Kratzer in der Tiefgarage - HILFE!

Hi liebes Forum.

Ich hab ein gewaltiges Problem.

Sachlage ist folgende. Mit meinem neuerstandenen Kfz steh ich in einer abgeschlossenen und nur für Mieter zugänglichen Tiefgarage. Und wie es der Teufel haben will hab ich einen freundlichen Nachbarn der mir, anscheinend aus Neid oder geplagt durch Minderwertigkeitskomplexen, das Auto zerkratzt.

Ich hab auch ne überwachungskamera gekauft schön handlich und klein (muss sagen für wenig geld) und hab da das problem das ich die alle drei stunden aufladen muss. Da ich vermute das dieser Mensch auch noch unter Verfolgungswahn leidet bin ich mir sicher das er aus seinem Auto aus auch eine Überwachung der Tiefgarage gestartet hat.

Worauf ich das behaupte ist leicht gesagt. Insgesammt drei verschiedene Vorfälle und jedesmal dann wenn ich die Kamera nicht positioniert habe. So mal eins und eins zusammen zählen?

Egal der Schaden ist da und ich will jetzt eine Langzeitüberwachung meines Wagen durchführen am besten vom Auto aus und mit wenig Aufwand mit 360° tag/nacht überwachung.

Ich hab auch sohon a bisl was gefunden im Netz aber wenn ich ehrlich bin nicht wirklich was brauchbares.

Übrigens mal zum Rechtlichen wenn ich das Auto auf einem Besucherparkplatz der öffentlich zugänglich ist abstelle ist das dann die überwachung meines Eigentums legal in Österreich? (von deutschem Gesetz hab ich ja hier zu dem Thema schon was gelesen aber wie is das jetzt bei uns in Österreich???

Ich würde mich wahnsinnig freuen über Zahlreiche Ratschläge und Tipps und bitte verweißt mich nicht auf die Suchfunktion. Ich hab glaub ich die letzte Woche min 6 Stunden am Tag mit der durchforstung des WWW verbracht.

Mfg Dracoextrem

Beste Antwort im Thema

Boy ... wir sind hier in good old Germany and not in Harakiri Amerika, ok?
Hier läuft nicht jeder **** mit einer Waffe herum und knallt einfach die Leute ab, weil ihm irgendein Gesetz das Recht dazu gibt. Das solltest du langsam mal begreifen ... wenn du einen Uni-Abschluß haben solltest, was ich nicht glaube. Zudem, nicht jeder versteht dein english ... und es wäre nett, wenn du in Zukunft ein verständliches deutsch schreiben würdest. Wobei dein deutsch nicht Fehlerfrei sein muß!

Anscheinend bist du in Amiland falsch programmiert worden ...

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bei uns istes einfach geregelt,

Innerhalb von einem Geschaft, brauchst du NICHT bekanntgeben das du ein Uberwachungsystem hast. Auf den Parkplatzen vor den Geschaften stehen Schilder das einen Uberwachung vrhanden ist. -moglicherweise zur Abschreckung-.

Privathaus, kein Geschaft, brauche ich auch nicht anzugeben das eine uberwachung statttfindet.

Ich wurde zwei Cameras bentzen, weitwinkel oder fish eye vorne Links, Lenkrad, die andere hinten rechts, Das sollte eigentlich alles abdecken um das Fahrzeug.

Alle 2sec. ein Bild, oder genug speicher fur 10std. USB wurde die Stromversorgung ubernehmen.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von SamEye


als Beweismittel sind sie sicher nicht zulässig; dem Richter steht es aber während Verhandlungen frei, diese in Augenschein zu nehmen 😉
Warum sollte eine Videoaufnahme nicht zugelassen sein. Heute wird sowas bei Gericht doch immer sehr gern verwendet. Außerdem warum sollte es dann in einer Bank erlaubt sein ?

Also, zur Wahrheitsfindung bzw. einen Täter zu überführen ist sowas durchaus erlaubt und wird auch verwendet.

Netten Gruß
Rolf

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von SamEye


als Beweismittel sind sie sicher nicht zulässig; dem Richter steht es aber während Verhandlungen frei, diese in Augenschein zu nehmen 😉
Warum sollte eine Videoaufnahme nicht zugelassen sein. Heute wird sowas bei Gericht doch immer sehr gern verwendet. Außerdem warum sollte es dann in einer Bank erlaubt sein ?

Also, zur Wahrheitsfindung bzw. einen Täter zu überführen ist sowas durchaus erlaubt und wird auch verwendet.

Netten Gruß
Rolf

weil Privatvideos in der Regel vom Gericht als manipulierbar angesehen werden und die Originalität der Aufnahme nur mit hohem Aufwand geprüft werden kann. Ich relativiere aber meine These mit "als Beweismittel werden sie in der Regel nicht zugelassen".

Offizielle Videos, etwa aus einem Providafahrzeug oder einer Banküberwachung sind hiervon aus nachvollziehbaren Gründen (eingemessenes, nicht manipulierbares Equipment etc.) natürlich ausgenommen.

