Klarglasscheinwerfer
Hallo Leute!
Es gibt jetzt bei E-Bay einen Anbieter, der Klarglasscheinwerfer für den wunderbaren W124 anbietet. Der ruft dafür im Sofortkauf ungefähr 200,- €uronen auf.
Kann mir von Euch jemand sagen, ob man diese Dinger überhaupt eingetragen bekommt?
Optisch gefallen die mir schon sehr gut, mal sehen, ob ich noch ein Bild davon hier rein bekommen.
Gruss aus dem Münsterland
97 Antworten
Hallo,
den Prüfbericht gibt es erst nach dem Verkauf, weil der immer etwas später kommt nach der offiziellen Erlaubnis für das "E" Prüfzeichen in Fernost.!
Zitat:
Original geschrieben von mtbusiness
Hallo,
den Prüfbericht gibt es erst nach dem Verkauf...
..Wie ist das zu vertsehen? Die Sicherheit, dass die Klarglasscheinwerfer auch zugelassen sind , gibt es erst nach dem Verkauf? d.h. nachdem ein Kunde diese Ware gekauft und auch bekommen hat.
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Nein, wohl falsch verstanden, Die Zulassung haben diese Scheinwerfer schon durch dieses "E"-Prüfzeichen, nur der Prüfbericht kommt etwas später immer !
Zitat:
Original geschrieben von vekocity
. . . obwohl sie ein E-Prüfzeichen aufweisen, keine Möglichkeit zum Anschluss der elektrischen Leuchtweitenregulierung haben. Dann gibt es trotz E-Zeichens keinen TÜV.
Das E-Prüfzeichen gilt für das Glas, nicht für das Gehäuse oder besser gesagt für den Inhalt wie z.B. Leuchtweitenregulierung.
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Das "E" -Prüfzeichen gilt für den kompletten Scheinwerfer !
Bei all anderen Scheinwerfer ist das GENAUSO, Rückleuchten, Scheinwerfer, Blinker, Sachen die ein "E"-Prüfzeichen haben, sind zugelassen. Die normalen Scheinwerfer haben ja auch ein "E"-Prüfzeichen, oder nicht ? Wir zwingen ja niemanden die zu kaufen, wir bieten dir höflichst na, aber nein, irgendetwas muss ja immer sein, naja, kann man nichts machen !
also jetzt meld ich mich doch nochmal zu worte :
Also auf den fotos hab ich heut mittag nicht wirklich einen anshcluß die LWR gefunden, da der W124er serienmäßig eine hat, MUß diese auch funktionieren !! ansonsten: nixe mit die tüv (im schlimmsten fall bei nem unfall etc. ihr wisst ja, aber der scharze peter...)
Das E-Prüfzteichen bezieht sich soweit ich weiß, nur auf das "glaß" (kunststoff oder was auch immer darübe ist), da E Prüfzeichen sagt aber auch aus, das das, was durch cieses Glaß durchkommt, der Gesetzteslage entspricht (somit kann man auch sagen das das E Zeichen für den ganzen scheinwerfer gilt, da z.b. nur die klarglaß scheiben ab auf die ori. Scheinwerfergehäuse zu basteln, ehm, da könnt ihr euch vorstellen, das das überall hin streut aber nichts brauchbares ist, von den vorschriften abgesehen)
Meine frage wäre: kann man ggf. die Gläßer nachbestellen ?!? (wie bei mb z.b.?) die frage kommt, weil ich vor kurzem einem Reh das fleigen bei gebracht habe und meine Gläßer am allerwertesten waren. Und hier hüpfen doch einige Rehe rum... und dann immer 300eier ausgeben ? du weißt was ich mein.
Geschmacklich bleibt es klar jedem selbst überlassen ! Wäre schlimm wenn jeder den gleichen geschmack hätte.
Aber: Hättet ihr auch passende Blinker ?!? ich könntem ir einen Avantgard grill mit polierten rahmen und dann zwei fette klarglaß balken mit standlicht in den Blinkis (sieht jetzt schon fett aus find ich) sehr serh gut vorstellen *lächz'
betreff prüfbericht: Das müsste doch eine Art "allgemeine Bauartgenehmigung" sein, das heist: ab zu die TÜV und eintragen lassen, ist z.b. bei den ganzen Hella Heckleuchten trotz E-Prüfzeichen ja genauso. (Auch wenn der TÜV drüber lacht)
Gläser sind nicht einzeln nachbestellbar, sowas gibt es nur bei Hella. Anbauteile mit "E" prüfzeichen muss man nicht eintragen lassen !
ps: ich hätte noch blaue Standlichtbirnen mit E-Prüfzeichen !!!!
Dürft ihr gerne probeweise einbauen, der Herr (oder die FRau) in Grün wird euch schon sagen was ihr dürft und was nicht, so von wegen in Fahrtrichtung auschließlich weiß und rückwärts ausschließlich rot, jaja, alles erfahrungen !!! Gab damals nen Mängelbericht *lol* bzw. *grml*
will heißen: das e-prüfzeichen ist kine tüv-befreieung !!! deswegen Prüfbericht !!!!!
aber, der soll ja kommen ?!? oder hab ich was falsch verstanden ?
Ich meine, man muss es auch nicht übertreiben, natürlich wenn man rote Lampen mit "E" Prüfzeichen, die für hinten gedacht sind vorne einbaut, dann selber schuld (nur ein Beispiel)! Aber Scheinwerfer kann man nun mal nur vorne einbauen, oder nicht ?
Falls einem Fahrzeugteil, in welchem Land der EU auch immer und unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen, ein E-Prüfzeichen erteilt wurde, so wird dies auch im Bereich der StVZO anerkannt.
Wurde also ein E-Prüfzeichen in Spanien legal erworben, so ist es auch in Deutschland gültig. Beanstandet der TÜV dennoch ein Bauteil mit E-Prüfzeichen, so handelt es sich um ein Teil, bei dem das Prüfzeichen gefälscht und illegal aufgebracht wurde.
Desweiteren ist bei einem legalen Prüfzeichen auch kein Prüfbericht mitzuführen und das Bauteil ist eintragungsfrei.
Gruss Henrik
so,wenn ich das hier alles richtig verstehe gibt es für die scheinwerfer keine abe oder ein gutachten bzw unbedenklichkeitsbescheinigung?!?!richtig?!?!
soweit mir bekannt ist muss für alles was nicht orginal an dem auto ist(nachgerüstet) über solch ein gutachten verfügen.
die schwarz roten rückleuten für meine TE haben so ein gutachten
die klarglasscheinwerfer für nen golf haben so was
eingefärbte blinkleuchten ....usw
also müssen auch diese scheinwerfer so etwas haben,sollte es nicht so sein sind sie auch nicht zulässig!!!E zeichen hin oder her!!
solche gutachten liegen ab verkauf vor und nicht 2 monate später!!!!!!
also liebe leute was ihr jetzt daraus macht ist euer ding,ich warte gerne noch so lange und wenn es nicht an dem ist hab ich mir das geld gespart und das ruhige gewissen mit einen zulässigen und versichertem fahrzeug unterwegs zu sein.
gruß walibi
Zitat:
Original geschrieben von vekocity
Falls einem Fahrzeugteil, in welchem Land der EU auch immer und unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen, ein E-Prüfzeichen erteilt wurde, so wird dies auch im Bereich der StVZO anerkannt.
Wurde also ein E-Prüfzeichen in Spanien legal erworben, so ist es auch in Deutschland gültig. Beanstandet der TÜV dennoch ein Bauteil mit E-Prüfzeichen, so handelt es sich um ein Teil, bei dem das Prüfzeichen gefälscht und illegal aufgebracht wurde.
Desweiteren ist bei einem legalen Prüfzeichen auch kein Prüfbericht mitzuführen und das Bauteil ist eintragungsfrei.
Gruss Henrik
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hab viel verpasst!was ich so jetzt mitbekommen habe ist,das ein E-Prüfzeichen vorhanden ist,aber kein gutachten,Prüfbericht oder sonstiges was erst nach zwei monaten zugeschickt bekommst oder halt in nachhinein!warum später?schon komisch?wenn du vielleicht mitbekommen hast wohne ich wien und da ist es mit einem E-Prüfzeichen genügend so was es nämlich mit den klarglasblinker,was aber jetzt nicht heissen muss das es genauso für die scheinwerfer gilt?
leuchtweitenregelung sagt mir jetzt nichts?ist es das was man einstellt zur höhe und weiter runter wenn das auto mehr beladen ist oder nicht?das heisst eigentlich höhenverstellen aber genau weis ich jetzt nicht,sorry?
vielleicht kannst du mir kurz helfenauf jedenfall warten wir jetzt noch ab bis ende oktober vielleicht bringt das unser freund noch zusammen das er alles auf einmal verschicken kann,hört sich nach meiner meinung auch besser an,beser auch im verkauf so wie du es schon angesprochen hast,wie schauts mit dir aus,oder bist du noch skeptisch?
wir brauchen zehn leute das wir es günstiger kaufen können,was sagst du dazu oder wie wäre deine idee?glaubst du das wir zehn zusammen bringen können oder ist es gar nicht nötig?gruss cem
Puuh, ihr schmeisst noch immer sämtliche Begrifflichkeiten durcheinander.
mtbusiness sagt, dass die Scheinwerfer ein E9-Prüfzeichen haben und das Photo auf seiner Angebotsseite scheint dies zu bestätigen.
