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Kompakttraktor - Zulassung und Betankung

Kubota Kompakttraktor, Kubota Kompakttraktor B5
Themenstarteram 8. September 2015 um 12:29

Liebe Traktorexperten,

wenn ein solcher Traktor (476kg, 640ccm, 13km/h, 10,4kW) nur auf dem eigenen Grundstück bewegt wird, muss er trotzdem zugelassen sein und HU/AU ausweisen können?

Muss dieser mit Diesel betankt werden oder ist Heizöl auch zulässig?

Wie verhält es sich, wenn dieser auf zwei Grundstücken des selben Eigentümers eingesetzt wird, welche durch einen öffentlichen Weg 200m lang verbunden sind, der selten genutzt wird? Ich meine, mit großer Warscheinlichkeit begegnet man niemandem auf diesem Wege.

Danke für sachdienliche Hinweise.

Beste Antwort im Thema

Ich muss nochmal nachfragen, ob wirklich "Kompakt-Trakor" oder "fahrbarer Rasenmäher". Beim Kompakt-Traktor dürfte eine Betriebserlaubnis beim Kauf dabei gewesen sein. Unter Umständen sogar ein Fahrzeugbrief. Dann gibt es überhaupt keine Frage zur Zulassungspflicht. Sie besteht einfach und damit auch Versicherungspflicht, Steuerpflicht soweit keine landwirtschaftliche Tätigkeit nachgewiesen und Führerscheinpflicht. In diesem Fall ist das Betanken mit Heizöl ein Steuervergehen und wird vom Zoll geahndet. Der Zoll macht auch entsprechende Kontrollen bei allen anderen Kraftfahrzeugen und auf Schiffen. Und selbst Schiffe die steuerfreien Diesel tanken, müssen nicht eingefärbten Diesel tanken. Landwirte die steuerbegünstigt sind, tanken ebenfalls Diesel und erhalten im Rahmen der Jahresabrechnung die Steuer gem. der Rechnungen über den Diesel vom Finanzamt wieder zurück.

Hinsichtlich der straßenverkehrsrechtlichen Zulassung eines Rasenmähers dürfte es schon an einer "Betriebserlaubnis" scheitern. Insofern müsste für die 200m Weg eine Einzelbetriebserlaubnis für das Gefährt erteilt werden um dann überhaupt zulassungfähig zu sein. Das steht wohl ohne Frage außer Verhältnis zum Zweck. Das nächste Problem ist, dass für ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr auch Kfz-Steuer entrichtet werden müsste und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und das alles neben der Führerscheinpflicht. Hier spätestens stellt sich die Frage, als was für ein Fahrzeug zählt ein selbstfahrender Rasenmäher? Selbstfahrende Arbeitsmaschine? Wir leben leider in einem bürokratischen Staat der davon ausgeht, dass ja jemand bei einem Verkehrsunfall durch das Gerät zu Schaden kommen könnte, was ja nicht unbedingt unmöglich ist. Ganz ehrlich: Ich würde das Ding die 200 m Schieben oder ein Schild rankleben das zum Ausdruck bringt, dass das Gefährt nicht schneller als 6 km/h fahren kann. In diesem Fall entfalllen alle Pflichten - außer den Nachbarn damit umzufahren natürlich.

Andere Möglichkeit wäre, das Ding zu schieben wenn es sich überhaupt auskuppeln lässt, was meiner z.B. nicht macht.

Hier bei mir auf dem Dorf fährt man sogar mit nicht zugelassenen Traktoren an der Polizei vorbei ohne dass diese weiß, was richtig ist und was nicht.

Das Betanken mit Heizöl für Gartengeräte/Holzspalter/Rasenmäher/Wasserpumen etc. ist nirgendwo verboten. Mir ist keine Vorschrift bekannt wo dies geregelt wäre. Wenn allerdings ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, dann darf das nicht mit Heizöl betankt werden weil es einen Steuerverstoß darstellt. Mit welchen Stoffen ich letztlich mein Modelflugzeug oder Model-Panzer oder anderes Spielzeug betanke ist völlig egal solange ich das auf privatem Gelände oder dafür vorgesehenen Plätzen die für diese Attraktionen vorgesehen sind mache. Ich kann ja mein Flugzeug auch mit Ethanol betanken, ohne dass man mir an den Karren fährt. Es muss nicht Flugzeugbenzin sein. Fahre ich allerdings mit einem Trakor auf der Straße - egal ob nun zugelassen oder nicht, muss ich Diesel tanken. Bei einer Kontrolle bin ich u.U. auch dann fällig, wenn noch Reste vom Heizöl nachgewiesen werden da man dann davon ausgeht, dass die Maschine im Straßenverkehr mit Heizöl bewegt wurde. Das ist ein Steuervergehen - d.h. keine Ordnungswidrigkeit mehr.