Zitat:

Original geschrieben von LingLing88


Alte gute Bürgerwehr,

ich würde mal zeit lang in der Tiefgarage neben mein Auto pennen,

😰😰😰 Diese Aussage irritiert mich ein wenig,

http://www.mainzer-rhein-zeitung.de/.../...98_1_articlepopup_lobo5.JPG

Zitat:

Original geschrieben von SamEye



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Warum sollte eine Videoaufnahme nicht zugelassen sein. Heute wird sowas bei Gericht doch immer sehr gern verwendet. Außerdem warum sollte es dann in einer Bank erlaubt sein ?

Also, zur Wahrheitsfindung bzw. einen Täter zu überführen ist sowas durchaus erlaubt und wird auch verwendet.

Netten Gruß
Rolf

weil Privatvideos in der Regel vom Gericht als manipulierbar angesehen werden und die Originalität der Aufnahme nur mit hohem Aufwand geprüft werden kann. Ich relativiere aber meine These mit "als Beweismittel werden sie in der Regel nicht zugelassen".
Offizielle Videos, etwa aus einem Providafahrzeug oder einer Banküberwachung sind hiervon aus nachvollziehbaren Gründen (eingemessenes, nicht manipulierbares Equipment etc.) natürlich ausgenommen.

Was macht denn ein Privatdedektiv ? Wozu gibt es Alarmüberwachungsanlegen in privaten Häuser, Bahnhöfen, Krankenhäusern, Kaufhäusern, Parkplätzen, die Liste wäre unendlich ??? In Großstädten gibt es mittlerweile einige tausend Videoüberwachungsanlagen.

Mittlerweile werden vor jedem Gericht Videos zugelassen. Nächste Woche habe ich ein Gerichtstermin als Zeuge, zugelassen ist dabei auch ein privates Video.

Kids werden anhand ihrer privaten Videos mit dem Handy überführt ? Strafverfolgung mittlerweile auf Facebook, dort werden private Videos als Beweismittel für eine durchgeführte Straftat sichergestellt u.s.w.

Sollte ein Richter bedenken an die Glaubwürdigkeit des Videos haben, weis er schon was er zu veranlassen hat.

Beispiel: http://www.mv-recht.de/.../...verkehr-aufgezeichnet-wurde-zb-draengeln

Gruß Rolf

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Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von SamEye


weil Privatvideos in der Regel vom Gericht als manipulierbar angesehen werden und die Originalität der Aufnahme nur mit hohem Aufwand geprüft werden kann. Ich relativiere aber meine These mit "als Beweismittel werden sie in der Regel nicht zugelassen".
Offizielle Videos, etwa aus einem Providafahrzeug oder einer Banküberwachung sind hiervon aus nachvollziehbaren Gründen (eingemessenes, nicht manipulierbares Equipment etc.) natürlich ausgenommen.

Was macht denn ein Privatdedektiv ? Wozu gibt es Alarmüberwachungsanlegen in privaten Häuser, Bahnhöfen, Krankenhäusern, Kaufhäusern, Parkplätzen, die Liste wäre unendlich ??? In Großstädten gibt es mittlerweile einige tausend Videoüberwachungsanlagen.

Mittlerweile werden vor jedem Gericht Videos zugelassen. Nächste Woche habe ich ein Gerichtstermin als Zeuge, zugelassen ist dabei auch ein privates Video.

Kids werden anhand ihrer privaten Videos mit dem Handy überführt ? Strafverfolgung mittlerweile auf Facebook, dort werden private Videos als Beweismittel für eine durchgeführte Straftat sichergestellt u.s.w.

Sollte ein Richter bedenken an die Glaubwürdigkeit des Videos haben, weis er schon was er zu veranlassen hat.

Beispiel: http://www.mv-recht.de/.../...verkehr-aufgezeichnet-wurde-zb-draengeln

Gruß Rolf

Also so wie ich diesen Bericht der hier gepostet verstehe, ist eine Videoaufzeichnung an einem Ort wo andere Personen damit rechnen müssten auch zulässig.

Und bei uns ist ja auch der Fall das in unserer Tiefgarage eine einzelnen Videokamera montiert ist. Nachteil ist nur das sie hauptsächlich das Einfahrtstor im Blickwinkel hat und nur sporadisch einen Teil der Garage. Somit würde eigentlich das private filmen der (ich benenne es mal so) "Verdachtsperson" in unserer Tiefgarage rechtens sein da jeder Mieter der Tiefgarage weiß das diese auch teilweise überwacht wird.

Und meiner Meinung nach wenn ich keine Videos von anderen Personen archiviere bzw. gleich lösche (ausser es geht um eine strafbare Handlung) hätte ich auch keine Probleme mit dem Datenschutz bzw auch keine Verletzung von anderen Persönlichkeitsrechten.

Bitte korregiert mich wenn ich da jetzt falsch liege!!

Was du schreibst ist richtig.
Du kannst auch kleine Sticker an die Scheiben Kleben, Auto ist unter video surveillance -Video Uberwachung- .
Rudiger

In dem Link kannst du dir aussuchen was du zusatzlich benutzen mochtest.
http://www.sodahead.com/.../?...

