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Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!

Themenstarteram 3. Juni 2012 um 8:24

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.

Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.

Musterbrief hier:

http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. Juni 2012 um 8:24

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.

Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.

Musterbrief hier:

http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

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Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 20. Dezember 2014 um 14:43:56 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 20. Dezember 2014 um 09:23:39 Uhr:

 

 

Gut dass es euch gibt. Die Sache mit der Steuer wußte ich gar nicht. :confused:

Ich hatte eigentlich eine ernste Antwort erwartet. Aber egal.

Und was ist an meinem Vorschlag falsch?

Falsch ist nichts, nur keine Antwort auf bzw. Meinung zu meiner Frage. Dass ich mir das Geld wiederholen kann, weiß ich auch. Mir gehts um die Berechtigung der Einhaltung überhaupt, da ich keine Zinsen erwirtschaftet, sondern einfach eine Rückerstattung meiner gezahlten Zinsen erhalten habe. Und um die Geschichte mit dem Freistellungsauftrag, der nicht greifen soll in diesem Fall. Aber das hatte ich alles schon erläutert bzw. beschrieben.

Zitat:

@AS60 schrieb am 20. Dezember 2014 um 17:26:57 Uhr:

Zitat:

 

Falsch ist nichts, nur keine Antwort auf bzw. Meinung zu meiner Frage. Dass ich mir das Geld wiederholen kann, weiß ich auch. Mir gehts um die Berechtigung der Einhaltung überhaupt, da ich keine Zinsen erwirtschaftet, sondern einfach eine Rückerstattung meiner gezahlten Zinsen erhalten habe. Und um die Geschichte mit dem Freistellungsauftrag, der nicht greifen soll in diesem Fall. Aber das hatte ich alles schon erläutert bzw. beschrieben.

Du bekommst nicht die von dir gezahlten Zinsen erstattet, sondern den Nutzen, den die Bank aus dem Geld gezogen hat. Du bekommst also die Zinsen, die die Bank mit "deinem Geld" erwirtschaftet hat.

so es wird nun auch bei uns spannend; gerade bei Facebook gefunden & dann das hier und direkt Schreiben fertig gemacht.

März 2004 haben wir 255,- für ne Finanzierung bei der Fiat Bank an Bearbeitungsgebühren bezahlt; abgelöst / ausgelöst wurde das ganze dann 2009. Mit 5% wären das nette 416 EUR gerundet :)

Schaun mer mal.

Die Diba hat anscheinend keine Bearbeitungskosten; dort hab ich zumindest keine gefunden - oder irre ich mich?

Danke & Grüße

Blue

Zitat:

@BlueSin schrieb am 22. Dezember 2014 um 21:51:14 Uhr:

...

März 2004 haben wir 255,- für ne Finanzierung bei der Fiat Bank an Bearbeitungsgebühren bezahlt; abgelöst / ...

Den Brief hättest Du Dir sparen können. Du bekommst leider wegen Verjährung (tagesgenau 10 Jahre) nichts zurück.

am 23. Dezember 2014 um 7:58

Zitat:

@Mick 01 schrieb am 22. Dezember 2014 um 22:13:26 Uhr:

Zitat:

@BlueSin schrieb am 22. Dezember 2014 um 21:51:14 Uhr:

...

März 2004 haben wir 255,- für ne Finanzierung bei der Fiat Bank an Bearbeitungsgebühren bezahlt; abgelöst / ...

Den Brief hättest Du Dir sparen können. Du bekommst leider wegen Verjährung (tagesgenau 10 Jahre) nichts zurück.

Es geht nichts über ein gesundes Halbwissen ... ;)

Bitte erlaube mir, Deine Aussage richtig zu stellen: Es gibt keine tagesgenaue Verjährung - lt. BGB beginnt die Verjährung am letzten Tag des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, demnach verjährt der Anspruch also am 31.12.2014 (was Dir eigentlich aus den verschiedenen Beiträgen in diesem Thread klar geworden sein müsste).

