knöllchen in holland
tag zusammen hab ma ne frage!!
Hab letztens mim kollegen in holland roermond n strafzettel wegen falschparken bekommen, wahnwitzige 50€, is doch nich normal....
meine frage: müssen wir das jetzt auf jeden fall bezahlen?? verfolgen die das weiter bis nach deutschland???
kenn das nähmlich nur so das über landesgrenzen bei sonem kleinscheiss nix gemaxht werden kann!!
danke für eure antworten!!!
Beste Antwort im Thema
@ agressor
beispiele bitte. aber auf autos bezogen.
benzin?? nein, da ist holland teurer, autopreise versichrung??? da ist wiederum österreich teurer??? usw. usw.
im verhältniss zu unseren gehältern/löhnen, ist es tatsächlich so, das es in deutschland sehr günstig ist.
bspl. plen, dort kostet benzin um die 1,10 euro bei einem guten verdienst von ca. 800 euro.
ich glaube viele wissen es nicht wie gut wir es hier haben, denn wir sind die mecker und nörgler nation. wir würden immer was finden, was uns nicht passt, das ist eine tugend die nur reiche kennen.
70 Antworten
Zum Thema Holland noch was für die ganz Mutigen:
Einfach mal in Holland mit 250 km/h über die Autobahn fahren und erwischen lassen.
Aber vorher schon mal darüber nachdenken, wie man wieder nach Hause kommt. Weil, mit dem eigenen Auto ganz sicher nicht mehr! 😁
Falschparken ist viel zu billig, auch 50€.
Wenn ich immer sehe wer alles unsere Anwohnerparkplätze zuparkt bekomme ich immer den Anflug von "Selbstjustiz" und würde jedem gerne den Lack xxxxxxx.
Die können doch für 2h ins Parkhaus, aber wir (die das Auto auch mal tagelang stehenlassen) nicht.
Daher zahlen und das nächste mal ordentlich parken, egal ob in NL oder in D.
---> Ja Lackverkratzen ist nicht erlaubt und würde ich auch nicht wollen. Ich würds nur gerne. Daher ruhig bleiben.
Bezahl doch einfach die 50€, dann kannst du auch keine Probleme bekommen. Wenn man schon falsch parkt, sollte man das auch bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von vmax320
Bezahl doch einfach die 50€, dann kannst du auch keine Probleme bekommen.
Für 50 € wird der TE wohl das Risiko eingehen, bei der nächsten Einreise nach Holland Streß zu bekommen...😁
Ähnliche Themen
... hat denn schon jemand konkret erlebt, dass bei einer Verkehrskontrolle in Holland entdeckt wurde, dass ein Knöllchen nicht bezahlt wurde?
Was passiert, wenn man nicht bezahlen kann?
Michael
Zitat:
Original geschrieben von michael60
Was passiert, wenn man nicht bezahlen kann?
sofortige untersagung der weiterfahrt, sicherstellung des autos (ist mit zusätzlichen kosten verbunden!) bis die kosten beglichen sind...
nur der halter oder auch das auto??
wird denn nur der halter registriert un im falle eines falls aus dem verkehr gezogen, oder auch das auto?? die karre gehört nähmlich der mutter von meinem freund, un die fährt nie, ich mien wirklich nie nach holland!! sind wir also mit dem wagen in holland auch gefährdet??? oder nur der fahrzeughalter??
danke für all euere antworten!!
Re: nur der halter oder auch das auto??
Zitat:
Original geschrieben von micra 001
wird denn nur der halter registriert un im falle eines falls aus dem verkehr gezogen, oder auch das auto?? die karre gehört nähmlich der mutter von meinem freund, un die fährt nie, ich mien wirklich nie nach holland!! sind wir also mit dem wagen in holland auch gefährdet??? oder nur der fahrzeughalter??
danke für all euere antworten!!
Das ist eine gute Frage. Werde mal einen Arbeitskollegen von mir fragen. Ich arbeite bei einer holländischen Firma.
In Belgien wird das genauso gehandhabt:
Ich wurde mal mit dem LKW in Belgien kontrolliert. Ich hatte meine Tachoscheibe vom Freitag der Vorwoche nicht dabei (1250 EUR) und es wurde eine Fahrzeitüberschreitung von 10 Minuten festgestellt (187 EUR). Ich durfte erst weiterfahren, als die 1437 EUR CASH bezahlt waren!!!