Recorded-video-surveillance-sign-s-5326
Videotaped-smile-aluminum-sign-k-2265
Xl1682-r
+1

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971



Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


Rudiger,

kann es sein, dass deine Ami-Aufenthalte deine Birne etwas aufgeweicht haben, oder hast du selber bei Polizeikontrollen die 5er D-Cell zu oft auf die Rübe bekommen?

Erschreckend, dass die meisten Vorurteile über Amis (oder solche die es gerne sein möchten) sich irgendwann bestätigen.

Warum muss ich bei Rüdigers Beiträgen immer automatisch an Konny Reimann denken? 🙂

Mich erinnert er eher an Arnold Schwarzenegger - insbesondere sein Englisch 😁

Zitat:

Original geschrieben von Draco-Extrem


Und ehrlichgesagt die Versönungsmasche passt nicht in meine Auffassung von Recht und Ordnung.

Genau darin liegt wohl das Problem ....

Ich glaube, ein Umzug ist für Euch beide die beste Lösung. 😉

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


(...)
Was macht denn ein Privatdedektiv ? Wozu gibt es Alarmüberwachungsanlegen in privaten Häuser, Bahnhöfen, Krankenhäusern, Kaufhäusern, Parkplätzen, die Liste wäre unendlich ??? In Großstädten gibt es mittlerweile einige tausend Videoüberwachungsanlagen.

Mittlerweile werden vor jedem Gericht Videos zugelassen. Nächste Woche habe ich ein Gerichtstermin als Zeuge, zugelassen ist dabei auch ein privates Video.
(...)

sorry, dass ich mit "Offizielle Videos" einen Ausdruck gewählt habe, der Dich offensichtlich nicht abstrahieren lässt, welche Videos ggf. noch gemeint sein könnten, die vor Gericht zugelassen werden 😉

Das ist einfach zu erklaren, du denkst in Englisch, lebst in English, zahlst in English, dann ubersetzt du auf einem Deutschen Forum alles ins Deutsche und wieder zuruck. Lustig ist es in conference calls, wo ubersetzt werden muss, dann kommst du ganz durcheinander. Deutsche Satzstellung im Englishen, Englishe Satzstellung ins Deutsche.
Lustig sind die ersten Tage in Deutschland, alle erwarten das du fliessend bist, und Dir fallen die Vocabel nicht ein. Andersherum ist es zu Hause einfacher, alles ist in english.

Schwarzenegger ist fur mich einfach zu kopieren.😁
Da machen wir uns immer eine Spass draus.
Rudiger

Mich erinnert er eher an Arnold Schwarzenegger - insbesondere sein Englisch 😁

Zitat:

Original geschrieben von Draco-Extrem



Egal der Schaden ist da und ich will jetzt eine Langzeitüberwachung meines Wagen durchführen am besten vom Auto aus und mit wenig Aufwand mit 360° tag/nacht überwachung.

Ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Google mal selber nach dem warum (bin zu faul)

Er bezahlt doch Miete fur den Stellplatz.
An Tankstellen sind Video Aufzeichnungen, Privatgelande ,offen wie eine Tiefgarage.
Bankautomat, Video Aufnahme in die Offentlichkeit,
Offentliche Parkplatze, U-Bahn, S-Bahn.
Sei mal fleissig, nicht faul, und suche deinen Text wo es Illegal ist.
Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Zitat:

Original geschrieben von Draco-Extrem



Egal der Schaden ist da und ich will jetzt eine Langzeitüberwachung meines Wagen durchführen am besten vom Auto aus und mit wenig Aufwand mit 360° tag/nacht überwachung.
Ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Google mal selber nach dem warum (bin zu faul)

Such dir eine Kamera, die über einen Bewegungsmelder gestartet wird und auch Aufnahmen im Dunkeln über Infrorot Beleuchtung machen kann. Ich weiß ja nicht welche Möglichkeiter der Anbringung du in der Tiefgarage hast. Wenn die Kamera nicht verdeckt und Diebstahlsicher Außen angebracht werden kann, müsstest du sie im Auto platzieren. Um im Auto alles nötig aufzuzeichnen sind dann vermutlich 2-3 Kameras nötig.

Ich denke da an sowas: http://www.shop-alarm.de/Speicherkamera_mit_Nachtsichtmodus_und_Bewegungserkennung.html

Im Standby 200h Aufnahme hören sich ziemlich gut an.

Oder besorge dir für deine jetzige Kamera einen Ersatzakku, das die Kamera permanent laufen kann.

Und wenn die Überwachung mit Ersatzakku, oder weiteren Kameras sicher gestellt ist, ärger deinen Lieblings-Nachbar gehörig, so dass du den Schweinepriester bald dran kriegst.

gilt es schon als erpressung wenn man dem täter die aufzeichnung zeigt und ihn bittet die entstandenen kosten zu ersetzen?

Nein.

StGB § 253 Erpressung

:

Zitat:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(Hervorhebung von mir.)

Eine Schadenersatzforderung ist nicht rechtswidrig. Die vorangegangen Fälle sind dann aber eine andere Baustelle.

Edith hat noch eine Erklärung nachgeliefert.

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