- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!
Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
Beste Antwort im Thema
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
Ähnliche Themen
1085 Antworten
@der Schweisser: Das sind schon ein paar Schlitzohren, die Banken, nicht wahr? ;) Wegen der Zinsen: mir geht es um die zwei Zinstypen und vor allem den Zeitraum:
a] der Kreditzins: das sind die auf die Gebühr angefallen Kreditzinsen, die ich ja tatsächlich und physisch bezahlt habe. Die Gebühr wurde einfach auf die Kreditsumme aufgeschlagen, verteilt und dann mit verzinst. Das ist der eine Teil, den ich zurückfordere.
b] der Verzugszins Verbrauchergeschäft: Den berechne ich von Beginn der Kreditlaufzeit bzw. Vertragsschluss bis Zeitpunkt der Rückzahlung der Gebühr durch die Bank. Das wäre der zweite Teil. Korrekt so?
Ich denke mal mit dem Zinsrechner in dem Beitrag oben kann man schon ganz gut nachprüfen....
Ich lasse das ganze mal auf mich zukommen.
Aber mal ne andere Frage bezüglich Verjährung, ist die jetzt nicht dadurch gehemmt das man seine Ansprüche geltend gemacht hat?
Oder ist Ende 2014 tatsächlich schicht?
Zitat:
@koenig_hirsch schrieb am 14. November 2014 um 17:45:55 Uhr:
a] der Kreditzins: das sind die auf die Gebühr angefallen Kreditzinsen, die ich ja tatsächlich und physisch bezahlt habe. Die Gebühr wurde einfach auf die Kreditsumme aufgeschlagen, verteilt und dann mit verzinst.
Ich quote mich mal selber. Was ich da geschrieben habe, stimmt so nicht. Ich habe den Vertrag jetzt mal genau durchgesehen, die Bearbeitungsgebühr wird zwar auf den Darlehensbetrag aufgeschlagen, aber nicht verzinst. Es ist in meinem Fall somit nur der Verzugszins zurückzufordern.
Sport frei - K_H
Nicht falsch verstehen, ich will die Banken nicht in Schutz nehmen.
Zitat:
Mein Bauchgefühl sagt mir hier irgendwie, dass das irgend ne komische Nummer wird um Zeit zu schinden und einen irgendwie auszuschnullern.
Um mal einen internen Einblick zu gewähren, aber dass die Banken die Überweisungen bewusst zurückhalten ist Blödsinn. Ihr könnt euch garnicht vorstellen wie viele Anfragen wir derzeit bekommen. Selbst in meinem Bereich kommen Kunden durch und fordern ihre Gebühren zurück, was prinzipiell auch in Ordnung ist. Dagegen habe ich nichts, ich bin ja selber auch eine Privatperson. Unsere - relativ kleine - Bank bekommt momentan täglich 800 Schreiben pro Tag zu genau diesem Thema.
Post aussortieren und ein kurzes Schreiben verfassen, das kann auch der outgessourcte, ungelernte Zeitarbeiter. Die Auszahlungen selber benötigen mehr Bearbeitungszeit, auch weil die restlichen Bankgeschäfte nicht darunter leiden sollten. Der normale betriebliche Ablauf sollte schon gewährleistet sein.
Hinzu kommen noch die Leute, die eine Kopie ihrer alten Kreditverträge anfordern, weil sie nicht mehr wissen wie viel und ob, und überhaupt. Das machen auch die Bestandsverwaltungen bei den Kreditinstituten.
Also, bei aller Liebe. Anwalt gut und schön. Ihr bekommt ja die Bearbeitungsgebühren zurückerstattet, sogar inklusive Zinsen (so sollte es jedenfalls sein). Da ist nichts bösartiges daran, dass die Banken momentan einen enormen Bearbeitungsaufwand haben und entsprechend längere Zeit benötigen.
Zitat:
ich habe erstmals im Mai 2014 per test.de-Standardbrief die Kreditbearbeitungsgebühren von einem Kredit aus 2008 von der Santander zurückgefordert. Darauf hieß es zunächst, die Forderung sei verjährt.
Das stimmt. Zu dem damaligen Zeitpunkt galt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Ein Urteil vom BGH zur Verlängerung der Verjährungsfrist wurde gegen Ende diesen Jahres vermutet. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Santander also völlig legitim deinen Anspruch abgelehnt.
Zitat:
Am 2.11. schrieb ich dann erneut, Verjährung hatte sich ja in Luft aufgelöst. Nur zwei Tage später kam ein maschinelles Schreiben von der Santander, dass meine zunächst aufgrund Verjährung abgelehnte Forderung "proaktiv" bearbeitet werde und ich bitte, bitte nicht klagen solle. Das Schreiben überschnitt sich mit meiner erneuten Forderung - offenbar gab es also eine gewisse Panik bei der Santander und man versuchte, einer Klagewelle vorzubeugen, in dem man von alleine zahlt. Zu meiner allergrößten Überraschung war die Gebühr gleichzeitig mit dem Brief schon auf meinem Konto.
