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Leihwagen Kostenlos/Kostenpflichtig von VW bei Lieferverzug

VW Golf 8 (CD)

Hey, ich denke das interessiert doch den ein oder anderen. Ich würd diesen Post gerne **ausschließlich** dafür verwenden um sich über die von Volkswagen bereit gestellten Leihwagen auszutauschen. Was interessant wäre, falls ihr einen fahren dürft: Wurde der euch vom Händler angeboten/ habt ihr Nachgefragt ?

zahlt ihr dafür etwas / wird der euch kostenfrei bis zur Lieferung bereitgestellt ? Wann sollte euer Auto da sein/ Wann habt ihr den Leihwagen erhalten? Habt ihr euren Händler vorher in Lieferverzug gesetzt?

Mein Auto sollte laut Bestellung März/April da sein Online steht bisher Juni ( APi lässt sich auch nicht mehr auslesen aber der letzte stand war 04.06.2020).

Mfg

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423 Antworten

Zitat:

@tim8gte schrieb am 18. Februar 2021 um 10:03:33 Uhr:

Zitat:

@Andii1 schrieb am 18. Februar 2021 um 09:11:16 Uhr:

 

Welche SB hast Du bei dem Polo?

SB 300€

Das geht ja. Was kostet Dich der Wagen sonst?

Zitat:

@Andii1 schrieb am 18. Februar 2021 um 18:29:58 Uhr:

Zitat:

@tim8gte schrieb am 18. Februar 2021 um 10:03:33 Uhr:

 

SB 300€

Das geht ja. Was kostet Dich der Wagen sonst?

Knapp 300€, bekomme aber einen Gutschein über 200€ vom Autohaus wovon ich dann Felgen kaufen kann beispielsweise. Sodass es effektiv denke 240€ werden. Fahre den Polo wahrscheinlich insgesamt 3 Monate.

Zitat:

@kabeldesigner schrieb am 18. Februar 2021 um 18:03:43 Uhr:

Ab 01.03 kommen die Clubsport im Angebot :):D

Wie ist denn das gemeint? Ich warte auch vergebens auf meinen CS.. wurde nun das 4x nach hinterverlegt, erneut 5 Wochen auf KW 20.. Angepriesen war mal Februar.. Dennoch habe ich erst ein Anrecht auf einen Leihwagen ab dem 05.04.

Zitat:

@tim8gte schrieb am 18. Februar 2021 um 21:04:50 Uhr:

Zitat:

@Andii1 schrieb am 18. Februar 2021 um 18:29:58 Uhr:

 

Das geht ja. Was kostet Dich der Wagen sonst?

Knapp 300€, bekomme aber einen Gutschein über 200€ vom Autohaus wovon ich dann Felgen kaufen kann beispielsweise. Sodass es effektiv denke 240€ werden. Fahre den Polo wahrscheinlich insgesamt 3 Monate.

Das ist doch ein fairer Deal. Vielleicht kann ich sowas auch mit meinem Autohaus vereinbaren. Hoch gerechnet von 21.12. bis 12.3. kostet mich der T-Roc Ersatzwagen gerade rund 500€ aufgrund meiner gesenkten SB auf 150€.

 

Zitat:

@Andii1 schrieb am 19. Februar 2021 um 11:06:45 Uhr:

Zitat:

@tim8gte schrieb am 18. Februar 2021 um 21:04:50 Uhr:

 

Knapp 300€, bekomme aber einen Gutschein über 200€ vom Autohaus wovon ich dann Felgen kaufen kann beispielsweise. Sodass es effektiv denke 240€ werden. Fahre den Polo wahrscheinlich insgesamt 3 Monate.

Das ist doch ein fairer Deal. Vielleicht kann ich sowas auch mit meinem Autohaus vereinbaren. Hoch gerechnet von 21.12. bis 12.3. kostet mich der T-Roc Ersatzwagen gerade rund 500€ aufgrund meiner gesenkten SB auf 150€.

So gut läuft es bei mir leider nicht. Ich werde rund 470€ für den niedrigeren Selbstbehalt bezahlen müssen für rund 80

Tage Leihzeit bei mir.

Hallo Leute,

brauche mal etwas Hilfe da ich leicht verunsichert bin. Es geht um den Anspruch auf einen Leihwagen.

Folgendes habe ich hier aufgeschnappt:

- Der Händler, nicht VW financial services, ist der Ansprechpartner wegen einem Leihwagen/Verzugssetzung.

- Wenn man einen unverbindlichen Liefertermin hat muss dieser zuerst um 6 Wochen überschritten werden.

- Dann stellt man schriftlich Lieferverzug mit einer Frist von 2 Wochen.

