ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!

Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!

Themenstarteram 3. Juni 2012 um 8:24

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.

Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.

Musterbrief hier:

http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. Juni 2012 um 8:24

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.

Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.

Musterbrief hier:

http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

1085 weitere Antworten
Ähnliche Themen
1085 Antworten
am 17. November 2014 um 12:02

Zitat:

@Der Schweisser schrieb am 17. November 2014 um 10:42:50 Uhr:

 

Und da ich bei meiner Ursprungs-Forderung an die Santander sogar 2 Kredite vergessen habe, die ich jetzt noch nachgefordert habe, kommte ich dann eben auf glaub 5 Kredite, wo es jeweils immer zwischen 200 und 400 EUR Zinsen sind ... vorausgesetzt ich bediene den Zinsrechner richtig.

Ok, meine überschlägige Rechnung hatte ich nicht auf 10 Jahre bezogen und mit einem geringeren Zinssatz gerechnet ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@dcb_dreier schrieb am 17. November 2014 um 12:33:34 Uhr:

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 17. November 2014 um 11:50:41 Uhr:

Ich würde behaupten, daß den Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins kaum ein Kreditnehmer versteht.

Ich würde behaupten, dass unter denen, die Autos über Kredite finanzieren auch einige dabei sind, die Zinsrechnung beherrschen. Immerhin gehörte das zu meiner Zeit noch zum Schulstoff der 8. Klasse und nicht alle, die es soweit geschafft haben fahren Fahrrad bzw. Rollator.

Mag sein! Das sind aber auch diejenigen, die gewußt haben, was sie unterschreiben. Leider ist es heute aber auch so, daß nicht alles, was man in der Schule mal gelernt hat bzw. hätte lernen sollen, überhaupt noch soweit verfügbar ist, daß man es in der Praxis auch einsetzen kann.

am 17. November 2014 um 12:54

Zitat:

@koenig_hirsch schrieb am 17. November 2014 um 09:45:50 Uhr:

wenn ich etwas - trotz expliziter zweifacher Auffoderung - nicht zahle, und zwar trotz Rechtspflicht (die die Santander lustigerweise nach wie vor in Abrede stellt

Auch dann, wenn es Dir vielleicht nicht gefällt: in der Tat begründet das BGH-Urteil noch keine Rechtspflicht zu Lasten von Santander, Dir die Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen zu erstatten. Juristisch würde die Rechtspflicht erst dann entstehen, wenn ein Gericht Santander verurteilt, Dir als klagende Partei die Gebühren zu erstatten.

Natürlich weiß die Bank, dass es keinerlei Sinn macht, es auf eine Klage ankommen zu lassen, da das BGH-Urteil grundsätzlichen Charakter hat. Aber wie gesagt: eine Rechtspflicht lässt sich daraus juristisch nicht ableiten. Deshalb die übliche Formulierung in den Erstattungsschreiben von wegen Kulanz etc.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 28. Oktober 2014 um 22:16:04 Uhr:

Servus.

Ich habe in 2004 und 2006 jeweils bei der Mercedes-Bank eine C-Klasse finanziert. Ich habe die Verträge derzeit nicht zur Hand. Kann mir jemand sagen, ob Mercedes damals typischerweise mit Bearbeitungsgebühr gerechnet hat? Dann würde ich die Verträge suchen, weil ich die sicher noch irgendwo habe. Danke!

Bei meiner Finanzierung aus dem Jahr 2006 hatte die Mercedes Bank keine Bearbeitungsgebühr genommen.

Zitat:

@Der Schweisser schrieb am 17. November 2014 um 10:42:50 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 16. November 2014 um 12:16:38 Uhr:

Wenn Du 1.000 € Zinsen auf die Bearbeitungsgebühr errechnet hast, dann handelt es sich wohl nicht nur um einen "Kleinkredit". Wenn der Betrag von 1.000 € auf einem Zinssatz von 4 % basiert und ich mal einen Verzug von 5 Jahren rechne, dann hättest Du rd. 5.000 € Bearbeitungsgebühren erstattet bekommen. Wenn die Bearbeitungsgebühren wiederum 2 % des Kreditbetrags gewesen wären, dann ging es bei Dir immerhin um 250.000 € Kreditsumme - Respekt!

Oder solltest Du irgendwas falsch verstanden haben, nachdem Du selbst schreibst:

... ja ich bin mir da selber nicht so sicher, verlasse mich da auf die Programme, sei es Onlinerechner aber auch Software die Anwälte nutzen um sowas zu berechnen. Natürlich gilt auch hier das EVA Prinzip, wenn ich zu dumm bin das zu bedienen, kann auch nur Pfeffer hinten raus kommen.

Es ist kein 250 000 EUR Kredit, viel mehr mehrere PKW Kredite seit 2005, die alle meist grob nach einem Jahr ausgelöst wurden, wo die Bearbeitungsgebühr jeweils zwischen 550 und 780 EUR lag. Siehe Bild im Anhang, ist berechnet wie ein Verzug gemäß BGB §497, da kommen eben bei 769 EUR Bearbeitungsgebühren dann 410 EUR Zinsen raus. Ich weiß ja nicht, ob ich den Zeitpunkt des Verzug richtig berechne, ich hab einfach das Datum der 1. Rate wo das erste mal was abgebucht wurde genommen, da habe ich mich an einem Urteil aus dem Jahre 2012 orientiert, weil die dort Zinsberechnung auch ab dem Punkt gestartet haben.

Und da ich bei meiner Ursprungs-Forderung an die Santander sogar 2 Kredite vergessen habe, die ich jetzt noch nachgefordert habe, kommte ich dann eben auf glaub 5 Kredite, wo es jeweils immer zwischen 200 und 400 EUR Zinsen sind ... vorausgesetzt ich bediene den Zinsrechner richtig.

Die Zinsberechnung ist falsch.

Es handelt sich ja nicht um Verzug, sondern um einen berecherungsrechtlichen Anpruch. Und hier beträgt der Zinssatz nach § 818 Abs. 1 iVm 246 BGB 4%.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 17. November 2014 um 11:50:41 Uhr:

Irgendwie wird mir nun klar, warum ich meine Finanzierung bisher immer direkt bei VW bzw. Skoda abgewickelt habe. Da wurde der Effektivzins sauber ausgewiesen und keine Abschlußgebühr berechnet. Das war bei der VW-Bank im August 2000 (6,9 % effektiv) bereits so und dann wieder im Mai 2004 (5,9 % effektiv). Beim Kauf des Octavia im April 2012 hat die Skoda-Bank ebenfalls keine Abschlußgebühr berechnet und der Effektivzins lag bei 3,9 %. Bearbeitungsgebühren hat man doch seitens der meisten Banken eh immer nur dazu verwendet, die niedrigen Nominalzinssätze aufzubessern. Ich würde behaupten, daß den Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins kaum ein Kreditnehmer versteht.

Also in meinem vom Autohändler ausgedruckten Darlehensantrag an die VW Bank gerichtet, waren im Juni 2010 neben den Kreditzinsen exakt 754 Euro an Kreditbearbeitungsgebühr ausgewiesen.

Allerdings weisen die Autobanken (für andere kann ich nicht sprechen), seit irgendwann 2012/2013 keine Kreditbearbeitungsgebühren mehr aus, wegen der Unzulässigkeit der Erhebung.

@Chaosmanager schrieb am 17. November 2014 um 13:54:13 Uhr:

Zitat:

 

Auch dann, wenn es Dir vielleicht nicht gefällt: in der Tat begründet das BGH-Urteil noch keine Rechtspflicht zu Lasten von Santander, Dir die Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen zu erstatten. Juristisch würde die Rechtspflicht erst dann entstehen, wenn ein Gericht Santander verurteilt, Dir als klagende Partei die Gebühren zu erstatten.

Hallo Chaosmanager,

das sehe ich mit meinem gesunden Menschenverstand etwas anders: der Richterspruch des BGH bezieht sich ganz konkret auf zwei Klagen von Kunden der Santander und der Credit Plus, deren Forderungen zu Krediten aus den Jahren 2006 bzw. 2008 die Banken zunächst jeweils aufgrund Verjährung abgelehnt hatten.