Allerdings ist BlueSin auf den Goodwill und die Kulanz der Bank angewiesen, denn ein Schreiben hemmt NICHT die Verjährung.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 23. Dezember 2014 um 08:58:51 Uhr:

Zitat:

@Mick 01 schrieb am 22. Dezember 2014 um 22:13:26 Uhr:

 

Den Brief hättest Du Dir sparen können. Du bekommst leider wegen Verjährung (tagesgenau 10 Jahre) nichts zurück.

Es geht nichts über ein gesundes Halbwissen ... ;)

Bitte erlaube mir, Deine Aussage richtig zu stellen: Es gibt keine tagesgenaue Verjährung - lt. BGB beginnt die Verjährung am letzten Tag des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, demnach verjährt der Anspruch also am 31.12.2014 (was Dir eigentlich aus den verschiedenen Beiträgen in diesem Thread klar geworden sein müsste).

Allerdings ist BlueSin auf den Goodwill und die Kulanz der Bank angewiesen, denn ein Schreiben hemmt NICHT die Verjährung.

Gruß

Der Chaosmanager

Bevor Du anderen Halbwissen unterstellst, hättest Du wenigstens googeln können. Es ist eine tagesgenaue Verjährung.

https://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Antworten-auf-die-wichtigsten-Fragen-4709243-0/#question-3-1

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1811549A.html

http://www.n-tv.de/ratgeber/Das-muessen-Bankkunden-jetzt-wissen-article13866771.html

Zitat:

Am Mittwoch präzisierte das Gericht dann, dass die im Urteil festgelegte zehnjährige Verjährung taggenau gilt. ...

 

Zitat:

Für das Jahr 2004 gilt eine Besonderheit bei der Rückforderung von Entgelten: Hier gilt die taggenaue Verjährung. Beispiel: Entgelt am 17.11.2004 bezahlt, diese Rückforderung ist am 18.11.2014 verjährt.

 

Zitat:

Zunächst hieß es, das Urteil gelte für Fälle aus den Jahren 2004 bis 2011. Jetzt hat der BGH den Zeitraum präzisiert – zum Nachteil mancher Kunden. Die absolute zehnjährige Verjährung beginnt demnach nicht am 1. Januar 2004, sondern taggenau, stellte die BGH-Pressestelle klar. Das heißt aus heutiger Sicht, dass alle Forderungen aus der Zeit vor dem 29. Oktober 2004 definitiv verjährt sind. Ausschlaggebend ist das Datum des Vertragsabschlusses.

 

am 23. Dezember 2014 um 8:32

Zitat:

@Mick 01 schrieb am 23. Dezember 2014 um 09:21:15 Uhr:

 

Bevor Du anderen Halbwissen unterstellst, hättest Du wenigstens googeln können. Es ist eine tagesgenaue Verjährung.

Sorry - in der Tat hast Du recht. Es geht ja hier nicht um die sog. Regelverjährung.

Tut mir leid.

Viele Grüße

Der Chaosmanager

So, mal ne Wasserstandsmeldung von mir.

Nach meiner Aufforderung mit drei Wochenfrist zum 03.12.14,

hatte mein Anwalt noch mal eine Frist bis zum 22.12.14 gewährt.

Natürlich hat die Bank noch nicht gezahlt, gestern ist die Klage

von meinem Anwalt rausgegangen.

Gruß

Meine Bank hat dem Mahnbescheid zum Teil wiedersprochen....sie wollen die Verfahrenskosten ihv. 32 € nicht tragen...

ALso habe ich da mal angerufen...und siehe da, die Bank hat mir angeblich schon ein Formular geschickt für die Rückerstattung...das habe ich jedoch nicht erhalten, da die Bank an meine alte Adresse geschickt hat...

Nun bekomme ich das Formular erneut und dann hoffentlich auch bald mein Geld...

Hallo,

haben vor 4 Wochen bei der Ford Bank auch die Zinsen von dem Fiesta meiner Frau zurückverlangt.Gestern kam der Brief damit wir das Geld inkl Zinsen zurückerstattet bekommen.Habe aber auch gleich mit einem Anwalt für Bankrecht gedroht wenn sie mir eine Absagen schicken sollten.