Zunächsteinmal finde ich es äußerst lobenswert, dass die Santander so schnell reagiert hat! Manch eine Bank bekommt es nichtmal geregelt innerhalb von drei Wochen ein Schreiben zu versenden, dass sich die Bearbeitung verzögert! Auch die schnelle Überweisung ist doch wirklich lobenswert. Die fehlenden Zinsen, und da gebe ich dir recht, solltest du freundlichst einfordern. Wie immer gilt, der Ton macht die Musik. Auch wenn du an die Bank allgemein schreibst, der Mitarbeiter, der die fünfzigste unfreundliche Aufforderung zur Erstattung irgendwelcher Gebühren, und Drohungen mit Anwälten in den Händen hält, der wird sich sicher freuen. ;)
Wie gesagt, ich will die Banken nicht in Schutz nehmen. Es ist jedem selbst überlassen ob er einen Anwalt in Anspruch nimmt, oder nicht. Ich will nur, dass ihr vielleicht auch etwas Verständnis aufbringt. Die Situation ist nunmal so, da hat jetzt jede Bank zur Zeit massive Probleme. Und das liegt nicht am Personalmangel, denn irgendwann wird der Strom an Rückerstattungsforderungen wieder abreißen, und dann müsste man diese Leute wieder rausschmeißen.
Das die Banken momentan allerhand zu tuen haben klingt nur logisch, haben die sich die Sache doch irgendwie auch selber eingebrockt, indem sie Bearbeitungsgebühren erheben (erhoben haben), die als nebenkalkulatorischer Bestandteil zum eigentlichen Kreditzins nun in der Auffassung als unzulässig deklariert worden sind.
Die Sache mit dem Mitleid bzw. der Geduld erstreckt sich bei mir jedoch mit Blick auf den Ablauf des 31.12.2014...;)
Was ist, wenn die Bank -ohne Verzicht auf die Einrede der Verjährung- sich nun plötzlich querstellt und von Verjährung spricht - Was dann ... Pech gehabt? No way;)
Wie schon geschrieben, wenn unsereins seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kommt auch gleich die Mahnung mit Säumniszuschlag - und zwar ohne Rücksicht auf meinen nicht minder hochbelasteten Arbeitsalltag.
wollen wir hoffen das das so stimmt:
http://www.anwalt.de/.../...erbraucher-darlehensvertraegen_062413.html
http://www.mdr.de/mdr-info/banken-targo100.html
das hier jedoch lässt mich schon wieder zweifeln:
http://www.ferner-alsdorf.de/.../
Mein Mitleid mit den Bankenv... hält sich bei mir auch in Grenzen. Und damit meine ich nicht den kleinen Sachbearbeiter, der 2500 Briefe lesen muss.
Wer seine Bank noch ein bischen Dampf machen möchte und die Anwalts- oder Prozesskosten scheut, kann sich ja dort dranhängen. Jedoch ist im Erfolgsfall 1/3 der Zahlung an die Finanzierungsgesellschaft zu zahlen.
Die Seite habe ich bei Stiftung Warentest gefunden.
Zitat:
Wenn es ganz schnell gehen muss, wenden Sie sich am besten an den für Ihre Bank oder Sparkasse zuständigen Ombudsmann. Die Beschwerde bei ihm hemmt die Verjährung, auch wenn Sie die Erstattung der Bearbeitungsgebühr bei ihrer Bank noch gar nicht angefordert haben. Ausnahme: Die Schlichtung bei der Bundesbank. Sie stoppt die Verjährung nach Ansicht der Schlichter dort nicht.
Wenn Sie bereits mit unserem Musterbrief oder entsprechendem Schreiben Erstattung verlangt haben und die Bank nicht innerhalb der Frist gezahlt hat, können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, den zuständigen Ombudsmann einschalten (Ausnahme: Die Schlichter der Bundesbank; eine Beschwerde bei diesem stoppt die Verjährung nicht) oder sich an den Metaclaims-Sammelklagen gegen Deutsche Bank, Targobank, Santander, Postbank und Bank für das deutsche Kraftfahrzeuggewerbe beteiligen. Für die Rückforderung zwischen 1.1.2005 und 31.12.2011 gezahlter Kreditbearbeitungsgebühren müssen Ihre Unterlagen bis spätestens Montag, den 15. Dezember, bie Metaclaims vorliegen.
Eins der größten Rechtsirrtümer neben der Beamten-Beleidigung in Deutschland ist, dass es hier Sammelklagen geben würde. Das traurige an der Sache ist, dass das die Leute die das verzapfen selber wissen und es dennoch - meiner Meinung nach irreführend - trotzdem so nennen.
