Kleingewerbe mit vcds?
Hallo, ich besitze vcds. Würde damit bisschen Geld verdienen nebenbei.
Habe an Kleingewerbe gedacht. Geht das? Was muss ich beachten? Welche Kosten kommen auf mich zu? Muss ich steuern etc zahlen?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@hadez16 schrieb am 2. März 2017 um 10:59:33 Uhr:
Er schreibt "nebenbei". Also nebenberuflich.
Was du da abrödelst wäre das Vorgehen beim Versuch das ganze Hauptberuflich zu machen. Nebenberuflich reicht die eigene Garage und als Kleinunternehmer macht es dir der deutsche Staat ausnahmsweise mal einfach was Steuern angeht.
Selbst nebenberuflich: ich finde, das ist etwa das gleiche. Wenn man was macht, soll es sich auch lohnen.
Und ja: eigene Garage ist ne Idee. Mit Grube mag's gehen, sonst macht man sich mit Rumgekrauche beim Hobby schnell den Rücken kaputt. Hebebühne in der eigenen Garage ist dann schon Zucker, braucht aber ein stabiles Fundament und ordentlichen Stromanschluss.
Irgendwie muss sich das Kleingewerbe (in dem Wort steckt Gewerbe drin, also klar auch Pflichten von Abrechnung, Rechnungsstellung, Gewährleistung) von Hobby und Gefälligkeit unter Freunden (das ist kein Kleingewerbe) ja auch absetzen. Ich finde, VCDS allein ist viel zu unbedeutend, um darauf etwas aufzubauen. Ich sehe es als ein Werkzeug von vielen.
Der ernsthafte Kleingewerbe-Unternehmer für z.B. elektrische Diagnose an VAG-Fahrzeugen braucht für eine effiziente, sinnvolle Arbeit mindestens noch:
* 1-4 Oszis mit Log-Funktion, teils Mehrkanal
* Multi-Protokoll-Analyzer mit Decodern u.a. für CAN, LIN, MOST, PWM
* versch. Stromzangen
* jede Menge Messleitungen und Adapter
* Labornetzteil
* Wärmebildkamera macht sich gut
* versch. Volt-Logger, Ampere-Logger, Temperatur-Logger
* Diagnose-Computer mit großem Bildschirm, zum Nachdenken und Planen
* A3-Farblaser/Projektor für techn. Zeichnungen/Schaltpläne
* AU-Messgerät für Rückschlüsse aus dem Abgas
* das ERWIN-Abo (4x: VW, Audi, SEAT, Skoda) als Minimum für VAG-Informationen, dort müsste dann auch ODIS und GFS verfügbar sein
* Erhaltungslader fürs Auto für lange Sessions
* Reifendrucksensor-Programmiergerät
* Lötstation
* Crimpzangen für die versch. Stecker und Buchsen im Auto
* eine Werkbank mit Schraubstock
* einen Werkstattwagen
* das ganze normale Werkzeug: Steckschlüsselsatz, Kompressor, Druckschrauber, hydr. Presse, Getriebeheber, Motorkran, Auffanggefässe für Öl, Kühlflüssigkeit, versch. Drehmomentschlüssel usw. usf.
* einige Kurse/Ausbildung in dem ganzen Zeug, damit er das nicht Learning-by-Doing macht
Für mich lag es dann nahe, gleich die Nutzung einer Selbsthilfewerkstatt/Mietwerkstatt mit deren Infrastruktur nahezulegen.
Ob man dann VCDS mit seinen 300-400 EUR mit reinrechnet oder nicht, finde ich völlig egal.
VCDS hat - wie jedes andere Diagnose-System, was sich auf die Onbord-Diagnose in den Steuergeräten verlässt, die schlechte Eigenschaft, dass es fehlerfreie Onbord-Diagnosesysteme braucht. Spinnt das Steuergerät, spinnt auch auch VCDS. Daher braucht man eh alle Messmöglichkeiten nochmal extern.
Und für das regelmäßige Zeug:
Reifen, Bremsbeläge/Scheiben, Ölwechsel, Filterwechsel, Stoßdämpfer, Zündkerzen, Filter, braucht man VCDS nur in seltenen Fällen mal zum Service-Intervall-Reset. Dieses Massengeschäft machen eh andere.
@J.Konrad
Butter bei die Fische, was willst du nur mit VCDS denn machen?
* Mal ne Batterie tauschen und anlernen?
* Mal 3x-Tipp-Blinken freischalten oder Fensterheber-Schließung bei Tür-Verriegeln?
Ich finde, dafür braucht man kein Kleingewerbe aufmachen, wer so beschränkt in seinem Leistungskatalog ist. Dann kann man sich in die VCDS-Usermap eintragen und sagen: hier, ist Hobby. Kost nix und wenn was schief geht, haste Pech gehabt. Dann trifft man sich eben zum Grillen und für so persönliche Kontakte, aber es verliert jeden Gewerbeanspruch.
34 Antworten
Scheissegal, denn nur mit vcds ein Gewerbe anmelden ist Schwachsinn.
Zitat:
@player495 schrieb am 12. März 2017 um 15:29:33 Uhr:
ich würde mal bei der zuständigen Handwerkskammer nachfragen. Für das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk besteht Meisterpflicht.
Wenn man die Dienste des Kleingewerbes so beschreibt, dass es unter die Zuständigkeit der HWK fällt, *könnte* man *vielleicht* damit konfrontiert werden.
Der Malermeister meines Vertrauens hat zum tapezieren auch meine Heizkörper demontiert.
Skandal.
Die Steuer ist m.E. nur eine Sache.
Aber wenn das erste Steuergerät defekt ist (egal ob durchs programmieren od. schon vorher - beweis das mal - UND man fürs programmieren Geld genommen hat, dann sollte man eine gute Rechtsschutz und eine pasende Haftpflicht haben, die ggF. auch einspringt. Nicht jeder Kumpel, geschweige denn jeder "Kunde" ist nachher so locker und meint "na ja, kann ja passieren"....
Wie schon gesagt - das Gerät verborgen (und nicht selbst bedienen) ist eine denkbare Option was die Haftung betrifft. Aber auch da sollte man sich eine Belehrung unterschreiben lassen ...
Im Prinzip kann man dann auch einem Kind eine Schachtel Streichhölzer geben und vorher einen Wisch unterschreiben lassen. Das reine Verleihen ohne eigene Ahnung macht irgendwie noch weniger Sinn, finde ich. Denn der, der es ausleiht, wo soll der denn mehr Ahnung her haben?
Im Prinzip sieht man daran: VCDS an sich ist ein komplexes Werkzeug wie ein Zahnarztstuhl. Wirklich sinnvoll ist die Anwendung dann immer nur für den, der weiß, was er damit tut und vertraut ist im Umgang damit. Dieser Aspekt des Lernens und des Umgangs ist also sehr wichtig. Das komplexe Werkzeug ohne sich vorher das Wissen angeeignet zu haben, ist relativ wenig wert.
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Wer sich was mit welcher Ahnung auch immer codiert, kann dem Verleiher herzlich egal sein. Von daher ja einen Haftungsausschluss unterschreiben lassen.