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Kratzer Lack beschädigung (an die Kante von der Tür) nach dem Kauf entdeckt...Rechtliche Lage

VW Golf

Ich habe vor 10 tage einen Golf 6 gekauft, als ich das Auto beschichtigt habe und Probefahrt gefahren bin war nichts an das Auto dran, keine kratzer, keine Beschädigung..nichts.

Der Verkäufer war freundlich und offen, wir haben beide nochmal das auto kontroliert, nichts mit mängeln, keine Kratzer sauber und ich war zufrieden und direkt gekauft.

Den Kaufvertrag unterschrieben und abgemacht das das auto gegen Aufpreis nachhause geliefert wird.

Gestern habe ich das Auto nachhause geliefert bekommen, Abnahme gemacht, der Fahrer hat 20€ von mir erhalten und das war s!

Heute beim Tür öffnen sehe ich die Kante ein bisschen beschädigt und der Lack ist ab, ich vermute hat jemand versucht die Tür zu brechen mit einem Schraubendreher(Bild kommt noch).

Mich würde jetzt die rechtliche Sicht interessieren?

Danke

Beste Antwort im Thema

du machst ne probefahrt, nimmst das auto ab und prüfst dann nicht ob die sachen die dir wichtig sind vorhanden sind? oder fragst den verkäufer bei der probfahrt nicht danach???

selbst schuld

normalerweise kommen hier threads von den verkäfern, wo der käufer genau wie du hinterher versucht den preis zu drücken oder was auch immer.

du hast den wgen angeshen, gefahren und bei lieferung geprüft und abgenommen und soger noch 20 öcken trinkgeld rausgehauen, also war bis dahin alles gut.

wenn der verkäufer schlau ist, macht er genau das, was hier immer empfohlen wird, nicht reagieren und wenn, dann auf seinen anwalt verweisen

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Betrachte den Kauf als Lehrgeld. Abhaken und damit fahren und glücklich werden, ist ja schliesslich ein langlebiges Qualitätsprodukt. :)

Zitat:

Grundsätzlich falsch. Ich kann - außer bei formbedürftigen Verträgen - alles mündlich vereinbaren. Ständige Rechtsprechung.

Da können sie sicherlich urteile für zitieren. Entscheidend ist, welche Regeln der Vertrag über mündliche Nebenabreden beinhaltet. Vor allem kommt es darauf an, ob im Vertrag eine Schriftformklausel vereinbart wurde.

Zitat:

Und fast immer ist es damit eine AGB, die unwirksam ist. Ständige Rechtsprechung

Da gebe ich Ihnen Recht. Hat die Schriftformklausel AGB Charakter dann wird es schwierig. Jedoch liegt hierbei die Beweislast immer noch beim Käufer.

Zitat:

Du widersprichst damit inhaltlich 1. und 2.! Denn offenbar kommt es dann ja doch auf mündliche Zusagen an...

Meines Erachtens nein. Aber das ist eine anderes Thema denn die Beweislast bleibt weiterhin beim Käufer.

Zitat:

In der realen Welt gibt es oft so etwas wie eine Annonce.

Na ob sie sich da nicht zu weit herauslehnen.

BGH Urteil v. 27.09.2017 - VIII ZR 271/16

Zitat:

@ktown schrieb am 8. September Na ob sie sich da nicht zu weit herauslehnen. [url=https://blog.burhoff.de/2017/11/45681/]BGH Urteil v. 27.09.2017 - VIII ZR 271/16

Touché.

Ich hatte da noch die Rechtsprechung bspw. des OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2016 – 28 U 2/16 im Hinterkopf, die bei einer Angabe im Inserat von einer Beschaffenheitsvereinbarung ausgegangen sind.

Der BGH sieht darin nunmehr nur eine öffentliche Zusage, die durchaus vom einem Gewährleistungsausschluss erfasst sein kann.

Wobei hier eine Rolle spielen könnte, dass im Kaufvertrag ja gerade kein:

"Opel Adam Slam" sondern ein "Opel Adam" verkauft wurde.

Mithin liegt eine ausdrückliche Abweichung von der Annonce vor.

Ob dies anders zu bewerten sein könnte, wenn Ausstattungsmerkmale ausdrücklich genannt werden, im Kaufvertrag aber keine Ausführungen dazu gemacht werden? Wenn man der Dogmatik des BGH-Urteil folgt, wohl eher nicht. Abwarten, was die Zukunft bringt.

Was hat euer Geplänkel jetzt mit der Beschädigung der Tür zu tun?

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. September 2020 um 12:37:34 Uhr:

Was hat euer Geplänkel jetzt mit der Beschädigung der Tür zu tun?

Garnichts. Mal wieder typisches "Ich bin viel schlauer als wie du" Geschwätz.

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. September 2020 um 12:37:34 Uhr:

Was hat euer Geplänkel jetzt mit der Beschädigung der Tür zu tun?

Nichts. Aber mit den fehlenden Austattungsmerkmalen, die ebenfalls Thema des Threads sind.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. September 2020 um 12:38:48 Uhr:

 

Garnichts. Mal wieder typisches "Ich bin viel schlauer als wie du" Geschwätz.

Kann man so empfinden. Wenn sich das Gefühl häufiger einstellt, kann man daraus auch möglicherweise Rückschlüsse ziehen :)

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. September 2020 um 12:37:34 Uhr:

Was hat euer Geplänkel jetzt mit der Beschädigung der Tür zu tun?

Hat jemand behauptet, das es um die Beschädigung der Tür geht? Da der TE aber weitere Sachverhalte zur Diskussion gibt ist die Betrachtung der Bewertung von mündlichen Aussagen und/oder Anzeigentext nicht unerheblich.

was stand denn explizit in der anounce/ fz beschreibung?

waren da regensensor und lichtautomatik auf geführt?

war da eine ausstattungslinie aufgeführt, anhand derer man in einem ausstattungsverzeichniss diese sachen hätte finden können?

oder ist bei der eingangs genannten version die gewünschetn sachen überhaupt nicht dabei und der te dachte nur sie wären dabei??

 

fragen über fragen

ich als verkäufer würde mich zurücklehnen und gemütlich mein nachmittagsbier trinken, und wenn ir der käufer telefonisch zu sehr auf den sack geht seine nummer blocken

gekauft wie gesehen

Zitat:

@ktown schrieb am 8. September 2020 um 13:03:33 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. September 2020 um 12:37:34 Uhr:

Was hat euer Geplänkel jetzt mit der Beschädigung der Tür zu tun?

Hat jemand behauptet, das es um die Beschädigung der Tür geht? …

Ja, der TE:

Zitat:

Heute beim Tür öffnen sehe ich die Kante ein bisschen beschädigt und der Lack ist ab, ich vermute hat jemand versucht die Tür zu brechen mit einem Schraubendreher(Bild kommt noch).

Mich würde jetzt die rechtliche Sicht interessieren?

Zitat:

@charif schrieb am 7. September 2020 um 07:47:01 Uhr:

 

.ich glaube ich fahre selbst hin(80km von mir) damit er selbst alles sieht und ein paar sachen bei der Beschreibung stimmt sogar nicht...Regensensor, Automatik Licht(wenn du ein Unterführung fährst schaltet das Licht Automatik) und ein paar extras geschrieben, aber jetzt mit Arbeisstskollege beim Auto angucken festgestellt weil er selbst gleiches Auto fährt mit viel extras alles nicht stimmt mit der Beschreibung?

Mal sehen was ich machen soll?

;)

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. September 2020 um 14:13:38 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 8. September 2020 um 13:03:33 Uhr:

Hat jemand behauptet, das es um die Beschädigung der Tür geht? …

Ja, der TE:

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. September 2020 um 14:13:38 Uhr:

Zitat:

Heute beim Tür öffnen sehe ich die Kante ein bisschen beschädigt und der Lack ist ab, ich vermute hat jemand versucht die Tür zu brechen mit einem Schraubendreher(Bild kommt noch).

Mich würde jetzt die rechtliche Sicht interessieren?

und nach dem ersten Beitrag hören sie auf zu lesen? Im nächsten Beitrag wurde der Sachverhalt durch den TE schon erheblich aufgebohrt.:D

Zitat:

@ktown schrieb am 8. September 2020 um 14:20:09 Uhr:

 

und nach dem ersten Beitrag hören sie auf zu lesen? Im nächsten Beitrag wurde der Sachverhalt durch den TE schon erheblich aufgebohrt.:D

Naja, eventuell wurde ja z.B. die Lichtautomatik im BC auscodiert ? Bei meinem Opel ist das möglich.

Ebenso der Regensensor für die Scheibenwischer. Diese Automatik kann ich auch ausschalten.

Man weiss ja nicht, wer das Fahrzeug vorher gefahren hat. Und dieser Fahrer eben keine Helferlein nutzen wollte.

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. September 2020 um 10:25:42 Uhr:

Zitat:

@charif schrieb am 6. September 2020 um 16:33:21 Uhr:

… Gestern … Abnahme gemacht, … Heute … beschädigt

Jetzt musst du nachweisen, dass der Schaden zwischen gestern und heute nicht entstanden sein kann. Das wird dir nicht gelingen. Ich würde das Spritgeld für die 160 km Rundfahrt besser in einen Lackstift investieren und den Schaden beheben.

Ja, Lackstift original VW habe ich für 11,99€ bestellt.

Laut Arbeitskollege, Kratzer ist nicht zu sehen und damit nicht böse einfach lack leicht drauf und gut ist es, damit im Winter kein Rost bildet.

Ich behalte das Auto noch ein Paar Monate bis ich die richtige Auto mit gute Ausstattung finde ..Golf VII Highline mit Panorama dach und DSG und ein Paar Extras...ich bleibe auf der Suche.

Das Auto was ich gekauft habe ust ihr Geld Wert und bei wieder verkauf bekomme ich vielleicht mehr?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 8. September 2020 um 16:26:32 Uhr:

Naja, eventuell wurde ja z.B. die Lichtautomatik im BC auscodiert ?

Oder wie bei meinem letzten Wagen... Licht/Regensensor war verbaut und voll funktionsfähig. Nützt nur nichts, wenn die falsche Frontscheibe (falsches Baujahr und dort anderer Sensor) verbaut wurde und der Sensor abgedeckt wird.

Gibt viele Ursachen.

Sollte der Verkäufer es in dem Inserat aufgeführt haben, so muss es vorhanden sein... die Frage ist nur, wie eine Preisminderung aussähe, wenn der Käufer auf einem Schadenersatz besteht.... Die zu erwartende Summe dürfte nahezu lächerlich gering sein.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 8. September 2020 um 19:44:15 Uhr:

Sollte der Verkäufer es in dem Inserat aufgeführt haben, so muss es vorhanden sein...

BGH Urteil gelesen? Wenn sie noch mehr Urteile brauchen, sagen sie bescheid.

Der pauschale Hinweis auf das Inserat läuft ins Leere. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an.

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