kleineren reifen-geschwindigkeitsindex eintragen lassen?

Mercedes E-Klasse W124

hallo,

bei meinem auto sind ZR reifen eingetragen.

da das auto laut papieren nur 213km/h höchstgeschwindigkeit erreicht, sollten doch auch V reifen eintragbar sein, oder irre ich mich da?

mit einer reifenfreigabe vom hersteller zum tüv, und den V-reifen abnehmen lassen, oder wie mach ich das?

gruß....

Beste Antwort im Thema

Du meine Güte, hier übertreffen sich einige wirklich gegenseitig im Austausch bzw. der Abgabe von Worthülsen. Manchmal ist hier wirklich Peinliches zu lesen.

@schroederweg:
Entschuldige bitte, aber dein Beitrag ist faszinierend sinnfrei. Wolltest du einfach auch mal etwas sagen, auch wenn du eigentlich nichts Informatives beizutragen hattest? Ist es in deiner Welt tatsächlich so verwerflich, auf eine erheblich größere Auswahl von V-Fabrikaten zurückgreifen zu wollen? Und ggf. ein paar Euro zu sparen? Verwirkt ein jeder mit solchen Wünschen in deinen Augen das erlesene Recht, Benz zu fahren? Ist das möglicherweise ein Privileg nur für Leute, die sich "deutscher Kraftfahrer" nennen / nennen dürfen?  Schlimme Geschichte, ich seh's ein...

@E280T:
Dann lies uns doch mal vor, welcher Tragfähigkeitsindex für dein Auto in deinen Papieren steht, sorry...in meinem alten Brief steht darüber nämlich rein gar nüscht - übrigens ebenfalls ein E280T.

Mit der Tragfähigkeit hat die Sache mit dem "Z" nichts zu tun. Ein Tragfähigkeitsindex von 91 wie bei den meisten 205/60 R15 V-Reifen bedeutet 615kg. Das reicht wohl auch für einen S124. Die zulässige Hinterachslast beträgt bei meinem E280T 1230 kg, was geteilt durch Zwei exakt 615 kg entspricht. Damit ist der 205/60 R15 91V nach Adam Riese zumindest in punkto Traglast zulässig!

@immerDB:
Den Michelin Pilot gibt es übrigens als 225/55 R15 sogar in 92V. Allerdings ist das nicht gerade ein günstiger Reifen...

Also ab zum TÜV, wenn möglich V-Reifen eintragen lassen, größere Auswahl genießen und Geld sparen. So werde ich es zumindest demnächst tun - auch ohne Smart.

Und bitte nicht mehr so viel herumschwafeln; hier fragen Leute nach, um sachliche Antworten zu bekommen, nicht um sich völlig deplatzierte Polemik, als Tatsache hingestelltes Halbwissen und/oder Häme durchlesen zu müssen.

Vielen Dank.

26 weitere Antworten
26 Antworten

hallo,
ich bin nunmal kein deutscher, der sinnlos allen vorschriften folgt, davon hatten wir schon früher genügend.

und ich werde sicher keine billigreifen anbauen, wobei das nicht heißt, dass die alle schlecht sind!

nur es gibt halt reifen in den von mir gewünschten größen und profilen so gut wie nicht als ZR ausführung, und auch kaum als Y oder W.

außerdem haben die damals ZR in den brief geschrieben, weil es noch kein V gab, bzw. das VR damals "über 210" bedeutete, und das V heute "bis 240"

diesen ganzen unsinn haben wir mal wieder einer EU-verordnung zu verdanken.
die reifenbezeichnungen wurden geändert.

