Kiffen...
Mal so ne "dumme" Frage, wann darf ich frühestens nach dem ich was geraucht habe wieder Auto fahren? Kumpels (die kiffen) meinem in 24 Std.
Stimmt es? Und was würde passieren man eriwscht worden wäre?
P.S. Habe noch nie gekifft.. *g*
172 Antworten
Um es mal mit einem konstruierten Fall zu verdeutlichen:
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Wohlbefinden und Wohlgestimmtheit gehen häufig einher mit einem verminderten Antrieb und einer Tendenz zur Passivität.
Ich möchte nicht bei Grün über eine Kreuzung rollen, während von links ein zugekiffter Tiefschläfer seine rote Ampel sieht und sich denkt "Wayne interessierts"...
In den letzten Monaten hab ich das Thema verfolgt und unzählige Seiten im Web dazu studiert. Erkenntnis: der Organismus reagiert von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich auf Cannabis - wesentlich krasser als beim Alkohol.
Wenn sich dies bestätigt (die ganze Forschung dazu steckt mehr oder minder in den Kinderschuhen), sind Grenzwerte entweder so extrem niedrig, das man nicht mal passiv mitrauchen kann - oder man sagt gleich "Null ng". Spätestens dann hat auch eine 0-Promille-Grenze zu folgen (angebracht wäre sie m.E. jetzt schon).
Zitat:
Original geschrieben von OlafSt
Erkenntnis: der Organismus reagiert von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich auf Cannabis - wesentlich krasser als beim Alkohol.
Wenn sich dies bestätigt (die ganze Forschung dazu steckt mehr oder minder in den Kinderschuhen), sind Grenzwerte entweder so extrem niedrig, das man nicht mal passiv mitrauchen kann - oder man sagt gleich "Null ng". Spätestens dann hat auch eine 0-Promille-Grenze zu folgen (angebracht wäre sie m.E. jetzt schon).
Dem stimme ich 100%ig zu.
Mit einer 0-Grenze wäre das Problem schlichtweg aus der Welt (sowohl bei Cannabis als auch bei Alkohol).
Es kann doch wirklich nicht so schwer sein, Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr voneinander zu trennen. Wer sich unbedingt zudröhnen muß, dem bleiben ja schließlich immer noch die öffentlichen Verkehrsmittel...
stimme ich auch zu...
Aber die ganzen Moralapostel sind nervig, gäään!
Zitat:
Original geschrieben von Tobigolf2
P.S. Wer auf dem Fahrad bekifft erwischt wird kann auch seinen Führerschein verlieren.
Dazu braucht´s nicht mal ein Fahrrad.
In Frankfurt wurde vor ein paar Jahren einer den Lappen los, nachdem er ZU FUSS bekifft aufgegriffen wurde.
OK, er hatte es für nötig gehalten, auf dem Mittelstreifen der A5 sein Quartier für die Nacht aufzuschlagen...
Zitat:
Original geschrieben von alexh67
Dazu braucht´s nicht mal ein Fahrrad.
In Frankfurt wurde vor ein paar Jahren einer den Lappen los, nachdem er ZU FUSS bekifft aufgegriffen wurde.
OK, er hatte es für nötig gehalten, auf dem Mittelstreifen der A5 sein Quartier für die Nacht aufzuschlagen...
man kann genauso den lappen verlieren wenn man betrunken rumrennt, als fußgänger ist man genauso verkehrsteilnehmer!!!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mit einer 0-Grenze wäre das Problem schlichtweg aus der Welt (sowohl bei Cannabis als auch bei Alkohol).
Es kann doch wirklich nicht so schwer sein, Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr voneinander zu trennen. Wer sich unbedingt zudröhnen muß, dem bleiben ja schließlich immer noch die öffentlichen Verkehrsmittel...
