Kleine Kennzeichen

Harley-Davidson

Ich weiss nicht, ob das schon hier Thema war. Habe in der Suchfunktion nichts gefunden. Egal, wenn, dann ist es halt doppelt.

Ab Frühjahr, mitte 2011 sollen länderübergreifend einheitlich kleine Nummernschilder für Motorräder, US Cars und Oldtimer kommen. Die Größe war mit 180 mm (max. 220mm) mal 200 mm benannt. Das heißt, dass die Zulassungsstellen keinen Spielraum mehr haben, um einem große Kuchenbleche zu verpassen.

Erreicht wird dies durch die Verwendung der verkleinerten Mittelschrift und neuer Anordnung von Stempel und Saisonprägung. Bei optimaler Buchstaben-/Zahlenkombination wäre eine Minimalbreite von nur 180mm möglich. Die bisherige maximale Breite lag bei 280mm!
 
Eine Umtauschpflicht für den Fahrzeugbestand ist nicht geplant, jedoch wird es wohl ein Umtauschrecht auf freiwilliger Basis geben.

Beste Antwort im Thema

Hallo Uli,

wieder mal schön geschrieben, aber auch wieder mal inhaltlich nicht so der Bringer......

Was ich von den Kennzeichen halte, habe ich ich einigen Postings zuvor geschrieben. Einfach mal "nachblättern", wenn das Gedächnis nicht mehr so gut ist und der Text wäre etwas kürzer. 🙄

Die herzergreifenden Geschichten aus Deinem Leben sind ja nett zu lesen, aber auch nichts besonderes!!! Weglassen und der Text ist wieder ein Stück kürzer. 🙄

Sollen wir jetzt Seiten darüber füllen, wie Entscheidungen in Ministerien gefällt werden und ist es wirklich etwas neues für Dich, dass da die Wirtschaft ein gehöriges Wort mitzureden hat? Ich glauche nicht, dass das nötig ist. 🙄
Das dümmliche Gemaule über Beamte auf Stammtischniveau ist ja auch nichts neues. Wenn Du mir damit ans Bein pinkeln willst, must Dich hinten anstellen, weil die Personen, denen ich fast täglich eine staatliche all incl.-Unterkunft vermittele, auch gerne was in diese Richtung machen und ich hör mir jeden Scheiss an. Ist eine der wenigen Kehrseiten von meinen Job!!!
Läßt Du es weg... genau, dann ist er kurz und knackig!!!!

Der threadbezogene Inhalt ist dann schön präsentiert und mathematisch richtig. Gut gemacht!!! 😁

Schön, dass Du mathematisch belegst und mit mir übereinstimmst, dass die Kennzeichen in den EU-Ländern nicht deutlich kleiner sind!!! Hast Du ja auch wirklich fein vorgerechnet, danke!!! 😁 (Leider gibt es keinen Kuss-Smilie) War auch genau meine Aussage in dem Text, den Du zitiert hast!!!

Recht hast Du auch damit, dass ich eher selten mit Zollstock unterwegs bin und Motorradkennzeichen ausmesse. Orientiere mich da mehr an optischen Vergleichen. Zuletzt vor 10 Tagen in Barcelona, wo mir die vielen EU-Kennzeichen aufgefallen sind, die alle optisch größer als 18 x 20 cm wirkten.

Da Du Dich ja mehrfach und ausdrücklich, deutlich über die Mehrheit der Forumsmitglieder stellst, wenn es um die Qualität der Beiträge in Forum geht, bin ich schon ein wenig enttäuscht. 🙁

Da mußt Du ein wenig nachbessern, willst Du nicht nur, wie Deine so oft kriftisierten Politiker oder Beamte, viel reden, bzw,. schreiben und im Grunde inhaltlich nichts rüberbringen!!!

Gruß Brus

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so siehts aus, ein Haufen Arbeit, ein Haufen Ämter, tausende Leute mit involviert....

und am Ende nix bei rumgekommen, eigentlich keine Änderung, denn wenn der Zulassungs-Sherriff des jeweiligen Bezirkes keine Platten unter 20X20 zulässt, dann bleibt es beim Alten...

Aber eines ist recht positiv, wir haben viele Beamte und Regierungsmitarbeiter usw. finanziel mit Steuerausgaben für einen Schwachsinn ausgeholfen...😮😮😮😮

Schlipse im Amt, ihr seid sooooo langweilig....

Zitat:

Original geschrieben von Kwiksilver


Das heisst in Zukunft wird es für Kradfahrer schwerer kurze Nummern zu bekommen, was bedeuten wird, dass es für Leute in Kreisen mit 3 Buchstaben am Ende doch auf 22 x 20 rausläuft. Prima. Also die Road Queen hat mit Saison und ich ohne JETZT schon 22x20 bzw. 20x20- aber nur dank dreistelliger Erkennungsnummer.

Am Ende wird der ganze Spass ne ziemliche Nullnummer.

ja ja, hauptsache erst mal meckern, statt sich den Rechenschieber zu schnappen und selber mal nachzurechnen...

Mit den 220mm bei 3-Buchstaben-Kreis (oben) und 4 Erkennungsnummern (unten; also schon den zukünftigen Wegfall des 3-Erkennungsnummern-Bonus eingerechnet) ist natürlich quatsch, weil damit kommst Du auf 180mm Breite (genauer gesagt 173 bzw 175mm).

Habe hierm mal schnell von Hand alle möglichen Kombinationen ausgerechnet. So kann jeder sehen, was ihn in Zukunft erwartet. Als Beispiel nur M, X und 1 verwendet, da alle Buchstaben (31mm) und Zahlen (29mm) sind ja immer gleich groß. Rand ist 4mm, Eurozeichen 40mm breit. Abstand unten zwischen Buchstaben und Zahlen dann 15mm. Also alles die Mindestmaße. Links die Zahl ist obere Zeile, Rechts die untere Zeile (alles ohne Gewähr auf Rechenfehler)

M-X 1 95/99
M-X 11 95/136
M-X 111 95/173
M-X 1111 95/210
M-XX 1 95/138
M-XX 11 95/175
M-XX 111 95/212
M-XX 1111 95/249

MM-X 1 134/99
MM-X 11 134/136
MM-X 111 134/173
MM-X 1111 134/210
MM-XX 1 134/138
MM-XX 11 134/175
MM-XX 111 134/212
MM-XX 1111 134/249

MMM-X 1 173/99
MMM-X 11 173/136
MMM-X 111 173/173
MMM-X 1111 173/210
MMM-XX 1 173/138
MMM-XX 11 173/175
MMM-XX 111 173/212
MMM-XX 1111 nicht zulässig

(Interessant wird werden, wenn 6 Erkennungsnummern in der unteren Zeile stehen. Bei unserem BMW-Händler haben die Vorführer aus München immer sowas drauf. Mit der dann dort zulässigen Engschrift sind das ja (noch) legale 280mm. In Zukunft darf sowas dann nicht mehr vergeben (?) oder auf den neuen Schildern abgesiegelt werden...es bleibt spannend)

Ich habe eben mit der Zulassungsstelle gesproche. Ja die Änderung soll kommen, wohl zum 01.04.2011. Dann wäre die verkleinerte Mittelschrift wie bei den Leichtkrafträdern machbar. In meinem Fall mit 2 Buchst. + 2 Buchst. +1 Zahl wäre dann ein 18 Breit x 20 Hoch auf alle Fälle machbar. Auf die Frage ob es denn noch schmaler und flacher ginge sagte mir die freundliche Dame: Nein, bei 18 Breit x 20 Hoch wäre Schluß.

Zitat:

Original geschrieben von Dyna-Tom


Auf die Frage ob es denn noch schmaler und flacher ginge sagte mir die freundliche Dame: Nein, bei 18 Breit x 20 Hoch wäre Schluß.

das Zauberwort bei der Änderung der FZV ist eben "Größtmaß", es wird docht nirgends das Wort "Mindestmaß" erwähnt (das ganze bla-bla was Auto-Blöd & co. über die geheimnisvollen 180mm schreiben interessiert dabei keinen Menschen).

Maßgeblich ist eben, was in der FZV, Anlage 4 stehen wird. In dem Entwurf für den Bundesrat (siehe pdf Seite 4) heißt es eindeutig:

Zitat:

Anlage 4 wird wie folgt geändert:

Kraftradkennzeichen: Größtmaß der Breite: 220 mm, Höhe: 200 mm

.

Danach müssen sich dann die StVÄ richten. Natürlich weiß ich jetzt schon, daß es Diskussionen ohne Ende geben wird, wenn jemand dann mit 160mm oder noch weniger ankommt. Ebenso finde ich, daß es mit der Höhe von 200mm auch nicht ganz so eindeutig ist. Wenn man sich den oben zitierten Satz mehrmal durchliest wird man feststellen, daß dich das Wort "Größmaß" grammatikalisch gesehen auch auf die Höhe bezieht. Also auch dort Spielraum nach unten möglich...

