Kollisionsassistent und Kleinwild auf der Strasse!
Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.
Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.
Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.
Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.
Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)
Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?
MfG
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.
Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.
Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.
Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.
Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)
Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?
MfG
172 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 29. Oktober 2015 um 12:13:38 Uhr:
Ich wette mit Dir, in einer richtigen Notsituation wägst Du nix mehr ab, ansonsten bist Du schon reingeknallt.Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 29. Oktober 2015 um 08:52:31 Uhr:
Ich kann von mir sagen, dass ich nicht diesen "Notbremsimpuls" habe. Ich wäge ab, bevor ich voll auf die Bremsen trete.
Und wenn man nach Äbwägung erst feststellt das eine Notbremsung notwendig ist, hat man die Situation zu langsam erfasst bzw. schlecht reagiert.Nach Abwägung Notbremsen ist ein Widerspruch in sich selbst.
Nein. Du weißt ja nicht, wie schnell ich abwägen kann 🙂 Die Synapsen sind mit ~300000 km/s verknüpft.
Das ist alles innerhalb der Reaktionszeit.
Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass ich immer ein angepasstes Tempo fahre. Immer.
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 29. Oktober 2015 um 13:45:02 Uhr:
Nein. Du weißt ja nicht, wie schnell ich abwägen kann 🙂 Die Synapsen sind mit ~300000 km/s verknüpft.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 29. Oktober 2015 um 12:13:38 Uhr:
Ich wette mit Dir, in einer richtigen Notsituation wägst Du nix mehr ab, ansonsten bist Du schon reingeknallt.
Und wenn man nach Äbwägung erst feststellt das eine Notbremsung notwendig ist, hat man die Situation zu langsam erfasst bzw. schlecht reagiert.Nach Abwägung Notbremsen ist ein Widerspruch in sich selbst.
Das ist alles innerhalb der Reaktionszeit.
Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass ich immer ein angepasstes Tempo fahre. Immer.
Ja, man unterschätzt die Leute hier immer und geht von sich selbst aus, ich könnte das nicht so schnell.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 29. Oktober 2015 um 13:12:15 Uhr:
Och man, es gibt Notbremsungen, die sind durchdacht und geplant und es gibt welche, die erfolgen unterbewusst und reflexartig.Wenn ich z.B. ein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers erahne und der sich dann tatsächlich so verhält, ist meine anschließende Notbremsung voll durchdacht und im Vorfeld geplant.
Wenn ich so etwas im Voraus erahne, dann gehe ich schon vor dem erahnten Fehlverhalten vom Gas und ggf leicht bis mittelstark auf die Bremse. Dann ist eine echte Notbremsung gar nicht mehr nötig.
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Zitat:
@CV626 schrieb am 29. Oktober 2015 um 22:04:36 Uhr:
Wenn ich so etwas im Voraus erahne, dann gehe ich schon vor dem erahnten Fehlverhalten vom Gas und ggf leicht bis mittelstark auf die Bremse. Dann ist eine echte Notbremsung gar nicht mehr nötig.
Dieses Verhalten ist aber auch nicht unproblematisch und kann sogar für gefährliche Situationen mitverantwortlich sein. Will man das vermeiden, müsste man bei jedem Vorahnungsfall grundsätzlich auf seinen Vorrang verzichten, sei es auf einer Vorfahrtsstraße oder ein Überholen wäre in solch einem Fall auf der Autobahn nicht mehr möglich.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 29. Oktober 2015 um 22:53:17 Uhr:
Dieses Verhalten ist aber auch nicht unproblematisch und kann sogar für gefährliche Situationen mitverantwortlich sein. Will man das vermeiden, müsste man bei jedem Vorahnungsfall grundsätzlich auf seinen Vorrang verzichten, sei es auf einer Vorfahrtsstraße oder ein Überholen wäre in solch einem Fall auf der Autobahn nicht mehr möglich.Zitat:
@CV626 schrieb am 29. Oktober 2015 um 22:04:36 Uhr:
Wenn ich so etwas im Voraus erahne, dann gehe ich schon vor dem erahnten Fehlverhalten vom Gas und ggf leicht bis mittelstark auf die Bremse. Dann ist eine echte Notbremsung gar nicht mehr nötig.Gruß
Uwe
Naja, es ist ja nicht so, dass ich ständig solche Vorahnungen hätte. Das würde dann ja auch schon an Paranoia grenzen. Und Überholen auf der Autobahn ist selbstverständlich trotzdem möglich. Wenn auch nicht unbedingt mit beliebig hoher Geschwindigkeit.
Grundsätzlich ist sowieso schon sehr viel gewonnen, wenn man mir den Sicherheitsabstand einhält - und bei Gefahrenpotenzial vielleicht auch mal vergrößert. Das, zusammen mit einer nicht zu hohen Geschwindigkeit, verschafft einem in einer Notsituation wertvolle Bonus-Reaktionszeit.
@@CV626
So pauschal, wie du dich bei deinem vorletzten Beitrag ausgedrückt hast, dass du bei Vorahnungen die Geschwindigkeit reduzierst, auch durch bremsen, hältst du es also doch nicht.
Es gibt also auch Situationen, bei denen du das trotz Vorahnung nicht machst.
Gruß
Uwe
Im fließenden Verkehr hat der Auffahrende immer Schuld.
Wieso sollte hier ein Haftungsregelung aus dem Hut gezaubert werden?
Mitglieder, die behaupten, dass der Auffahrende *nicht immer* Schuld sei in 3-2-1...
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 30. Oktober 2015 um 08:41:02 Uhr:
Mitglieder, die behaupten, dass der Auffahrende *nicht immer* Schuld sei in 3-2-1...
Wenn sich jemand vor einen setzt, sei es durch Überholen und zu dicht ein scheren oder durch Vorfahrt nehmen und dann sofort stark bremst, ja. Da wäre es schlicht unfair dem Auffahrenden die Schuld zu geben.
In allen anderen Situationen (wo der Hintermann aufläuft und dann zu nah ran fährt oder trotz Sicherheitsabstand pennt und zu spät reagiert) ist derjenige Schuld, der auffährt. Natürlich darf niemand grundlos bremsen. Aber selbst eine Wimper, die sich lockert und einen ins Auge pickst kann ein Grund sein plötzlich stark zu bremsen. Das jemand wirklich grundlos und bremst ist in der Praxis nie beweisbar, außer der Grundlosbremser ist wirklich selten dämlich und verplappert sich geständig.
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 30. Oktober 2015 um 08:41:02 Uhr:
Mitglieder, die behaupten, dass der Auffahrende *nicht immer* Schuld sei in 3-2-1...
Ich wette das ich es ganz schnell schaffe das Du mir voll hinten reinknallst.
Ich bereite einen Wisch vor wo Du sofort Deine Schuld bestätigen kannst.
Danke schon mal im Voraus.
Zitat:
@gruni1984 schrieb am 30. Oktober 2015 um 09:34:41 Uhr:
In allen anderen Situationen (wo der Hintermann aufläuft und dann zu nah ran fährt oder trotz Sicherheitsabstand pennt und zu spät reagiert) ist derjenige Schuld, der auffährt.
Meine Mutter ist vor 30 Jahren auf der linken Spur voll in die Bremse gelatscht und ihr ist einer draufgefahren. Es war ihr erstes Automatikfahrzeug und sie wollte schalten...
Ergebnis: 80 % Teilschuld für meine Mutter.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 30. Oktober 2015 um 10:45:43 Uhr:
Meine Mutter ist vor 30 Jahren auf der linken Spur voll in die Bremse gelatscht und ihr ist einer draufgefahren. Es war ihr erstes Automatikfahrzeug und sie wollte schalten...Zitat:
@gruni1984 schrieb am 30. Oktober 2015 um 09:34:41 Uhr:
In allen anderen Situationen (wo der Hintermann aufläuft und dann zu nah ran fährt oder trotz Sicherheitsabstand pennt und zu spät reagiert) ist derjenige Schuld, der auffährt.Ergebnis: 80 % Teilschuld für meine Mutter.
Wie ich oben schon geschrieben habe, es sei denn ein Grundlosbremser ist geständig. Wenn jemand (halbwegs plausibel) da einfach behauptet einen Grund gehabt zu haben, dann wird es schwer das Gegenteil zu beweisen.
Es ist natürlich löblich, dass die gute Frau ehrlich war und zugegeben hat, dass ihre Bremsung keinen Grund hatte sondern ein Fahrfehler war. Hätte Sie aber einfach behauptet, dass z.B. jemand der rechts/mitte gefahren ist Anzeichen gezeigt hat plötzlich auch nach links zu wechseln und sie gebremst hat um demjenigen dann nicht drauf zu fahren, wäre es sicher anders ausgegangen.
ICh bremse auch für Vögel. Mir egal was die Rechtssprechung dazu sagt.
Zitat:
@jetsetjohn schrieb am 30. Oktober 2015 um 13:23:33 Uhr:
ICh bremse auch für Vögel. Mir egal was die Rechtssprechung dazu sagt.
Vor über 20 Jahren hatte ich mit einem Kumpel einen Vogelaufprall auf der Windschutzscheibe seines Golf I, anschließend war alles so gerissen, daß man nichts mehr sehen konnte.
Ich wüßte nicht, was die Rechtsprechung gegen ein Manöver, das Leib und Leben schützt, haben könnte:-)