Ein Rasenmäher ist sowas wie eine "Grauzone" an die sich so richtig keiner der Behördenarbeiter heranwagen wird. Auch die Polizei nicht - außer es passiert ein Verkehrsunfall damit oder durch das Ding. Dann wirds kompliziert.

Wegen der Zulassung würde ich, (ehem. Polizeibeamter) mal bei der DEKRA nachfragen. Die hat mir mit meinem Traktor und der erforderlichen Einzelbetriebserlaubnis auch geholfen. Bestimmt kommen die beim Rasenmäher auch ins Grübeln ;-)

Du siehst also, wer viel fragt bekommt viel Antworten. Ich sage immer, frage 3 Leute und du erhältst mindestens 4 Antworten.

12 weitere Antworten
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12 Antworten

Sobald man (auch nur einen Meter) auf öffentlichen Wegen unterwegs ist, benötigt man m.E. die übliche Fahrzeugzulassung mitsamt der dazugehörigen Versicherung. (Eine Ausnahme könnte die 6 Kmh Regelung sein)

Heizöl ist nach meiner Kenntnis nur zur stationären Verbrennung in Heizanlagen zugelassen.

Auch z.B. Radlader oder Mähdrescher auf (auch vollarrondierten) landwirtschaftlichen Betrieben, die niemals auf öffentliche Straßen kommen, werden bei einer Kontrolle auf Heizöl geprüft. Sogar für motorbetriebene Beregnungsaggregate gilt das.

Am Ende ist das dann Steuerhinterziehung und wird übel enden.

Ein mobiles Heizgebläse auf Bockrollen für z.B. eine Getreidetrocknung oder eine Stallheizung darf aber wohl mit Heizöl betrieben werden, solange das Gerät keinen eigenen Antrieb hat.

So ist jedenfalls mein Kenntnisstand.

Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege.

Ich muss nochmal nachfragen, ob wirklich "Kompakt-Trakor" oder "fahrbarer Rasenmäher". Beim Kompakt-Traktor dürfte eine Betriebserlaubnis beim Kauf dabei gewesen sein. Unter Umständen sogar ein Fahrzeugbrief. Dann gibt es überhaupt keine Frage zur Zulassungspflicht. Sie besteht einfach und damit auch Versicherungspflicht, Steuerpflicht soweit keine landwirtschaftliche Tätigkeit nachgewiesen und Führerscheinpflicht. In diesem Fall ist das Betanken mit Heizöl ein Steuervergehen und wird vom Zoll geahndet. Der Zoll macht auch entsprechende Kontrollen bei allen anderen Kraftfahrzeugen und auf Schiffen. Und selbst Schiffe die steuerfreien Diesel tanken, müssen nicht eingefärbten Diesel tanken. Landwirte die steuerbegünstigt sind, tanken ebenfalls Diesel und erhalten im Rahmen der Jahresabrechnung die Steuer gem. der Rechnungen über den Diesel vom Finanzamt wieder zurück.

Hinsichtlich der straßenverkehrsrechtlichen Zulassung eines Rasenmähers dürfte es schon an einer "Betriebserlaubnis" scheitern. Insofern müsste für die 200m Weg eine Einzelbetriebserlaubnis für das Gefährt erteilt werden um dann überhaupt zulassungfähig zu sein. Das steht wohl ohne Frage außer Verhältnis zum Zweck. Das nächste Problem ist, dass für ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr auch Kfz-Steuer entrichtet werden müsste und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und das alles neben der Führerscheinpflicht. Hier spätestens stellt sich die Frage, als was für ein Fahrzeug zählt ein selbstfahrender Rasenmäher? Selbstfahrende Arbeitsmaschine? Wir leben leider in einem bürokratischen Staat der davon ausgeht, dass ja jemand bei einem Verkehrsunfall durch das Gerät zu Schaden kommen könnte, was ja nicht unbedingt unmöglich ist. Ganz ehrlich: Ich würde das Ding die 200 m Schieben oder ein Schild rankleben das zum Ausdruck bringt, dass das Gefährt nicht schneller als 6 km/h fahren kann. In diesem Fall entfalllen alle Pflichten - außer den Nachbarn damit umzufahren natürlich.

Andere Möglichkeit wäre, das Ding zu schieben wenn es sich überhaupt auskuppeln lässt, was meiner z.B. nicht macht.

Hier bei mir auf dem Dorf fährt man sogar mit nicht zugelassenen Traktoren an der Polizei vorbei ohne dass diese weiß, was richtig ist und was nicht.

Das Betanken mit Heizöl für Gartengeräte/Holzspalter/Rasenmäher/Wasserpumen etc. ist nirgendwo verboten. Mir ist keine Vorschrift bekannt wo dies geregelt wäre. Wenn allerdings ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, dann darf das nicht mit Heizöl betankt werden weil es einen Steuerverstoß darstellt. Mit welchen Stoffen ich letztlich mein Modelflugzeug oder Model-Panzer oder anderes Spielzeug betanke ist völlig egal solange ich das auf privatem Gelände oder dafür vorgesehenen Plätzen die für diese Attraktionen vorgesehen sind mache. Ich kann ja mein Flugzeug auch mit Ethanol betanken, ohne dass man mir an den Karren fährt. Es muss nicht Flugzeugbenzin sein. Fahre ich allerdings mit einem Trakor auf der Straße - egal ob nun zugelassen oder nicht, muss ich Diesel tanken. Bei einer Kontrolle bin ich u.U. auch dann fällig, wenn noch Reste vom Heizöl nachgewiesen werden da man dann davon ausgeht, dass die Maschine im Straßenverkehr mit Heizöl bewegt wurde. Das ist ein Steuervergehen - d.h. keine Ordnungswidrigkeit mehr.

Ein Rasenmäher ist sowas wie eine "Grauzone" an die sich so richtig keiner der Behördenarbeiter heranwagen wird. Auch die Polizei nicht - außer es passiert ein Verkehrsunfall damit oder durch das Ding. Dann wirds kompliziert.

Wegen der Zulassung würde ich, (ehem. Polizeibeamter) mal bei der DEKRA nachfragen. Die hat mir mit meinem Traktor und der erforderlichen Einzelbetriebserlaubnis auch geholfen. Bestimmt kommen die beim Rasenmäher auch ins Grübeln ;-)

Du siehst also, wer viel fragt bekommt viel Antworten. Ich sage immer, frage 3 Leute und du erhältst mindestens 4 Antworten.

am 9. September 2015 um 18:45

Zitat:

@Hausgrund schrieb am 8. September 2015 um 14:29:25 Uhr:

Liebe Traktorexperten,

wenn ein solcher Traktor (476kg, 640ccm, 13km/h, 10,4kW) nur auf dem eigenen Grundstück bewegt wird, muss er trotzdem zugelassen sein und HU/AU ausweisen können?

Mir ist völlig neu, dass ein Kfz, welches ausschließlich auf dem eigenen Grund und Boden fährt, eine Versicherung oder eine Zulassung benötigt.

Das war vor x Jahrzehnten der Grund, dass die Polizei mir nichts anhaben konnte als ich Papas Moped auf unserer wiese ausgefahren habe.

Womöglich haben sich die Gesetze geändert, kann dann bitte jemand den genauen Gesetzestext nennen?

Insofern wage ich auch höflich, die interessanten Ausführungen zum Thema Heizöl anzuzweifeln obwohl die forumisten Wohllauts Erfahrung sprechen.

Solange ich nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehme kann ich auf meinem Grund fahren mit was ich will und womit ich will.

Belehrt mich gerne eines besseren, wenn ich irren sollte. Wenn möglich mit Quellen Angabe denn auch ich will schlauer werden

:)

Zitat:

@Stabilo_Boss schrieb am 9. September 2015 um 20:45:11 Uhr:

Zitat:

@Hausgrund schrieb am 8. September 2015 um 14:29:25 Uhr:

Liebe Traktorexperten,

wenn ein solcher Traktor (476kg, 640ccm, 13km/h, 10,4kW) nur auf dem eigenen Grundstück bewegt wird, muss er trotzdem zugelassen sein und HU/AU ausweisen können?

Mir ist völlig neu, dass ein Kfz, welches ausschließlich auf dem eigenen Grund und Boden fährt, eine Versicherung oder eine Zulassung benötigt.