Der wesentliche Unterschied zwischen der bisherigen und der neuen Bezeichnung ist die Einführung der Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol) sowie des neuen Geschwindigkeitssymbols
W (= 270 km/h) bei ZR-Reifen. Das Geschwindigkeitssymbol V (bisher V = über 210 km/h) wurde neu definiert als V = 240 km/h.

wenn also die traglast ausreichend ist, der reifen somit stabil genug, und die höchstgeschwindikeit bei weitem übertroffen wird, ist es einfach nur normal, sich sowas ranzubauen und eintragen zu lassen.

und leute, die knausern und diesel fahren, sollten besser nicht empfehlen, sinnlos geld für völlig überzogene sinnlose reifenbezeichnungen auszugeben.

hinzu kommt noch, dass es meine grösse, 225/55 15 als ZR nur von uniroyal gibt, und das ist ein ganz bescheidener reifen, den man niemandem empfehlen sollte, den man noch wiedersehen möchte. als V version gibts da mehr auswahl, z.b. auch gute michelins.....

und die variante mit den m+s gekennzeichneten reifen und dem hinweis am armaturenbrett (muss kein aufkleber sein), hatte ich erwogen, will ich aber nicht.

Sofern eine Umtragung in die Papiere möglich ist würde ich es auch machen aber bestimmt nicht einfach gesetzliche Regelungen umgehen weil ich "schlauer" bin. Die Versicherung zahlt sowieso nichts wenn das Fahrzeug ohne Zulassung (sprich mit nicht eingetragenen Reifen) in einen Unfall verwickelt wird.
Wir wären heute nicht da wo wir sind wenn wir u. a. solche Vorschriften nicht hätten sondern würden noch auf dem Land in Lehmhütten hausen...
Wo ist denn dann die Grenze? Dann kann ich mir doch auch 155er auf meine E-Klasse ziehen, rollt doch auch...?!? Jedes Land hat nun mal seine Vor- und Nachteile, hier mag die Bürokratie ein wenig überzogen sein, okay. Aber wem es nicht passt kann ja auch woanders hingehen.
Den Vergleich dass wir "früher schon genügend Vorschriften hatten" finde ich übrigens völlig unpassend falls ich ihn richtig interpretieren sollte! Sowas brauchen wir hier nicht!

Hallo,
schon mal was von der Tragfähigkeit gehört? Das ist der Grund warum du keine V-Reifenfahren darfst.

Du meine Güte, hier übertreffen sich einige wirklich gegenseitig im Austausch bzw. der Abgabe von Worthülsen. Manchmal ist hier wirklich Peinliches zu lesen.

@schroederweg:
Entschuldige bitte, aber dein Beitrag ist faszinierend sinnfrei. Wolltest du einfach auch mal etwas sagen, auch wenn du eigentlich nichts Informatives beizutragen hattest? Ist es in deiner Welt tatsächlich so verwerflich, auf eine erheblich größere Auswahl von V-Fabrikaten zurückgreifen zu wollen? Und ggf. ein paar Euro zu sparen? Verwirkt ein jeder mit solchen Wünschen in deinen Augen das erlesene Recht, Benz zu fahren? Ist das möglicherweise ein Privileg nur für Leute, die sich "deutscher Kraftfahrer" nennen / nennen dürfen?  Schlimme Geschichte, ich seh's ein...

@E280T:
Dann lies uns doch mal vor, welcher Tragfähigkeitsindex für dein Auto in deinen Papieren steht, sorry...in meinem alten Brief steht darüber nämlich rein gar nüscht - übrigens ebenfalls ein E280T.

Mit der Tragfähigkeit hat die Sache mit dem "Z" nichts zu tun. Ein Tragfähigkeitsindex von 91 wie bei den meisten 205/60 R15 V-Reifen bedeutet 615kg. Das reicht wohl auch für einen S124. Die zulässige Hinterachslast beträgt bei meinem E280T 1230 kg, was geteilt durch Zwei exakt 615 kg entspricht. Damit ist der 205/60 R15 91V nach Adam Riese zumindest in punkto Traglast zulässig!

@immerDB:
Den Michelin Pilot gibt es übrigens als 225/55 R15 sogar in 92V. Allerdings ist das nicht gerade ein günstiger Reifen...

