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KFZ Versicherung nach Zwangsabmeldung

Themenstarteram 5. Februar 2018 um 18:36

Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer sind nicht die gleichen Personen.

Auto wurde wegen nicht Zahlung der Versicherung Zwangsabgemeldet (durch Behörde).

Damit ist meiner Meinung nach der Versicherungsvertrag auch gegenstandslos.

Allerdings die Versicherung zieht die Beiträge weiter ein.

Ist das in Ordnung?

Was meint Ihr?

Dank im Voraus!

Franz

Beste Antwort im Thema

Beitrag erstellen und dann nicht mehr weiter informieren, könnte auch einfach nur ein Fake Beitrag sein. Bei uns kommt erst eine Erinnerung, Mahnschreiben und zum Schluss die Kündigung. Dann ist aber die Lastschrift schon lange rausgeflogen oder halt die fehlende Deckung der Grund. Dann schreibt der Landkreis auch mehrfach und wer dieses immer noch ignoriert bekommt zu Recht die Zwangsstilllegung. Nach der Stilllegung gibt es auch oft noch eine Strafe vom Landkreis. Habe es aber noch nie erlebt das die Lastschrift nach mehreren Rückläufern automatisch wieder erstellt wird, sehr unwahrscheinlich.

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Vielleicht zieht die Versicherung ja die geschuldeten Beiträge ein?

Ansonsten lass sie doch zurück buchen. Hast doch eh keinen Versicherungsschutz mehr.

Verstehe ich nicht. Der Wagen wurde zwangsstillgelegt wegen Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge.

Und gleichzeitig schreibst du das die Versicherung die Versicherungsbeiträge vom Konto regelmäßig einzieht.

Somit dürfte doch kein offener Saldo gegenüber der Versicherung bestehen.

Dann frage ich mich aber warum dann auf Grund mangelnder Haftpflicht zwangsstillgelegt wurde.

Wenn dem so ist dann besteht eigentlich immer noch Versicherungsschutz und das Auto hätte nicht zwangsstillgelegt werden dürfen.

Oder kapier ich da ganz und gar was nicht?

Stehen die Personen in einem Zusammenhang oder wie ist das da?

Wer hier was meint ist eigentlich egal - da besteht immer noch ein ungekündigter Vertrag.

Eventuell könnte ein (Telefon-) Gespräch mit der Versicherung helfen - eine Kündigung auch.

Wurde die erste Prämie bezahlt (Lastschrift ohne Rückbuchung und mit erteilter Einzugsermächtigung / auf Rechnung)?

Zitat:

@tomold schrieb am 5. Februar 2018 um 21:29:27 Uhr:

Wer hier was meint ist eigentlich egal - da besteht immer noch ein ungekündigter Vertrag.

Eventuell könnte ein (Telefon-) Gespräch mit der Versicherung helfen - eine Kündigung auch.

vor einer Stilllegung erfolgt die Kündigung der Versicherung und Entzug der evB.

Warum sollte der Vertrag ungekündigt sein?

Zitat:

@27239 schrieb am 06. Feb. 2018 um 01:8:57 Uhr:

vor einer Stilllegung erfolgt die Kündigung der Versicherung und Entzug der evB.

Warum sollte der Vertrag ungekündigt sein?

Richtig. Die Stillegung erfolgt ja gerade aus diesem Grund. Keine bestehende Versicherung, da seitens der Versicherung wg. rückständiger Beiträge gekündigt. Man kann jedoch die offenen Beiträge zahlen und die Versicherung bitten der Zulassungsbehörde die Versicherungsbestätigung zukommen zu lassen, bevor eine Entsiegelung der Kennzeichen (das wäre der nächste Schritt) durch die Ordnungsbehörde vorgenommen wird. In jedem Fall Rücksprache mit der Versicherung halt um weitere Kosten zu vermeiden.

Welche Versicherung zieht die Beiträge ab und welche hat gekündigt?

Kommt öfter vor,das nach einem Versicherungswechsel , dass die neue Versicherung abbucht aber die VB noch nicht bei der Zulassungsstelle eingegangen ist. Da die alte Versicherung den Wechsel angekommen hat, zieht diese ihre Deckung zurück und der VwV "fehlender Versicherungsschutz " beginnt zu laufen.

@TE

Hättest doch mal bei der Zulassungsstelle angerufen,als die BetriebsUntersagung im Kasten war,anstatt zu warten,bis die Siegel runter sind. Der oben beschriebene Fehler kommt gerade zum Jahresanfang häufiger vor.

 

Gruß Martin

Kann ja auch wegen fehlender Steuer sein, bzw . sowohl als auch. Hier hillft nur mit beiden zu sprechen.

Zitat:

@fsteinh schrieb am 5. Februar 2018 um 19:36:54 Uhr:

Allerdings die Versicherung zieht die Beiträge weiter ein.

Franz

Also der TE schreibt von Versicherung. Da kann es sich nicht um nicht gewählte Steuer handeln.

Oder der TE verwechselt was. Bevor eine Vollstreckungsdienstkraft die Siegel entfernt,müsste eigentlich eine OV mit BU im Kasten Und mit PZU zugestellt sein.

Gruß m

Tja, das sollte der TE noch mal genau Stellung nehmen und uns hier aufklären wie es denn nu ist.

So ist das ganze mehr als fraglich.

Wer ist Halter Vater oder EX mit denen mal gesprochen?

Beitrag erstellen und dann nicht mehr weiter informieren, könnte auch einfach nur ein Fake Beitrag sein. Bei uns kommt erst eine Erinnerung, Mahnschreiben und zum Schluss die Kündigung. Dann ist aber die Lastschrift schon lange rausgeflogen oder halt die fehlende Deckung der Grund. Dann schreibt der Landkreis auch mehrfach und wer dieses immer noch ignoriert bekommt zu Recht die Zwangsstilllegung. Nach der Stilllegung gibt es auch oft noch eine Strafe vom Landkreis. Habe es aber noch nie erlebt das die Lastschrift nach mehreren Rückläufern automatisch wieder erstellt wird, sehr unwahrscheinlich.

Ja, wir spekulieren jetzt.

Aber so wäre normalerweise die Vorgehensweise wenn alles normal läuft.

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