Das war vor x Jahrzehnten der Grund, dass die Polizei mir nichts anhaben konnte als ich Papas Moped auf unserer wiese ausgefahren habe.

Womöglich haben sich die Gesetze geändert, kann dann bitte jemand den genauen Gesetzestext nennen?

Insofern wage ich auch höflich, die interessanten Ausführungen zum Thema Heizöl anzuzweifeln obwohl die forumisten Wohllauts Erfahrung sprechen.

 

Solange ich nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehme kann ich auf meinem Grund fahren mit was ich will und womit ich will.

Belehrt mich gerne eines besseren, wenn ich irren sollte. Wenn möglich mit Quellen Angabe denn auch ich will schlauer werden

:)

Hallo Stabilo Boss,

Du kannst nur schlauer werden, wenn du auch die ganze Frage liest. Leider hast du nur den ersten Teil gelesen und in deinem Thread zitiert. Und "belehren" will hier sicherlich keiner. Ich habe nur versucht, sachlich zu antworten.

Weiter wird vom Fragesteller "Hausgrund" konkret gefragt, wie es sich verhält, wenn man mit dem Kompakttraktor auf dem 200 Meter langen "öffentlichen Weg zwischen beiden Privatgrundstücken" fährt. Ich habe geschrieben, dass man mit dem Traktor auf Privatgelände machen kann was man will. Das entspricht ja wohl auch deiner Meinung. Aber glaube mir, wenn das Teil im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen wird, also nicht geschoben, unterliegt es den Zulassungsvorschriften wie jedes andere Kraftfahrzeug; das gilt auch wenn es nur 200 Meter Strecke sind. Es sei denn es fährt bauartbedingt nicht schneller als 6 km/h. Das kannst du ggf. gern in der StVZO nachlesen. Früher stand darüber was im Paragraph 18 StVZO aber die Straßenverkehrszulassungsordnung ist irgend wann mal geändert worden. Die Grundregel der Zulassung steht heute im 16er und da steht im Absatz 2 auch was über die Ausnahme mit den bauartbedingt 6 km/h langsamen Kraftfahrzeugen. Du bist ja fast so wie mein früherer Chef der auch immer fragte, "in welchem Gesetz steht das?" Vertrauen ist gut, Kontrolle ganz offensichtlich besser. Immer gut wenn man nachfragt und nicht alles glaubt was man liest. Nichts ist so klar wie der Gesetzestext sagte man mir mal in der Ausbildung im letzten Jahrtausend. Und in Foren schreibt jeder gern mal sein gefährliches Halbwissen nieder.

Es geht also zu deinem besseren Verständnis, nur wegen der 200 Meter Fahrtstrecke auf öffentlichem Weg zwischen beiden Grundstücken um die Zulassungpflicht des Kompakttraktors der mit Sicherheit schneller als 6 km/h fährt. Deshalb mein Hinweis, dass es außer Verhältnis steht, den "Rasenmäher" zuzulassen und ihn lieber schieben sollte. Und zur weiteren Info noch: Fährst du auf dem Stück auch noch unter der Einwirkung von mehr als 0,5 Promille Alkohol oder unter Drogen bist du auch noch den Führerschein los. Was du zuhause auf dem eigenen Grundstück machst ist völlig egal, selbst wenn du mit dem Gefährt völlig zugekifft mit 100 km/h und 3 Promille Alkohol unterwegs bist :-) und ob da Heizöl drin ist oder Apfelsaft ist sowas von egal auf dem Privatgrundstück....Hoffe, jetzt alle Klarheiten beseitigt zu haben. Wenn noch Fragen bestehen, gerne! Und wenn was nicht stimmt, gern verbessern, denn wie gesagt, meine Ausbildung ist schon eine Weile her.

am 10. September 2015 um 5:34

Hallo Spreestrom,

Dann habe ich die Antwort von dir missverstanden. Das mit den 200 Meter Weg ist sonnenklar. Selbst wenn es ein Meter Weg wäre, braucht man den ganzen Zulassungsklimbim.

Mein Kommentar bezog sich tatsächlich auf den ersten Teil der Frage weil ich es als separate Frage verstand.

Themenstarteram 10. September 2015 um 9:09

Danke an Euch.