Jupp, recht hast du. Das Problem dabei ist, das du auch unter diese 0 grenze fallen würdest, wenn du nur 1 mal kurze zeit passiv mitkiffst zb abends bei einem arbeitskollegen.
auf dem weg nach hause angehalten und zack weg is der lappen ohne das du jemals an einem joint gezogen hast.
bei dir mag das kein problem sein weil du niemanden kennst, der kifft. mich würde das schon erheblich häreter treffen weil es viele meiner freunde tun.
und sich abends in die runde zu setzen mit einer atemschutzmaske ist wohl indiskutabel...
ein weiteres problem ist, das du kiffen im urin über mehr als 2 wochen nachweisen kannst. bei dauerkonsumenten sind tw sogar über 4 wochen...
und 2 wochen nach dem letzten joint kein auto fahren zu dürfen ist lächerlich.
soviel zur 0 grenze.
Zitat:
Original geschrieben von OlafSt
der Organismus reagiert von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich auf Cannabis - wesentlich krasser als beim Alkohol.
sorry aber das halte ich für totalen quatsch.
mich würde mal interessieren, wo du das her hast. poste bitte mal, falls möglich, die quelle dafür. ich würde das gerne mal nachlesen.
gruss
wirklich gute Seite zum Thema:
Entschuldigt bitte, dass ich den Thread hier wieder aufrolle, aber viele eurer Beiträge erschrecken mich schon sehr:
Ich verstehe, dass beim Thema Drogen und Legalisierung der sogenannten "weichen Drogen" die Gemüter hochkochen, aber man kann doch wenigstens versuchen, zivilisiert darüber zu diskutieren.
Dass es in D verboten ist, heißt doch nicht, dass man deshalb nicht darüber reden darf - es war auch mal verboten, dass Frauen wählen dürfen.
Genausowenig bringt es was, hier bloß nachzuplappern, was man mal irgendwo gehört hat (Beschaffungskriminalität / wie viele Vollidioten werden aggressiv, ohne dass sie Cannabis konsumiert haben? Liegt es also am Drogenkonsum des Sohnes oder ist der sowieso schon ein Krawallbruder?)
Was mir aufgefallen ist: Die meisten Drogengegner argumentieren gegen Drogen, weil sie jemanden kennen, "von dem sie glauben, er kifft", oder weil sie mal nen Kiffer kannten, der total Depressiv war oder oder...
Ihr werdet es nicht glauben, aber ich kenne 3 Fiat-Fahrer, die alle 3 absolute Vollspaten vor dem Herren sind (und da würde mir jeder von euch beipflichten), allerdings würden hier nur die wenigsten behaupten, alle Fiat-Fahrer sind blöd... dumme Verallgemeinerungen und Tabuisierungen bringen uns hier nicht weiter.
Fest steht:
- Wer unter dem Einfluss von Alkohol steht, ist nicht fahrtüchtig
- Wer unter dem Einfluss von Drogen steht, ist nicht fahrtüchtig
- Das Fahren unter Einfluss von Alkohol ist verboten.
- Das Fahren unter Einfluss von Drogen ist verboten.
- Für Alkohol wird gibt es Ausnahmen (0.3 %o)
- Für andere Drogen nicht
- Wer nicht mehr unter dem Einfluss von Alkohol steht, darf fahren
- Wer nicht mehr unter dem Einfluss von Drogen steht, wird mit temporären Führerscheinentzug, 4 Punkten und 400 Euro bestraft
Ein guter Freund wurde in einer normalen Polizeikontrolle gefragt, wann er zum letzten Mal gekifft hatte. Auf seine ehrliche Antwort wurde er zum Bluttest geschickt, der Arzt bestätigte ihm VOLLE FAHRTÜCHTIGKEIT, trotzdem wurde er bestraft.
(nochwas, was aber eigentilch nicht in die Verkehrsdiskussion gehört🙂
- Der Besitz von 20 Flaschen Schnaps ist absolut legal
- Der Besitz von 5g Cannabis wird (teilweise schwer) geahndet, weil der Besitzer charakterlich nicht geeignet ist 🙁
Ich persönlich denke, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird... und das DARF eben (sogar laut Gesetz) nicht sein.
Und noch was, was mir gerade durch den Kopf gegangen ist: Irgendjemand hat behauptet, 98% der Jugendlichen können nicht mit Alkohol umgehen - sorry, aber das ist wirklich mehr als dumm!
