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Kinder vorne - Airbag abschaltbar?

Themenstarteram 15. Juli 2005 um 8:01

Liebe kindertransportierende Elchfahrer, helft mir:

Gestern bei der Bestellung meines Elches habe ich mit dem Freundlichen diskutiert, ob die Ausstattung "Beifahrerairbag abschaltbar" Sinn macht - wann macht sie denn Sinn?

Klar, wenn ich Babies mit Reboard-Schale vorne hinsetze ist der Airbag nix. Aber sonst?

Ab welchem Alter und mit welcher Ausrüstung darf ich eigtl. meinen Nachwuchs vorne sitzen lassen? Da macht der Airbag doch in jedem Fall Sinn, oder?

Bitte klärt mich auf! (Ich kann ja noch lange umbestellen)

Alex

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23 Antworten
am 15. Juli 2005 um 8:11

Hallo VolvoBilist...

Der einzige Fall, in dem der Airbag auf der Beifahrerseite abgeschaltet wird, ist der, dass auf dem Sitz z.B. ein Kindersitz montiert ist.

Ob reboard oder normal spielt dabei keine Rolle, denn in beiden Fällen kann das Kind durch den Airbag verletzt oder sogar getötet werden.

Bis zum 12. Lebensjahr müssen die Kids dann ohnehin hinten sitzen. Ein der jeweiligen Körpergröße angepasster Sitz oder ein Kissen wird verwendet damit der Sicherheitsgurt richtig über den Körper geführt wird.

Ab dem 12. Lebensjahr darf der Nachwuchs dann vorne sitzen. Anschnallen auch mit dem normalen Gurt bei entsprechender Körpergröße auch ohne Sitzkissen. Der Airbag ist dem Fall natürlich besser aktiv, denn er schützt den Beifahrer egal ob Kind oder Erwachsener gleichermassen.

Es gibt ja z.B. auch genügend erwachsene Frauen, die nur ca. 1,50 bis 1,60m groß sind und so zwischen 45 und 55 kg wiegen. Für solche Körpermaße und -massen ist der Airbag ausgelegt und für alles was darüber kommt.

Hoffe hiermit geholfen zu haben....

 

Gruß

 

Steve

Themenstarteram 15. Juli 2005 um 9:02

Hi Steve,

noch mal im Klartext zum Verständnis:

 

Baby: Reboard; auch vorne aber Airbag aus

Kind < 12 Jahre: nur hinten

Kind > 12 Jahre: auch vorne; ggf Sitzerhöhung wegen Größe; Airbag an?

(Zu den Maßen für Erwachsene sag ich jetzt lieber nix, sonst krieg ich wieder Ärger mit meiner Frau, die fällt nämlich in den von Dir genannten Bereich)

Fazit:

Meine Kiddies sind 7 Jahre -> gehören jetzt eh noch nach hinten, später dürfen sie dann vor aber mir Airbag - in jedem brauch ich somit die Airbagabschaltung NICHT mehr (und spare samit 50€) ?!

unabhängig von den gesetzlichen Regelungen habe ich nicht weiter darüber nachgedacht, da es sich um ein 50€-feature handelt, welches einem - nähme man es nicht - sicherlich fehlen würde.

saluti

elkman

Themenstarteram 15. Juli 2005 um 9:15

Zitat:

Original geschrieben von Elkman

unabhängig von den gesetzlichen Regelungen habe ich nicht weiter darüber nachgedacht, da es sich um ein 50€-feature handelt, welches einem - nähme man es nicht - sicherlich fehlen würde.

saluti

elkman

Sei doch nicht so pragmatisch; wenn wir das jetzt schon hier erörtern, dann bitte richtig ;) Geht doch alle mit Kindern an (unabhängig von der Funktion)

Entschuldigung

 

Na dann noch mal:

Wir müssen uns dann hier die grundlegende Frage stellen, ob KJinder in dieser Gesellschaft noch erwünscht sind. Wenn nein, fällt das Thema "Abschaltbarer Beifahrer-Airbag" raus ! ;)

Wenn ja, kann ich evtl. ein Kind bekommen/adoptieren, welches die Eigenschaften "Kindersitz nicht mehr nötig" erfüllt aber gleichzeitig die Bedingung "ist alt und groß genug für den Beifahrer-Sitz" erfüllt.

Auch dann fällt das Thema wieder aus. ;)

Nun kommen wir zu der Randgruppe von Kindern, die weder in das eine oder andere Schema passen.

Und da seid ihr wieder dran :D

saluti

elkman

am 15. Juli 2005 um 11:19

Schon allein wegen dem Wiederverkauf würde ich es nehmen. Ist bei Eltern die eine Familie gründen (oder vergrößern) wollen ein Kaufgrund.

Ach was red ich. Der Wagen ist ja noch nichteinmal gekauft und ich denke ans verkaufen. :)

die Entscheidung ist doch relativ einfach:

1. der Schalter kostet 50 EUR

2. er ist nicht nachrüstbar, da er (fehlend Oder vorhanden) dann Bestandteil der Betrieserlaubnis ist. Eine Änderung am Airbagsystem (und das ist auch ein Schaltereinbau) lässt der Gesetzgeber nicht zu.