- Dann, nach 8 Wochen, hat man die Möglichkeit zu stornieren oder einen kostenlosen Leihwagen zu fordern.

- Einen Leihwagen vor diesen 8 Wochen bekommt man nur durch Kulanz seitens des Händlers.

Konkret in meinem Fall wäre das dann:

Unverbindlicher Termin Januar/21

+6 Wochen

+2 Wochen

=Ab 01.04.21 Anspruch auf Leihwagen und Möglichkeit zum stornieren.

Den unverbindlichen Liefertermin entnahm ich zum einen dem Schreiben PrivatLeasing-Bestellung (war bei den Vertrags Unterlagen enthalten). Dort steht im unteren Drittel von Seite 1:

Liefertermin

M. 01.2021 unverbindlich

Zum anderen einem Brief namens P R I V A T - L E A S I N G - V E R T R A G welcher aus 3 Seiten besteht und per Post 4 bis 8 Wochen nach Vertragsunterzeichnung bei mir ankam. Bei dem Brief steht auf Seite 1 (komischerweise Seite 2 genannt):

Liefertermin unverbindlich GEM. BESTELLUNG

Nun ist so das ich meinen Händler Ende Januar per Mail anschrieb und ihm freundlich mitteilte das ich großes Interesse an einem Leihwagen ab dem 15.02.2021 habe.

Seine Antwort kam einen Monat später und lautet wie folgt:

Sehr geehrter Herr -------,

leider habe ich keine besseren Nachrichten für Sie, der Liefertermin steht immer noch auf Juli 2021. Volkswagen hat diesen Termin nun bestätigt, der unverbindliche Auslieferungstermin ist leider nicht bindend und leider nur eine Vorschau.

Volkswagen gibt kostenlose Leihfahrzeuge erst ab dieser bestätigten Lieferwoche frei, heißt wenn wir KW27/21 z.B. als Liefertermin haben hätten Sie mit einem Verzug auf die KW30/21 einen Leihwagenanspruch aber der KW28/21.

Ich hatte Ihnen damals gesagt das wir nicht zu viel Zeit verlieren dürfen da die Nachfrage sehr hoch ist und leider hat es fast zwei Wochen gebraucht bis ich den Vertrag wieder unterschrieben vorliegen hatte.

Ich kann Sie vollkommen verstehen und kann den Ernst der Lage nachvollziehen. Ich weiß auch wie wichtig es ist aktuell mobil zu sein. Nur leider können wir Ihnen nicht einfach einen Leihwagen vom Händler kostenlos übergeben. Die Kosten bleiben bei uns als Händler hängen und das ist leider bei einem Leihwagen über diese Dauer nicht wenig.

Die User aus dem Forum haben soweit Recht, jedoch muss Volkswagen in Verzug geraten nach dem bestätigten Liefertermin.

Es tut mir echt leid, ich werde mit meinem Verkaufsleiter noch mal über das Thema sprechen und gebe Ihnen eine Information.

Mit freundlichen Grüßen

------ -----

Damit ihr versteht, ich schreibe diesen Roman und bitte hier um Hilfe da ich seit 14. Februar kein eigenes, funktionstüchtiges Fahrzeug mehr habe. Zurzeit kann ich ein Auto eines Familienmitglieds mitbenutzen. Doch mein Liefertermin laut Lounge ist mittlerweile bei Juli/21 und die API sagt 10.09.2021. Das würde die Dauer und den Rahmen (das Familienmitglied hat zurzeit noch Urlaub) der Mitbenutzung erheblich überstrapazieren.

Mir geht es daher einfach nur um einen funktionstüchtigen PKW ohne zusätzliche Kosten, kann von mir aus auch ein älterer UP! sein.

Nun meine Fragen:

Was haltet ihr von der Mail?

Ist es nicht so das der unverbindliche Termin aus den oben genannten Dokumenten +8 Wochen als Frist bis zum Leihwagenanspruch und gilt?

Wenn nein, welche Angabe zählt dann und wo finde ich diese?

Von der Angabe mit Juli über die er schrieb habe ich bisher aufjedenfall nirgendswo, außer in der Lounge und in dieser Mail, etwas gesehen oder gehört.

Ich hoffe ihr könnt mir mit meinen Fragen weiterhelfen.

Vielen Dank schonmal.

@ian2271

Zitat:

Der Händler, nicht VW financial services, ist der Ansprechpartner wegen einem Leihwagen/Verzugssetzung

Nein, die VWFS ist dein Ansprechpartner für Verzugsmeldungen. Diese wenden sich dann an deinen Händler und klären mit ihm alles weitere. Dein Händler sollte dann auf dich zukommen.