Beim jetzigen Schild ist eben die 200mm Höhe nicht oder kaum zu unterschreiten, will man die gesetzlichen Abstände bei den großen Buchstaben/Zahlen einhalten, aber mit den verkleinerten ist da was möglich.

Da ich XX-X 0 habe, werde ich mir ein Schild in 14x17 anfertigen lassen. Das geht sogar, wenn wie geplant der TÜV-Stempel noch unter das Euro-Zeichen kommt. Alle gesetzlichen Maße werden damit eingehalten. Bin mal gespannt, was dann dort am Amt los ist. Aber die kennen mich bereits dort, habe auch ein 16x13 an meinem LKR dort durchgeboxt 🙂

BTW, eine Bitte an alle. Gerade wegen der Höhe und der evtl. entstehenden kleinen Gesetzeslücke beim Größtmaß jetzt noch nicht bei den Ämtern rumnerven. Erst warten, bis alles so abgesegnet ist (lt. meinen Informationen am 17.3.). Weil es besteht jetzt natürlich immer noch die Möglichkeit, daß es geändert wird. und mit dem bösen Wort "Mindestmaß" im text können wir alles vergessen, was ich da so ausgerechnet und geschrieben habe.

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Hi Boecki!

Danke für die Tabelle. Für mich bleibt´s dabei- zwei cm schmaler und dafür das komische Hochkantformat ist nix wofür ich nur einen cent ausgeben werde. Die RoadQueen vielleicht schon eher, wenn sie von 22 auf 18 runterkäme.

Bei der Höhe sehe ich kaum Chancen. Eventuell kann der eine oder andere mit grammatikalischen Spitzfindigkeiten ein Schild mit geringerer Höhe erwirken (die Willkür auf den Amtsstuben wird wohl mit der Neufassung des Gesetzes kaum ausgemerzt werden), aber auf den Grafiken ist in der Höhe, anders als in der Breite, KEINE Variation eingezeichnet. Da steht 20cm und nicht wie in der Breite 18 / 20 / 22 cm.
Davon mal abgesehen, wie kommst du auf eine mögliche Höhe von 17 cm? Wer weiss, vielleicht versuch ich ja auch mal penetrant zu sein, denn 18 x 17 wäre schon eher ein paar €s wert 😉

Kwik

Zitat:

Original geschrieben von boecki


Maßgeblich ist eben, was in der FZV, Anlage 4 stehen wird. In dem Entwurf für den Bundesrat (siehe pdf Seite 4) heißt es eindeutig:

Kraftradkennzeichen: Größtmaß der Breite: 220 mm, Höhe: 200 mm

.

Hallo,

die Größen werden durch die Zeichnung, die Teil des Gesetzestext werden, mit allen Maßen genau festgelegt. Demnach haben Kradradkennzeichen eine Minimalbreite von 180 und Maximalbreite von 220 mm. Die Höhe ist festgelegt auf 200 mm.

Vermutlich werden die Zulassungstsellen, dass auch so umsetzen..

Gruß Brus

also ich weiß nicht was ihr wollt, jetzt siehts mal so aus, das wirklich mal was für uns gemacht wird, und wieder ist es nichts 😕
bei uns in hessen wars bis dato immer ok,  20x20 war möglich, kann man gerade noch verkraften, nebenan die Baden Würtenberger sind teilweise mit Pizzablechen rumgefahren, da kriegt ihr das Kotzen, die freuen sich ein zweites Loch in den A...h wenn das durchgeht. Also freut euch auch mal für die anderen.

By the Way, ich nehme jeden Zentimeter der kleiner geht, gerne an.

Gruß
Wolfgang

Servus,

genauso seh' ich das auch.

GSM

wer meine Liste oben aufmerksam gelesen hat wird sehen, daß alles mit MMM-XX 11 und MMM-X 111 (also 3 oben, 4 unten) und entsprechend weniger Zeichen in Zukunft mit einem 18 cm breiten Schild fahren kann. Dazu gibt es quasi noch "on top" das Saison-Kürzel (HD-Besitzer fahren doch eh nich im Winter 😁 ), welches das Schild auch nicht mehr breiter macht...

Ich behaupte mal, daß heute mit Sicherheit mehr als 95% aller Krad-Kennzeichen breiter als diese 18cm sind. Und auf diesen prangern in den allermeisten Fällen weniger als dieses "3-oben, 4-unten".

Und für genau diese riesen Mehrheit ist eben das neue Gesetz geschaffen worden. Daß natürlich nicht jeder damit zufrieden ist kann man ja hier gut sehen. Jeden kann man wohl nicht zufrieden stellen... 🙄

Zu den Kosten: in der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) ist genau geregelt, was ein Kennzeichentausch unter Beibehaltung der Kennzeichenkombination kosten darf. Nämich genau 2,60 Euro, plus 1,- für farbiges Landeswappen und 0,50 Euro für das TÜV-Siegel. Das Kennzeichen kostet z.B. hier am Amt 8,- (im Internet ähnlich) so daß ein Wechsel i.d.R. für 2 Schachteln Kippen zu machen ist.

ich fahre schon seit über 25 Jahren Motorrad und meine Kennzeichen waren nie breiter als 22 cm....mein kleinstes war 18 cm. Jetzt lese ich die wollen das so einführen 😕😕😕....war bei mir immer so 😁😁😁

Gruß Vegas

Na, da lob ich mir doch das gute alte 80er Kennzeichen.
Sachmal, hat jemand den genauen Sinn der Beleuchtungsregulierung verstanden? Um welche Modelle geht es da genau? Beispiele?

quote..
„(13) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 und 3 dürfen nach § 22a Ab- satz 1 Nummer 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bauartgenehmigte Beleuch- tungseinrichtungen für hintere transparente Kennzeichen oder Beleuchtungseinrichtungen,
? rechtsförmliche Anpassung erfolgt im Laufe des Verfahrens

die mit dem Kennzeichen eine Einheit bilden oder bei der sich das Kennzeichen hinter ei- ner durchsichtigen, lichtleitenden Abschlussscheibe befindet, 1. weißes Licht nach hinten abstrahlen oder 2. mit einer Abschlussscheibe vor dem Kennzeichen versehen sein,
soweit jeweils die Nummern 22 und 22a der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO vom 05. Juli 1973 (VkBl. 1973 S. 558), die zu- letzt durch die Bekanntmachung vom 21. Juli 2006 (VkBl. 2006 S. 645) geändert worden sind, eingehalten werden. Die bauartgenehmigte Beleuchtungseinrichtung muss mit dem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sein.“
..unquote

Zitat:

Original geschrieben von concepi1


Um welche Modelle geht es da genau?

Amtsdeutsch für das selbstleuchtendes Nummernschild (SLN), welches dann auch für Motorräder zulässig ist. Gibt es bereits für Pkw, z.B. von 3M.

Zitat:

Original geschrieben von concepi1


Na, da lob ich mir doch das gute alte 80er Kennzeichen.

...genau, was passiert eigentlich mit den 80er Kennzeichen, hat da jemand schon etwas darüber gelesen?.

Die Schrift wäre ja die gleiche, also könnte man die doch dann für alle Motorräder über 125ccm bekommen.

Dies wurde bis jetzt doch immer nur in Ausnahmefällen genehmigt.

Vielleicht bleiben die auch weiterhin den Traktoren vorbehalten, die haben ja so wenig Platz zum Anbringen.😁

Zitat:

Sachmal, hat jemand den genauen Sinn der Beleuchtungsregulierung verstanden? Um welche Modelle geht es da genau? Beispiele?

Es dürfte sich um die selbstleuchtenden Kennzeichen handeln, somit wäre die bis jetzt übliche Kennzeichenbeleuchtung überflüssig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstleuchtendes_Nummernschild

Zitat:

Original geschrieben von HD100


...genau, was passiert eigentlich mit den 80er Kennzeichen, hat da jemand schon etwas darüber gelesen?

was soll schon damit passieren? Die bleiben weiterhin den LKR (und Treckern 😁 ) vorbehalten und haben, bis auf sehr wenige Ausnahmen, nichts am Motorrad verloren und bleiben dort auch illegal, egal ob die "eingetragen" sind, die Tusse am StVA gepennt hat oder der Schwager der Oberkreisdirektor persönlich ist. Die FZV ist dort eindeutig, auch wenn manche gleich hier ganz stolz posten, daß sie das Teil schon seit Jahren an ihrem Eimer spazieren fahren usw.

Also hier in Berlin ist unter 25cm nix zu machen gewesen. 🙁 Die absolute Oberfrechheit! 😠

Ich habe 4 Zeichen, B - X 666 ! Damit müsste ich also 18 x 20 bekommen? Das wäre ja der Hammer!!! 😁

Wo kann man denn sowas mal nachlesen/ ausrechnen?

Dank & Gruß...
ebi

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