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Kratzer Lack beschädigung (an die Kante von der Tür) nach dem Kauf entdeckt...Rechtliche Lage

VW Golf

Ich habe vor 10 tage einen Golf 6 gekauft, als ich das Auto beschichtigt habe und Probefahrt gefahren bin war nichts an das Auto dran, keine kratzer, keine Beschädigung..nichts.

Der Verkäufer war freundlich und offen, wir haben beide nochmal das auto kontroliert, nichts mit mängeln, keine Kratzer sauber und ich war zufrieden und direkt gekauft.

Den Kaufvertrag unterschrieben und abgemacht das das auto gegen Aufpreis nachhause geliefert wird.

Gestern habe ich das Auto nachhause geliefert bekommen, Abnahme gemacht, der Fahrer hat 20€ von mir erhalten und das war s!

Heute beim Tür öffnen sehe ich die Kante ein bisschen beschädigt und der Lack ist ab, ich vermute hat jemand versucht die Tür zu brechen mit einem Schraubendreher(Bild kommt noch).

Mich würde jetzt die rechtliche Sicht interessieren?

Danke

Beste Antwort im Thema

du machst ne probefahrt, nimmst das auto ab und prüfst dann nicht ob die sachen die dir wichtig sind vorhanden sind? oder fragst den verkäufer bei der probfahrt nicht danach???

selbst schuld

normalerweise kommen hier threads von den verkäfern, wo der käufer genau wie du hinterher versucht den preis zu drücken oder was auch immer.

du hast den wgen angeshen, gefahren und bei lieferung geprüft und abgenommen und soger noch 20 öcken trinkgeld rausgehauen, also war bis dahin alles gut.

wenn der verkäufer schlau ist, macht er genau das, was hier immer empfohlen wird, nicht reagieren und wenn, dann auf seinen anwalt verweisen

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Zitat: "Das Auto was ich gekauft habe ist ihr Geld Wert und bei wieder verkauf bekomme ich vielleicht mehr?."

-

Ja, dann träume einfach noch ein wenig weiter....

Wie willst du das alles finanziell schaffen innerhalb wenigen Monaten vom Golf 6 dann auf den Golf VII???? Jedes Auto verliert an Wert und wenn es dann bereits innerhalb ein paar Monaten wieder den Besitzer wechselt wird es doppelt schwierig.

Zitat:

@ktown schrieb am 9. September 2020 um 13:33:24 Uhr:

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 8. September 2020 um 19:44:15 Uhr:

Sollte der Verkäufer es in dem Inserat aufgeführt haben, so muss es vorhanden sein...

BGH Urteil gelesen? Wenn sie noch mehr Urteile brauchen, sagen sie bescheid.

Der pauschale Hinweis auf das Inserat läuft ins Leere. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an.

In dem Urteil steht auch das die Beschaffenheit des Fahrzeugs vom Verkäufer nicht garantiert wurde.

Sind also ganz andere Vorraussetzungen.

“Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer. Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung.”

Solange das nicht im Kaufvertrag festgehalten wird gilt diese,und die Annonce ist Teil des Kaufvertrages.

Aber bei mündlichen Kaufvertrag und ohne Zeugen ist das eh alles haltlos,es lässt sich nichts beweisen.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 9. September 2020 um 17:17:19 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 9. September 2020 um 13:33:24 Uhr:

BGH Urteil gelesen? Wenn sie noch mehr Urteile brauchen, sagen sie bescheid.

Der pauschale Hinweis auf das Inserat läuft ins Leere. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an.

In dem Urteil steht auch das die Beschaffenheit des Fahrzeugs vom Verkäufer nicht garantiert wurde.

Sind also ganz andere Vorraussetzungen.

1. Ich hatte darauf hingewiesen, dass es auf den Einzelfall ankommt (meine Kritik lag auf der Pauschalität).

2. Wissen sie anscheinend mehr als wir oder wo haben sie die Info her, dass vom Verkäufer was garantiert wurde?

Gewerblicher Verkäufer.... Kann Gewährleistung nicht ausschliessen,.. Kaufvertrag wurde schriftlich geschlossen...

 

Also liegt eine Form der Gewährleistung über die Beschaffenheit bei Unterzeichnung des Kaufvertrags vor. Ein Indiz für den Ausstattungsumfang ist das Inserat, wenn im Kaufvertrag nichts anderes steht (Korrektur oder Hinweis auf Umfang gemäß Besichtigung..etc.), hat dies erstmal Bestand.

Da wir aber nicht wissen, was im Kaufvertrag steht...........

Zitat:

@charif schrieb am 8. September 2020 um 19:41:19 Uhr:

 

(...)

Ich behalte das Auto noch ein Paar Monate bis ich die richtige Auto mit gute Ausstattung finde ..Golf VII Highline mit Panorama dach und DSG und ein Paar Extras...ich bleibe auf der Suche.

Das Auto was ich gekauft habe ust ihr Geld Wert und bei wieder verkauf bekomme ich vielleicht mehr?

Du hast noch kein Auto verkauft?

Kurze Haltedauer drückt jeden Verkaufspreis massiv, weil jeder denkt die Kiste ist nicht ganz koscher.

Ebenso bist du kein Händler und kannst demzufolge die Gewährleistung ausschließen.

Dazu ein weitere Haaltereintrag ...

So verbrennst du locker 2000 € .... Geld, was du jetzt gleich ins richtige Fahrzeug investieren konntest. So ungewöhnlich zu beschaffen ist so ein 0815-Golf wie dein Wunschfahrzeug sicherlich nicht.

Zitat:

@Knergy schrieb am 10. September 2020 um 08:19:11 Uhr:

Zitat:

@charif schrieb am 8. September 2020 um 19:41:19 Uhr:

 

(...)

Ich behalte das Auto noch ein Paar Monate bis ich die richtige Auto mit gute Ausstattung finde ..Golf VII Highline mit Panorama dach und DSG und ein Paar Extras...ich bleibe auf der Suche.

Das Auto was ich gekauft habe ust ihr Geld Wert und bei wieder verkauf bekomme ich vielleicht mehr?

Du hast noch kein Auto verkauft?

Kurze Haltedauer drückt jeden Verkaufspreis massiv, weil jeder denkt die Kiste ist nicht ganz koscher.

Ebenso bist du kein Händler und kannst demzufolge die Gewährleistung ausschließen.

Dazu ein weitere Haaltereintrag ...

So verbrennst du locker 2000 € .... Geld, was du jetzt gleich ins richtige Fahrzeug investieren konntest. So ungewöhnlich zu beschaffen ist so ein 0815-Golf wie dein Wunschfahrzeug sicherlich nicht.

Ich bin der 2.Halter, das Auto hat gerade 32600km auf den Tacho.

Das Auto werde ich erstmal behalten .

Danke.

Genau, alles ok. Im Prinzip ist alles gesagt.

Sicher das beim Tachostand keine 1 vergessen oder "weggefunden" wurde? Autos mit solchen Kenndaten trifft man eher weniger beim Kieshändler, die verkauft der Freundliche eigentlich immer selbst, weil Opa Herbert bei 3500 km/Jahr jede Wartung penibel bei VW hat machen lassen und da auch einen neuen Golf bestellt hat/den alten für 4000 € abgegeben hat ...

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