Kleine Beule /Bläschen in Michelin Alpin A5
Servus zusammen,
Ich habe seit letztem Winter die Michelin Alpin A5 in der Größe 245 / 50 / 19 105V.
Beim Autowaschen nach dem Urlaub sind mir Bläschen an zwei Reifen aufgefallen.
Wir können uns nicht erinnern, je über irgendein Hindernis (Bordstein o.ä.) gefahren zu sein. Die Reifen sind quasi noch neu (max. 6.000 km gelaufen).
Hat das schon mal jemand in der Form gesehen? (Ich nämlich nicht)
Danke in die Runde!
22 Antworten
https://www.continental-reifen.de/b2c/tire-knowledge/tire-components/
PS: diverse Ursachen können eine Delamination/Separation bewirken, deren Kenntnis Dir aber nicht nützlich ist, weil Du die Beweisführung nicht leisten kannst.
Ich würde mal Michelin anrufen .
Ich meine die ersetzen Dir die defekten Reifen .
Normalerweise muß man dann die Reifen über den Händler zurückgeben .
Wenn der im Ausland ist geht das sicher auch anders .
Zentrallager Großhändler .
Ob die was für die Laufleistung abziehen ?
Ich hatte schon einmal mit denen telefoniert. Die kann jeder Michelin-Händler einreichen/reklamieren. Dafür muss man dann nur erst einmal einen finden, der es macht.
Der Online-Händler hat auch angeboten die Reifen abzuholen und bei Michelin einzureichen, aber das ist natürlich schwierig, da ich die ja nicht selber demontieren kann. Da hätte ich dann auch auf einen ortsansässigen zugehen müssen.
Entweder der hiesige Händler reicht sie dort ein oder ich nehme die defekten Reifen erstmal mit nach Hause und schaue dann wie ich es mache.
Zitat:
@Mazda626Mike schrieb am 11. November 2024 um 18:19:50 Uhr:
Ich würde mal Michelin anrufen .Ich meine die ersetzen Dir die defekten Reifen .
Normalerweise muß man dann die Reifen über den Händler zurückgeben .
Wenn der im Ausland ist geht das sicher auch anders .
Zentrallager Großhändler .Ob die was für die Laufleistung abziehen ?
Zitat:
@krampus10 schrieb am 11. November 2024 um 15:39:50 Uhr:
Beweislastumkehr (also du musst beweisen) nach 1 Jahr korrekt.
Falsch. Beweislastumkehr bedeutet: Der Verkäufer muss beweisen in den ersten 12 Monaten.
Ansonsten würde ich die Reifen bei Michelin reklamieren. Die sollten daran interessiert sein.
Ist halt doof, wegen der Montage. Jetzt zahlt er 2 Mal extra.
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Zitat:
@MariusG42 schrieb am 11. November 2024 um 21:15:52 Uhr:
Zitat:
@krampus10 schrieb am 11. November 2024 um 15:39:50 Uhr:
Beweislastumkehr (also du musst beweisen) nach 1 Jahr korrekt.Falsch. Beweislastumkehr bedeutet: Der Verkäufer muss beweisen in den ersten 12 Monaten.
Ansonsten würde ich die Reifen bei Michelin reklamieren. Die sollten daran interessiert sein.
Ist halt doof, wegen der Montage. Jetzt zahlt er 2 Mal extra.
Das exakte Kaufdatum steht nicht fest. Bis 12 Monate ab Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer. Ab 12 Monate nach Kauf muss der Käufer beweisen dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. 😉
Quelle: https://...erce-verbindungsstelle.de/.../garantie-gewaehrleistung.html
Hallo,
Wenn ein Reifen so etwas zeigt nur Vorsichtig weiterfahren und baldmöglichst tauschen. Die Karkasse ist beschädigt, früher oder später ist mit einem Platzer zu rechnen. Bei meinen Reifen hatte ich mal vor Jahren eine Unwucht fetgestellt und bei näherer Betrachtung eine Ähnliche Beule an der Innenseite, sowas kann bei starker Belastung, Autobahn mit hoher Geschwindigkeit, böse enden!
Möglicherweise war das die Folge eines etwas groberen Bordsteinkontaktes. Das führt nicht sofort zum Schaden aber Experten sagen Reifen haben ein "Gedächtniss" d.h. der Schaden zeigt sich einige Zeit später auf und wird mit der Zeit schlimmer
Zitat:
@krampus10 schrieb am 12. November 2024 um 08:02:11 Uhr:
Quelle: https://...erce-verbindungsstelle.de/.../garantie-gewaehrleistung.html
Bei deiner Quelle steht doch richtig erklärt, was mit Beweislastumkehr gemeint ist. Umso unverständlicher, dass du es falsch erklärt hast. Nach 12 Monaten gilt keine Umkehr mehr. Nur für die ersten 12 Monate.
Gibt es denn schon eine Reaktion Seitens des Verkäufers und/oder Reifenherstellers?