Warum neigt eigentlich jede Generation dazu, die Generation, die nach ihnen kommt, zu verteufeln? Als ob es früher anders gewesen wäre 🙂
Nochmal: ich bin ÜBERHAUPT NICHT der Meinung, dass Cannabis ungefährlich sei und im Straßenverkehr hat es auch NICHTS verloren. Allerdings ist Alkohol genauso (!!) gefährlich, und eins zu verbieten während das andere erlaubt ist... das ist doch schon fast Doppeldenk 🙂
ich bin für jede Art von Kritik offen (ich weiß selbst noch nicht ganz genau, wie ich dazu stehen soll - obwohl ich sehr selten auch mal kiffe)
ciao
Ralle
http://tirol.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=6&id=335181
1. Behauptet wird:
«Die repressive Drogenpolitik hat versagt und ist verantwortlich für das Rauschgiftproblem ...»
Richtig ist:
Dort wo heute das Drogenelend am grössten ist, findet sich keine repressive Drogenpolitik. Das zeigt sich deutlich in einigen Deutsch-Schweizer Städten wie zum Beispiel Zürich, wo seit Jahren eine eigentliche Verwahrlosungspolitik betrieben wird. Seit Mitte der 80er Jahre ist dort die Drogenpolitik nicht mehr direkt auf Abstinenz ausgerichtet. Das Betäubungsmittelgesetz wird nicht mehr konsequent angewandt:
Offene Rauschgiftszenen und der Handel mit Rauschgiften werden von den Behörden geduldet.
Rauschgiftkonsum allein wird weitherum immer weniger oder gar nicht mehr geahndet. So wird vielen Süchtigen die Möglichkeit vorenthalten, frühzeitig durch eine richterliche Massnahme in eine Therapie zu kommen. (vgl. Kapitel 5)
Durch Einrichtungen der sogenannten Überlebenshilfe wird vielerorts dem Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz Vorschub geleistet: Grossflächige Spritzenabgabe, Fixerräume, Anlauf- und Notschlafstellen, in denen Drogenkonsum toleriert wird, und teilweise unqualifizierte Sozialarbeiter, die keinen klaren Standpunkt gegen Drogen einnehmen oder gar selbst Rauschgifte konsumieren, hindern die Drogenabhängigen daran, von ihrer Sucht loszukommen, und halten sie damit in ihrem menschenunwürdigen Zustand gefangen. So wird auf Kosten des Steuerzahlers Suchtverlängerung betrieben.
Frei zugängliche Drogenmilieus, wie zum Beispiel in Zürich, Bern oder Olten, sind rechtsfreie Räume, in denen weder dem Betäubungsmittelgesetz noch anderen Gesetzen nachhaltig Geltung verschafft wird. Gerade diese offenen Szenen werden vielen Jugendlichen zum Verhängnis. Drogengefährdete finden dort Gleichgesinnte, die sie in ihrem selbstzerstörerischen Tun bestärken.
Weniger bekannt sind die ideologischen Hintergründe der Verwahrlosungspolitik, die in den letzten Jahren zu einer explosionsartigen Ausbreitung des Rauschgiftkonsums geführt haben.
Der einzige, wirklich humane Ausweg ist eine konsequent restriktive und auf Prävention, Therapie und Abstinenz ausgerichtete Drogenpolitik, wie sie die Vereinten Nationen fordern.
2. Behauptet wird:
«Aber Haschisch ist doch ungefährlich ...
Richtig ist:
Haschisch enthält über 400 verschiedene Substanzen. Der stärkste rauscherzeugende Wirkstoff ist das THC (Tetra-Hydro-Cannabinol). THC ist fettlöslich und lagert sich deswegen in fetthaltigem Gewebe wie Gehirn und Fortpflanzungsorgane ein und bleibt dort wochenlang. Noch Monate nach der letzten Zigarette kann plötzlich und unerwartet ein Rauschzustand auftreten (Flashback).
