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Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!

Themenstarteram 3. Juni 2012 um 8:24

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.

Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.

Musterbrief hier:

http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. Juni 2012 um 8:24

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.

Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.

Musterbrief hier:

http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

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am 13. Dezember 2014 um 11:31

Zitat:

@Marc1072 schrieb am 13. Dezember 2014 um 11:21:00 Uhr:

So, jetzt aber hoffentlich richtig zitiert.;)

Nein, immer noch nicht, aber egal. Richtig zitiert wäre es, wenn Du den zitierten Beitrag zwischen die "quote" Markierungen setzt (siehe VB-Code Kurzhilfe am rechten Rand, die während des Schreibens sichtbar ist). Dann sieht es aus wie oben ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 13. Dezember 2014 um 10:41:23 Uhr:

Ganz so falsch ist es nicht. Natürlich hat das BGH-Urteil eine Rechtsgrundlage geschaffen, die andere Gerichte dazu zwingt bzw. zwingen würde, analog zu entscheiden. Wenn eine Bank aufgrund Deiner Aufforderung zahlt, dann tut sie dies allerdings nicht aus einer Rechtspflicht heraus, sondern nach ihrem eigenen Ermessen (also aus Kulanz). Dahinter steht natürlich die Logik, dass ihr nichts anderes übrigbleibt, weil sie im Falle einer Klage unterliegen würde. Aber eine Zahlungspflicht entsteht allein durch das BGH-Urteil juristisch gesehen noch nicht.

Du widersprichst Dir selbst. Eine Zahlung aus Kulanz erfolgt, wenn der Zahlende davon überzeugt ist, nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein. Er zahlt dann aus anderen Motiven, etwa, um sich den Zahlungsempfänger weiterhin gewogen zu halten. In unserem Fall zahlt die Bank, weil sie den gegen sie geltend gemachten Anspruch für begründet hält.

am 13. Dezember 2014 um 12:35

Zitat:

@Perleberger schrieb am 13. Dezember 2014 um 13:25:40 Uhr:

 

Du widersprichst Dir selbst. Eine Zahlung aus Kulanz erfolgt, wenn der Zahlende davon überzeugt ist, nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein.

Wieso widerspreche ich mir selbst? Das was Du oben schreibst, habe ich doch gar nicht behauptet.

Zitat:

In unserem Fall zahlt die Bank, weil sie den gegen sie geltend gemachten Anspruch für begründet hält.

Genau das hatte ich geschrieben. Das Wort "Kulanz" stammt im übrigen nicht von mir, sondern es wurde von einigen Usern in diesem Forum aus entsprechenden Bankschreiben zitiert. Manchmal habe ich bei Dir den Eindruck, dass Du mich bewusst nicht verstehen möchtest ...

Gruß

Der Chaosmanager

Wenn die Banken so kurze Fristen setzen würden, wie es die "freundlichen" Bankkunden hier tun dann, dann wären die Privatinsolvenzanträge wohl mindestens um das zehnfache höher als derzeit.

Auch wenn die Bank einen Geschäftsbetrieb führt, ist der Aufwand für die Bearbeitung von tausenden Rückforderungen innerhalb dieser kurzen Zeit wohl kaum als "normal" zu bezeichnen und eine Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen ist da meines Erachtens OK.

Insbesondere, wenn man hier mitliest und dann daraus schließen kann, wie viel unvollständige und / oder falsche Anträge eingehen.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 13. Dezember 2014 um 14:51:59 Uhr:

Wenn die Banken so kurze Fristen setzen würden, wie es die "freundlichen" Bankkunden hier tun dann, dann wären die Privatinsolvenzanträge wohl mindestens um das zehnfache höher als derzeit.

Auch wenn die Bank einen Geschäftsbetrieb führt, ist der Aufwand für die Bearbeitung von tausenden Rückforderungen innerhalb dieser kurzen Zeit wohl kaum als "normal" zu bezeichnen und eine Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen ist da meines Erachtens OK.

Insbesondere, wenn man hier mitliest und dann daraus schließen kann, wie viel unvollständige und / oder falsche Anträge eingehen.

3 Wochen sind absolut okay. Und wenn man dann nochmal 3 Wochen gibt, dann ist der sehr kulant.

Ich denke auch, das wie bei mir 3 Wochen , und dann noch mal vom Anwalt

zwei Wochen Frist ausreichend sein sollte.

Gruß Marc

Selbst der Staat gibt euch 4 i.d.R Wochen Einspruchsfrist.

Abgesehen davon: Euro Fristensetzungen haben rechtlich null Wirkung.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 13. Dezember 2014 um 18:45:18 Uhr:

 

Abgesehen davon: Euro Fristensetzungen haben rechtlich null Wirkung.

Nö.

Erst durch die Fristsetzung kommt die Bank in Verzug. Wenn Bank nicht in Verzug ist, muss sie keine Anwaltskosten bezahlen.

O.

