Klimakomfortscheibe

BMW 3er E46

Hallo,

ich habe in meinem 330i eine normale Scheibe drin mit Regensensor.
Diese hat nun einen Steinschlag im Sichtbereich.

Nun möchte ich eine Klimakomfortscheibe einbauen lassen, doch der Autoglasmensch riet mir davon ab. Mein Regensensor würde dann nicht mehr richtig funktionieren.

Was meint ihr dazu? Kann das sein?

Danke und Gruß,

Marko

47 Antworten

@ Autoglasmeister

Dann ist mein BMW-Händler also auch ein Versicherungsbetruganstifter? Der bietet nämlich sowas auch regelmäßig an 🙄 und ich kann mir nicht vorstellen, daß der seinen Laden wegen sowas aufs Spiel setzt...
Auch andere mehr oder weniger seriöse Glashöndler scheinen das ja im großen Stil zu betreiben, die sind wohl auch alle Kleinkriminelle?

Also mir als Endverbraucher sollte es doch egal sein, wer meiner Versicherung die SB zahlt. Ich unterschreibe beim Händler nen Schein, daß er direkt mit der Versicherung abrechnet und gut - wo ist da das Problem?

Wenn ein Händler damit wirbt, daß meine SB übernommen wird, bzw. nicht zu bezahlen sei, was bitte soll daran versicherungsbetrug sein?

Kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Gruß, Jürgen

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von j.helfer


Wenn ein Händler damit wirbt, daß meine SB übernommen wird, bzw. nicht zu bezahlen sei, was bitte soll daran versicherungsbetrug sein?

Der Versicherungsbetrug wird vom Kunden begangen, da er seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, vom entstandenen Schaden 150 Euro zu übernehmen.

Man sollte die Gerichturteile einmal durchlesen, die ich verlinkt habe um dies zu verstehen.

Aber ich werde es in Kurzform nochmals erklären.

Entscheident ist dass die Versicherung für den ENTSTANDENEN Schaden für den Kunden aufkommen muss und vom ENTSTANDENEN Schaden der Kunde 150 Euro bezahlen muss, wenn er eine SB von 150 Euro hat.

Wenn nun die Rechnung 500 Euro beträgt, dann wäre normalerweise der ENTSTANDENE Schaden 500 Euro und die Versicherung bezahlt davon 350 Euro und der Kunde 150 Euro. Zusammen also 500 Euro. Somit wäre alles richtig.

Wenn nun die Rechnung 500 Euro beträgt und die Versicherung 350 Euro bezahlt, aber der Kunde nichts, dann ist der ENTSTANDENE Schaden nicht 500 Euro, wie auf der Rechnung angegeben, sondern nur 350 Euro, da der Kunde seinen Eigenanteil nicht bezahlt hat. Und somit hat der Kunde seine vertragliche Verpflichtung nicht eingehalten und begeht einen Versicherungsbetrug.

Entscheident istz nicht die Höhe der RECHNUNG, sondern das, was der Kunde bezahlen hätte müssen, wenn er das komplette Geld der Werkstatt gegeben hätte und selbst mit der Versicherung abrechnen würde. Also im Beispiel oben hätte er dann 350 Euro an ben Betrieb bezahlt und hätte nur noch Anspruch auf 200 Euro von seiner Versicherung.

Oder kurz gesagt: Die Werkstatt kann dir die Selbstbeteiligung nicht erlassen. Du zahlst bei einem Kasko-Schaden IMMER die Selbstbeteiligung. Wenn der Händler dir einen Rabatt einräumt, dann wird dieser an die Versicherung weitergegeben und du zahlst trotzdem die volle Selbstbeteiligung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen