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KFZ Versicherung muss gewechselt werden

Themenstarteram 12. Oktober 2023 um 18:43

Moin freunde,

bin 34 Jahre alt und mache momentan eine zweite Ausbildung zum Fachinformatiker.

Die letzten Jahre war mein Astra H BJ09 über meine Großeltern versichert.

Ich wohnte auch eine Zeit lang bei meinen Großeltern im Haus.

Das Haus wurde verkauft und ich bin ausgezogen.

Jedenfalls muss ich das Auto jetzt anders versichern, da meine Großeltern es nicht mehr versichern möchten.

Theoretisch könnte ich das Auto auch auf meine Mutter anmelden.

Ob das so viel günstiger wäre, weiß ich nicht.

In der Ausbildung ist das Geld jedenfalls sehr knapp und ich muss sparen, wo ich kann.

Kann mir jemand sagen, ob die Versicherung günstiger wäre, wenn ich mein KFZ über meine Mutter versichere?

Falls ja, wie macht man das?

Habe vor, ne neue KFZ Versicherung über Check24 abzuschließen.

Was wäre denn der günstigste Weg für mich?

Ich würde mich freuen, wenn jemand helfen könnte.

Hab mich schon bisschen in die Materie eingelesen, blicke da aber nicht wirklich durch.

Mfg

 

 

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52 Antworten

Hi,

es gibt auch günstige Versicherungen die nicht über Check 24 zu finden sind. Meines Wissens z.B. die Huk24 bei der bin ich schon lange Jahre.

Kannst du den Schadenfreiheitsrabatt(SFR) des Vertrages der über deine Großeltern lief übernehmen, oder brauchen die den für ein eigenes Auto?

Du kannst dabei allerdings nur den Anteil des SFR übernehmen den du aufgrund deines Alters auch selbst hättest erfahren können. Ein Teil verfällt also. Deine Mutter könnte ggf. mehr übernehmen da sie älter ist.

Mit 34 macht es finanziell aber evtl. keinen soooo großen Unterschied mehr.

Wenn deine Mutter ein eigenes Fahrzeug hat könnte sie deinen auch als 2. Wagen versichern.

Wenn deine Mutter keinen (evtl. auch ruhenden Versicherungsvertrag hat) macht es wohl keinen Sinn den Wagen über sie zu versichern.

Du fängst dann halt mit SFR 0 an, das ist teuer aber wenigsten musst du keinen Zuschlag für junge Fahrer zahlen.

Ich würde erst einmal zur der Versicherung gehen, wo das Auto jetzt versichert ist und dort einen Versicherungsnehmerwechsel auch dich beantragen, ob und wieviel SF du übernehmen kannst, können die dir am besten sagen. Wenn das keine tragbare Lösung bringt, kann man weiter prüfen

Kann ggf. der bisherige Halter, der Halter bleiben?

Jetzt warten wir erst einmal auf Deine Antworten.

Themenstarteram 15. Oktober 2023 um 19:13

Danke für die schnellen Antworten.

@Turbotobi28

Hab mal bei HUK24 online angefragt, Haftpflicht würde ca.500 € im Jahr kosten.

SFR der Großeltern könnte theoretisch übernommen werden.

Meine Mutter hat zwar von ihrer Arbeit ein Kfz, das ist aber vermutlich über den Arbeitgeber versichert.

@celica1992

Danke für den Tipp,

der Typ der alten Versicherung hat mich schon paar mal angerufen und versucht, mich unter Druck zu setzen, damit ich den Vertrag auf mich nehme.

Sehr penetrant der Mensch..

Dennoch habe ich ihm mal eine E-Mail geschrieben, um zu wissen, ob und wie viel SF ich übernehmen könnte.

Bzw. ab wann das Fahrzeug nicht mehr über meine Großeltern versichert ist.

@celica1992

Der Fahrzeughalter bin ich, da ändert sich ja nichts ;).

 

Edit:

Bin im ÖD tätig, evtl. gibts da Vorteile?=)

SFR von den Großeltern beim bisherigen Versicherer übernehmen (was aufgrund des Führerscheinbesitzes möglich ist. Dürfte SF 15 oder 16 sein, wenn der FS mit 18 gemacht wurde), Hauptfälligkeit auf den 01.01. legen, dann den Vertrag kündigen und den Versicherer des geringsten Misstrauens auswählen.

 

ÖD bringt 3 - 5% Nachlass.

Ja, genauso. Wenn du sowieso der Halter bist, ist es erstmal die einfachste Lösung.

Themenstarteram 16. Oktober 2023 um 16:04

Danke für die Antworten.

Zitat:

Hauptfälligkeit auf den 01.01. legen

Wie ist das gemeint?

Also die alte Versicherung hat zurückgeschrieben.

Schreiben:

"Sehr geehrter Herr Weihnachtsmann,

Ihr Fahrzeug mit dem Kennzeichen XXX-XX XXX ist noch bis zum 21.10.2023 bei uns über Ihre Großeltern versichert.

Danach haben Sie keinen Versicherungsschutz mehr.

Ob die schadenfreien Jahre übernommen werden können, obliegt ausschließlich Ihren Großeltern.

Hierzu müssen Sie mit Herrn oder Frau Ludolf sprechen, ob Sie diese übernehmen dürfen.

Wir benötigen nach Zusage eine Unterschrift vom aktuellen Versicherungsnehmer.

Beste Grüße vom Osterhasen"

Zitat:

ÖD bringt 3 - 5% Nachlass.

Muss ich das einfach angeben, beim Wechsel?

Klar muss das mit öD angegeben werden. Evtl braucgst du eine Bestätigung, meist reicht aber eine Kopie der Gehaltsabrechnung (Kopf).

Zum 21.10. einen neuen Vertrag mit Rabattübertragung (der vorherige Versicherungsnehmer muss auf einem Formular der Versicherung unterschreiben und dem Übertag zustimmen) abschließen. Die Hauptfälligkeit auf den 01.01.2024 legen (Ablauf des Vertrages) und den ÖD im Antrag angeben. Dafür braucht man i.d.R. keine Bescheinigung, das wird erst im Schadenfall geprüft.

Zitat:

Hierzu müssen Sie mit Herrn oder Frau Ludolf sprechen, ob Sie diese übernehmen dürfen.

Wir benötigen nach Zusage eine Unterschrift vom aktuellen Versicherungsnehmer.

 

Hmmm, die Versicherung kann dir nicht genau nennen wer der derzeitige Versicherungsnehmer und somit Handlungsbevollmächtigter in dieser Sache ist?

Soso. ;)

Themenstarteram 17. Oktober 2023 um 15:27

Danke für die Antworten.

Also das mit der Hauptfälligkeit verstehe ich nicht.

Der Vertrag endet doch am 21.10.2023.

Der Vertrag vom Großvater endet am 21.10., Du musst dann einen neuen Vertrag mit der SFR-Übernahme abschließen und lässt den bis zum 01.01.2024 laufen (Hauptfälligkeit, Vertrag endet bzw. verlängert sich automatisch, wenn er nicht gekündigt wird und der neue Jahresbeitrag wird fällig).

Jetzt kannst Du den Vertrag kündigen und irgendwo anders neu abschließen oder Du machst nichts und lässt ihn weiter laufen. Zum 01.01.2025 das gleiche Spiel.

Du kannst den Vertrag auch am 21.10. abschließen und dann ein Jahr laufen lassen, dann kannst Du aber nicht zum 01.01.2024 den Versicherer wechseln.

Hauptfälligkeit ist der Stichtag des Vertagsendes bzw. der Beitragszahlung.

Edith: Wenn Du den Vertrag am 21.10. abschließt und ein Jahr laufen lässt, ist die Hauptfälligkeit der 21.10. jeden jahres.

Themenstarteram 20. Oktober 2023 um 4:25

Moin freunde,

laut meinen Großeltern kann ich die schadenfreie Jahre mitnehmen.

Ich müsste laut meinen Großeltern allerdings schnell sein, denn das wäre nur noch bis heute (20.10.2023) möglich.

Warum verstehe ich nicht.

Mhh

Hab dem Versicherungsmensch ne Mail geschrieben und werde ihn heute mal anrufen.

Zitat:

@hansstramm schrieb am 20. October 2023 um 06:25:57 Uhr:

Moin freunde,

laut meinen Großeltern kann ich die schadenfreie Jahre mitnehmen.

Ich müsste laut meinen Großeltern allerdings schnell sein, denn das wäre nur noch bis heute (20.10.2023) möglich.

Warum verstehe ich nicht.

Mhh

Hab dem Versicherungsmensch ne Mail geschrieben und werde ihn heute mal anrufen.

1. Weiter oben hattest Du doch geschrieben, dass ab/nach dem 21.10. kein (gar kein - weil kein Vertrag) Versicherungsschutz mehr existiert - also ist das die Frist

2. Eine Email ist KEIN Abschluss eines Versicherungsvertrags sondern nur "Interesse". Allein das Datum der Unterschrift auf einem Vertrag zählt.

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