Haschisch macht abhängig und senkt die Hemmschwelle für andere Rauschgifte. Die meisten Heroinabhängigen haben zuerst Haschisch geraucht. Haschisch wird zu Recht auch als Einstiegsdroge bezeichnet, denn je häufiger jemand Haschisch raucht, desto grösser wird die Wahrscheinlichkeit, dass er später auch Kokain und Heroin konsumiert.
Haschisch kann schon nach kurzer Zeit schwere Wahnzustände (Psychosen) auslösen.
Haschisch stört die Gehirnfunktionen, was sich in Konzentrationsschwäche, Störung des Kurzzeitgedächtnisses, des Lernvermögens und in Leistungsabfall äussert. Folge davon sind Unlust, Desinteresse, Schulversagen und zunehmende Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, in Familie und Freundeskreis. Folgen dieser Hirnleistungsstörungen sind aber auch Unfälle, nicht nur im Strassenverkehr durch die beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit, sondern auch am Arbeitsplatz und in der Freizeit.
Haschisch schädigt die Lunge stärker als Tabak: Es enthält mehr krebserregende Substanzen als Zigaretten.
Seine Bezeichnung als «weiche Droge» ist irreführend und falsch. Die meisten Jugendlichen lassen gerne ihre Finger von Haschisch, wenn ihnen die tatsächlichen Gefahren vor Augen geführt werden.
3. Behauptet wird:
«In anderen Ländern hat man gute Erfahrungen mit einer liberalen Drogenpolitik gemacht ...»
Richtig ist:
Gerade die negativen Erfahrungen mit einer sogenannt liberalen Drogenpolitik in anderen Ländern sollten uns davon abhalten, Schritte in diese Richtung zu tun!
Aus Holland liegen wenig aussagekräftige Studien vor Das bisher zugängliche Zahlenmaterial über die Auswirkungen der «liberalen» Politik ist jedoch ernüchternd:
Die Zahl der Läden, die vom Haschischverkauf leben («Coffee-Shops»), stieg in Amsterdam seit der Liberalisierung im Jahr 1980 von rund 20 auf 400 im Jahr 1991 und auf mindestens 2000 in ganz Holland.
Von 1984 bis 1988 verdoppelte sich die Zahl der über 15jährigen Haschischraucher in Holland. Von 1988-1992 verdoppelte sich die Zahl der 14-17jährigen Haschischraucher nochmals, diejenige der 12-13jährigen verdreifachte sich sogar.
Die Gewalt-Kriminalitätsrate ist in Holland europaweit am höchsten und nimmt weiter zu.
In England wurden in den 60er Jahren immer grössere Mengen Heroin und Methadon von Allgemeinmedizinern abgegeben. Die Zahl der registrierten Drogenabhängigen nahm von 94 im Jahr 1960 auf 2400 im Jahr 1968 zu. Aber auch die «ärztlich kontrollierten» Süchtigen waren nicht in der Lage, ihre Lebenssituation zu verbessern. Die Rauschgiftabgabe wurde deshalb seither mehr und mehr eingeschränkt. Eine Neuauflage der Drogenabgabe in kleinstem Rahmen in der Nähe von Liverpool ändert nichts an diesen Fakten. Positive Auswirkungen des «Liverpool-Modells» sind zwar oft behauptet, aber nie bewiesen worden. Bekannt ist aber zumindest, dass die soziale Eingliederung und die Arbeitsfähigkeit der dortigen Süchtigen minimal ist.
Aus Schweden ist bekannt, dass die Versuche mit kontrollierter Rauschgiftabgabe von 1965 bis 1967 zu einer sprunghaften Zunahme der Zahl der Rauschgiftsüchtigen und zur Entwicklung eines riesigen Schwarzmarktes führten. Dieser Zusammenhang ist durch wissenschaftliche Untersuchungen bewiesen. Aus keinem anderen Land gibt es vergleichbar genaue und sorgfältige Studien. Unter dem Druck der durch Todesfälle aufgeschreckten Öffentlichkeit musste der Versuch nach zwei Jahren abgebrochen werden. Die verheerende Entwicklung der Ausweitung der Drogenszene konnte gestoppt werden. Seit dem Scheitern der Liberalisierung ist man in Schweden mit gutem Erfolg dazu übergegangen, die Rauschgiftepidemie konsequent zu bekämpfen. Schweden ist heute das Beispiel eines Landes mit erfolgreicher restriktiver Drogenpolitik.
Auch Alaska ist ein Beispiel einer gescheiterten Drogenliberalisierung. Von 1980 bis 1990 waren dort Haschischkonsum und -besitz nicht strafbar. In dieser Zeit nahm der Haschischmissbrauch vor allem bei Jugendlichen markant zu. 1988 war der Anteil der Haschischraucher bei Jugendlichen in Alaska doppelt so hoch wie in den übrigen Staaten der USA. 1990 wurde deshalb per Volksabstimmung die Entkriminalisierung wieder aufgehoben.
Die Fakten, welche die negativen Folgen von Liberalisierungsversuchen in verschiedenen Ländern belegen, sind erdrückend. Zu einem besonnenen politischen Vorgehen gehört, aus den Fehlern anderer zu lernen.
4. Behauptet wird:
«Die Kriminalität wird bei einer Legalisierung zurückgehen ...»
Richtig ist:
Auch wenn sich Abhängige das Rauschgift auf legalem Weg beschaffen können, wird damit das Problem der Drogenkriminalität nicht gelöst, denn Drogenkriminalität ist nicht nur Beschaffungskriminalität, sondern vor allem eine Folge des Drogenkonsums und der Drogenwirkungen, ganz gleich ob Drogen legal oder illegal sind.
Rauschgifte enthemmen den Menschen und lassen ihn sozial verantwortungslos handeln. Ein Rauschgiftsüchtiger schreckt oft nicht einmal davor zurück, seine nächsten Angehörigen zu bestehlen. Die Verrohung kann so weit gehen, dass er einen Menschen wegen einer Kleinigkeit umbringt. 1989 berichteten zum Beispiel die Zeitungen von Rauschgiftabhängigen auf dem Zürcher Platzspitz, die im Streit um eine Cola-Büchse ihren Kollegen knebelten und ertränkten.
Weil bei einer Legalisierung immer mehr Menschen immer mehr Rauschgift konsumieren werden, wird die Kriminalität zunehmen, nämlich diejenigen Straftaten, die infolge suchtbedingter psychischer Veränderungen und Verwahrlosung begangen werden. Zur sogenannten Folgekriminalität gehören Gewaltakte gegen Unbeteiligte, besonders auch gegen Frauen und ältere Leute, Kindesmisshandlung, Vandalismus, Einbrüche und anderes.
Ausserdem wird auch die Bedrohung durch Verkehrsteilnehmer im Drogenrausch grösser.
Auch Rauschgiftsüchtige, die keine kriminellen Handlungen begehen, sind dennoch in ihrer ganzen Lebensgestaltung von ihrer Sucht geleitet. Das Rauschgift wird zunehmend zum alles bestimmenden Lebensinhalt. Sie sind je länger je weniger fähig, ihren Lebensunterhalt durch ein geregeltes Berufsleben zu finanzieren. Entweder werden sie von der Sozialhilfe der Gesellschaft abhängig, oder sie sind nun doch auf illegale Geldquellen angewiesen.
Ein Beispiel für die negativen Auswirkungen von «Entkriminalisierung» und «liberalem» Umgang mit Drogen ist Holland, das die Kriminalitätsstatistik europaweit anführt. Rauschgift und Kriminalität sind immer eng miteinander gekoppelt. Daran würde auch eine Aufhebung des Drogenverbots nichts ändern.
5. Behauptet wird:
«Mit einer Legalisierung der Rauschgifte kann die Mafia ausgeschaltet werden ...»
Eine Legalisierung von Rauschgiften stärkt das organisierte Verbrechen. Die Mafia kann nur ausgeschaltet werden, wenn sie international koordiniert mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft und gleichzeitig die Nachfrage nach Rauschgiften durch eine effektive Drogenprävention gesenkt wird. Dies ist das Konzept der UNO, die die 90er Jahre zum Jahrzehnt gegen den Drogenmissbrauch erklärt hat.