Am Ende hat doch niemand was zu verschenken und warum sollte man seine Forderung abtreten, wenn man die Sache doch selber angehen kann. Ich hab zwar selber schon schmerzlich erfahren müssen, dass Recht haben und Recht bekommen 2 verschiedene paar Schuhe sind (besonders wenn man wie ich aus Bequemlichkeit kaum Haare auf dem Kopf hat und dazu einen ausländischen Richter, der einen in eine Schublade steckt), aber in dieser Sache halte ich das für recht überschaubar.
Dennoch habe ich nach kurzem überlegen auch die Ansicht, dass ich mich wohl noch einmal selber an die Bank wenden werde und versuchen werde kurzfristig um die fehlende geforderte Auszahlung der Zinsen zu bitten - das unterstreicht dann bei einem eventuell notwendigem Gerichtsverfahren doch noch einmal meinen Willen, dass friedlich und außergerichtlich zu lösen. Allerdings bin auch ich nun langsam an dem Punkt, wo ich mir mit meinen Zinsberechnungen unsicher werde, je öfter ich das mit unterschiedlicher Software oder von Hand rechne, umso mehr kommen andere Zahlen raus.
Zitat:
@Der Schweisser schrieb am 16. November 2014 um 07:43:46 Uhr:
...
Dennoch habe ich nach kurzem überlegen auch die Ansicht, dass ich mich wohl noch einmal selber an die Bank wenden werde und versuchen werde kurzfristig um die fehlende geforderte Auszahlung der Zinsen zu bitten - das unterstreicht dann bei einem eventuell notwendigem Gerichtsverfahren doch noch einmal meinen Willen, dass friedlich und außergerichtlich zu lösen. ...
Sofern es nicht anderweitig vereinbart wurde, erfolgte bereits eine Befriedigung der Kosten und Zinsen, wenn eine Teilsumme ausgezahlt wurde. Denn die gesetzliche Befriedigungsreihenfolge lautet "zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld"; vgl. § 367 BGB.
Zitat:
@Der Schweisser schrieb am 14. November 2014 um 17:27:25 Uhr:
Jetzt bin ich nur noch am überlegen, ob ich die 1000 EUR Zinsen noch mal freundlich selber anmahne ...
Wenn Du 1.000 € Zinsen auf die Bearbeitungsgebühr errechnet hast, dann handelt es sich wohl nicht nur um einen "Kleinkredit". Wenn der Betrag von 1.000 € auf einem Zinssatz von 4 % basiert und ich mal einen Verzug von 5 Jahren rechne, dann hättest Du rd. 5.000 € Bearbeitungsgebühren erstattet bekommen. Wenn die Bearbeitungsgebühren wiederum 2 % des Kreditbetrags gewesen wären, dann ging es bei Dir immerhin um 250.000 € Kreditsumme - Respekt!
Oder solltest Du irgendwas falsch verstanden haben, nachdem Du selbst schreibst:
Zitat:
Allerdings bin auch ich nun langsam an dem Punkt, wo ich mir mit meinen Zinsberechnungen unsicher werde, je öfter ich das mit unterschiedlicher Software oder von Hand rechne, umso mehr kommen andere Zahlen raus.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Der Schweisser schrieb am 16. November 2014 um 07:43:46 Uhr:
Ich hab zwar selber schon schmerzlich erfahren müssen, dass Recht haben und Recht bekommen 2 verschiedene paar Schuhe sind (besonders wenn man wie ich aus Bequemlichkeit kaum Haare auf dem Kopf hat und dazu einen ausländischen Richter, der einen in eine Schublade steckt), aber in dieser Sache halte ich das für recht überschaubar.
Vom Gericht bekommt man ein Urteil aber nicht unbedingt Recht. Es heißt ja nicht umsonst das man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand sei.
Manchmal macht aber offensichtlich der Teufel die Vertretung.
Also wenn die Richter selber mal ein Darlehen aufgenommen haben und deren Ansprüche noch nicht verjährt sind, hätten sie sich als Richter selber wegen Befangenheit ablehnen müssen. :D
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 16. November 2014 um 12:16:38 Uhr:
Wenn Du 1.000 € Zinsen auf die Bearbeitungsgebühr errechnet hast, dann handelt es sich wohl nicht nur um einen "Kleinkredit". Wenn der Betrag von 1.000 € auf einem Zinssatz von 4 % basiert und ich mal einen Verzug von 5 Jahren rechne, dann hättest Du rd. 5.000 € Bearbeitungsgebühren erstattet bekommen. Wenn die Bearbeitungsgebühren wiederum 2 % des Kreditbetrags gewesen wären, dann ging es bei Dir immerhin um 250.000 € Kreditsumme - Respekt!
...
Das geht bei einem Bauspardarlehen ganz schnell. ;)
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 16. November 2014 um 17:42:45 Uhr:
Das geht bei einem Bauspardarlehen ganz schnell. ;)
Santander vergibt auch Bauspardarlehen? ;)
LG
Der Chaosmanager
Keine Ahnung, ich meinte nur generell.