Kühlerfrostschutz

Opel Astra J

 
 
Hallo zusammen,

seit der letzten Woche teilt unser Astra (1,4T - 140PS) mit, dass der Kühlmittelstand niedrig sei.

Erstmal ein wenig Wasser beikippen - kein Problem...

Jetzt aber meine Frage: Welches Frostschutz-Kühlmittel darf ich verwenden? Die BA hält sich da ein wenig bedeckt, wie ich finde ... Silikatfreie Long Life Kühlmittel (LLC) sind erlaubt ... was sagt mir das?

Im Keller habe ich noch ein Frostschutz-Kühlmittel (von unserem Astra H 1,8 - 140PS): Es trägt die Bezeichnung G30 und ist rosa. Von Silikaten oder von "frei von Silikaten" kann ich nichts erkennen.

Das jetztigen Kühlmittel (Astra-J) ist orange und daher bin ich etwas verunsichert, ob ich das vorhanden G30 einfach hinzukippen kann/darf.

Vielen Dank für Eure Mithilfe.

Schönen Gruss
Cosmo1.8

27 Antworten

Ich hol das Thema nochmal hoch. Wo bekommt man Glysantin G34 eigendlich günstig?
War vorhin bei Opel und wollte Kühlerfrostschutz holen, die sagten mir aber die dürfen das nichtmehr verkaufen sondern wenn nur direkt auffüllen!

Zitat:

@joewes schrieb am 27. Oktober 2015 um 16:48:12 Uhr:


Ich hol das Thema nochmal hoch. Wo bekommt man Glysantin G34 eigendlich günstig?
War vorhin bei Opel und wollte Kühlerfrostschutz holen, die sagten mir aber die dürfen das nichtmehr verkaufen sondern wenn nur direkt auffüllen!

So ein Blödsinn. Natürlich dürfen die das verkaufen, wollen bestimmt selbst auffüllen damit sie mehr kassieren können.

Schau mal

... und wo war jetzt die Antwort zu Glysantin G34 beantwortet?

Es ist unklar wie die Aussage des Fachhändlers gemeint war....

Der hat mir das kostenlos aufgefüllt. War mir also egal. Wollte halt mal Wissen wo ich das Glysantin G34 günstig bekomme. Ist außerdem ganz schön teuer bei E-B.. . Hatte mal so um die 8€für den Liter bezahlt

der Frostschutz wird nach einer neuen Richtlinie jetzt als Gefahrstoff eingestuft. dadurch gelten andere regeln im Umgang damit. das meinte der Händler wohl.

Sprich "Keiner mit Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV anwesend, kein Verkauf"?

irgentsowas.

Genau so etwas ! :-)

Sachkunde muß nicht der Erwerber besitzen, sondern der Verkäufer - denn letztere muss nachweißlich in der Lage sein den Erwerber über Gefahren aufzuklären.

Noch ne Frage, kann man eigendlich das Wasser aus dem Trockner für den Kühler nehmen? Müsste ja kalkfrei sein :-)

Normales Leitungswasser reicht...

@fotzki, ich darf doch bitte. Das ist sicher kein gelungener Einstand.

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