Zitat:

Ich hatte Ihnen damals gesagt das wir nicht zu viel Zeit verlieren dürfen da die Nachfrage sehr hoch ist und leider hat es fast zwei Wochen gebraucht bis ich den Vertrag wieder unterschrieben vorliegen hatte

Das ist ehrlich gesagt eine absolute Frechheit und imho unseriös, dich dafür verantwortlich zu machen. Der Wagen hätte auch schon lange da sein können oder noch später kommen, der Bestellzeitpunkt hat damit nicht zwangsläufig etwas zu tun. Da will mir dir den schwarzen Peter zustecken.

Hast DU denn die VWFS in Verzug gesetzt oder den Händler? An wen ging das Schreiben?

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 25. Februar 2021 um 18:02:42 Uhr:

@ian2271

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 25. Februar 2021 um 18:02:42 Uhr:

Zitat:

Der Händler, nicht VW financial services, ist der Ansprechpartner wegen einem Leihwagen/Verzugssetzung

Nein, die VWFS ist dein Ansprechpartner für Verzugsmeldungen. Diese wenden sich dann an deinen Händler und klären mit ihm alles weitere. Dein Händler sollte dann auf dich zukommen.

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 25. Februar 2021 um 18:02:42 Uhr:

Zitat:

Ich hatte Ihnen damals gesagt das wir nicht zu viel Zeit verlieren dürfen da die Nachfrage sehr hoch ist und leider hat es fast zwei Wochen gebraucht bis ich den Vertrag wieder unterschrieben vorliegen hatte

Das ist ehrlich gesagt eine absolute Frechheit und imho unseriös, dich dafür verantwortlich zu machen. Der Wagen hätte auch schon lange da sein können oder noch später kommen, der Bestellzeitpunkt hat damit nicht zwangsläufig etwas zu tun. Da will mir dir den schwarzen Peter zustecken.

Hast DU denn die VWFS in Verzug gesetzt oder den Händler? An wen ging das Schreiben?

Hey super, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also ich habe noch niemanden in Verzug gesetzt. Kann ich ja auch meines Wissens erst nach 6 Wochen, also ab dem 15.03.2021.

Das Schreiben war auch erstmal nur per Mail an meinen Händler.

Hallo liebe Community,

brauche mal etwas Hilfe da ich leicht verunsichert bin. Es geht um den Anspruch auf einen Leihwagen.

 

Folgendes habe ich hier aufgeschnappt:

 

- Der Händler, nicht VW financial services, ist der Ansprechpartner wegen einem Leihwagen/Verzugssetzung.

 

- Wenn man einen unverbindlichen Liefertermin hat muss dieser zuerst um 6 Wochen überschritten werden.

 

- Dann stellt man schriftlich Lieferverzug mit einer Frist von 2 Wochen.

 

- Dann, nach 8 Wochen, hat man die Möglichkeit zu stornieren oder einen kostenlosen Leihwagen zu fordern.

 

- Einen Leihwagen vor diesen 8 Wochen bekommt man nur durch Kulanz seitens des Händlers.

 

Konkret in meinem Fall wäre das dann:

 

Unverbindlicher Termin Januar/21

+6 Wochen

+2 Wochen

=Ab 01.04.21 Anspruch auf Leihwagen und Möglichkeit zum stornieren.

 

Den unverbindlichen Liefertermin entnahm ich zum einen dem Schreiben PrivatLeasing-Bestellung (war bei den Vertrags Unterlagen enthalten). Dort steht im unteren Drittel von Seite 1:

 

Liefertermin

M. 01.2021 unverbindlich

 

Zum anderen einem Brief namens P R I V A T - L E A S I N G - V E R T R A G welcher aus 3 Seiten besteht und per Post 4 bis 8 Wochen nach Vertragsunterzeichnung bei mir ankam. Bei dem Brief steht auf Seite 1 (komischerweise Seite 2 genannt):

 

Liefertermin unverbindlich GEM. BESTELLUNG

 

Nun ist so das ich meinen Händler Ende Januar per Mail anschrieb und ihm freundlich mitteilte das ich großes Interesse an einem Leihwagen ab dem 15.02.2021 habe.

 

Seine Antwort kam einen Monat später und lautet wie folgt:

 

Sehr geehrter Herr -------,

 

leider habe ich keine besseren Nachrichten für Sie, der Liefertermin steht immer noch auf Juli 2021. Volkswagen hat diesen Termin nun bestätigt, der unverbindliche Auslieferungstermin ist leider nicht bindend und leider nur eine Vorschau.

