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KFZ-Ver. Firma SF Übertragung
Hallo Leute, ich habe ein kleines Anliegen, es geht darum das ich meine SF8 Jahre auf meine Firma habe, nun wollte ich die auf mich selber übertragen ist denn
sowas möglich ? Und mich als privart Person versichern...
Wenn ja wie gehe ich vor ?
Lieben dank
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7 Antworten
Sprich mit der Versicherung oder schreibe die an.
Nur zum Verständnis, Du hattest einen Firmenwagen 8 Jahre, bekommst keinen neuen oder wechselst das Unternehmen und möchtest die SF übertragen bekommen. Wenn das so ist, wird das nicht gehen. Zumindest war das bei mir so. Mir wurde gesagt, dass die Flotte als solche Versichert wurde und nicht der einzelne Fahrer. Bei Freunden in anderen Unternehmen wurde dass genauso gehandhabt. Ist blöd, ich weiß. Oder ist Dein Fall anders?
Ich lese es so, dass der TE Einzelunternehmen war und die Versicherung auf das Gewerbe lief und nun möchte er die SF8 der Firma auf privat übertragen. Das wird Dir nur der Versicherer beantworten können, frag den Sachbearbeiter der Versicherung oder schreibe eine Mail. Viele Versicherer werden das machen, anstelle Gefahr zu laufen, der VN an den Wettbewerb zu verlieren.
Wenn er den SF schon in die Firma brachte, läuft er immernoch auf seinen Namen.
Somit kann er ihn, einfach über seinen Namen abrufen, also einfach als Vorversicherung angeben
Hat die Firma den SF komplett erfahren, kann er eine Rabattübertragung von einer Juristischen Person auf sich bei der neuen Versicherung beantragen
autoversicherungsvergleich.net schreibt: Die Übertragung von einem Schadenfreiheitsrabatt bzw. einer Schadenfreiheitsklasse auf eine Dritte Person ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen und auch nicht bei allen Versicherungsgesellschaften möglich....Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes ist nur möglich zwischen:
Ehegatten bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartnern
Eltern und deren Kindern
Großeltern und deren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Enkeln
Geschwistern, sofern in häuslicher Gemeinschaft lebend
Schwiegereltern und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Schwiegerkindern
einer juristischen Person bzw. Firma auf eine natürliche Person.
Es müßte also gehen.
Du hast doch dasselbe schon am 11.2.23 gefragt! Willst du uns veräppeln?
muß natürlich 11.2.21 heißen