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Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
Beste Antwort im Thema
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
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1085 Antworten
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 16. November 2014 um 18:00:28 Uhr:
Keine Ahnung, ich meinte nur generell.
Generell hast Du natürlich recht. Ich hatte mich auf den Beitrag von Der Schweisser bezogen, der von der Santander Bank zusätzlich 1.000 € Zinsen erstattet haben möchte, nachdem die Bank ihm die Bearbeitungsgebühren überwiesen hat.
Gruß
Der Chaosmanager
Habe leider die alten Verträge nicht mehr . Ob das auch ohne Nennung der Beträge - nur mit Kennzeichen geht?
Zitat:
@davyundsimone schrieb am 16. November 2014 um 21:20:57 Uhr:
Habe leider die alten Verträge nicht mehr . Ob das auch ohne Nennung der Beträge - nur mit Kennzeichen geht?
Nachdem dies nicht der erste ähnlich lautende Beitrag ist, staune ich schon etwas, wie häufig es vorkommt, dass die Verträge nicht mehr auffindbar sind ...
@TE: Woher weißt Du, dass in Deinen Verträgen Bearbeitungsgebühren ausgewiesen sind und in welcher Höhe, wenn Du die Verträge nicht mehr hast?
Gruß
Der Chaosmanager
Darum geht es nicht! Frage - Antwort !
Zitat:
@davyundsimone schrieb am 16. November 2014 um 22:43:50 Uhr:
Darum geht es nicht! Frage - Antwort !
... ach, und ich dachte, dass es in diesem Thread um Bearbeitungsgebühren geht ... ;)
Gruß
Der Chaosmanager
Ja, darum geht es...
Aber ich frage mich, ob denn jeder seine Verträge aus 2004 noch hat?
Wir hatten in der Zwischenzeit 3 neue Fahrzeuge und da hebe ich doch nicht alles auf.
Die aktuellen Verträge sind natürlich vorhanden.
Gibt es bereits Erfahrungen mit Verträgen, die nicht mehr vorhanden sind?
Es handelt sich Gott sei Dank um ein und dieselbe Bank...
So leicht kann man sich irren. :D
Vielen Dank für diesen nützlichen Beitrag
Gern geschehen. ;)
BTW -> Wie viel nützliche Beiträge, die anderen weitergeholfen haben, hast du schon bei MT abgeliefert?
Was ist das denn für eine blöde Frage?
Muss man erst eine gewisse Anzahl an Beiträgen haben, um einer vernünftigen Antwort würdig zu sein??????
Diese überhebliche Getue ist echt zum k...
Du kennst den Spruch mit dem Wald?
Wenn man sich deine Beiträge mal durchliest scheinst du der Meinung zu sein, ein gesetzlich festgeschriebenes Recht darauf zu haben, schnell eine verbindliche Antwort zu bekommen, die dann am besten auch noch nach deinem Geschmack ist.
ps. Ich muss jetzt mal was arbeiten, bis später
Zitat:
@Ascender schrieb am 14. November 2014 um 23:58:00 Uhr:
Zunächsteinmal finde ich es äußerst lobenswert, dass die Santander so schnell reagiert hat! .... Die fehlenden Zinsen, und da gebe ich dir recht, solltest du freundlichst einfordern. Wie immer gilt, der Ton macht die Musik. Auch wenn du an die Bank allgemein schreibst, der Mitarbeiter, der die fünfzigste unfreundliche Aufforderung zur Erstattung irgendwelcher Gebühren, und Drohungen mit Anwälten in den Händen hält, der wird sich sicher freuen. ;)
Hallo Ascender,
danke Dir für den Beitrag. Ein paar Dinge möchte ich dazu aber schon noch los werden: Selbstverständlich müssen die Banken momentan eine bisher beispiellose Post-Flut bewältigen. ABER: das ist selbstgewähltes Leid. Die grenzenlose Gier der Banken (und die kannst Du nicht wegdiskutieren) ist ja überhaupt erst dafür verantwortlich, dass es dazu gekommen ist. Und: Zeige mir auch nur eine Bank, die für eine verzögerte Zahlung (sagen wir, einer Kreditrate :cool:) seitens eines Kunden Verständnis hat. Schreib' mal als Privatmann einen Brief: "Liebe Bank, ich habe in diesem Monat so viele Rechnungen bekommen, bitte haben Sie Verständnis, dass ich für die Bearbeitung etwas Zeit brauche und daher Ihrer Zahlungsaufforderung erst in einiger Zeit nachkommen kann." Was meinst Du, was dann passiert?