Nur mal so am Rande: Ich weiß zufällig aus sicherer Quelle, dass bei einigen Fahrzeugfinanzierern derzeit täglich mehrere Tausend Rückforderungsschreiben eingehen. Da sind teilweise enorme Rückstände (6-stellige Fallzahlen) aufgelaufen, die von den Banken mit Hochdruck abgearbeitet werden.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 13. Dezember 2014 um 19:04:58 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 13. Dezember 2014 um 18:45:18 Uhr:

 

Abgesehen davon: Euro Fristensetzungen haben rechtlich null Wirkung.

Nö.

Erst durch die Fristsetzung kommt die Bank in Verzug. Wenn Bank nicht in Verzug ist, muss sie keine Anwaltskosten bezahlen.

O.

Nach deiner Auffassung sind dann alle, die gleich zum Anwalt gerannt sind die Dummen?

am 14. Dezember 2014 um 0:11

Zitat:

@meepmeep schrieb am 13. Dezember 2014 um 19:53:00 Uhr:

Nur mal so am Rande: Ich weiß zufällig aus sicherer Quelle, dass bei einigen Fahrzeugfinanzierern derzeit täglich mehrere Tausend Rückforderungsschreiben eingehen. Da sind teilweise enorme Rückstände (6-stellige Fallzahlen) aufgelaufen, die von den Banken mit Hochdruck abgearbeitet werden.

Das wäre mir als Kunde, bei drohender Verjährung so ziemlich sch...egal. Erstens war es abzusehen, dass der BGH die Entscheidung verbraucherfreundlich fällt: schliesslich wurde von einer Bank bereits eine Klage diesbezüglich zurückgezogen, zweitens ist es der Bank auch egal, wie du die Raten aufbringst, wenn du deinen Job durch einen Schicksalsschlag o. ä. verlierst und nicht mehr zahlen kannst und drittens haben sie mit den Bearbeitungsgebühren doch recht gut verdient insbes. bei denen, deren Fälle bereits verjährt sind, da zahlen sie auch nicht freiwillig zurück. Also nur kein Mitleid mit den notleidenden Banken. Und nicht zuletzt holen sie sich noch Steuergelder, wenn es eine "Bankenkrise" wie vor einigen Jahren gibt. Besonders negatives Beispiel fällt mir eine Bank (mit dem C am Anfang)ein, die auch noch unverschämt hohe Zinssätze für Kredite verlangt.

Da hält sich mein Mitleid sehr in Grenzen.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 13. Dezember 2014 um 19:04:58 Uhr:

 

Nö.

Erst durch die Fristsetzung kommt die Bank in Verzug. Wenn Bank nicht in Verzug ist, muss sie keine Anwaltskosten bezahlen.

O.

Nein. Wenn die Bank nicht in Verzug ist, dann muss sie keine Verzugszinsen zahlen.

Wenn man der Bank keine Frist setzt und sie nach Klagezustellung oder Zustellung des Mahnbescheids sofort zahlt, dann muss Ihr Anwalt die einseitige Erledigterklärung aussprechen und das Gericht entscheidet nur noch über die Kostentragung. Und DANN könnest Du auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

Ein cleverer Anwalt würde also nicht sofort klagen, sondern eine frist setzen, um Dein Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 13. Dezember 2014 um 18:45:18 Uhr:

Selbst der Staat gibt euch 4 i.d.R Wochen Einspruchsfrist.

Abgesehen davon: Euro Fristensetzungen haben rechtlich null Wirkung.

Falsch. Sie haben zumindest die wirkung, dass die Bank die Anwaltskosten zahlen muss, wenn sie innerhalb der gesetzten Frist nicht zahlt und später im Prozess unterliegt.

Zitat:

@meepmeep schrieb am 13. Dezember 2014 um 19:53:00 Uhr:

Nur mal so am Rande: Ich weiß zufällig aus sicherer Quelle, dass bei einigen Fahrzeugfinanzierern derzeit täglich mehrere Tausend Rückforderungsschreiben eingehen. Da sind teilweise enorme Rückstände (6-stellige Fallzahlen) aufgelaufen, die von den Banken mit Hochdruck abgearbeitet werden.

Die Banken wussten seit mehreren Jahren (aufgrund der OLG entscheidungen), dass das auf sie zurollen wird. Unser Mitleid sollte sich also in Grenzen halten. Intern haben sie die höhe der rückforderungen schon längst festgestellt. Denn sie müssen ja ggf. rückstellungen ür die nicht-verjährten Forderungen bilden.

Zitat:

@Perleberger schrieb am 14. Dezember 2014 um 09:13:19 Uhr:

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 13. Dezember 2014 um 19:04:58 Uhr:

 

Nö.

Erst durch die Fristsetzung kommt die Bank in Verzug. Wenn Bank nicht in Verzug ist, muss sie keine Anwaltskosten bezahlen.

O.

Nein. Wenn die Bank nicht in Verzug ist, dann muss sie keine Verzugszinsen zahlen.

???

Habe nicht ausgeführt, dass die Bank ohne Verzug Zinsen zahlen muss.

Habe mich überhaupt nicht zu Zinszahlungen ausgelassen.

Dein Kommentar bezog sich wohl auf einen anderen Beitrag.

O.

 

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