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Kosten für KFZ-Sachverständigen
Guten Tag,
mir ist Jemand hintendrauf gefahren.
Polizei wurde geholt, der Verursacher hat auch zugegeben & wurde mit 35€ verwarnt.
Versicherung des Verursachers angeschrieben und ihren Bogen ausgefüllt und hingeschickt.
Habe eine Dashcam (auch hinten), dh es gibt kein Beweisproblem.
Schaden war ein Loch und Riss in der Plastikstoßstange und laut Sachverständiger eine Verbiegung am hinteren Stahlrohr.
Da mein Auto recht alt (12 Jahre, aber nur 140.000km) ist & ich es aber kaum fahre, wollte ich es nicht reparieren lassen.
Dann schrieb mir die Versicherung, ich solle die Schadenshöhe nachweisen/einreichen.
Also einen KFZ-Sachverständigen in meiner Nähe genommen (die Versicherung gab Nichts vor) der den Fall aufnahm und der Versicherung das Gutachten letzte Woche zugeschickt hat.
Nun aber die Frage: Die Kosten für den Gutachter muss ja die Versicherung übernehmen. Reiche ich das dann einfach so ein oder sollte man besser abwarten?
Sry für die dumme Frage, aber mit Versicherungs- und KFZ-Rechtsgedöns kann man mich jagen. Nichts damit bisher zu tun gehabt & auch nie interessiert.
Viele Grüße
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5 Antworten
Du hast das Recht, dir den Gutachter deiner Wahl auszusuchen. Diesen muss die Versicherung übernehmen.
Du kannst allerdings noch bedeutend mehr abrechnen, sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, kannst du auch dafür für jeden Tag eine Ausfallpauschale berechnen. Die genaue Berechnung, bzw. eine gute Beratung solltest du dir dann allerdings auch holen, was die gegnerische Versicherung auch übernehmen muss. Ein Anwalt beispielsweise würde sich da um alles kümmern und der weiß genau was dir zusteht. ;-)
Edit:// wenn du das alles selbst regelst, besteht die Gefahr, dass die Versicherung anfängt an dem Gutachten rumzukürzen oder dir einen eigenen Gutachter aufzwängen will. Dies ist beides unzulässig, ich würde in jedem Fall auf den Betrag im Gutachten + Gutachterkosten bestehen!
Da der TE das Fahrzeug aber nicht reparieren will kommt die Ausfallpauschale eher nicht in Frage, ausser man schaltet einen dieser hier gerne beworbenen Anwälte ein, die bekommen das sicher noch hin.
Eine Aufwandspauschale von 25€ kann man aber m.E. schon ansetzen.
Normalerweise rechnen die Gutachter doch direkt mit der Versicherung ab.
Eine gerissene Stoßstange kann dir beim TÜV durchaus Probleme machen.
Eine gebrauchte sollte aber günstig zu finden sein und lässt sich oft auch einfach tauschen, wobei ein verbogener Querträger da schon Probleme machen kann.
Normalerweise sollte das eigentlich mittels Abtretungserklärung direkt über den Gutachter laufen so dass du eigentlich wegen den Gutachterkosten in Vorleistung treten musst.
Das kann dir aber sich dein Gutachter erklären.
Ebenso sind normalerweise in einem solchen Gutachten die betreffenden Schadenspositionen enthalten - lediglich eine Unkostenpauschale von ca. 25€ kansst/solltest du noch separat geltend machen.
Anwalt ist in den allermeisten Fällen sinnvoll und wird auch von Gerichten empfohlen. Den aber dann von Anfang an - nicht erst dann beauftragen wenn die Versicherung 299€ zu wenig überweist.
Was komischerweise immer noch gut, selbst bei zu hohen Preisen, funktioniert, ist der Anzeigenmarkt in der regionalen Tageszeitung.
Vielleicht wäre das mal noch eine Option für den TE.