab, sondern bei einem anderen Autohaus (über die Firma)

 

Naja mit der Ersparnis sind einige Ersatzwägen finanziert :)

Zitat:

Original geschrieben von buggi85

 

Naja mit der Ersparnis sind einige Ersatzwägen finanziert :)

Wenn du hier ein gutes Ersparnis gemacht hast ist es auch fair... Jedoch sollte ein "normaler" Audi Käufer auch so bedient werden wie es sich für eine solche Marke gehört...

am 6. Mai 2010 um 22:36

Also, Ersatzwagen-Anspruch hat man eigentlich keinen, ich weiss leider auch nicht woher staendig diese Erwartungshaltung kommt.

Wenn euer Fernseher kaputt geht gibts auch kein Ersatzgeraet vom Hersteller fuer die Dauer der Reparatur, vermutlich nichtmal bei Bang&Olufsen.

Erfahrungsgemaess bezahlt Audi dem Haendler einen Ersatzwagen eine Klasse unter dem defekten Fahrzeug, zumindest in den ersten 2 Jahren.

Ich hatte leider auch schon den Fall, dass mein Wagen auf unbestimmte Zeit dort Stand wegen fehlender Ersatzteile, wenn man sich da bei Audi beschwert gibts eine mickrige Entschaedigung die aber fuer einen gefrusteten Kunden eher wie Hohn wirkt, noch dazu musste ich nen Wagen 2 Klassen niedriger fahren, weil der Versagerhaendler keinen A4 auftreiben konnte!

Aber wie gesagt, die Ansprueche die ihr habt sind viel zu hoch.

Beispiel aus meiner Branche, ein Geraet in die Karibik geliefert, dead on arrival, d.h. Lieferung bei Empfang schon kaputt.

Da gibts dann fuer den Kunden 2 Optionen:

- Geraet zurueckschicken (unattraktiv wegen Zollaufwand, dauert lange und es gibt kein Ersatzgeraet)

- dafuer bezahlen! dass ein Techniker vorbeikommt und die kaputte Komponente austauscht, da kommen hohe kosten fuer Fluege sowie der Tagessatz des Technikers auf den Kunden hinzu

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