Ich habe verstanden. Das Problem sind eben die 200m. Da passiert eigentlich nichts, aber das kann eben keiner garantieren. Oder aufgeladen auf einen großen Handwagen oder abgeschleppt durch ein Pferd ...

Themenstarteram 10. September 2015 um 10:00

Ich hatte gerade den schnellen Gedanken, den Zoll hierzu zu befragen. Der gab mir zur Antwort, dass es nicht entscheidend sei, wo Heizöl eingesetzt werde, sondern wofür. Und zum Antrieb eines Fahrzeuges muss Diesel verwendet werden, egal wo das Fahrzeug damit betrieben wird. Die Frage hat nichts zu tun mit öffentlichem Verkehrsraum oder Privatgrundstück ...

Na ja, die Paragraphen und Absätze hierzu habe ich mir nicht geben lassen. Das will ich einfach mal nur glauben.

Zitat:

@deville73 schrieb am 8. September 2015 um 15:13:54 Uhr:

...

Heizöl ist nach meiner Kenntnis nur zur stationären Verbrennung in Heizanlagen zugelassen.

...

Sag ich doch.

am 10. September 2015 um 18:49

Danke für deine Rückmeldung. Ok, wieder was gelernt.

Wäre jetzt noch spannend zu überlegen, wer einen angenommenen heizöleinsstz auf ausschließlich Privatgrundstücken überprüfen kann und darf.

Denn auf mein Grundstück muss ich ja nicht einmal die Polizei (und Zoll (?)) ohne richterliche Anordnung lassen. Oder doch?

Das ist jetzt natürlich Spekulation und out of Topic ;)

Um wieviel Liter Kraftstoff im Jahr geht es? 50-100l? Nehmen wir die Mitte, da zerbrichst man sich den Kopf wegen nicht einmal 40€, dafür ein Steuervergehen. Deutsch, geiz ist geil. Nimm eine Sense, dann sparst noch die Anschaffung des Mähers....:confused::confused::confused::confused::confused::confused:

Themenstarteram 17. September 2015 um 10:32

Hey, wie kommst Du auf "Steuervergehen"? Deswegen hätte ich wohl nicht den Zoll befragt !

Auf dem Grundstück steht ein Heizöltank mit Handpumpe für die beiden Öfen. Diesen zum Tanken benutzen zu können wäre schon praktisch, wenn es zulässig wäre ...

"Deutsch, geiz ist geil. Nimm eine Sense, dann sparst noch die Anschaffung des Mähers....:confused::confused::confused::confused::confused::confused:"

Deine Phantasie ...

Die Sache mit den stationären Maschinen ist völlig korrekt und damit ergibt sich, dass fahrbare Geräte, egal wo, nicht mit Heizöl betrieben werden dürfen. Aus Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass es unmöglich ist, Verdachtskontrollen von z.B. Rasenmähern auf einem privaten Grundstück durchzuführen. Für diese gibt es keine Rechtsgrundlage. D.h. der Zoll oder die Polizei darf fremde Grundstücke nicht ohne konkreten Anlass betreten und/oder dort Kontrollen durchführen. Wenn allerdings konkreter Verdacht einer Straftat (auf frischer Tat) besteht kann die Polizei und Zoll ohne richterlichen Beschluss kontrollieren. Also z.B wenn ein "netter Nachbar" Kenntnis davon hat und die Behörden informiert hat. Bei reinen Verdachtskontrollen also vom Hausrecht Gebrauch machen und die Damen oder Herren freundlichst auffordern das Grundstück zu verlassen. Dann aber spätestens würde ich den Tank von Heizölrückständen befreien oder einen neuen Tank einbauen der mit Diesel gefüllt wird. Achtung beim bloßen Ablassen und neu Befüllen!!!

Der Chemiker der den Treibstoff aufgrund einer gezogenen Probe analysiert stellt auch geringste Anteile von Farbstoff aus dem Heizöl fest. Einzige Möglichkeit ist dann zu behaupten, dass man irgendwann mal versehentlich den falschen Kanister gegriffen hat. Dann besteht Beweisumkehr und die Behörde muss nachweisen, dass das eine reine Schutzbehauptung ist. Das Problem ist, dass z.B. Dieselfilter untrügliche Verfärbungen aufweisen wenn mehrfach Heizöl verwendet wurde. Da gibt's kaum noch Ausreden außer wenn die Tankstelle statt Diesel Heizöl verkauft hat;-) Und der Nachweis dürfte schwierig sein.

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