Gruß Michael

Heute ein Schreiben meines Anwaltes bekommen.

BMW Financial Services GmbH hat die gesetzte Frist kommentarlos verstreichen lassen, daher ist der Mahnbescheid raus!

Ich weis das auf die Verjährung bis Ende März verzichtet wird, allerdings habe ich das nur mündlich gesagt bekommen, schriftlich hab ich da nix.

Daher nun Mahnbescheid.

Schade eigentlich, ich hatte gehofft das die sich bewegen... Wollen aber wohl nicht.

Den Grundbetrag habe ich ja bekommen, nur die Zinsen bzw. der gezogene Nutzen daraus fehlt noch...

Aktueller Stand bei mir: BMW Bank hat ohne Abzüge komplett gezahlt. DKB will noch die Zinsen nachzahlen, hätten sie jetzt noch bis nächstes Jahr gewartet, hätten sie wohl Glück gehabt. Targp-Bank hat ohne Zinsen bereits Mitte des Jahres bezahlt. Habe ich nicht weiter angemahnt, war letztlich auch "nur" für zwei Jahre.

Insgesamt habe ich ca. 95% der ungerechtfertigten Euros zurück. Ohne Anwalt und auch ohne Ombudsmann.

Echter Brief an die BMW-Bank, Targo-Bank, DKB-Bank. Ein Brief an den Chef von BMW-Fröttmanning und dann noch eine Mail an die BMW-Bank und zwei Mails an die DKB-Bank. Gesamtporto 2.40 €.

Achja: Für einen Kredit der Mercedes-Bank hatte ich keine Daten mehr. Habe trotzdem mal die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert. Lockere Antwort: Die Bank hat damals keine Bearbeitungsgebühr berechnet und zahlt daher auch nix zurück. Sie hätten mich also auch ignorieren können, haben sich aber die Mühe gemacht einen individuellen Brief zu versenden.

a)

Erfahrung mit der Renault Bank:

Kreditbearbeitungsgebühr aus 2011 im Frühsommer 2014 zurückgefordert. Auszahlung problemlos bekommen, ohne weiteren Schriftverkehr innerhalb nicht mal 2 Wochen.

b)

Mit dem neuen Urteil von Ende Oktober habe ich auch bei der Mazda Bank (fce Bank plc) die Kreditbearbeitungsgebühr für einen im Jahr 2007 geschlossenen und 2010 vollständig getilgten Kredit zurückgefordert. Daraufhin bekam ich ein Schreiben von der Ford Bank (fce Bank plc), dass man das Anliegen bearbeite; mich darum bittet, keine zwischenzeitlichen Rückfragen zu stellen und deswegen auch auf die Einrede der Verjährung verzichte. Das Schreiben datiert vom 13.11.2014. Bisher keine weitere Reaktion.

Hat noch jemand Erfahrungen mit der Mazda/Ford Bank unter fce Bank plc?

Zitat:

@Pirke schrieb am 23. Dezember 2014 um 19:35:40 Uhr:

Meine Bank hat dem Mahnbescheid zum Teil wiedersprochen....sie wollen die Verfahrenskosten ihv. 32 € nicht tragen...

ALso habe ich da mal angerufen...und siehe da, die Bank hat mir angeblich schon ein Formular geschickt für die Rückerstattung...das habe ich jedoch nicht erhalten, da die Bank an meine alte Adresse geschickt hat...

Nun bekomme ich das Formular erneut und dann hoffentlich auch bald mein Geld...

So, Forderung inkl Zinsen wurde mir heute Überweisen.

Die 32 Euro Verfahrenskosten lasse ich dann mal gut sein und erfreue mich an dem netten Jahresstart :-)

Ich habe das Thema zwar schon mal angesprochen, aber hat eigentlich irgend jemand mal Kapitalertragssteuer auf seine Zinserstattung zahlen müssen?

Die BMW Bank hat sie bei mir abgezogen und angebl. abgeführt.

Ist nur Interesshalber. Dass ich die Steuern über den Jahresausgleich wieder bekomme, ist mir bekannt.

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