Hi,
was zum Thema.
Am 24.7.04 waren ein paar Freunde und ich in Holland und haben da uns abends zu 4. einen Joint geteilt. Das war so gegen 2300.
Am 25.7.04 fuhren mein Kumpel und ich weiter nach DK.
Ich fuhr mit 80 über die BAB, da ich mal das Verbrauchsminimum unseres T4 2.4D ausprobieren wollte (7,6l, btw...)
Jedenfalls war dies Grund genug für 2 Polizisten, uns anzuhalten. Es folgte die ganze Prozedur, die Schikane mit den Hunden, trotz unseres 20fachen beteuerns, dass wir keine Drogen dabei haben...mein Schnelltest war positiv (und ich war Fahrer).
Dann gingen wir zum bluttest, nun....
http://home.t-online.de/home/david.storch/verfahrenp.jpg
Sie hatten uns auch ziemlich genau um 2300 angehalten, also ca. 24 Stunden später.
Ich bin jedenfalls sehr froh, aber wenn ihr mich fragt: eigentlich ziemlich lächerlich das ganze....besser hätten sie links den BMW ins Visier genommen, der mit 180 durch den 100er streckenabschnitt fuhr
@ STO
Weißt du eigentlich was du da für ein Schwein gehabt hast?
Dein Bluttest war positiv, du warst der Fahrer - dafür bekommen andere Leute Fahrverbot, MPU, Fristen, Strafe usw.! 😰
Also - klopf drei mal auf Holz und gute Fahrt!
Zitat:
Original geschrieben von Tobigolf2
@Chris-HHK
Bist du dir da mit den Gesetzen ganz sicher ?
Wenn man es nicht konsumieren darf kann einem die Polizei egal ob auf Privaten oder Öffentlichen Grundstücken was anhaben.
Ich hab zwar Keinen Gesetzes Text vorliegen, bin aber der Meinung das der Konsum nicht strafbar ist.
Man kann doch Essen Rauchen Trinken was man will? Man darf es nur manchmal nicht besitzen. 😉MfG Tobi
P.S. Hat nicht jemand einen Text voliegen?
Bitte sehr, hier findet man etwas:
BtMG
Einige Links und Urteile zum Thema Cannabis und Drogen im Straßenverkehr (Allgemein) sowie das
StGB.
Im Übrigen finden sich bei dejure.org alle wichtigen Gesetzestexte im Volltext, wenn man also mal was ordentlich belegen will....🙂
Gruß Tecci
Hat hier eigentlich jemand nur annähernd von was Er/Sie spricht? Sorry - aber
ich habe mich über die hier geposteten Binsenweisheiten köstlich unterhalten.
FAKT:
Der Genuss eines Joints kann mindestens 10, maximal 14 Tage im Blut nachgewiesen werden. Sogar der Genuss eines BIO-Brotes mit Faserhanfsamen kann einen positiven Bluttest zur Folge haben.
NEIN, man schwebt nicht mit 200 kmh auf Wolke sieben wenn man "eingeraucht" ist. Cannabis ist nicht LSD!
NEIN, kein Rauschmittel - legal oder illegal gehört in den Straßenverkehr.
ALKOHOL ist im Vergleich mit anderen Rauschmitteln eine wesentlich härtere Droge als Cannabis.
NEIN, der Konsum von Cannabisprodukten hat keine Flashbacks zur Folge. Flashbacks sind auf den - meist häufigen - Konsum von LSD zurückzuführen.
MfG Uncle Fester
Yo,
also in der Fahrschule habe ich gelernt, dass der Drogenkonsum auch noch nach 4 oder 5 Wochen nachgewiesen werden kann, ist naürlich alles vom Einzelfall abhängig.
Aber ich würde sowieso nie Kiffen und Autofahren. Ist genauso eine Kombination wie mit Alkohol, die nicht zusammenpasst.