Die juristische Haarespalterei, ob sich das als "Rechtspflicht" qualifiziert, überlasse ich gern Dir ;)

Sport frei - K_H

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 17. November 2014 um 11:50:41 Uhr:

Irgendwie wird mir nun klar, warum ich meine Finanzierung bisher immer direkt bei VW bzw. Skoda abgewickelt habe. Da wurde der Effektivzins sauber ausgewiesen und keine Abschlußgebühr berechnet.

DAS würde ich an Deiner Stelle nochmal genauer prüfen. Deine tolle VW-Bank hat in der Vergangenheit sehr wohl Kreditbearbeitungsgebühren berechnet - allerdings, was man so in den Foren liest, seit dem BGH-Urteil im Mai auch brav und incl. Zinsen wieder zurückgezahlt.

Sport frei - K_H

am 18. November 2014 um 8:29

Zitat:

@koenig_hirsch schrieb am 18. November 2014 um 09:00:18 Uhr:

das sehe ich mit meinem gesunden Menschenverstand etwas anders: der Richterspruch des BGH bezieht sich ganz konkret auf zwei Klagen von Kunden der Santander und der Credit Plus, deren Forderungen zu Krediten aus den Jahren 2006 bzw. 2008 die Banken zunächst jeweils aufgrund Verjährung abgelehnt hatten.

So ist es. Daraus leitet sich aber (juristisch gesehen) keine automatische Rechtspflicht für andere Fälle ab.

Die Juristerei ist in der Tat häufig Haarspalterei und hat manches Mal mit gesundem Menschenverstand wenig zu tun.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 18. November 2014 um 09:29:44 Uhr:

Die Juristerei ist in der Tat häufig Haarspalterei und hat manches Mal mit gesundem Menschenverstand wenig nichts zu tun.

...ich war mal so frei ;)

Zitat:

@koenig_hirsch schrieb am 18. November 2014 um 09:09:47 Uhr:

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 17. November 2014 um 11:50:41 Uhr:

Irgendwie wird mir nun klar, warum ich meine Finanzierung bisher immer direkt bei VW bzw. Skoda abgewickelt habe. Da wurde der Effektivzins sauber ausgewiesen und keine Abschlußgebühr berechnet.

DAS würde ich an Deiner Stelle nochmal genauer prüfen. Deine tolle VW-Bank hat in der Vergangenheit sehr wohl Kreditbearbeitungsgebühren berechnet - allerdings, was man so in den Foren liest, seit dem BGH-Urteil im Mai auch brav und incl. Zinsen wieder zurückgezahlt.

Sport frei - K_H

Ich hatte in 2008 eine Finanzierung über die VW-Bank laufen - und in 2012 über die Citroen Bank.

Beide jeweils ohne Gebühren.

Da das BGH-Urteil ja erst seit diesem Jahr vorliegt, wie sollen die Banken darauf schon vor 3 oder 4 Jahren reagiert haben?

Zitat:

Ich hatte in 2008 eine Finanzierung über die VW-Bank laufen - und in 2012 über die Citroen Bank.

Beide jeweils ohne Gebühren.

Da das BGH-Urteil ja erst seit diesem Jahr vorliegt, wie sollen die Banken darauf schon vor 3 oder 4 Jahren reagiert haben?

Es gab vorher schon eine Vielzahl an OLG-Entscheidungen, die zum gleichen ergebnis wie jetzt der BGH kamen. Darauf sollte man sich dann als kluge Bank einstellen und die Bearbeitungskosten in den Zinssatz einpreisen. Effektiv kommt das gleiche heraus.

Hallo zusammen,

ich habe auch zwei alte Darlehensverträge gefunden in denen Bearbeitungsgebühren aufgeführt wurden,

einen bei der Santander Bank und einen bei der Audi Bank.

Hat jemand soweit Erfahrung mit der Zahlungswilligkeit?

Die Frist die ich eingeräumt habe läuft heute aus.

Von der Santander Bank habe ich dieses Standardschreiben erhalten das Sie die Gebühren Zurück erstatten ohne das Urteil anzuerkennen.

