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Kollege fuhr mit meiner Karte...

Themenstarteram 9. Januar 2015 um 15:09

Moin moin!

Ich bräuchte mal eine allgemeine Einschätzung ob ich mich über gebühr anstelle, oder ob ich zu recht stinksauer bin.

Allgemeines:

Werkverkehr, zwei Fahrer in unserer NL und ich als Ersatzfahrer.

19.12.

Ich fuhr im LKW von Kollege Nr. 1 mit um auf der Baustelle zu helfen. Es war Freitag und wir wollten hurtig fertig werden. Dann stand seine Pause an --> doof. Kein Problem, ich hol meine Karte aus dem Büro (liegt offen im Karton mit Unternehmerkarte und Auslesegerät.). Aber die Karte war weg.

Später erfuhr ich vom Platzleiter der mit gerätselt und mit gesucht hat das Fahrer Nr. 2 sie hatte und damit auch gefahren ist am 12.12.

Fahrer Nr. 2 nicht mehr angetroffen. Erster Kontakt am 05.01. Reaktion ---> nix. Die Woche öfter gesehen, aber von ihm kommt nix.

Heute 09.01. habe ich ihn nun angesprochen ob er mir nichts zu sagen hätte? "Nö, wieso?" Na weil du scheisse gebaut hast. Meine Karte genommen ohne zu fragen... "Ich weiß das ich einen Fehler gemacht habe, und?" Was hältst du von entschuldigen? "Nö, hab nen Fehler gemacht, aber deswegen komm ich doch nicht angekrochen um mich zu entschuldigen..."

Häh?! Wie bitte? Was soll ich denn bitte von dieser Aussage halten. Ich hätte gut Lust ihn bei der BAG anzuscheissen.

Übersehe ich hier etwas? Reagiere ich zu sensibel?

PS: Karten werden jetzt weggeschlossen.

Beste Antwort im Thema

1 . Karte immer " am Mann " .

2. Hau deinem Kollegen eins in die Fre..e .

Wenn du ihn anscheißt , kann es sein , das du weil du auf deine Karte nicht

aufgepasst hast , auch einen reingewürgt kriegst .

redactros

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na ja

auch dieses,dein wissen kann sich gegf negativ auswirken

aber besser wärs hier das thema zu schließen

Zitat:

@transe79 schrieb am 8. Februar 2015 um 07:19:54 Uhr:

auch dieses,dein wissen kann sich gegf negativ auswirken

Eben. Aus so einer Mitwisserschaft kann sich unverhofft eine Mittäterschaft entwickeln. Daher ist es schon sinnvoller, entweder reinen Tisch zu machen oder den Dunstkreis dieses Unternehmens zu verlassen.

Leute nun macht den Themenstarter mal nicht ganz verrückt.....

Klar es handelt sich um eine Straftat mit fremder FK zu fahren, aber das nachträglich zu beweisen ist für die Behörden nicht so einfach. Dazu müssten dann sehr genau alle Arbeitszeitaufzeichnungen mit den Daten der FK abgeglichen werden.

Wenn es keine Überschneidungen zwischen möglichen §20 Bescheinigungen und den Aufzeichnungen der Fk gibt ist eigentlich nachträglich nichts zu befürchten.

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