 

Volkswagen gibt kostenlose Leihfahrzeuge erst ab dieser bestätigten Lieferwoche frei, heißt wenn wir KW27/21 z.B. als Liefertermin haben hätten Sie mit einem Verzug auf die KW30/21 einen Leihwagenanspruch aber der KW28/21.

 

Ich hatte Ihnen damals gesagt das wir nicht zu viel Zeit verlieren dürfen da die Nachfrage sehr hoch ist und leider hat es fast zwei Wochen gebraucht bis ich den Vertrag wieder unterschrieben vorliegen hatte.

 

Ich kann Sie vollkommen verstehen und kann den Ernst der Lage nachvollziehen. Ich weiß auch wie wichtig es ist aktuell mobil zu sein. Nur leider können wir Ihnen nicht einfach einen Leihwagen vom Händler kostenlos übergeben. Die Kosten bleiben bei uns als Händler hängen und das ist leider bei einem Leihwagen über diese Dauer nicht wenig.

 

Die User aus dem Forum haben soweit Recht, jedoch muss Volkswagen in Verzug geraten nach dem bestätigten Liefertermin.

 

Es tut mir echt leid, ich werde mit meinem Verkaufsleiter noch mal über das Thema sprechen und gebe Ihnen eine Information.

 

Mit freundlichen Grüßen

------ -----

 

Damit ihr versteht, ich schreibe diesen Roman und bitte hier um Hilfe da ich seit 14. Februar kein eigenes, funktionstüchtiges Fahrzeug mehr habe. Zurzeit kann ich ein Auto eines Familienmitglieds mitbenutzen. Doch mein Liefertermin laut Lounge ist mittlerweile bei Juli/21 und die API sagt 10.09.2021. Das würde die Dauer und den Rahmen (das Familienmitglied hat zurzeit noch Urlaub) der Mitbenutzung erheblich überstrapazieren.

 

Mir geht es daher einfach nur um einen funktionstüchtigen PKW ohne zusätzliche Kosten, kann von mir aus auch ein älterer UP! sein.

 

Nun meine Fragen:

 

Was haltet ihr von der Mail?

 

Ist es nicht so das der unverbindliche Termin aus den oben genannten Dokumenten +8 Wochen als Frist bis zum Leihwagenanspruch und gilt?

 

Wenn nein, welche Angabe zählt dann und wo finde ich diese?

 

Von der Angabe mit Juli über die er schrieb habe ich bisher aufjedenfall nirgendswo, außer in der Lounge und in dieser Mail, etwas gesehen oder gehört.

 

Ich hoffe ihr könnt mir mit meinen Fragen weiterhelfen.

Vielen Dank schonmal.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hilfe, Problem mit Lieferverzug/Anspruch auf Leihwagen' überführt.]

dazu gibt es schon einen Thread. Bitte da die Frage stellen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hilfe, Problem mit Lieferverzug/Anspruch auf Leihwagen' überführt.]

Wo ist denn der Thread?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hilfe, Problem mit Lieferverzug/Anspruch auf Leihwagen' überführt.]

einfach mal schauen, ein paar Posts weiter unten...

https://www.motor-talk.de/.../...erverzug-verzoegerungen-t7006333.html

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hilfe, Problem mit Lieferverzug/Anspruch auf Leihwagen' überführt.]

Mein Händler und VWFS sind seit einem Monat im Verzug. Die haben nicht mal auf das Schreiben geantwortet. Der Händler wollte mir einen 100PS Golf für meine Leasingrate zur Verfügung stellen, bis mein Auto kommt, also 9 Monate.. Der Typ wollte quasi noch mit mir Geld kassieren..

Also du kannst gerne die Welt in Verzug setzen, niemand interessiert sich dafür und denen ist es scheiß egal.

Aber wir leben ja in einem Rechtsstaat...

Am 1.3 gehe ich zu einem Anwalt und verlange Schadensersatz, was auch nicht viel bringen würde. Versuchen schadet ja nicht!

Ich kann nur appellieren, dass jeder zu seinem Anwalt geht.

Lasst euch nicht verarschen !

Bei mir hat es auch keinen interessiert^^ O-Ton: "Pech gehabt, entweder Sie warten auf die Auslieferung oder können vom Kaufvertrag zurücktreten"

Schadenersatzforderung werde ich auch mit meinem Anwalt in die Wege leiten

Der Händler hat nur drum gebeten, dass ich bis KW10 wegen dem Leihwagen warten soll. Selbst das überlege ich mir noch, denn ich habe keine Hoffnung und am Ende bekomme ich wieder ein Korb.

Auch die Kundenbetreuung ist der letzte Witz :D

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