Also? Kaufen!

 

Ciao,

Eric

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.

die Entscheidung ist doch relativ einfach:

1. der Schalter kostet 50 EUR

2. er ist nicht nachrüstbar, da er (fehlend Oder vorhanden) dann Bestandteil der Betrieserlaubnis ist. Eine Änderung am Airbagsystem (und das ist auch ein Schaltereinbau) lässt der Gesetzgeber nicht zu.

Also? Kaufen!

 

Ciao,

Eric

Hallo Eric,

falscher Ansatz ! Viel zu pragmatisch ! :rolleyes:

saluti

elkman

"Beifahrerairbag abschaltbar" als Zusatzfeature zu verkaufen ist eine Riesenschweinerei von Volvo und ein erheblicher, massiv relevanter, den Fahrer gefährdender Sicherheitsmangel!!

Von wegen Volvo und sicher.

Zur Erläuterung:

Die Abschaltfunktion ist nicht nachrüstbar (s.o.). Beim Auslösen des Fahrerairbags wird der Beifahrerairbag IMMER mit aktiviert. Mit Gurt im Schloß volle Pulle, ansonsten halbe Kraft. Wer Kindersitze vorne installiert, der kann und darf das im Interesse seiner Kinder nur, wenn der Airbag abschaltbar ist.

Aber beim Laden langer Gegenstände (der Beifahrersitz ist umklappbar) wird auch ausgelöst und dann kann Dich das Surfboard (o.ä.) vom Beifahrersitz aus erschlagen, weil der Airbag es Deinem Kopf entgegenschleudert.....

 

Eines meiner XC90 Lieblingsthemen!!!!

Gruß Thomas

Zitat:

Original geschrieben von 850R96

Surfboard (o.ä.)

wahrscheinlich weiß Volvo garnicht, was sie für sportliche, jugendliche & dynamische Kunden haben.

Ciao,

Eric,

der heut nur die Finger bewegt :cool:

am 15. Juli 2005 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von 850R96

Beim Auslösen des Fahrerairbags wird der Beifahrerairbag IMMER mit aktiviert. Mit Gurt im Schloß volle Pulle, ansonsten halbe Kraft. Wer Kindersitze vorne installiert, der kann und darf das im Interesse seiner Kinder nur, wenn der Airbag abschaltbar ist.

Das kann ich so nicht stehen lassen...

Als ich im Januar 2001 mit meinem damaligen V70 T5 meinen Unfall mit Totalschaden nach Kollision mit einem LKW hatte waren nur geöffnet: Inflatable Curtain links, Fahrerairbag.

Der V70 war mit einem nicht abschaltbaren Beifahrerairbag ausgestattet.

Hat man die Airbagsteuerung mittlerweile etwa geändert..??

 

Gruß

Steve

Ich kann hier nur wiedergeben, was mir mein Händler gesagt hat (wollte es ehrlich gesagt nicht ausprobieren), nachdem wir das vor Monaten mal hier im Forum diskutiert haben. Da gab es vom Freundlichen die Bestätigung der Aussage "Der Airbag löst auf der Beifahrerseite auch aus, wenn kein Gurtschloß gesteckt ist". Auf die Nachfrage Nachrüstung der Funktion "Beifahrerairbag abschaltbar" klares Nein (Anderer Kabelbaum, andere Widerstände,...)

Werd jetzt nochmal VCG anmailen!

Antwort folgt.

Gruß Thomas

Mal kurz einmisch.

Das Kinder unter 12 Jahren nur hinten sitzen dürfen ist ein alter Hut.

Sie dürfen überall, außer Fahrersitz, sitzen, wo ein geeignetes Rückhaltesystem installiert werden kann.

Insofern ist ein abschaltbarer Beifahrerairbag, falls man Kinder hat oder plant, sinnvoll.

Ein nachträgliches Abschalten des Beifahrerairbags ist nicht erlaubt.

Grüße

am 6. Mai 2007 um 10:04

Zunächst zur Theorie:

Zitat:

Original geschrieben von 850R96

"Beifahrerairbag abschaltbar" als Zusatzfeature zu verkaufen ist eine Riesenschweinerei von Volvo.

100%-zustimm. Es gibt keinen Grund dieses Feature optional zu machen. Es ist eine Geldschneiderei, die man gleich in den Grundpreis einrechnen kann.

Nun zur Praxis:

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.

die Entscheidung ist doch relativ einfach:

1. der Schalter kostet 50 EUR

2. er ist nicht nachrüstbar, da er (fehlend Oder vorhanden) dann Bestandteil der Betrieserlaubnis ist. Eine Änderung am Airbagsystem (und das ist auch ein Schaltereinbau) lässt der Gesetzgeber nicht zu.

Also? Kaufen!

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. (Ja, meiner ist abschaltbar.)

Gruß

xc90er

...der den kleinen Ärger darüber schnell verdaut hatte.

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