Die Santander hat ganz sicher nicht aus Menschenfreundschaft gezahlt - und schon gar nicht schnell! Meine Forderung ging im Mai dort ein - und die ursprüngliche Ablehnung aufgrund Verjährung stand letztlich auch damals schon auf wackligen Füßen: die Landesgerichtsurteile pro oder contra "Standardverjährung" hielten sich zu der Zeit die Waage, erst der BGH hat nun das Machtwort gesprochen.
So, und jetzt zu meiner Lieblingsstelle in Deinem Text: ich soll die Zinsen "freundlichst" einfordern! Sorry, aber das ist ja nun mal wirklich etwas höhnisch. Erstens: wenn ich etwas - trotz expliziter zweifacher Auffoderung - nicht zahle, und zwar trotz Rechtspflicht (die die Santander lustigerweise nach wie vor in Abrede stellt :):D, dann fällt mir kein guter Grund ein, mich "freundlichst" dort hin zu wenden. Eher sachlich-fordernd. Zweitens: Stelle Dir einfach mal den umgedrehten Fall vor. Meinst Du, die Bank wendet sich "freundlichst" an säumige Kunden? Eher nicht.
Just my 2 cents.
Sport frei - K_H
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 16. November 2014 um 12:16:38 Uhr:
Wenn Du 1.000 € Zinsen auf die Bearbeitungsgebühr errechnet hast, dann handelt es sich wohl nicht nur um einen "Kleinkredit". Wenn der Betrag von 1.000 € auf einem Zinssatz von 4 % basiert und ich mal einen Verzug von 5 Jahren rechne, dann hättest Du rd. 5.000 € Bearbeitungsgebühren erstattet bekommen. Wenn die Bearbeitungsgebühren wiederum 2 % des Kreditbetrags gewesen wären, dann ging es bei Dir immerhin um 250.000 € Kreditsumme - Respekt!
Oder solltest Du irgendwas falsch verstanden haben, nachdem Du selbst schreibst:
... ja ich bin mir da selber nicht so sicher, verlasse mich da auf die Programme, sei es Onlinerechner aber auch Software die Anwälte nutzen um sowas zu berechnen. Natürlich gilt auch hier das EVA Prinzip, wenn ich zu dumm bin das zu bedienen, kann auch nur Pfeffer hinten raus kommen.
Es ist kein 250 000 EUR Kredit, viel mehr mehrere PKW Kredite seit 2005, die alle meist grob nach einem Jahr ausgelöst wurden, wo die Bearbeitungsgebühr jeweils zwischen 550 und 780 EUR lag. Siehe Bild im Anhang, ist berechnet wie ein Verzug gemäß BGB §497, da kommen eben bei 769 EUR Bearbeitungsgebühren dann 410 EUR Zinsen raus. Ich weiß ja nicht, ob ich den Zeitpunkt des Verzug richtig berechne, ich hab einfach das Datum der 1. Rate wo das erste mal was abgebucht wurde genommen, da habe ich mich an einem Urteil aus dem Jahre 2012 orientiert, weil die dort Zinsberechnung auch ab dem Punkt gestartet haben.
Und da ich bei meiner Ursprungs-Forderung an die Santander sogar 2 Kredite vergessen habe, die ich jetzt noch nachgefordert habe, kommte ich dann eben auf glaub 5 Kredite, wo es jeweils immer zwischen 200 und 400 EUR Zinsen sind ... vorausgesetzt ich bediene den Zinsrechner richtig.
Irgendwie wird mir nun klar, warum ich meine Finanzierung bisher immer direkt bei VW bzw. Skoda abgewickelt habe. Da wurde der Effektivzins sauber ausgewiesen und keine Abschlußgebühr berechnet. Das war bei der VW-Bank im August 2000 (6,9 % effektiv) bereits so und dann wieder im Mai 2004 (5,9 % effektiv). Beim Kauf des Octavia im April 2012 hat die Skoda-Bank ebenfalls keine Abschlußgebühr berechnet und der Effektivzins lag bei 3,9 %. Bearbeitungsgebühren hat man doch seitens der meisten Banken eh immer nur dazu verwendet, die niedrigen Nominalzinssätze aufzubessern. Ich würde behaupten, daß den Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins kaum ein Kreditnehmer versteht.
Zitat:
@Weilheimer schrieb am 17. November 2014 um 11:50:41 Uhr:
Ich würde behaupten, daß den Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins kaum ein Kreditnehmer versteht.
Ich würde behaupten, dass unter denen, die Autos über Kredite finanzieren auch einige dabei sind, die Zinsrechnung beherrschen. Immerhin gehörte das zu meiner Zeit noch zum Schulstoff der 8. Klasse und nicht alle, die es soweit geschafft haben fahren Fahrrad bzw. Rollator.