Also ab zum TÜV, wenn möglich V-Reifen eintragen lassen, größere Auswahl genießen und Geld sparen. So werde ich es zumindest demnächst tun - auch ohne Smart.

Und bitte nicht mehr so viel herumschwafeln; hier fragen Leute nach, um sachliche Antworten zu bekommen, nicht um sich völlig deplatzierte Polemik, als Tatsache hingestelltes Halbwissen und/oder Häme durchlesen zu müssen.

Vielen Dank.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von immerDB


hallo,

außerdem haben die damals ZR in den brief geschrieben, weil es noch kein V gab, bzw. das VR damals "über 210" bedeutete, und das V heute "bis 240"

Der wesentliche Unterschied zwischen der bisherigen und der neuen Bezeichnung ist die Einführung der Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol) sowie des neuen Geschwindigkeitssymbols
W (= 270 km/h) bei ZR-Reifen. Das Geschwindigkeitssymbol V (bisher V = über 210 km/h) wurde neu definiert als V = 240 km/h.

Hallo,

schau doch mal auf Deine vorhandenen ZR - Reifen. Steht denn da überhaupt ein Tragfähigkeitsindex drauf??? Ich denke nicht. Du hast auch eine nicht alltägliche Reifengröße auf Deinem Auto.
Der Geschwindigkeitsindex V = über 210 Km/h ist ja auch heute noch gültig. ZR Reifen sind schon immer > 240 Km/h zugelassen gewesen. Auch schon zu Zeiten als es W + Y noch gar nicht im Handel gab.

Wenn Du tatsächlich einen anderen = kleineren Geschwindigkeitsindex fahren willst, dann mußt Du erst einmal einen Reifenhersteller finden, der sein Produkt auf Deinem Auto freigibt. Viel Spaß bei der Suche - ich drücke Dir alle Daumen.
Ohne wird kein Tüv-Prüfer den Eintrag vornehmen.

Gruß Horst

@joerd
man, zumindest deine eine felge sieht wie geleckt aus, eine augenweide😛

ja, normal ist das nicht, dass ich den astra auf 200 bekomm. wenn ich auf der ebene bei windstille, nur mit mir als fahrer, die angegebenen 165 erreiche, kann ich schon froh sein.

komisch, dass man das nur bei winterreifen machen darf mit dem aufkleber😕

gruß
karl

Hallo,
ich sehe das auch so wie 'immerDB' - habe einen E320 Bj.94.
KFZ-Schein sagt: 195/65ZR15, Vmax 230 km/h, Achslast-max 1005 kp vorne und 1045 kp hinten. Die Felgen sind Original DB, 6.5Jx15H2 ET44 Alu.

War heute beim Tüv Süd in Stuttgart und habe nachgefragt, ob ich evtl. einen V-Reifen nehmen kann, der doch bis Vmax 240 km/h zugelassen ist.
Fazit: Ja, das geht.

Seine Berechnung: es gibt einen Aufschlag zum Geschwindigkeitsindex, der da lautet:
1,5% von Vmax (im KFZ-Schein) + 6 Km/h.
Ergibt in meinem Fall: 230 + 1,5% v. 230 + 6 = 239,5 km/h, also ein V-Reifen passt 'gerade noch'.

Wichtig ist noch, dass die Tragfähigkeitskennzahl (Tragfähigkeitsindex) beahtet werden muss, die mit steigender Geschwindigkeit abnimmt - dafür gibt es auch eine Tabelle; hier einige Werte für V-Reifen und Tragfähikkeitsindex 91:

Hallo,

ich sehe das auch so wie 'immerDB' - habe einen E320 Bj.94.

KFZ-Schein sagt: 195/65ZR15, Vmax 230 km/h, Achslast-max 1005 kp vorne und 1045 kp hinten. Die Felgen sind Original DB, 6.5Jx15H2 ET44 Alu.

 

War heute beim Tüv Süd in Stuttgart und habe nachgefragt, ob ich evtl. einen V-Reifen nehmen kann, der doch bis Vmax 240 km/h zugelassen ist.