Gruß Christian
Diese Aussage habe ich eben auf w*w.radarfalle.de gefunden. Ob sie stimmt, weiß ich nicht:
Gemäß dem niederländischen Gesetz über die verwaltungsrechtliche Wahrung der Verkehrsvorschriften haftet derjenige, auf dessen Namen das amtliche Kennzeichen eingetragen ist, für Verkehrsverstöße, die in den Niederlanden mit einem Fahrzeug, das auf seinen oder ihren Namen eingetragen ist, stattgefunden haben. Es ist dabei nicht von Wichtigkeit, wer der Fahrer war zu dem Zeitpunkt als der Verkehrsverstoß stattgefunden hat.
Für ausführlichere Informationen in bezug auf den Verstoß oder die Einsichtnahme der Fotos, die in einigen Fällen von dem Verstoß gemacht worden sind, können Sie mit der Fahndungsbehörde, die den Verstoß festgestellt hat, Kontakt aufnehmen.
Ich kann mich meinem Vorredner anschließen.
In den Niederlanden gilt im ZWeifelsfall Halterhaftung. Darum wird man bei Geschwindigkeitsübertretungen auch von hinten geblitzt (wäre in Deutschland nicht möglich). Der Halter kann allerdings den wahren Übeltäter bekanntgeben, sodann geht die Post an den Fahrer. Streitet der allerdings alles ab, ist in jedem Fall der Halter der Dumme. Man sollte sich also sehr gut überlegen, ob man sein Auto an Leute ausleiht, die einem als notorische Verkehrssünder bekannt sind.
Und die Buße würde ich bezahlen. Sollte das Centraal Justitieel Incasso Bureau dir noch ne Erinnerung schicken, wird die Buße sehr viel höher. Und wenn du nicht zahlst und nochmal mit dem Fahrzeug einreist, gibt's Megastress. Mit anderen Worten: Wenn die Beamten freundlich sind, eskortieren sie dich zum Geldautomaten. Ohne Bezahlung wirst du jedenfalls mit dem Auto nicht mehr heimreisen. Verlass dich nicht darauf, dass die Grenzen offen sind, ich bin im letzten Jahr zweimal von der Militärpolizei (Koninklijke Marechaussee) kontrolliert worden, davon einmal auf einem Wald-und-Wiesen-Grenzübergang irgendwo zwischen Groesbeek (NL) und Kranenburg (D).
Groetjes uit Nederland!
So etwas wie Halterhaftung gibt es aber in dem Fall nicht in Deutschland. Das ist auch ein Grund, warum man auch in Österreich ganz ungeniert heizen kann. Die vollstrecken das nicht, weil der Fahrer durchs Blitzen von hinten nicht ermittelt werden kann. Und nach deutschen Recht kann nur der Fahrer belangt werden. Eine Wiedereinreise in Kombination mit erwischt werden im entsprechenden Land ist natürlich dann sehr übel. Da lohnt es sich eher jedes mal wenn man im anderen Land war das Kennzeichen zu wechseln. 😉
Zitat:
Original geschrieben von VentoRenner
So etwas wie Halterhaftung gibt es aber in dem Fall nicht in Deutschland. Das ist auch ein Grund, warum man auch in Österreich ganz ungeniert heizen kann. Die vollstrecken das nicht, weil der Fahrer durchs Blitzen von hinten nicht ermittelt werden kann. Und nach deutschen Recht kann nur der Fahrer belangt werden. Eine Wiedereinreise in Kombination mit erwischt werden im entsprechenden Land ist natürlich dann sehr übel. Da lohnt es sich eher jedes mal wenn man im anderen Land war das Kennzeichen zu wechseln. 😉
Alles egal. Gerade die Niederländer sind in solchen Fragen überhaupt nicht tolerant oder liberal, wie man vielleicht vermuten könnte!
Das deutsche Recht ist dem Centraal Justitieel Incasso Bureau auch ziemlich schnuppe. Ich weiß aus einschlägiger Berufserfahrung (ehem. Rechtsanwaltsfachangestellter in D), dass das CJIB vor einigen Jahren sogar versucht hat Falschparker aus Deutschland per in Deutschland erwirktem Mahnbescheid zur Zahlung zu bewegen! Ihr könnt euch vorstellen, dass man damit als juristischer Laie gut beschäftigt ist, ob die Forderung aus den Niederlanden nun gerechtfertigt ist oder nicht.
Und bei einer Wiedereinreise seid ihr im Eimer, falls die Strafe nicht beglichen wurde. Im schlimmsten Fall, nämlich wenn ihr nicht augenblicklich (notfalls am Geldautomaten!) Geld herbeischaffen könnt, wird das Fahrzeug beschlagnahmt. Danach darf man sich dann Geld aus Deutschland bringen lassen bzw. es dort selber besorgen und das Fahrzeug wieder auslösen. Nummernschild wechseln bzw. anderes Auto hilft auch nicht, da bei einer Grenzkontrolle auch die Personalien kurz abgeglichen werden.