Die 9 hinter dem E-Prüfzeichen bezeichnet das Land in dem das Bauteil genehmigt wurde. Die Ziffer 9 ist Spanien zugeordnet.
In unserem Fall heisst das, dass der Scheinwerfer bereits in Spanien von der dortigen staatlichen Genehmigungsbehörde, quasi dem spanischen Kraftfahrtbundesamt, geprüft und für die EU freigegeben wurde.
Bevor das E-Prüfzeichen erteilt wird, muss ein Gutachten von amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B.TÜV/DEKRA/GTÜ) erstellt werden, welches bestätigt, dass das Bauteil den europäischen Richtlinien zur Freigabe entspricht.
Ist dies der Fall, so erhält das Bauteil von der staatlichen Genehmigungsstelle im jeweiligen Land (z.B. dem Kraftfahrtbundesamt in D) eine Bauartgenehmigung, eine sogenannte EU-ABE.
Ausserdem wird dem Bauteil eine Prüfnummer zugeordnet, die nun, zusammen mit dem E-Prüfzeichen, vom Hersteller auf/in das Bauteil aufgedruckt/eingestanzt/eingelassen werden darf.
Über das Kraftfahrtbundesamt kann nun die Polizei, oder der TÜV im Auftrag, anhand der Prüfnummer und der Länderkennzahl feststellen lassen, ob tatsächlich eine Bauartgenehmigung für die EU erteilt oder das E-Zeichen gefälscht wurde. Nötigenfalls kann der Prüfbericht angefordert werden. Deshalb ist es bei Bauteilen mit E-Prüfzeichen auch nicht vorgeschrieben eine ABE mitzuführen.
Auf unserem Scheinwerfer müsste also auch eine Prüfnummer stehen, mit der sich feststellen liesse, ob das E-Prüfzeichen legal und der Scheinwerfer damit innerhalb der StZVO zugelassen ist.
Ich nehme an, dem Photo nach, dass die Prüfnummer 1302 lautet, bin mir aber nicht sicher ob sie es tatsächlich ist. Ihr könntet damit ja mal zum TÜV fahren und euch erkundigen.
Gruss Henrik
@cem: Höhenverstellung = Leuchtweitenregulierung
dann wenden iwr uns mal dem wichtigen zu :
Eine LWR scheinen die Schienwerfer zu haben (Druckdose ist auf den fotos ja zu sehen *ups*)
Meine Hell-Rückleuchten-Garnitur hat auch ein E-Prüfzeichen drauf und es lag eine Allgemeine Bauartgenehmigung vor, auf der EXTRA drauf steht das dies vom TÜV abzunehmen ist (glaub 40€ oder so da ja kein gutachten erstellt werden muß !!)
Wie sieht es mit dem Fernabsatz gesetz aus ?!? 14Tage rückgabe recht ?!? Dann würde ich die Dinger nämlciuh einbauen zum TÜV eiern, eintragen lassen und alles wäre gut oder ggf. zurück senden weil wenn die dinger "TÜV-Frei" sind, dürfte der TÜV ja nicht meckern und sie auf wunsch (da er ja kohle verdienen möchte) auch eintragen. Was mir leib wäre, da die in grün mien auto eh fast immer zerpflügen !
ps: einzelne ersatzgläser gebe es auch von bosch nicht nur bei hella, finde es aber schade das ihr euer geld nur mit kompkletten scheinwerfern macht und keine ersatzteile habt, sehrwahrscheinlich bekomme ich bei euch ggf. nicht mal ersatz reflektoren etc..... (gibt es von bosch, mb und hella nur so als beispiel)
das die zuordnung des E-Prüfzeichens geht, dein beispiel ist für den eimer, da die Blauien standlicht birnen z.b. E2 haben *lol*, aber hlat kein Gutachten dabei, und in deutsche land darf nach vorne nur weiß strahlen, leuchten etc. ABER: den birnen lag kein Papier bei ! somit ist das E-Zeichen für den eimer, da die grünen am libesten vor ort mir mien auto stilllegen würden und ich bisher immer alles gleich mit papieren belegen konnte ! somit: shit happens for green people !!!
Ja genau, so ähnlich würde ich das auch handhaben. Aber das schrieb ich ja schon 21 Beiträge zuvor.