Fazit: Ja, das geht.


Seine Berechnung: es gibt einen Aufschlag zum Geschwindigkeitsindex, der da lautet:

1,5% von Vmax (im KFZ-Schein) + 6 Km/h.

Ergibt in meinem Fall: 230 + 1,5% v. 230 + 6 = 239,5 km/h, also ein V-Reifen passt 'gerade noch'.

Wichtig ist noch, dass die Tragfähigkeitskennzahl (Tragfähigkeitsindex) beachtet werden muss, die mit steigender Geschwindigkeit abnimmt - dafür gibt es auch eine Tabelle; hier einige Werte für V-Reifen und Tragfähikkeitsindex 91:
bei 210 Km/h : 615 kp
bei 230 Km/h : 578 kp
bei 240 Km/h : 559,5 kp

Der TÜV-Mensch hat mir dann für 10,46 € ein 'Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis' ausgestellt, in dem zu Ziff. 15 ein '195/65 R15 91V' genehmigt wird.
Dieses könnte ich dann im KFZ-Brief (natürlich gegen weitere Gebühr von ca. 40€) eintragen lassen.

- Sorry- mein erstes Posting ging etwas unvollständig raus :-(

Also entweder man kann sich ein Fahrzeug leisten, oder man kann es nicht.

Wenn man es kann, dann sollten ein paar Euro mehr ja kein Problem sein.

...und wieder so ein wertvoller und überaus sachlicher Beitrag 😁

Recht uneinsichtig, der Mann. Oder zwanghafter Nörgler? 🙄

Es wird beharrlich und wahrscheinlich absichtlich übersehen, dass es hier in diesem Thread um Reifen geht, nicht generell um den Unterhalt von Fahrzeugen. Gewichtiges Argument dabei ist, dass die Auswahl an guten Fabrikaten bei VR-Reifen ganz erheblich höher ist als bei ZR-Produkten. Dass dabei ein paar Euro zu sparen sind, die sich gut in andere Bereiche des Lieblingsobjekts lassen, ist dabei ein angenehmer Nebeneffekt.

Wenn es dich so nervt, dass sich hier Leute tatsächlich erdreisten den Eindruck zu erwecken, Geld sparen zu wollen: lies doch ganz einfach andere Foren, ja? Oder belass' es zumindest beim Lesen und unterlasse das Schreiben. Das täte diesem Forum nämlich gut.

Ich danke allen hier, die trotz Herrn schroederweg sachlich beim Thema bleiben/blieben und Lösungswege aufzeigen, anstatt wie er uninspiriert herumzumeckern. Bei "Ekel Alfred" war das lustig, in diesem Fall nervt es.

Hoffnungsvolle Grüße,
koesek

Hallo,
schaut euch doch mal einfach diesen Link der GTÜ bezüglich Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeit an, bevor immer mehr Halbwahrheiten verbreitet werden.

Grüße

hallo,

vielen dank für den link, damit ist jetzt klar, dass V reifen beim e280t eigentlich einen tragfähigkeitsindex von 92 benötigen.
die meisten haben aber nur 91, und die haben die nötige tragfähigkeit von 615kg nur bis 210km/h.
bei 213km/h benötigt man aber gut 621kg tragfähikkeit.

da ich immer voll beladen und auch zu 99% schneller als 210km/h fahre, brauche ich also unbedingt reifen mit 92er tragfähigkeit. 😉

spaß beiseitte.
jetzt werde ich also zum tüv fahren, V reifen eintragen lassen, falls die sich querstellen, das zulässige geamtgewicht um 100kg absenken und die dann eintragen lassen, und fröhlich, legal und verkehrssicher mit V reifen durch die gegend fahren!!!
denn dann reicht 91 wieder lockerst aus.

nochmal danke für die mehr oder weniger hilfreichen tips.

Deine Antwort
Ähnliche Themen