 

Von der Audi Bank habe ich aber leider noch keine Antwort erhalten (lediglich den Rückschein des Einschreibens)

Ich wollte heute Abend noch abwarten und schauen ob etwas im Briefkasten liegt und falls nicht morgen freundlich bei der Audi Bank anrufen?

Oder sollte ich mich in diesem Falle besser direkt an einen Anwalt wenden?

 

Gabe leider nichts über die Kooperationsbereitschaft der Audi Bank bisher gelesen ?

 

VG

Mark

Zitat:

@Perleberger schrieb am 18. November 2014 um 11:41:54 Uhr:

Zitat:

Ich hatte in 2008 eine Finanzierung über die VW-Bank laufen - und in 2012 über die Citroen Bank.

Beide jeweils ohne Gebühren.

Da das BGH-Urteil ja erst seit diesem Jahr vorliegt, wie sollen die Banken darauf schon vor 3 oder 4 Jahren reagiert haben?

Es gab vorher schon eine Vielzahl an OLG-Entscheidungen, die zum gleichen ergebnis wie jetzt der BGH kamen. Darauf sollte man sich dann als kluge Bank einstellen und die Bearbeitungskosten in den Zinssatz einpreisen. Effektiv kommt das gleiche heraus.

Die ersten OLG Entscheidungen hierzu gab es erst in 2011.

Das unterm Strich effektiv das gleiche rauskommt ist mir schon lange klar. Fragt sich, was dann dieses (in meinen Augen) blödsinnige Urteil soll.

3700 Euro Zinsen und 300 Euro Gebühr sind nicht in Ordnung. Aber 4.000 Euro Zinsen sind es. Und dann wird andererseits nach Transparenz gerufen? Welche Variante ist denn transparenter?

Zitat:

@der_Knaller schrieb am 18. November 2014 um 11:48:30 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe auch zwei alte Darlehensverträge gefunden in denen Bearbeitungsgebühren aufgeführt wurden,

einen bei der Santander Bank und einen bei der Audi Bank.

Hat jemand soweit Erfahrung mit der Zahlungswilligkeit?

Die Frist die ich eingeräumt habe läuft heute aus.

Von der Santander Bank habe ich dieses Standardschreiben erhalten das Sie die Gebühren Zurück erstatten ohne das Urteil anzuerkennen.

Von der Audi Bank habe ich aber leider noch keine Antwort erhalten (lediglich den Rückschein des Einschreibens)

Ich wollte heute Abend noch abwarten und schauen ob etwas im Briefkasten liegt und falls nicht morgen freundlich bei der Audi Bank anrufen?

Oder sollte ich mich in diesem Falle besser direkt an einen Anwalt wenden?

Gabe leider nichts über die Kooperationsbereitschaft der Audi Bank bisher gelesen ?

VG

Mark

In meinen beiden Fällen läuft ebenfalls die gesetzte Frist in wenigen Tagen aus (Santander/VW Bank).

Die Santander hat mir bis heute immerhin das Standardschreiben zukommen lassen, die VW Bank gar nichts. Aus dem elektronischen Nachverfolgungssystem der Deutschen Post habe ich die Zustellungsnachweise mit Datum und Unterschrift jeweils ausgedruckt und kann somit eindeutig nachweisen, wann die Schreiben zugegangen sind.

Freundlicherweise werde ich, sofern bis Fristablauf keine Zahlungen eingegangen sind, die Banken schriftlich in Verzug setzen, eine Nachfrist einräumen und die Abgabe an den Anwalt vorbereiten. In diesem Schreiben zur Nachfrist werde ich eindeutig auf mein Bestreben der Kostenminderungsbereitschaft (weitere Kosten für Anwalt und Co) bei unverzüglicher Zahlung verweisen und weiteres fristliches Entgegenkommen meinerseits ablehnen. Alles weitere dann nur noch über Anwalt.

Ganz wichtig ist hier den Termin der Verjährung, für Kreditverträge von vor 2011, zum 31.12.2014 glasklar im Auge zu behalten. Meine Vermutung ist eben, das die Banken auf dieses Datum hinauszögern wollen, in der Erwartungshaltung das ein paar Leute den Gang zum Anwalt scheuen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!