km-Geld und Versicherungsschutz...
Hi,
wenn ich mit meinem privaten Wagen für meine Firma fahrten vornnehme (Kollegen wohin fahren, Teile holen, etc) wie siehts da mit km-Geld aus?
Wieviel kriegt man da pro km?
Und wie sieht das Versicherungsmäßig aus?
Wer haftet, wenn ich Unfall bau? Weil ist doch ne "Privat-Fahrt" oder?
Vielleicht kann mir da ja einer bißchen helfen?! 🙂
Danke schonmal...
LG
45 Antworten
die Frage des Versicherungsschutzes (und der Kostenübernahme) würde ich auch mit dem Arbeitgeber klären (am besten schriftlich geben lassen).
Dass Schäden am eigenen PKW (und Folgen) möglicherweise nicht versichert sind, darauf wurde ja bereits hingewiesen.
Darüber hinaus würde ich mir auch die Frage stellen, ob bei Verwendung des Privat-PKW's im Falle eines Falles die Berufsunfallversicherung aufkommt. (Wenn ich z.B. selber bei einer solchen Fahrt schwer verletzt werden sollte).
Ganz auf die leichte Schulter nehmen würde ich das nicht...
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von horst123
Darüber hinaus würde ich mir auch die Frage stellen, ob bei Verwendung des Privat-PKW's im Falle eines Falles die Berufsunfallversicherung aufkommt. (Wenn ich z.B. selber bei einer solchen Fahrt schwer verletzt werden sollte).
Da muss man sich keine Gedanken machen. Auch wenn du einen privaten PKW während einer beruflichen Tätigkeit (aber keine evtl. privaten Umwege) benutzt, tritt die Berufsgenossenschaft für die körperlichen Schäden ein ==> Arbeitsunfall
Aber trotzdem nen schriftlichen Vertrag bezügl. der Nutzung des privaten PKWs machen?!
Meine Freundin ist da mit ihrem kleinen A3 noch krasser als ich, was den "Schutz des Autos" angeht, dem darf aber auch NIX passieren 🙂
Zitat:
Original geschrieben von el*Animal
Aber trotzdem nen schriftlichen Vertrag bezügl. der Nutzung des privaten PKWs machen?!
Das würde ich ihr raten.
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@chris1968
.. möglicherweise hast Du ja recht, sicher wäre ich mir nicht.
Bei uns ist es so, dass die Nutzung von Privat-PKW für Dienstfahrten ausdrücklich untersagt ist (man muss da aber schon beharrlich nachfragen).
Wenn ein Privat-PKW genutzt wird, muss vorher eine Genehmigung eingeholt und eine Verzichtserklärung unterschrieben werden (für Schäden am eigenen Fahrzeug).
Wenn ich diese Fragen nicht kläre, mein Privat-PKW nutze und einen Unfall baue, bei dem ich verletzt werde, so hätte ich keine Lust, mich auch noch ggf. mit der Berufsgenossenschaft auseinanderszusetzen ('sie durften den Privat-PKW doch gar nicht nutzen, o.ä.)
Kann ja jeder halten, wie er will. Ich bin da etwas vorsichtiger.
Ok, zusammengefasst heißt das also, ich sollte ihr raten erstmal keine "dienstlichen" Fahrten mehr damit zu machen (also außer Hin- und Rückfahrt Arbeitsplatz) bevor sie es nicht schriftlich hat, das sie über die Firma voll versichert ist? Korrekt?
0,30 € pro Kilometer sind die Regel.
Dies ist aus den Dienstreisegrundsätzen.
Aber der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diesen Betrag zu erstatten!
Wenn man ganz genau ist und wirklich immer Buch führt, kann man (sofern keine volle Erstattung der 0,30 € vorliegt) den Rest über die Werbungskosten (sofern man über dem Pauschbetrag liegt) beim Staat geltend machen!
Beispiel: Dienstreise 400 km: 400 x 0,30 = 120 €
So, nun erstattet der Arbeitgeber nur 40 Euro... Als Folge kann man eine Dienstreiseaufstellung machen und dann die restlichen 80 Euro geltend machen!
Achtung: Bei Dienstreisen zählen die gefahrenen Kilometer!
(Dies ist ein Gegensatz zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Hier darf nur die einfache Entfernung angesetzt werden; nur so als kleine Randbemerkung)
Viele Grüße
Timo
Nee, eigentlich heisst das nur, dass sie sich die Berufsunfallv. bestätigen lassen soll.
Wenn sie mit dem Wagen nen Unfall baut hängt eh ihre Haftpflicht mit drin....
seid 😛
... schiebe noch hinterher:
... Ich bin da etwas vorsichtiger - mit pauschalen Aussagen.
Manchmal fahre ich auch kleine Strecken mit dem Privat-PKW, wenn kein Dienstwagen da ist. das ist aber die Ausnahme und nicht die Regel.
seit wann das 😁?
Zitat:
Original geschrieben von Timo245
seid 😛
Sogar bei der deutschen Sprache, schwere Sprache sei
D
ihr die Besten 😁
Zitat:
Original geschrieben von horst123
.. möglicherweise hast Du ja recht, sicher wäre ich mir nicht.
Ich aber 😉
Zitat:
Original geschrieben von meingott
Wenn sie mit dem Wagen nen Unfall baut hängt eh ihre Haftpflicht mit drin....
Das stimmt. Man kann es aber so regeln, dass der Arbeitgeber die anfallenden Mehrbeiträge für die Versicherung übernimmt und falls keine Vollkasko abgeschlossen ist, den Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt.
Hehe, lustiger Thread!!
🙂