Im Übrigen finde ich es gut, dass wir hier in den Niederlanden hohe Strafen haben. Man soll ja auch was aus der Sache lernen und ein besserer Verkehrsteilnehmer werden. Über 15-Euro-Strafzettel wg. Geschw.-übertretung aus Deutschland lachen bei uns die meisten Leute und freuen sich auch noch über das schöne Foto vom Blitzer. Außerdem müssen Strafen in den Niederlanden für den Staat kostendeckend sein. Ich habe nie verstanden, wie man ne fünf-Euro-Buße für die vergessene Parkscheibe in Deutschland überhaupt ökonomisch eintreiben kann.
Groetjes!
Zitat:
Original geschrieben von Nederlander
Alles egal. Gerade die Niederländer sind in solchen Fragen überhaupt nicht tolerant oder liberal, wie man vielleicht vermuten könnte!
Das deutsche Recht ist dem Centraal Justitieel Incasso Bureau auch ziemlich schnuppe. Ich weiß aus einschlägiger Berufserfahrung (ehem. Rechtsanwaltsfachangestellter in D), dass das CJIB vor einigen Jahren sogar versucht hat Falschparker aus Deutschland per in Deutschland erwirktem Mahnbescheid zur Zahlung zu bewegen! Ihr könnt euch vorstellen, dass man damit als juristischer Laie gut beschäftigt ist, ob die Forderung aus den Niederlanden nun gerechtfertigt ist oder nicht.
Egal stimmt, diese Vollstreckungsversuche sind ziemlich in die Hose gegangen, da keine deutsche Vollstreckungsbehörde diese nach deutschem Recht nichtigen Bußgelder vollstreckt (wegen der Halterhaftung und des fehlenden Vollstreckungsabkommens). Solang man nicht nach Holland reist einfach die holländischen Schriebe wegschmeissen 😁
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Egal stimmt, diese Vollstreckungsversuche sind ziemlich in die Hose gegangen, da keine deutsche Vollstreckungsbehörde diese nach deutschem Recht nichtigen Bußgelder vollstreckt (wegen der Halterhaftung und des fehlenden Vollstreckungsabkommens). Solang man nicht nach Holland reist einfach die holländischen Schriebe wegschmeissen 😁
Naja, wer nicht weiß, dass er die Sache in Deutschland mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid aus der Welt schaffen kann, ist trotzdem dran. Genau das war ja seinerzeit der Trick bzw. ist es glaub ich auch noch immer.
Ansonsten schreibt der ADAC sehr schön (hab es selber eben nochmal mit dem Gesetzestext abgeglichen):
"Die Verfolgungsverjährungsfrist für die gängigen Verkehrsverstöße beträgt in den Niederlanden zwei Jahre. Die Vollstreckungsverjährung für Entscheidungen, denen Übertretungen zugrunde liegen, tritt nach zwei Jahren und acht Monaten ein. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem das Urteil rechtskräftig wird."
Und bei entgeltlichem Parken sind es satte fünf Jahre, in denen der betroffene Halter bzw. das Fahrzeug lieber nicht einreisen sollten.
Allerdings finde ich, dass man die Knöllchen bezahlen sollte. Schließlich wart ihr Gast im Land, dementsprechend sollte man sich auch verhalten!
Zitat:
Original geschrieben von Nederlander
Naja, wer nicht weiß, dass er die Sache in Deutschland mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid aus der Welt schaffen kann, ist trotzdem dran. Genau das war ja seinerzeit der Trick bzw. ist es glaub ich auch noch immer.
...
Allerdings finde ich, dass man die Knöllchen bezahlen sollte. Schließlich wart ihr Gast im Land, dementsprechend sollte man sich auch verhalten!
Hallo,
die Sache verhält sich etwas anders, man bekommt in Deutschland überhaupt keinen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid. Diese können nur deutsche Behörden in Deutschland erlassen und dies tun sie nicht (wie ich oben geschrieben habe). Niederländische (und auch schweizer) Behörden versuchen dies zu umgehen, indem sie quasi-offizielle Schreiben, teilweise über Inkassobüros o.ä., an den deutschen Verkehrssünder verschicken. Der Laie glaubt dann durch diese Täuschung, daß er zur Zahlung verpflichtet sei. Dies halte ich schlicht für eine Unverschämtheit. Dieses Vorgehen nennt man unter Privatpersonen übrigens Betrug!
Eine andere (moralische) Seite ist es natürlich, ob man gerechtfertigte Knöllchen aus dem Ausland bezahlen sollte.
Viele Grüße
Celeste
(habe übrigens noch nie Knöllchen aus Holland, der Schweiz oder anderen Ländern bekommen)